Lebenspartnerschaft: Gleichstellung mit Ehe im Steuerrecht „zeitnah“ ?

Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf, mit dem die eingetragene Lebenspartnerschaft im Einkommenssteuer- Recht der Ehe gleichgestellt wird.

In weiteren Bereichen würden gesetzliche Änderungen geprüft. Dies geht aus aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Die Parlamentskorrespondenz HiB meldet:

„Die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe soll laut Bundesregierung im Einkommenssteuerrecht zeitnah erfolgen. Dazu würden Gesetzgebungsvorschläge vom Bundesfinanzministerium ausgearbeitet, betont die Regierung in ihrer Antwort (17/978) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/740). Ferner werde damit unter anderem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe umgesetzt, heißt es in der Antwort weiter.

Auf die Frage, welche Änderungen mit Blick auf die Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten bereits vorgenommen wurden, schreibt die Regierung: ”Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch vom 21. Dezember 2007 wirkt sich sowohl auf die Rechtsstellung von Ehegatten als auch von Lebenspartnern aus.“Auch in weiteren Bereichen, wie der gesetzlichen Unfallversicherung und dem BAföG, würden gesetzliche Änderungen zur Gleichstellung geprüft, ergänzt die Bundesregierung in ihrer Antwort.“

Die Antwort der Bundesregierung auf die Frage nach der steuerrechtlichen Gleichstellung klingt allerdings ein wenig ausweichender:

„Wann entsprechende Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt werden, wird von dem in der Bundesregierung für Steuerrecht federführenden Bundesministerium der Finanzen geprüft.“

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weitere Informationen:
Die Grünen Kleine Anfrage 17.02.2010 „Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe“ Drucksache 17/740 (pdf)
Antwort der Bundesregierung 10.03.2010 auf die kleine Anfrage (pdf)
Deutscher Bundestag HiB 24.03.2010: Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird bei anstehenden Regelungen umgesetzt
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