Wann ist ein Mann ein Mann? (akt.)

Wann ist ein Mann ein Mann? Nicht nur Herbert Grönemeyer stellte sich diese Frage, nein, auch die hessische Polizei macht sich tiefschürfende ernste Gedanken, wann den ein Mann ein Mann und erst recht ein Polizist sein darf.

In Hessen scheitert die Einstellung eines Transsexuellen als Polizist daran, dass er bestimmte Einstellungs-Vorschriften nicht erfüllt.“Wenigstens ein Hoden soll hormonell funktionstüchtig sein.“ So verlangt es scheinbar die ‚Dienstvorschrift 300‘.

Einem 36jährigen Transsexuellen, der Polizist werden möchte, wird deswegen seit zwei Jahren in Hessen die Einstellung verweigert. Seit heute wird der Fall nun vor Gericht verhandelt, meldet die taz.

Doch – die hessische Polizei stört sich nicht nur an den fehlenden Hoden. Auch der künstliche Penis erregt Anstoß. Eine Penis-Prothese im Polizeidienst in Hessen, das darf scheinbar nicht sein.

Nun mag jeder sich so seine eigenen Gedanken machen, warum funktionsfähige Hoden (mindestens einer …) für Polizisten so dermaßen wichtig sind, dass sie Einstellungs- Voraussetzung sind.
Beißhemmungen? Aggressionsverhalten? Oder welche hormonellen Folgen sollen so negativ sein?
Und so gravierend, dass dafür Hoden zwingend erforderlich sind (und nicht als Ersatz z.B. Hormon-Präparate)?
Dass hingegen die Penis-Prothese „störend für Gefechte mit Demonstranten“ sei, diese Begründung spricht Bände …

Nachtrag 4.12.: das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden: Polizei darf Transsexuellen feuern, sagt queer.de, und die FR meint Transsexueller Bewerber darf abgelehnt werden
Wir lernen: ein Kunst-Pimmel kann anscheinend eine Waffe sein …

Nachtrag 7.12.: Dieses Urteil ist diskriminierend, sagt VelsPol.


13 Gedanken zu „Wann ist ein Mann ein Mann? (akt.)“

  1. Was hat ein funktionstüchtiger Hoden mit Polizeiarbeit zu tun ? Ein hervorragendes Beispiel für Intoleranz und Engstirnigkeit im deutschen Rechtssystem! Meine Güte, Hitler hat auch nur einen Hoden! Entschuldigung für diesen Vergleich!

  2. Nun könnte der hier betroffene Mann (für mich ist er jedenfalls einer, ich habe keine idiotischen Vorschriften zu beachten) ja versuchen, als Frau in den Polizeidienst einzutreten. Aber ihm dürften wohl auch die in irgend welchen Dienstvorschriften definierten weiblichen Merkmale fehlen. Also ist er laut Vorschrift weder Mann noch Frau. Und, ich bin mir sicher, die Hessische Bürokratie kennt nichts irgendwie dazwischen Befindliches. Also müsste die Behördenlogik dazu führen, dass er weder Mann noch Frau ist; im Ergebnis ist er gar kein Mensch. Äh,… leben wir wirklich im Jahr 2007?

  3. @ antiteilchen:
    lach … dass der herr h. hier mit dieser eigenschaft erwähnung findet :-))
    nichts zu entschuldigen … wollte der eigentlich auch mla in den polizeidienst? in hessen? :-))

  4. @ Stefan:
    ich denke zunächst gilt es, dem wunsch (und selbstbild) des bewerbers zu entsprechen – er fühlt sich als mann. schließlich – wofür gibt es endlich all die (auch gesetzlich geregelten) möglichkeiten?
    wo leben wie eigentlich? … na – in kochland in diesem fall … (wäre der witz nicht so schlecht, müsste man zur schreibweise ph… greifen)

  5. @ rene:
    stimmt – welches rentenalter gilt denn dann? und – ist das auch hormonspiegel- oder stückzahl-abhängig? Koch hilf ! ;-))

  6. Sehr ärgerlich dass so entschieden wurde.
    Der mögliche ausweg : keine Personenstandsänderung beantragen. Dann bleibt man juristisch gesehen weiblich und die „Hodenforderung“ verfällt. Ist natürlich alles absoluter Blödsinn.
    Man stört sich offenbar wegen des schwankenden Hormonspiegels an fehlenden Hoden. Depressionen und Gemütsschwankungen werden unterstellt. Aus dem gleichen Grund wollte man ja auch Frauen lange Zeit den Beruf der Pilotin verwähren.

  7. @ Lukas:
    na ja – ich könnte mir vorstellen, dass die personenstandsänderung gerade für Transsexuelle auch eine gewisse bedeutung hat …
    und eigentlich: wer muss sich hier anpassen, der mensch oder eine dienstvorschrift? 😉
    das mit den pilotinnen wusst ich bisher nicht – danke für den hinweis!

  8. Klar ist die PÄ für viele Transleute wichtig ( bin selbst trans*) . Allerdings reizen mich solche dämlichen Vorschriften immer so sehr dass ich ihre Dämlichkeit gerne vorführen möchte. 😉

    Man muss sich mal vorstellen:

    Ohne PÄ und genau den gleichen medizinischen Maßnahmen (Hormone, Brustformkorrektur, Phalloplastik etc.) hätte man die Vorschrift nicht anwenden können, weil eben auf dem Papier immer noch der weibliche Geschlechtseintrag stehen würde…da sieht man doch schon dass das ganze Transsexuellengesetz absolut dämlich und reformbedürftig ist.
    Ich hoffe jedenfalls dass der Kläger in der zweiten Runde mehr Erfolg hat.

  9. @ Lukas:
    na ja – die dämlichkeit hatte ich vorführen wollen mit dem zweiten text zur trans-polizistin in schleswig-holstein (hier bei den trackbacks verlinkt)

    das mit der reformbedüftigkeit des transsexuellen-gesetzes teile ich …

    ich werd mal versuchen an dem fall dran zu bleiben – bisher ist ja wohl noch unklar, ob der kläger in die zweite runde geht (ansatzpunkt war mit dem gleichbehandlungsgesetz (früher adg) ja eh eher ein m.e. schwacher angriffspunkt …
    lg

  10. nochmal @ Lukas:
    wie schön – stelle gerade in deinem blog fest, dass wir einige interessen teilen – body art, klaus mann (es gab eine zeit da hatte ich wohl fast alles was von km gedruckt war …)

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