Robert Badinter – oder die Würde der Menschen

„Es gibt kein ‚aber‘!“ – Mit diesen Worten steht Robert Badinter immer wieder ein für die Unbedingtheit des Verbots der Todesstrafe. 1981 hat Frankreich weitgehend ihm, damals Justizminister unter Mitterrand, die Abschaffung diskriminierender Gesetze gegen Homosexuelle zu verdanken.

Erst jüngst jährte sich in Deutschland ein beinahe schon vergessenes Jubiläum: am 11. Juni 1994 trat die Abschaffung des §175 in Kraft. Auch Frankreich hatte seine gegen Homosexuelle gerichteten Gesetze. Und einen Mann, der bei der Abschaffung dieser (und anderer) Gesetze eine besondere Rolle hatte: der weit über Frankreich hinaus für seinen Kampf für die Abschaffung der Todesstrafe bekannt gewordene Robert Badinter.

Zur Würdigung von Robert Badinter heute ein Gastbeitrag aus Frankreich von Manfred:

Robert Badinter – oder die Würde der Menschen.

Es gibt Momente, Eindrücke, die sich ein für allemal ins Gedächtnis eingraben: die außerordentliche Ansprache des französischen Justizministers Robert Badinter am 17. September 1981 vor der Nationalversammlung in Paris, in der er für die Abschaffung der Todesstrafe plädierte, gehört zu ihnen. Dass diese Rede „außerordentlich“ war, basierte nicht nur auf der ein für allemal einmaligen Persönlichkeit des Redners, sondern auch an dem Thema und der Heftigkeit der Debatten, von der wir uns heute nur schwer ein Bild machen können. *)

Dass ich dieser Persönlichkeit vor wenigen Wochen bei einem Spaziergang im Luxemburggarten in einer Wegbiegung geradezu in die Arme lief, war Anstoß, sich anderer seiner Engagements zur Verteidigung der Würde des Menschen, gleich in welcher Form, zu erinnern:

Robert Badinter Juni 2010
Robert Badinter im Jardin du Luxembourg, Paris, Juni 2010

Vor drei Jahren wurde der 25. Jahresstag gefeiert, an dem die von Präsident Mitterrand versprochene und von Robert Badinter eingeleiteten Wahl zur Abschaffung des unter dem Vichy-Regime herausgegebenen Gesetzes von der Nationalversammlung stattfand, das homosexuelle Verbindungen unter 21 Jahren mit Gefängnis von sechs Monaten bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von 6 bis 20.000 Franken bestrafte, während solche von Heterosexuellen nur unter 15 Jahren verboten waren.

Zwei Fakten nur, die den lebenslangen, er wurde 1928 geboren, nie nachlassenden Kampf eines Mannes -in anderem Zusammenhang würde man von einem „Gerechten – d’un juste“ sprechen- zur Erhaltung und zugunsten der Unantastbarkeit der Menschenwürde verdeutlichen.

In den darauf folgenden Jahren, in denen er u.a. auch von 1986 bis 1995 Präsident des Verfassungsrates war, und bis heute hat er nicht nachgelassen sich um Gesellschaftsfragen zu sorgen, aufmerksam zu verfolgen, welchen Lauf unsere Gesellschaft nimmt – oder welchen Entgleisungen sie ausgesetzt ist.

Er hat die von Frankreich offizielle Unterbreitung einer Erklärung vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen für die „Allgemeine Straffreiheit bei Homosexualität“ – „Pour une dépénalisation universelle de l’homosexualité » mitgetragen. Überhaupt: Fragen welche die „Sitten“ betreffen („les moeurs“ würde man in hier Frankreich sagen) finden bei ihm immer ein offenes Ohr.  So ist es nicht selten, ihn von Zeit zu Zeit in einem Fernsehinterview zu sehen, oder ihm in einer Gesprächsrunde im Radio zu begegnen, in der er vor Tagen von einem Journalisten als „le sage des sages“ –der Weise unter den Weisen- vorgestellt wurde. Bei Grundsatzfragen wie z.B. die Erhaltung der Menschenrechte, die Unantastbarkeit der Menschenwürde scheint für ihn keine Diskussion möglich zu sein. Und das ist gut so. In einem kürzlichen Fernsehgespräch über die Abschaffung der Todesstrafe wagte eine seiner Gesprächspartnerinnen ein: „Natürlich, sie haben Recht. Aber …“ Wie ein Peitschenhieb kam seine Unterbrechung: „Non, Madame, il n’y a pas de mais!“ – Nein, Madame, es gibt kein Aber !“ Ende der Diskussion.

Hier ein kurzer Auszug aus der Rede von Robert Badinter – und welch ein Redner! – am 20. Dezember 1981 anlässlich der Abstimmung über die Straffreiheit bei Homosexualität:

« Diese Versammlung kennt die Art von Gesellschaft, die immer von Willkür, von Eigenmächtigkeit, Intoleranz gekennzeichnet war. Der Fanatismus oder der Rassismus haben ständig Jagd auf die Homosexualität gemacht. Eine solche Diskriminierung, diese Unterdrückung sind unvereinbar mit den Prinzipien eines großen Landes der Freiheit wie das unsere. Es ist endlich an der Zeit sich bewusst zu werden, was Frankreich den Homosexuellen schuldet, wie allen anderen Bürgern in vielen Bereichen.

Monsieur – oserais-je un cher Monsieur? car vous êtes cher à mon coeur – Merci.

Manfred

*) Seine Bemühungen, sein regelrechter Kampf um die Abschaffung der Todesstrafe hat eigentlich schon 1972 (siehe: Wikipedia) begonnen.

** Unter seinen vielen Veröffentlichen befindet sich auch ein Buch über „Oscar Wilde – oder die Ungerechtigkeit“

Merci – vielen Dank an Manfred für diese Würdigung Robert Badinters‘ !

Magnus Hirschfeld – Gedenken zum 75. Todestag (akt.)

Vor 75 Jahren, am 14. Mai 1935, starb Magnus Hirschfeld in Nizza. Am 10. Mai 2010 wird Hirschfeld in Berlin mit einer Gedenkveranstaltung in Anwesenheit von Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit sowie Bundesjustizministerin a.D. Brigitte Zypries gedacht.

Magnus Hirschfeld, am 14. Mai 1868 in Kolberg / Kołobrzeg geboren, studierte von 1888 bis 1892 in Straßburg, München, Heidelberg und Berlin Philosophie, Philologie und Medizin. Danach eröffnete er in Magdeburg eine naturheilkundliche Arztpraxis; zwei Jahre später zog er nach Berlin.

1897 gründete Magnus Hirschfeld gemeinsam mit dem Verleger Max Spohr, dem Juristen Eduard Oberg und dem Schriftsteller Max von Bülow das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee (WhK), zu dessen Vorsitzendem er gewählt wurde. Das WhK setzte sich u.a. zum Ziel, homosexuelle Handlungen zwischen Männern zu entkriminalisieren. Eine Petition zur Abschaffung des §175 fand große Unterstützung, scheiterte jedoch letztlich.

Magnus Hirschfeld gründete 1918 gemeinsam mit dem Dermatologen Friedrich Wertheim und dem Psychotherapeuten Arthur Kronfeld in Berlin das ‚Institut für Sexualwissenschaften‚ mit dem Ziel der „Förderung wissenschaftlicher Forschung des gesamten Sexuallebens und Aufklärung auf diesem Gebiete“.

Magnus Hirschfeld (1901)
Magnus Hirschfeld (1901)

Das Institut wurde 1933 durch die Nationalsozialisten geschlossen, die umfangreiche Institutsbibliothek bei der Bücherverbrennung auf dem Opernplatz (heute Bebelplatz) vernichtet.

Hirschfeld selbst war schon 1932 nach einer Auslandsreise direkt ins Exil gegangen, zunächst in die Schweiz (Ascona), dann nach Frankreich (Paris, dann Nizza). In Nizza starb Hirschfeld am 14. Mai 1935, seinem 67. Geburtstag. Er wurde auf dem Cimetière de Caucade von Nizza beigesetzt.

An Magnus Hirschfeld erinnert in Berlin seit Mai 2008 das Magnus-Hirschfeld-Ufer. Schon seit 1994 erinnert zudem eine Stele an das frühere Institut für Sexualwissenschaften. Zum 145. Geburtstag von Magnus Hirschfeld (geboren 14. Mai 1868 in Kolberg) soll am Magnus-Hirschfeld-Ufer ein Denkmal für Hirschfeld eingeweiht werden.

Am 10. Mai 2010 wird Hirschfeld mit einer Gedenkveranstaltung auf dem Bebelplatz in Berlin gedacht (15:30Uhr, am Mahnmal für die Bücherverbrennung). Ein Grußwort spricht Klaus Wowereit, Regierender Bürgermeister von Berlin; die Gedenkrede hält Brigitte Zypries MdB, Bundesministerin der Justiz a.D..

Vom 11. Mai bis bis 10. Juni 2010 findet im Foyer der Humboldt-Universität („Kommode“) am August-Bebel-Platz die Ausstellung „Das erste Institut für Sexualwissenschaft 1919-1933“ statt. Anhand von Fotos und Dokumenten gibt die Ausstellung einen Überblick über die Arbeit des Instituts ab 1919. Sie stellt die wichtigsten Mitarbeiter, namhafte Besucher und Gäste vor. Exemplarisch werden das Engagement der Mitarbeiter illustriert, ihre Aktivitäten in der Sexualreformbewegung, in der Gerichtsmedizin, in Beratung, Aufklärung und Sexualerziehung.

Nachtrag 16.05.2010:
Am 14. Mai 2010 fand eine Gedenkveranstaltung auch am Grab von Magnus Hirschfeld in Nizza (Cimetière de Caucade) statt. Bericht und Foto auf tetu: Magnus Hirschfeld, vedette posthume 
du festival «Espoirs de mai» à Nice

weitere Informationen:
Magnus Hirschfeld Gesellschaft e.V., Stiftung Topographie des Terrors, Stiftung Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum, hannchen mehrzweck stiftung: Pressemitteilung Gedenken zum 75. Todestag von Magnus Hirschfeld (pdf)
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Helmut Schmidt war nicht nicht Kanzler der Schwulen

Helmut Schmidt hat sich in seiner Zeit als Bundeskanzler nicht gegen die Streichung des Paragraphen 175 gestellt. Und die ihm in den Mund gelegte Aussage, er sei „nicht Kanzler der Schwulen“ ist frei erfunden.

Sagt Helmut Schmidt. In einem ‚Leserbrief‘ an die Welt.

weitere Informationen:
Welt 28.03.2010: Etwas andere Männer
Welt 11.04.2010: Leserbriefe – Helmut Schmidt stellt klar
Steven Milverton 09.04.2010: “Da müssen Sie sich einen anderen Koalitionspartner suchen.”
Der Spiegel 10.11.1980: RECHT – Kiefer runter
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Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen: Wettbewerb für neuen Film angelaufen

Am 27. Mai 2008 wurde in Berlin das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen der Öffentlichkeit übergeben. Die von Michael Elmgreen und Ingar Dragset entworfene Betonstele eröffnet über ein Sichtfenster den Blick auf einen Film mit einer gleichgeschlechtlichen Kussszene.

Zur Konzeption des Denkmals gehört, dass der Film im Zweijahres-Rhythmus gewechselt wird. Der Startfilm von 2008 zeigt zwei Männer. Für den neuen Film, der ab Mai 2010 gezeigt werden soll, wurde nun ein öffentlicher Ideenwettbewerb gestartet.

Interessierte Videokünstlerinnen und -künstler sind zur Teilnahme an dem Wettbewerb aufgerufen. Die Ausschreibung und weitere Informationen zum Wettbewerb finden sich unter:
http://www.stiftung-denkmal.de/var/files/pdf-dateien/film_dt.doc.pdf

Der Wettbewerb wird von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas durchgeführt, die vom Deutschen Bundestag auch mit der Betreuung des Homosexuellen-Denkmals betraut wurde.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt den Wettbewerb und hofft auf eine breite Beteiligung.

Das Denkmal soll laut Beschluss des Bundestages von 2003 die verfolgten und ermordeten Opfer ehren, die Erinnerung an das Unrecht wachhalten sowie ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen.

(Pressemitteilung des LSVD)

Anträge im Bundestag: nach 1945 nach §175 Verurteilte rehabilitieren

Zwei Gesetzesanträge an den Deutschen Bundestag befassen sich mit der Rehabilitierung der nach 1945 in Deutschland aufgrund des §175 verurteilten Männern.

Abgeordnete der Fraktion Die Grünen haben am 17.12.2008 im Bundestag einen Antrag „Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen Verurteilten“ eingebracht (Bundestags-Drucksache 16/11440).

Die Parlamentskorrespondenz auf Bundestag.de meldet dazu „Die Fraktion weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bestrafung einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft habe. Entsprechende Urteile seien aufzuheben und die ihnen zugrunde liegenden Verfahren einzustellen.“

Am 13.11.2008 hatten bereits zahlreiche Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Bundestag einen Antrag „Rehabilitierung für die Verfolgung und Unterdrückung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungenin der Bundesrepublik Deutschland und in der Deutschen Demokratischen Republik und Entschädigung der Verurteilten“ eingebracht (Bundestags-Drucksache BT 16/10944, pdf).

Barbara Höll, Sprecherin für gleichgeschlechtliche Lebensweisen der Fraktion Die Linke und eine der InitiatorInnen, damals: „Wir müssen uns endlich zum Unrecht der Homosexuellenverfolgung in beiden deutschen Staaten bekennen. Es ist eine Schande, dass die in der Nachkriegszeit verfolgten Homosexuellen noch immer nicht rehabilitiert und entschädigt sind.“

Erst nach langen Debatten und zähem parlamentarischen Ringen hatte sich der Deutsche Bundestag entschlossen, den während der NS-Diktatur 1933 bis 1945 nach §175 verfolgten Männern ein Denkmal zu widmen. Das ‚Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen‚ war im Mai 2008 eingeweiht worden.

Bereits bei der Einweihung (und im Vorfeld) war gefordert worden, nun endlich auch diejenigen Männer zu rehabilitieren und zu entschädigen, die nach 1945 nach dem NS-Paragraphen verfolgt und verurteilt worden waren.

Homosexuelle waren lange vergessene, verdrängte NS-Opfer. Kann der gleiche Paragraph 175 einmal Unrecht, einmal Recht sein? Diese Frage steht schon lange im Raum.
Es ist an der Zeit, dass der Deutsche Bundestag sich dieser Frage endlich widmet – bevor es wieder für die Betroffenen „zu spät“ ist, auch aus dieser Opfergruppe kaum ein Betroffener noch die Rehabilitierung und Entschädigung erlebt.

§175 – einmal Unrecht, einmal Recht?

Der Paragraph 175 des deutschen Strafgesetzbuchs regelte bis 1994 die Bestrafung einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zwischen Männern. Dr. Wiefelspütz (SPD) äußert auf Nachfrage, der §175 in der von den Nazis verschärften Fassung, von 1949 bis 1969 unverändert in der Bundesrepublik angewandt, sei kein Unrecht gewesen.

Abgeordnetenwatch ist ein (hier schon früh empfohlenes) Portal, das den direkten Dialog mit Abgeordneten ermöglicht. Ein kleines Stückchen Versuch von Bürgernähe und Transparenz.

Derzeit gibt es auf Abgeordnetenwatch wieder ein Lehrstück darüber, die ernst Politiker ihre Wähler nehmen, und vor allem wie nachdenklich sie bei Homo-Themen sind – oder nicht.

Dr. Dieter Wiefelspütz ist Bundestagsabgeordneter und innenpolitischer Sprecher der SPD, direkt gewählt im Wahlkreis Unna II. Auf Abgeordnetenwatch geht er auf die Frage ein, ob die Verfolgung Homosexueller nach Paragraph 175 in der NS-Version bis 1969 Unrecht gewesen sei.

Hintergrund der folgenden Antworten von Wiefelspütz ist eine Debatte, die auch durch die Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen wieder aufflammte:
Das von den Nazis verschärfte Strafrecht gegen Homosexuelle (§175, §175a) bestand in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert fort. Erst 1969 (und dann 1975) erfolgte eine Reform. 20 Jahre lang (1949 bis 1969) wurden Homosexuelle in Westdeutschland also nach Nazi-Recht verfolgt, diskriminiert, verurteilt.

Die auf der Hand liegende Frage: wenn die Verfolgung Homosexueller in der Zeit des Nationalsozialismus Unrecht war – war dann nicht auch die Verfolgung Homosexueller in der Zeit danach nach den gleichen Paragraphen Unrecht?
Dazu entspann sich ein Dialog, hier sind in Auszügen Antworten von Dr. Wiefelspütz wiedergegeben:

Dr. Wiefelspütz antwortet am 22.5.2008 auf eine Frage von Frau Resch:
„Ich halte es persönlich für richtig, daß aufgrund gewandelter Rechtsüberzeugungen § 175 StGB gestrichen wurde. Ich habe selber daran mitgewirkt. Auch an dem Beschluß des Deutschen Bundestags vom 14. Mai 2002 habe ich mitgewirkt. Das heißt freilich nicht, daß Urteile von bundesdeutschen Strafgerichten vor der Aufhebung des § 175 StGB Unrecht waren und es Veranlassung für Opferrenten gäbe.“
Und Herrn Meier, der sich ebenfalls für die Sache fragend einsetzt, antwortet Wiefelspütz am 22.5.2008 klar: “ ich setze mich nicht für die von Ihnen vorgeschlagene Rente ein“.
Auf Nachfragen nach einer Wiedergutmachung an die in der Zeit von 1949 bis 1969 verurteilten Homosexuellen stellt Wiefelspütz am 24.5.20087 nochmals klar: “ ich habe meinen Antworten an Sie und Frau Resch nichts hinzuzufügen“.

Das verwirrt den interessierten Leser ja nun doch (schon seit vielen Jahren) … das von den Nazis 1935 verschärfte Strafrecht gegen Homosexuelle war in der Zeit zwischen 1935 und 1945 Unrecht. Die selben Paragraphen, unverändert gültig in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1969, waren nach Ansicht von (nicht nur) Herrn Dr. Wiefelspütz kein Unrecht.

Erinnert sei daran, dass gerade auch Abgeordnete der Fraktion der SPD vor 1933 den denjenigen Politikern gehörten, die eine Forderung von Magnus Hirschfeld und anderen nach einer Reform des §175 (Legalisierung der ‚einfachen Homosexualität‘) unterstützten.

Und erinnert sei daran, dass viele der Opfer der Verfolgung Homosexueller nach Nazi-Recht in der Zeit zwischen 1949 und 1969 noch leben – und hier (im Gegensatz zum Denkmal) die Chance bestünde, Opfern noch zu Lebzeiten eine (wie auch immer geartete, materielle oder auch ideelle) Wiedergutmachung zukommen zu lassen.

Worte und Küsse

Viel wurde geredet, schon im Vorfeld der Errichtung des Denkmals, aber auch bei der heutigen Veranstaltung zur Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Einige persönliche Eindrücke.

Kulturstaatsminister Bernd NeumannBernd Neumann, Staatsminister für Kultur, wand sich und schlängelte durch sein Redemanuskript – und schaffte es weitgehend erfolgreich, das Wörtchen ’schwul‘ zu vermeiden (anders als die Pressemitteilung der Bundesregierung). „Dröge und verbissen“, meint antiteilchen. „Sehr beeindruckend“, wie der LSU meint, war das jedenfalls nicht. ‚Homosexuelle‘, dieses Wort immerhin kam ihm mehrfach über die Lippen, es war wohl unvermeidbar. Kostet es ihn Überwindung? Fast scheint es manchmal so.
Dass die Partei, der auch er angehört, auch diejenige war, die nach 1945 dafür sorgte, dass die Paragraphen 175 und 175a in der von den Nazis verschärften Version weiter fortbestanden, dass weiterhin Zehntausende schwuler Männer verfolgt und verurteilt wurden, diese Kritik schien Neumann schon des öfteren begegnet zu sein. Am Rand der Veranstaltung wurde er mehrfach darauf angesprochen, reagierte er gereizt. Und erweckte bestürzenderweise den Eindruck er sei der Ansicht, mit der heutigen Einweihung des Denkmals sei doch nun alles erledigt.

Der Kuss zweier Männer - nicht immer erwünscht? Neumann war schon in den Tagen vor der Einweihung unangenehm in Erscheinung getreten – er hatte sich geweigert, ein Foto mit dem Kuss zweier Männer (ein Still aus dem Film des Denkmals) auf der Einladungskarte für die Einweihung zu akzeptieren. Michael Elmgreen dazu in der ‚Zitty‘: „Der Kuss der beiden Männer auf unserem Video ist der Kern des Denkmals. Wir hätten diesen Kuss gern auf der Einladung gezeigt. Der Staatsminister hat aber deutlich gemacht, dass das nicht erwünscht ist.“ Und Künstler-Partner Ingar Dragset ergänzt „Den Kuss nicht auf der Karte zu zeigen und praktisch zu zensieren, war seine persönliche Entscheidung. … Den Kuss nicht zu drucken, zeigt, dass wir immer noch ein Problem haben.“

Klasu Wowereit, Regierender Bürgermeister von BerlinAnders in Sprache, Inhalt und Auftreten Klaus Wowereit, Regierender Bürgermeister von Berlin. Er vermied es auffällig, Bernd Neumann bei den zahlreichen Möglichkeiten anlässlich Reden und Einweihung allzu jovial zu begegnen. Kein Handschlag, keine seiner sonst so offensichtlichen netten Gesten. Unübersehbare Distanz.
Immerhin, im Gegensatz zu Neumann hat Wowereit auch die Begriffe ’schwul‘ und ‚lesbisch‘ in seinem Wortschatz. Und, wichtiger, Wowereit findet auch Worte dazu, dass der Paragraph 175 in seiner von den Nazis verschärften Fassung auch nach 1945 weiter bestand, kritische Worte zu Fortbestehen und weiteren Verurteilungen. Und nachdenkliche Worte zum Verschweigen der homosexuellen Opfer in Nachkriegsdeutschland. Dazu, dass an der Einweihung des Denkmals keine schwulen Opfer mehr teilnehmen können – Pierre Seel, letzter bekannter Überlebender aus der Gruppe der Homosexuellen, starb 2005.

Albert Eckert, Sprecher der Initiative ‚der homosexuellen NS-Opfer gedenken‘, verwies in seiner Rede nicht nur auf die brutale Verfolgung von Schwulen im Nationalsozialismus. Er erwähnte auch, dass es auch „einzelne vom Nationalsozialismus begeisterte schwule Männer, schwule Täter“ gab. Wies auf die unterschiedliche Situation von Schwulen und Lesben im Nationalsozialismus hin. Und fragte „Konnte an all das ohne Geschichtsklitterung zugleich in einem Denkmal erinnert werden?“
Denjenigen Kritikern, die es „für skandalös halten, dass Bund und Land hier an das Unrecht erinnern, das Homosexuellen angetan wurde“, rief Dworek zu „Auch und gerade für Sie ist dieses Denkmal gebaut! Wenn es Sie stört, umso besser!“

Günther Dworek, Sprecher des LSVD, betonte „die ermordeten Homosexuellen haben keinen Grabstein. 63 Jahre nach der Befreiung gibt es nun einen zentralen Ort der Erinnerung. Endlich“. Dworek verwies wie Wowereit darauf, dass die Ehrung für die Verfolgten selbst zu spät komme. Und darauf, dass es auch in der Bundesrepublik 50.000 Verurteilungen nach §175 gab – „genauso viele wie in der NS-Diktatur“. Eine Anerkennung dieser nach Nazi-Recht in der Bundesrepublik verurteilten schwulen Männer stehe immer noch aus. Ein Satz, der Staatsminister Neumann vermutlich leider nicht wachrütteln wird.

Auch wenn es Bernd Neumann positiv anzurechnen ist, dass er diesen Termin der Einweihung eines Denkmals für Homosexuelle wahrgenommen hat – es war deutlichst zu merken, wie fern im das Thema Homosexualität ist, wie unangenehm der Gedanke, das Wort ’schwul‘ auch nur verbal in den Mund zu nehmen. Neumann erinnerte mich zeitweise frappierend an frühere Zeiten, in denen er (wenig erfolgreicher) Oppositionsführer in Bremen war. Und – Neumann machte drastisch deutlich, dass, wie Ingar Dragset es treffend ausdrückt, „wir immer noch ein Problem haben“. Wohl eher mehrere – insbesondere auch die immer noch offene Frage, wann denn der Verfolgung und Verurteilung schwuler Männer nach 1945 gedacht werden soll. Viele der hiervon Betroffenen leben noch – wollen wir wieder warten, bis die direkt Betroffenen eine Entschuldigung nicht mehr selbst erleben können?

Nachtrag 28.5.2008: den „ziemlich einsilbigen“ Neumann gibt’s im Interview bei TIMM zu sehen

Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen eingeweiht

Das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen wurde von Kulturstaatsminister Neumann und dem regierenden Bürgermeister von Berlin Wowereit am 27. Mai um 13:00 Uhr eingeweiht.

Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Homosexuellen Einweihung

12. Dezember 2003. Der Deutsche Bundestag fasst den Beschluss, ein Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen zu errichten.

27. Mai 2008. Das ‚Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen‘ wird im Berliner Tiergarten durch Kulturstaatsminister Bernd Neumann der Öffentlichkeit übergeben.

Das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen vor der Eröffnung3,50 Meter hoch, 1,90 Meter breit und 5 Meter lang – ab heute wird mit einer Stele mit eingelassenem Video der im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen gedacht.

Bis es zur Realisierung des Denkmals kam, hat es auch nach dem Bundestagsbeschluss noch viele Diskussionen um das Denkmal gegeben („Küssende! – aber welche?„), es wurde gestritten „was wird realisiert?„, die Konzeption weiter entwickelt (alle 2 Jahre ein neuer Film), dann wurde endlich gebaut, und seit Jahresanfang steht das Denkmal fertiggestellt aber verbrettert und wartet auf seine feierliche Übergabe an die Öffentlichkeit.
Denkmal: Die Kuss-Szene - für die ersten 2 Jahre

großes Interesse an der Denkmal-EinweihungAnlässlich der heutigen Enthüllung -die mit über 1.500 Teilnehmern und zahlreichen Medienvertretern auf sehr großes Interesse stieß- betont der LSVD: „Viele Jahrzehnte waren die homosexuellen NS-Opfer in Deutschland aus der offiziellen Gedenkkultur ausgeschlossen. Sie wurden von Entschädigungszahlungen ausgegrenzt. § 175 StGB, der sexuelle Begegnungen unter Männern unter Strafe stellte, blieb in der Bundesrepublik in seiner Nazi-Fassung aus dem Jahr 1935 bis 1969 unverändert in Kraft. In vielen Ländern dieser Welt sind Schwule und Lesben heute noch schwerer Verfolgung ausgesetzt. Aus seiner Geschichte heraus hat Deutschland eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen gegenüber Lesben und Schwulen entschieden entgegenzutreten.“

Die Übergabe stieß auf großes Interesse – bereits vorab hatten sich 450 geladene Gäste angemeldet.
Ingar Dragset bei der Eröffnung des DenkmalsKlaus Wowereit und Rosa von Praunheim bei der Eröffnung des DenkmalsKulturstaatsminister Bernd Neumann bei der Eröffnung des Denkmals An der feierlichen Übergabe an die Öffentlichkeit (siehe ‚Worte und Küsse‚) nahmen teil Bernd Neumann, (Kulturstaatsminister), Klaus Wowereit (Regierender Bürgermeister von Berlin), Günter Dworek (LSVD), Albert Eckert (Initiative ‚Der homosexuellen NS-Opfer gedenken‘) und Linda Freimane (ILGA Europe). Die beiden Künstler Michael Elmgreen und Ingar Dragset waren bei der Übergabe anwesend.

Auf der Erläuterungs-Tafel am Denkmal heißt es: „Im nationalsozialistischen Deutschland fand eine Homosexuellen-Verfolgung ohne gleichen in der Geschichte statt. 1935 ordneten die Nationalsozialisten die umfassende Kriminalisierung männlicher Homosexualität an. Dazu wurden die im § 175 des Strafgesetzbuches vorgesehenen Bestimmungen gegen homosexuelles Verhalten erheblich verschärft und ausgeweitet. Bereits ein Kuss unter Männern konnte nun zu Verfolgung führen. § 175 bedeutete Gefängnis oder Zuchthaus. Es gab über 50.000 Verurteilungen. Teilweise konnten die NS-Behörden die Kastration Verurteilter erzwingen. Mehrere tausend Schwule wurden wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager verschleppt. Ein großer Teil von ihnen überlebte die Lager nicht. Sie starben aufgrund von Hunger, Krankheiten und Misshandlungen oder wurden Opfer gezielter Mordaktionen.
Erläuterungstafel am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen Die Nationalsozialisten haben die Lebenswelten von Schwulen und Lesben zerschlagen. Weibliche Homosexualität wurde – außer im annektierten Österreich – nicht strafrechtlich verfolgt. Sie galt den Nationalsozialisten als weniger bedrohlich. Gerieten lesbische Frauen dennoch in Konflikt mit dem Regime, waren auch sie Repressionen ausgesetzt. Schwule und Lesben lebten in der NS-Zeit eingeschüchtert und unter stetem Zwang zur Tarnung.
Lange Zeit blieben die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus aus der Gedenkkultur ausgeschlossen – in der Bundesrepublik wie in der DDR. Hier wie dort wurden Schwule lange Zeit weiter strafrechtlich verfolgt. In der Bundesrepublik Deutschland galt der § 175 unverändert bis 1969 fort.
Aus seiner Geschichte heraus hat Deutschland eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen gegenüber Schwulen und Lesben entschieden entgegenzutreten. In vielen Teilen dieser Welt werden Menschen wegen ihrer sexuellen Identität heute noch verfolgt, ist homosexuelle Liebe strafbar und kann ein Kuss Gefahr bedeuten.

Auf dem Weg zur Einweihung es DenkmalsMit diesem Denkmal will die Bundesrepublik Deutschland
– die verfolgten und ermordeten Opfer ehren,
– die Erinnerung an das Unrecht wach halten und
– ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen.“ (Quelle: stiftung-denkmal.de)

Ein breites Presseecho fand das Denkmal schon vorab, von „Ecce homo“ über (nicht ganz zutreffend) „Endlos küssende Männer“ und „Ein dynamisches Denkmal“ bis „gleichgestellt“ und „Memorial to gay holocaust victims“. Besonders lesenswert: Elmgreen und Dragset im Interview über den Streit um das Denkmal

Bernd Neumann beim Blick auf die Kuß-SzeneVereinzelt wurde auch Kritik am Denkmal geäußert.
Dass mit Bernd Neumann ausgerechnet ein Vertreter derjenigen Partei das Denkmal einweiht, die auch für das Fortbestehen der NS-Fassung der Paragraphen 175 und 175a bis 1969 verantwortlich war, hat für manchen nachdenklichen Besucher einen bitteren Beigeschmack – der jedoch nur leise, am Rande geäußert wurde.
Deutlicher wird das das whk in seiner Kritik. Es spricht von einer „Verhöhnung der Opfer des nationalsozialistischen Terrors“, verweist auf einen von Manfred Herzer postulierten Rosa-Winkel-Mythos (dass die große Mehrheit der Homosexuellen „genau wie die anderen deutschen Männer und Frauen zu den willigsten Untertanen und Nutznießern des Nazistaates gehörte“ ) und meint nun werde man „am Rande des südöstlichen Großen Tiergartens auch so prominenten Opfern die Ehre erweisen wie dem bis 1945 an exponierter Stelle tätigen Theaterintendanten Hanns Niedecken-Gebhard, der 1936 die Festspiele zur Olympiade und 1937 Berlins 700-Jahrfeier inszenierte. Oder dem Weltrekordläufer Otto Peltzer. Bevor er 1938 wegen §175 nach Plötzensee und später Mauthausen kam, hatte er die Reichswacht redigiert, um ‚die Jugend auf die Bedeutung der Rassenhygiene hinzuweisen‘, in seiner Dissertation für ‚die zwangsmäßige Unfruchtbarmachung geistig Minderwertiger und somit Entarteter‘ sowie deren ‚Absonderung in Arbeitskolonien‘ plädiert und als NSDAP- und SS-Mitglied Reden für das SS-Siedlungsamt gehalten.“

Das Denkmal befindet sich an der Ebert-Straße Ecke Hannah-Arendt-Straße.
Weitere Informationen auch auf www.gedenkort.de

siehe auch:
Neusustrum – vergessenes Lager der Homosexuellen
Værnets Experimente in Buchenwald

PS. Die Verfolgung der Homosexuellen endete nicht mit 1945, und auch nicht 1969. Ein Beispiel (unter vielen denkbaren) in dem sehr lesenswerte Beitrag „Aversionstherapie 1973“

Martin Dannecker: Rede zur Einweihung des „Magnus- Hirschfeld- Ufer“

Zur Einweihung des Magnus-Hirschfeld-Ufers am 6. Mai 2008 hier als Dokumentation die Rede von Prof. Martin Dannecker:

Rede zur Einweihung des „Magnus-Hirschfeld-Ufer“ am 6. Mai 2008

Heute vor 75 Jahren drangen in weiße Hemden gekleidete Studenten der Berliner Hochschule für Leibesübungen als Auftakt der „Aktion wider den undeutschen Geist“ in das Institut für Sexualwissenschaft ein. Unter den barbarischen Klängen einer Blaskapelle, die vor dem Haus Aufstellung bezogen hatte, zerstörten sie die Einrichtung des Instituts und plünderten dessen Bestände, luden sie auf einen großen Lastwagen und transportierten sie ab. Ein erheblicher Teil davon landete wenige Tage später auf dem von nationalsozialistischen Horden errichteten Scheiterhaufen. Auf diesem wurden, begleitet von dem Feuerspruch „gegen die seelenzerfasernde Überschätzung des Trieblebens“, am 10. Mai 1933 die Schriften von Magnus Hirschfeld und Sigmund Freud verbrannt.

Vernichtet wurde in jenen Tagen das Lebenswerk des homosexuellen Juden Magnus Hirschfeld, der, nicht weit von hier, das weltweit erste Institut für Sexualwissenschaft im Jahr 1919 eingerichtet und bis zu dessen Zerstörung geleitet hat. Hirschfeld befand sich in jener schrecklichen Zeit bereits im Exil. Er, der schon mehrfach von Nazis angegriffen und 1921 bei einem Attentat schwer verletzt wurde, hatte sich angesichts der immer mächtiger werdenden nationalsozialistischen Umtriebe entschlossen, von einer im Jahr 1930 angetretenen Vortragsreise nicht mehr nach Deutschland zurückzukehren. Im Exil ist er an seinem 67. Geburtstag in Nizza gestorben.

Hirschfeld, der am 14. Mai 1868 im pommerschen Kolberg als Sohn eines angesehenen Arztes geboren wurde, ist mit Berlin auf besondere Weise verbunden. Hier, in Charlottenburg, lässt er sich, nachdem er vorher zwei Jahre in Magdeburg praktiziert hatte, 1896 als 28-jähriger Arzt nieder. Offenbar befand er sich während dieser Zeit in hochgespannter Stimmung, die ausgelöst wurde durch den Selbstmord eines homosexuellen Patienten von ihm und durch die Verurteilung des homosexuellen Dichters Oscar Wildes wegen „Verletzung der Sittlichkeit“ im Jahr 1895.

Diese beiden Ereignisse, so betonte Hirschfeld später immer wieder, hätten den Anstoß für seine wissenschaftliche und sexualreformerische Beschäftigung mit der Homosexualität gegeben. Der Fall des berühmten Dichters ins Nichts und der Selbstmord seines homosexuellen Patienten konnten einen, der sexuell und erotisch dem gleichen Geschlecht zugeneigt war, nicht gleichgültig lassen. Denn als Homosexueller identifiziert man sich nolens volens mit dem Schicksal anderer Homosexueller, was bedrohlich sein kann. Die Reaktionen auf die Bedrohung fallen je nach historischem Ort und individueller Voraussetzung ganz unterschiedlich aus. In Magnus Hirschfeld, der ein mutiger Mann war, reifte aus dem Gefühl der latenten Bedrohung der Entschluss heran, die Welt so zu verändern, dass in ihr auch einer wie er einen sicheren und reputierlichen Platz haben kann. Dergleichen aber muss von den Metropolen aus durchgesetzt und es muss politisch organisiert werden. Und kaum in Berlin angekommen, publizierte Hirschfeld unter dem Titel „Sappho und Sokrates“ seinen ersten sexualwissenschaftlichen Text, der mit dem nicht geringen Anspruch auftrat, die gleichgeschlechtliche Liebe zu erklären.

Mit einer gewissen Berechtigung kann dieser Text als das Gründungsmanifest der ersten Homosexuellenbewegung in der Geschichte bezeichnet werden. Denn die kleine Schrift muss zusammengedacht werden mit der kurz nach deren Publikation erfolgten Gründung des „Wissenschaftlich-humanitären Komitees“ (WhK) im Jahr 1897, dessen Vorsitzender Hirschfeld bis 1929 blieb. Das WhK war nichts anderes als eine später zu einer Bewegung angewachsene Gruppierung, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, im Namen der Wissenschaft die Gleichstellung Heterosexueller und Homosexueller durchzusetzen. Damit war mehr als die rechtliche Gleichstellung gemeint, auch wenn die Änderung des § 175 vom WhK als vordringlich angesehen wurde.

Sexualwissenschaft und Sexualreform waren für Hirschfeld untrennbar miteinander verknüpft. Durchdrungen von der Überzeugung, dass Wissen zur Vernunft führt, rückte er mit einem unbändigen Willen zum Wissen der Sexualität, nicht nur jener der Homosexuellen, zu Leibe. Er erforschte sie mit empirischen Mitteln, was damals neu und überaus originell war und zu Einsichten führte, die nicht vom klinischen Blick zugerichtet waren. Eine solche, durch ihr sexualreformerisches Standbein genuin politische Sexualwissenschaft hat es so nicht mehr gegeben. Die Nationalsozialisten, die sich durchaus sexualwissenschaftlicher Erkenntnisse zur Legitimierung ihrer Interessen bedienten, haben der Sexualwissenschaft ihre sexualreformerischen Füße abgeschlagen. Danach ging sie auf dem Kopf und hat sich erst sehr viel später wieder dem Gedanken angenähert, dass Sexualwissenschaft etwas mit der Befreiung der Sexualität zu tun hat und es folglich zu ihren Aufgaben gehört, den wie auch immer gearteten gesellschaftlichen Zugriff auf das Sexuelle zu analysieren.

Auch das außerhalb der Universität angesiedelte Hirschfeldsche Institut für Sexualwissenschaft ist, was seine in ihm gebündelten und von ihm ausgehenden Aktivitäten anbelangt, eine singuläre Erscheinung. In ihm wurde archiviert, geforscht, beraten, behandelt und fortgebildet, es organisierte Aufklärungsveranstaltungen, und das alles in bemerkenswertem Umfang. Darüber hinaus trafen sich im Institut Menschen mit einer nicht der Norm entsprechenden Sexualität. Seine Türen standen jedoch auch Besuchern aus Wissenschaft, Politik und Kunst weit offen. Fragt man sich aus der Perspektive universitärer Einrichtungen, wie das alles zu bewältigen war, kann man nur antworten: das alles wäre innerhalb einer Universität, in der es weitaus weniger bewegt zugeht, nicht möglich gewesen. Das Besondere an dem Institut von Hirschfeld liegt für mich gerade darin, dass es zwar eine wissenschaftliche Einrichtung, aber keine akademische Institution mit den einer solchen eigenen Strukturen und Gesetzen war.

Hirschfelds wissenschaftliche Grundüberzeugung, auf deren Basis er das sexuelle Leben verändern und die Reform des Strafrechts durchsetzen wollte, bestand in einem ebenso groben wie naiven Biologismus. Er hat die als widernatürlich bezeichnete Homosexualität und andere, von der Heterosexualität abweichende Sexualitäten kurzerhand der Natur zugeschlagen, das heißt, sie als angeboren bestimmt. Ihm zufolge handelt es sich bei der konträren Sexualempfindung um einen tief innerlichen konstitutionellen Naturtrieb. Ein so verstandener Trieb sei dem freien Willen entzogen, woraus folgt, dass das positive Recht sich gegen die Natur stellt und damit Unrecht ist. Mit dieser Erweiterung der Natur des Geschlechtstriebes, so glaubte Hirschfeld, sei die hegemoniale Heterosexualität entthront, was dazu führen müsse, die anderen Sexualitäten als gleichberechtigt anzusehen und anzuerkennen. Aus dieser theoretischen Grundüberzeugung folgt gewissermaßen das sexualwissenschaftliche Programm Hirschfelds oder, anders gesagt, sein lebenslanges Interesse an den nicht heterosexuellen Sexualitäten. Diese fungieren gleichsam als Wirklichkeitsphänomene, die schon durch ihre bloße Existenz belegen, dass Sexualität nicht nur Heterosexualität, sondern sehr viel mehr ist und den damals gängigen Vorstellungen ein viel zu enger Begriff von Sexualität zugrunde liegt.

Was Hirschfeld versuchte, war, die biologische Norm mit dem mit ihr zusammengedachten spezifischen, sprich heterosexuellen, Sexualobjekt zu erweitern. Die Idee einer biologischen Norm wurde durch diese Erweiterung indes nicht außer Kraft gesetzt. Freud ging in der ersten der „Drei Abhandlungen zur Sexualtheorie“ in dieser Hinsicht sehr viel weiter. Bei ihm findet sich keine relevante Formulierung, die den Begriff einer biologischen Norm rechtfertigen würde. Freud zufolge hat der Sexualtrieb kein spezifisches Objekt und es fehlt ihm auch die ihm von Hirschfeld unterstellte Finalität. Im Gegensatz zu Hirschfeld, der alle möglichen Sexualobjekte der Natur zuschlug und sie als angeboren bezeichnete, ist für Freud der Geschlechtstrieb von Natur aus unabhängig von seinem Objekt. Diese grundstürzende Einsicht in die Unabhängigkeit des Triebes von seinem Objekt verlangt nicht weniger, als sich von der Idee einer angeborenen Heterosexualität zu verabschieden.

Zugeschlagen hat Hirschfeld der Natur in seiner interessanten Zwischenstufenlehre aber nicht nur das Sexualobjekt, sondern auch die von ihm beobachteten sexuellen und seelischen Geschlechtseigenschaften. Die körperlich männlichen homosexuellen Männer sind ihm zufolge von Natur aus mit deutlichen Zügen des Gegengeschlechts, also weiblichen Zügen ausgestattet. Damit versucht Hirschfeld eine Antwort auf die alte Frage, was für Männer homosexuelle Männer eigentlich sind und was die männerliebenden Männer an ihren Sexualobjekten begehren. Dadurch, dass Hirschfeld das Differente, das Feminine an den homosexuellen Männern immer betont hat, brachte er zum Vorschein, dass es andere als die damals gängigen Möglichkeiten gibt, männlich zu sein, worauf sowohl jene homosexuellen Männer, die die klischierte Männlichkeit adorierten, als auch die heterosexuellen Männerhelden mit heftiger Ablehnung, ja Wut reagierten. Und er brachte durch sein Beharren auf der biologischen Verankerung der sexuellen Zwischenstufen ins allgemeine Bewusstsein, dass Anerkennung immer die Anerkennung von Unterschieden erfordert. Das ist ein bis heute gültiges sexualpolitisches Programm, auch wenn wir uns die Unterschiede gegenwärtig als sozial konstruiert und nicht als biologisch determiniert denken.

Heute wird in Erinnerung an Magnus Hirschfeld ein Uferstück nach ihm benannt. Was fehlt, ist die Wiedererrichtung eines sexualwissenschaftlichen Instituts, das Hirschfelds tragfähige Intentionen aufgreift. Ohne ein solches Institut bliebe die Erinnerung an ihn nur fragmentarisch. Die Initiative „Queer Nations“ hat dieses, durch die Zerstörung seines Instituts zu einer bloßen Idee gewordene, Erbe Hirschfelds aufgegriffen, um es im Gedenken an ihn wieder zu materialisieren. Ich hoffe, dass ihr das bald gelingt.

Prof. Dr. Martin Dannecker

© Prof. Dr. Martin Dannecker, Berlin
vielen Dank an Martin Dannecker für das Einverständnis