Eine falsche Diagnose ‚HIV-positiv‘ kann für den betroffenen Menschen fatale Folgen haben. Für den Arzt laut einem aktuelle Urteil kaum.
„Seien Sie froh, dass Sie nicht HIV-positiv sind, stellen Sie eine Kerze auf und beten Sie einen Rosenkranz“, mit diesen Worten antwortet ein Kölner Arzt einer Patientin, der er fälschlicherweise die Diagnose HIV-positiv mitgeteilt hatte.
Angelika, 54, ging zum Hausarzt. Unter anderem wollte sie aus Sicherheitsgründen einen HIV-Test machen lassen, schließlich hatte sie einen neuen Freund. „HIV-positiv“, teilte ihr Hausarzt der Frau kurze Zeit später mit, meldete dies auch der Krankenkasse.
Erst nach zwei Wochen, einem Wechsle an die Bonner Uniklinik und Betreuung durch eine Psychotherapeutin stand fest: Angelika ist nicht HIV-positiv, der Hausarzt hatte eine falsche Diagnose gestellt. Fehldiagnose HIV-positiv.
Er „entschuldigte sich bei der Frau mit den Worten „Seien Sie froh, dass Sie nicht HIV-positiv sind, stellen Sie eine Kerze auf und beten Sie einen Rosenkranz.“
Das Amtsgericht Köln verurteilte den Mediziner aufgrund einer Klage der Betroffenen zu 750 Euro Schmerzensgeld (Az. 141 C 3/08, Urteil vom 19.11.2008). Der Arzt legte Berufung ein.
„‚HIV-positiv‘ – Frau lebte zwei Wochen in Todesangst“
Express Köln, 17.1.2009
Es wäre mit Sicherheit interessant, den sensationslüstern aufgemachten Text des Express abzuspecken auf die reinen Fakten.
Dass da einiges schief gelaufen sein muss, wird ja schon an dem Gerichtsurteil deutlich. Aber der Stil des Kölner Express passt mir ganz und gar nicht.
@ termabox:
die reisserische berichterstattung des express behagt mir wie du dir denken kannst auch nicht. allein, ich wollte einmal auf das thema aufmerksam machen, welche reaktionen und probleme ein fälschlicherweise positiver hiv-test mit sich bringen kann. und dass es gerade für patienten sinnvoll sein kann, hiv-tests dort machen zu lassen, wo damit erfahrung besteht …