Methadon reduziert Risiko der HIV-Übertragung

Heroin-Ersatz-Therapien wie Methadon sind geeignet, das Risiko einer HIV-Übertragung zu reduzieren. Dies berichten Forscher in einem Beitrag für das British Medical Journal. Die Forscher aus den USA, Kanada, Italien und Australien werteten die Ergebnisse zahlreicher veröffentlichter und unveröffentlichter Studien aus. Sie stellten einen bedeutenden Einfluss von Opiat-Ersatz-Therapien (OST, opiate substitution therapies) auf das HIV-Übertragungsrisiko bei iv-Drogengebrauchern (PWID, people who inject drugs) fest:

„Through their analysis, the researchers determined that the impact of OST on HIV reduction was strong—OST was associated with a 54 percent reduction in risk of HIV infection among PWID.“

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CHUM Centre hopitalier de l’université de Montreal 05.10.2012: La méthadone réduit le risque de transmission du VIH
Science Codex 05.10.2012: Methadone reduces the risk of HIV transmission
CDC NPIN 05.10.2012: Methadone Reduces the Risk of HIV Transmission

Bayern: JVA verweigert HIV-positivem Häftling Fortsetzung der Methadon-Therapie – Gericht: zurecht

Zahlreiche Medien greifen (erneut) das Thema Methadon-Vergabe in bayrischen haftanstalten auf. In der JVA Kaishaim wird einem HIV-positive Insassen von der Anstaltsleitung eine Fortsetzung seiner Methadon-Therapie verweigert. Die Verweigerung sei rechtens, entschied das Landgericht Augsburg auf Klage des Betroffenen. Rechtsbeschwerde ist eingelegt.

Die deutsche Aids-Hilfe hatte schon früher betont

„Die Substitution mit Ersatzstoffen wie Methadon wird in bayerischen Haftanstalten den meisten Häftlingen vorenthalten. Damit verstößt Bayern gegen die entsprechenden Richtlinien der Bundesärztekammer sowie gegen das Bayerische Strafvollzugsgesetz, nach dem Gefangene eine genauso gute Gesundheitsversorgung erhalten müssen wie Menschen in Freiheit.“

SZ 06.06.2012: Schwaben JVA verweigert Süchtigem den Drogenersatz
ondamaris 23.04.201: Deutsche AIDS-Hilfe: Bayern missachtet Rechte Gefangener

Deutsche AIDS-Hilfe: Bayern missachtet Rechte Gefangener

In einem offenen Brief hat die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) die bayerische Staatsministerin der Justiz, Dr. Beate Merk, aufgefordert, eine angemessene Versorgung heroinabhängiger bayerischer Häftlinge mit Substitutionsbehandlungen sicherzustellen.

Die Substitution mit Ersatzstoffen wie Methadon wird in bayerischen Haftanstalten den meisten Häftlingen vorenthalten. Damit verstößt Bayern gegen die entsprechenden Richtlinien der Bundesärztekammer sowie gegen das Bayerische Strafvollzugsgesetz, nach dem Gefangene eine genauso gute Gesundheitsversorgung erhalten müssen wie Menschen in Freiheit.

In ihrem offenen Brief appelliert die Deutsche AIDS-Hilfe daher an die Staatsministerin: „Achten Sie die Menschenrechte inhaftierter Drogengebraucher, sorgen Sie für den Schutz ihrer Gesundheit und ihres Lebens!“

Hintergrund des offenen Briefes sind zwei aktuelle Beschlüsse des Landgerichts Augsburg (siehe Pressemitteilung vom 17.4.2012). Zwei Häftlinge – einer davon HIV-positiv und mit dem Hepatitis-C-Erreger HCV infiziert – hatten geklagt, weil ihnen die JVA Kaisheim eine Substitutionsbehandlung verwehrte. Das Gericht lehnte die Anträge ab, ohne ein unabhängiges fachliches Gutachten einzuholen. Die Begründung des Beschlusses weist zahlreiche fachliche Fehler auf.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) hat sich daher mit einer Stellungnahme an Dr. Beate Merk gewendet. Mit Bezug auf eines der Urteile erklärt sie: „Die Urteilsbegründung entspricht nicht dem Stand des medizinischen Wissens und verletzt das Recht des Patienten auf eine angemessene Behandlung.“ Es bestehe „eine grundsätzliche Indikation zur fachgerechten Behandlung, und Behandlungsstandard ist die Substitutionsbehandlung.“

In einem weiteren offenen Brief bittet ein niedergelassener Arzt aus Ulm die Staatsministerin „um Aufklärung“. Einer seiner Patienten war erfolgreich substituiert und stand sogar wieder in einem Arbeitsverhältnis. Nach einem kurzen Rückfall kam er in Haft. „In der JVA wurde er, wie in Bayern wohl üblich, kalt entzogen“ und sei nun „ohne nennenswerte psychologische oder fachärztliche Betreuung“.

Zum erzwungenen Ausstieg aus der Substitutionsbehandlung in Haft merkt die DGS an: „Diese erhöht Gesundheits- und Lebensgefahren des Patienten erheblich.“

Die Deutsche AIDS-Hilfe bittet Staatsministerin Merk um eine Erklärung, warum die Rechte Gefangener auf angemessene Gesundheitsversorgung in Bayern missachtet werden. Unsere Mitgliedsorganisationen vor Ort und wir stehen gerne zu Gesprächen bereit und bieten Unterstützung zur Beseitigung der Missstände an.

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(Pressemitteilung DAH)

Deutsche AIDS-Hilfe kritisiert menschenverachtende Gerichtsbeschlüsse

Das Landgericht Augsburg hat die Klagen zweier heroinabhängiger Häftlinge auf eine Substitutionsbehandlung zurückgewiesen.

Die Justizvollzugsanstalt Kaisheim habe die Behandlung zu Recht abgelehnt, heißt es in den bisher unveröffentlichten Beschlüssen vom 28.3.2012. Die Substitution der Gefangenen – einer davon HIV-positiv und mit dem Hepatitis-C-Erreger HCV infiziert – sei medizinisch nicht angezeigt.

Dazu erklärt Sylvia Urban, Vorstandsmitglied der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH):

„Die Substitution steht den Gefangenen nach den Richtlinien der Bundesärztekammer zu. Wie in bayerischen Haftanstalten üblich, wird ihnen aus ideologischen Gründen eine wirksame Behandlung vorenthalten. Das schädigt ihre Gesundheit und möglicherweise auch die Gesundheit anderer Häftlinge. Das Gericht hat es versäumt, eine unabhängige fachliche Expertise einzuholen. Die Beschlüsse sind voller fachlicher Fehler und Missverständnisse.“

Das Gericht argumentiert unter anderem, es bestehe keine Aussicht auf Heilung. Die Gefangenen seien schon sehr lange abhängig und hätten bereits erfolglose Therapieversuche hinter sich. Damit nennt das Gericht genau die Kriterien, nach denen eine Substitution gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer sinnvoll ist.

Die Behandlung mit einem Ersatzstoff wie Methadon nimmt schwer Abhängigen den Suchtdruck, sodass kein Bedürfnis mehr nach Heroinkonsum besteht. So werden gesundheitliche Belastungen reduziert. Die Gefahr einer Übertragung von HIV oder HCV durch gemeinsam genutzte Spritzen wird ausgeschaltet. Zugleich dient die Substitution dem Vollzugsziel der Resozialisierung nach der Haftentlassung.

In der Begründung des Gerichts offenbart sich demgegenüber ein erschreckendes Menschenbild: Dem einen Gefangenen attestiert der Richter, er suche „bewusst die Illegalität“. Im anderen Fall betont er, die JVA habe bei dem Häftling „völlig zu Recht“ eine „antisoziale Persönlichkeitsstruktur“ ausgemacht.

„Von einem Verständnis der Abhängigkeit als behandlungsbedürftiger Krankheit fehlt hier jede Spur“, sagt DAH-Haftexpertin Bärbel Knorr. „Die Sucht als Charakterschwäche darzustellen, kann man nur menschenverachtend nennen. Die Begründung der Gerichtsbeschlüsse entbehrt jeder fachlichen Grundlage.“

Der Stellungnahme einer auf Substitution spezialisierten Ärztin der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) maß das Gericht keine Bedeutung bei. Es bestehe auch „keinerlei Grund, zu dieser medizinischen Frage ein Sachverständigengutachten einzuholen“ und an der Einschätzung der Anstaltsärzte zu zweifeln. Diese aber haben offenbar nicht die suchtmedizinische Ausbildung, die sie zu Substitution und entsprechenden Expertisen befähigen würde.

Alles deutet darauf hin, dass die Substitution aus prinzipiellen Gründen abgelehnt wird. Während Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin die Möglichkeiten zur Substitution in Haft ausbauen, ist diese hoch wirksame präventive Maßnahme in Bayern weiter verpönt und wird nur in Ausnahmefällen gewährt.

Sogar laufende Substitutionstherapien werden durch Inhaftierung beendet. Das zeigt ein weiterer aktueller Fall: Ein erfolgreich substituierter Mann kam nach einem kurzzeitigen Rückfall in Haft, wo man ihm die Weiterbehandlung verwehrte. Die Haftanstalt überließ den Mann seiner Sucht und damit erheblichen gesundheitlichen Risiken.

Laut Bayerischem Strafvollzugsgesetz müssen Gefangene eine genauso gute medizinische Behandlung erhalten wie Menschen in Freiheit. Gemäß Artikel 60 haben sie Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn diese notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

„Diese Rechte werden in Bayern durch die Verweigerung von Substitution fortwährend missachtet“, sagt DAH-Vorstand Sylvia Urban. „Die Landesregierung steht in der Pflicht, das medizinische Personal in den Anstalten aus- und weiterzubilden, damit auch in Haft eine bedarfsgerechte Versorgung von Suchtkranken gewährleistet ist.“

(Pressemitteilung DAH)

Welt-Aids-Konferenz: Foto-Impressionen

In Wien findet derzeit die XVIII. Welt-Aids-Konferenz statt. Neben vielen Vorträgen und Veranstaltungen, ‚Greet and Meet‘ und Parties auch ein optischer Bilderbogen.

Vom ‚Methadone Man‘ bis ‚Sodoma‘, Vorbereitungen für den ‚March for Human Rights‘ bis zur ‚Checkliste für gesundes Altern‘ – Foto-Eindrücke aus Wien …
(mit Dank an die Fotografen!):

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Methadone Man, Buprenorphine Babe (Foto: Carsten Schatz)
zwei Konferenzteilnehmer aus Kanada bereiten sich vor für den Rally for Human Rights (Foto: HIV Human Rights 2010)
zwei Konferenzteilnehmer aus Kanada bereiten sich vor für den Rally for Human Rights (Foto: HIV Human Rights 2010)
Sodoma (Foto: Carsten Schatz)
Sodoma (Foto: Carsten Schatz)
I'm HIV+ - and you? (Foto: Dirk Sander)
I'm HIV+ - and you? (Foto: Dirk Sander)
Checkliste Gesundes Altern (Foto: Dirk Sander)
Checkliste Gesundes Altern (Foto: Dirk Sander)

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DAH: Substitution in Gefahr

Diamorphingestützte Substitution: Deutsche AIDS-Hilfe sieht bedarfsgerechte Versorgung durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss in Gefahr

Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) teilt die Einschätzung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Mechthild Dyckmans, dass sich erst auf der Basis von Praxiserfahrungen zeigen wird, ob die „Richtlinien zur diamorphingestützten Behandlung Opiatabhängiger“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) gegebenenfalls nachjustiert werden müssen. Dennoch sieht die DAH die bedarfsgerechte Versorgung Opiatabhängiger in Gefahr.

Dazu erklärt Sylvia Urban, Mitglied im Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe: „Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18.03.2010 wird die Erstattungsfähigkeit der diamorphingestützten Substitutionsbehandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung an hohe Hürden geknüpft, die so vom Gesetzgeber nicht intendiert waren. Das für die Deutsche Aids Hilfe geltende Prinzip, dass eine sichere und qualitativ hochwertige Behandlung mit einem hohen Maß an Praxiskompatibilität zu vereinen ist, wurde mit diesen Richtlinien nur zum Teil erreicht. So knüpft der GBA die diamorphingestützte Behandlung an die Bedingung, dass Arztstellen im Umfang von grundsätzlich drei Vollzeitstellen vorzuhalten sind – und dies unabhängig von der Patientenzahl. Diese Regelung ist fachlich nicht zu begründen und kann die Realisierung neuer Standorte für die Diamorphinbehandlung erheblich erschweren oder sogar verhindern.“

„Selbstverständlich freuen wir uns, dass wir einer Substitution mit Diamorphin ein Stück näher gekommen sind und von HIV und Hepatitis betroffene oder bedrohte Heroinkonsumenten eine Alternative zur Substitution mit bisher zugelassenen Medikamenten erhalten. Getrübt wird diese Freude allerdings durch das teilweise hochschwellige Regelwerk des GBA, das in einigen Punkten über die hohen Hürden der Modellphase hinausgeht“, so Dirk Schaeffer, DAH-Referent für Drogen und Strafvollzug.

(Pressemitteilung der Deutschen Aids-Hilfe)

Russland: weiterhin kein Methadon – trotz internationaler Appelle

In Russland steigen die HIV-Infektionszahlen unter Drogengebrauchern. Internationale Experten fordern von der russischen Regierung Methadon-Programme – doch diese lehnt ab.

Geschätzt eine Million Menschen mit HIV, und ca. zwei Millionen iv-Drogengebraucher/innen – Russland sei gerade dabei, die Kontrolle über die Situation zu verlieren, betonte Robin Gorna, Direktorin der International Aids Society (IAS) zum Auftakt einer internationalen Aids-Konferenz in Moskau. Internationale Experten kritisierten, insbesondere die HIV-Epidemie unter russischen Drogengebrauchern hätte verhindert werden können, wenn die Regierung sich frühzeitiger engagiert hätte.

Die russische Regierung müsse nun dringend aktiver werden im Kampf gegen Aids, betonte die IAS. Dazu gehöre auch, iv-Drogengebrauchern den Zugang zu sauberen Spritzen sowie zu Methadon zu ermöglichen.

Die russische Drogenpolitik basiert bisher weitestgehend auf einer Art ‚Abstinenz-Ansatz‘. Akzeptierende Drogenarbeit, Harm Reduction – Konzepte, die in der vor-Ort-Realität russischer Aids-Prävention kaum eine Rolle spielen.
Entsprechend fordern internationale Experten, Russland solle zur Reduzierung der Infektionsraten im Drogenbereich schnellstens Methadon-Programme sowie Harm-Reduction-Strategien einführen und in die Praxis umsetzen.

Doch Gennadi Onischenko, oberster ‚Hygienearzt‘ Russlands, steht diesen Gedanken alles andere als aufgeschlossen gegenüber. Er betonte am Rande der Konferenz, er sei „aus vollster Überzeugung gegen Substitutionstherapie“. Russland biete Drogenkonsumenten andere Programme abseits von Methadon an. Russland spreche sich kategorisch gegen Methadon als Bestandteil in Präventionsprogrammen aus, so Onischenko.

Michel Sidibé, Generalsekretär von UNAIDS, betonte hingegen, Substitutionsprogramme z.B. mit Methadon hätten sich vielerorts, auch in Nachbarländern Russlands, als hilfreich und sinnvolles Instrument der Aids-Prävention erweisen.

Methadon ist in Russland nicht zugelassen und nur illegal erhältlich.

weitere Informationen:
UNAIDS 27.10.2009: Eastern Europe and Central Asia HIV conference for joint efforts towards Universal Access
Michel Sidibe: Universal Access: Status of the Global Response and the Way Forward. Rede zur Eröffnung des 3. EECAAC am 28.10.2009 (pdf)
AFP 28.10.2009: Russia Rejects Methadone to Stem HIV Epidemic
POZ 28.10.2009: Advocates: Russia’s HIV Strategy Ineffective Among High-Risk Groups
International Aids Society 28.10.2009: Researchers, public pealth experts urge russia to expand HIV prevention programmes for people who inject drugs
SZ 29.10.2009: Aids-Problem in Russland: Infiziert und ignoriert
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Methadon-Therapie: muss Krankenkasse zahlen – oder nicht?

Die Krankenversicherung muss nicht für die Methadon-Behandlung eines Drogengebrauchers aufkommen, urteilt das Landgericht Nürnberg-Fürth.

Ein Drogengebraucher genießt für die Methadon-Behandlung keinen Versicherungsschutz seiner Krankenkasse. Schließlich nehme er seine Abhängigkeit bewusst in Kauf. So urteilte Ende 2008 das Landgericht Nürnberg-Fürth. Die Krankenversicherung müsse die Kosten für eine Methadon-Behandlung nicht übernehmen.

Auf ein entsprechendes jüngst publiziertes Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins hin:

„Wer seine Abhängigkeit von Heroin bewusst in Kauf nehme, führe den Versicherungsfall der möglichen späteren Methadon-Behandlung vorsätzlich herbei. In solchen Fällen müsse die Krankenkasse nicht zahlen.“

Das Urteil gilt für eine Private Krankenversicherung.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten einer Substitutions-Behandlung mit Methadon übernommen – auf Antrag:

„Die Kosten der Methadonbehandlung werden bei entsprechender medizinischer Indikationsstellung vom substitutionsberechtigten Arzt durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen. Dies klärt der Arzt mit Ihnen beim ersten Untersuchungs-/ Vorstellungstermin in der Substitutionspraxis. Danach wird der Antrag zur Kostenübernahme vom behandelnden Arzt bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gestellt. Erst mit der Erteilung des Genehmigungsbescheides durch die KV werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.“ (midames – Münchner Informationssystem Drogen Alkohol Medikamente Eßstörungen Sucht)

In der Privaten Krankenversicherung können die Kosten für eine Methadon-Therapie auch weiterhin aus Kulanz vom Versicherer übernommen werden..

Es verwundert, warum der Deutsche Anwaltsverein jetzt auf dieses Urteil hinweist OHNE den Hinweis, dass es für die private Krankenversicherung gilt –  und eine Debatte anstößt.

In der Private Krankenversicherung gilt zunächst Vertragsfreiheit – ein Grund mehr, sich diesen Schritt genau zu überlegen. Der Fall der Methadon-Behandlung zeigt mögliche Konsequenzen …

Viel wichtiger aber ist die Frage nach Konsequenzen, wenn sich der Grundgedanke dieses Urteils auch generell durchsetzen sollte.
Denn – welcher Gedanke steht hinter diesem Urteil? Wieder der des Schuldprinzips. Wer für ein gesundheitliches Problem selbst verantwortlich ist, für den solle die Krankenversicherung auch nicht aufkommen, so diese Denkweise.

Eine gefährliche Denkweise, die an den Grundfesten unseres Versicherungssystems kratzt – nämlich dem der Solidargemeinschaft. Alle Versicherten stehen gemeinsam für alle Probleme aller ein. Durch die Verteilung der Kosten auf alle muss niemand existentielle Probleme aufgrund eines gesundheitlichen Problems befürchten – egal aus welchem Grund.

Wer dieses Prinzip aushöhlt – besonders, indem er das Schuldprinzip einführt -, legt damit die Axt an eines der Grundprinzipien unserer Gesellschaft, gefährdet den sozialen Frieden.

HIV-Positive sollten hellhörig werden: wer so denkt, wird irgendwann auch die Frage stellen, wie weit jemand für seine HIV-Infektion „selbst schuld“ sei – und die Übernahme Behandlungskosten durch die Gesetzliche Krankenversicherung in Frage stellen.

Danke an L. und das Forum für den Hinweis!.

weitere Informationen:
Landgericht Nürnberg-Fürth 11. Dezember 2008 (AZ: 8 O 3170/07) (publiziert u.a. in VersR Heft 20, 5. Juli 2009)
Ärzte-Zeitung 17.07.2009: PKV muss nicht aufkommen für die Methadonbehandlung
Deutscher Anwaltverein 28.08.2009: Krankenkasse muss Methadon-Behandlung nicht zahlen
Deutsches Ärzteblatt 28.08.2009: Urteil: Krankenkasse muss Methadon-Behandlung nicht zahlen
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