Erbschaftssteuer: Freibetrag für Lebenspartnerschaften wie für Ehe

Die Koalition hat sich Presseberichten zufolge auf die Grundzüge der Erbschaftssteuer-Reform geeinigt.
Dabei sollen eingetragene Lebenspartner einen Freibetrag von 500.000 Euro im Erbschaftsfall bekommen – ein Betrag in gleicher Höhe wie Ehepaare. Wermutstropfen: anders als bei Ehepaaren soll bei darüber hinaus gehenden Erbschaften die höhere Steuerklasse III gelten.

Von der eingetragene Lebenspartnerschaft mag man/frau halten, was man/frau mag. Zumal es für Schwule und Lesben eigentlich dringendere Probleme geben sollte als gerade Steuerfreibeträge.
Wenn allerdings das Institut der Lebenspartnerschaft schon eingerichtet ist, dann bitte auch mit gleichen Rechten und Pflichten. insofern stellt der heutige Beschluss einen kleinen Fortschritt dar.

Nachtrag 11.12.: Reform des Erbschaftssteuer-Rechts vom Bundeskabinett am 11.12.2007 beschlossen