Lebenspartnerschaft: Gleichstellung mit Ehe im Steuerrecht „zeitnah“ ?

Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf, mit dem die eingetragene Lebenspartnerschaft im Einkommenssteuer- Recht der Ehe gleichgestellt wird.

In weiteren Bereichen würden gesetzliche Änderungen geprüft. Dies geht aus aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Die Parlamentskorrespondenz HiB meldet:

„Die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe soll laut Bundesregierung im Einkommenssteuerrecht zeitnah erfolgen. Dazu würden Gesetzgebungsvorschläge vom Bundesfinanzministerium ausgearbeitet, betont die Regierung in ihrer Antwort (17/978) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/740). Ferner werde damit unter anderem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe umgesetzt, heißt es in der Antwort weiter.

Auf die Frage, welche Änderungen mit Blick auf die Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten bereits vorgenommen wurden, schreibt die Regierung: ”Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch vom 21. Dezember 2007 wirkt sich sowohl auf die Rechtsstellung von Ehegatten als auch von Lebenspartnern aus.“Auch in weiteren Bereichen, wie der gesetzlichen Unfallversicherung und dem BAföG, würden gesetzliche Änderungen zur Gleichstellung geprüft, ergänzt die Bundesregierung in ihrer Antwort.“

Die Antwort der Bundesregierung auf die Frage nach der steuerrechtlichen Gleichstellung klingt allerdings ein wenig ausweichender:

„Wann entsprechende Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt werden, wird von dem in der Bundesregierung für Steuerrecht federführenden Bundesministerium der Finanzen geprüft.“

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weitere Informationen:
Die Grünen Kleine Anfrage 17.02.2010 „Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe“ Drucksache 17/740 (pdf)
Antwort der Bundesregierung 10.03.2010 auf die kleine Anfrage (pdf)
Deutscher Bundestag HiB 24.03.2010: Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird bei anstehenden Regelungen umgesetzt
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Frankreich: Homoehe steuerlich anerkannt

In Frankreich hat die Steuerbehörde erstmals eine Homoehe steuerlich anerkannt – eine ausländische.

Erstmals haben die französischen Steuerbehörden eine Homoehe steuerlich anerkannt. Die beiden Männer kommen nun in den Genuss der gleichen steuerlichen Vorteile wie heterosexuelle Ehepaare.

Der Haken dabei: es handelt sich um ein niederländisches Paar, das seine Ehe in den Niederlanden geschlossen hat. Die beiden Männer leben seit Jahren im südfranzösischen Gers.

In Frankreich gibt es keine Homoehe, sondern den PACS (Pact civile de solidarité), ein zivilrechtlicher Vertrag, der im Gegensatz zur deutschen Lebenspartnerschaft auch von Heteros geschlossen werden kann (und auch in großem Umfang von Heteros genutzt wird).

Auch wenn homosexuellen Französinnen und Franzosen der Abschluss einer Homoehe weiterhin nicht möglich ist, erkennen die französischen Steuerbehörden nunmehr doch im Ausland geschlossene Homoehen an. Dies berichtet das österreichische Magazin Xtra! in seiner Ausgabe Oktober/November 2008.

Ein erfreulicher Entschluss der französischen Steuerbehörden, der jedoch nur für sehr wenige Ausnahmefälle Nutzen bringen dürfte.
Die nunmehr entstehende bizarre Situation, dass in Frankreich geschlossene schwule oder lesbische Lebenspartnerschaften von Franzosen schlechter gestellt sind als im Ausland geschlossene Homo-Ehen zeigt einmal mehr, wie dringend hier eine eu-weit einnheitliche Regelung und wechselseitige Anerkennung sinnvoll wäre.