Diamorphingestützte Substitution: Deutsche AIDS-Hilfe sieht bedarfsgerechte Versorgung durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss in Gefahr
Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) teilt die Einschätzung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Mechthild Dyckmans, dass sich erst auf der Basis von Praxiserfahrungen zeigen wird, ob die „Richtlinien zur diamorphingestützten Behandlung Opiatabhängiger“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) gegebenenfalls nachjustiert werden müssen. Dennoch sieht die DAH die bedarfsgerechte Versorgung Opiatabhängiger in Gefahr.
Dazu erklärt Sylvia Urban, Mitglied im Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe: „Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18.03.2010 wird die Erstattungsfähigkeit der diamorphingestützten Substitutionsbehandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung an hohe Hürden geknüpft, die so vom Gesetzgeber nicht intendiert waren. Das für die Deutsche Aids Hilfe geltende Prinzip, dass eine sichere und qualitativ hochwertige Behandlung mit einem hohen Maß an Praxiskompatibilität zu vereinen ist, wurde mit diesen Richtlinien nur zum Teil erreicht. So knüpft der GBA die diamorphingestützte Behandlung an die Bedingung, dass Arztstellen im Umfang von grundsätzlich drei Vollzeitstellen vorzuhalten sind – und dies unabhängig von der Patientenzahl. Diese Regelung ist fachlich nicht zu begründen und kann die Realisierung neuer Standorte für die Diamorphinbehandlung erheblich erschweren oder sogar verhindern.“
„Selbstverständlich freuen wir uns, dass wir einer Substitution mit Diamorphin ein Stück näher gekommen sind und von HIV und Hepatitis betroffene oder bedrohte Heroinkonsumenten eine Alternative zur Substitution mit bisher zugelassenen Medikamenten erhalten. Getrübt wird diese Freude allerdings durch das teilweise hochschwellige Regelwerk des GBA, das in einigen Punkten über die hohen Hürden der Modellphase hinausgeht“, so Dirk Schaeffer, DAH-Referent für Drogen und Strafvollzug.
(Pressemitteilung der Deutschen Aids-Hilfe)