Homo-Ehe in Kalifornien zugelassen: Verbot per Volksabstimmung (Proposition 8) war verfassungswidrig (akt.5)

Das Verbot der Homo-Ehe mittels einer Volksabstimmung verstößt gegen die US-Verfassung. Dies urteilte am 4. August der US District Court Northern District of California. Zunächst außer Kraft gesetzt, tritt das Urteil frühestens nach einer weiteren Wartezeit am  18. August 17:00 Uhr in Kraft – Homo-Ehen in Kalifornien sind wieder legal, können aber bis 18.8. weiterhin nicht vollzogen werden.

San Francisco, Mittwoch, 4. August 2010, früher Nachmittag (13:30 PDT / Ortszeit, 22:30 Uhr MESZ in Deutschland): Chief Judge Vaughn R. Walker verkündet (nicht persönlich, sondern via Internet) das Urteil in der Sache „Perry Vs. Schwarzenegger“. Hinter diesem unscheinbaren Namen verbirgt sich ein für us-amerikanische Lesben und Schwule bewegender Streitfall: die Verhandlung über die Frage, ob das Verbot der Homo-Ehe durch Volksabstimmung („Proposition 8“) verfassungsgemäß war oder gegen die US-Verfassung verstieß.

Das nebst Begründung 136 Seiten umfassende Urteil von Judge Walker lautet kurzgefasst: das Verbot der Homo-Ehe durch die Proposition 8 war verfassungswidrig „under both the due-process and equal-protection clauses“. Der Staat, so Walker, habe kein Interesse daran, private Moral- oder religiöse Vorstellungen durch einen säkularen Zweck zu bestätigen oder verstärken.

Proposition 8 behindere die Ausübung des Grundrechts auf Eheschließung und schaffe eine rational nicht begründete Einführung einer neuen Klassifizierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Moralisches Missfallen allein sei keine hinreichende Grundlage, Schwulen und Lesben Rechte zu verwehren.

Erste Kommentare in US-Medien bezeichnen die Entscheidung als Wendepunkt und „Meilenstein“.
Der Direktor von „Equality California“ bezeichnete das Urteil als „historisch“. Zu heiraten sei ein Bürgerrecht, kein Privileg für nur einige. Man richte sich darauf ein, das Recht auf die Homo-Ehe nun bis zum Supreme Court zu verteidigen.
Chad Griffin (Foundation for Equal Rights) betonte in einer Stellungnahme: nun habe jeder und jede US-Amerikaner/in das Recht zu heiraten, niemandem werde dieses Bürgerrecht enthalten. Er dankte den beiden Rechtsanwälten sowie den zahlreichen Unterstützern, besonders aber den beiden Paaren, die mit ihre Klage für ihr Recht zu heiraten diese Entscheidung erst ermöglicht hätten. Die Entscheidung stärke die Ehe, weil es jedem Bürger das Recht gebe eine verantwortungsvolle liebevolle Gemeinschaft einzugehen. Viele würden nun voller Freude auf den Straßen feiern – es gelte aber auch an diejenigen zu denken, die auch heute aufgrund von Diskriminierung und Ängsten sich nur  im Stillen freuen können.

Arnold Schwarzenegger, Gouverneur Kaliforniens, betonte in einer ersten Stellungnahme, für Hunderttausende Kalifornischer Bürger, die in schwulen oder lesbischen Haushalten leben, bedeute diese Entscheidung den vollen rechtlichen Schutz, den seiner Meinung nach jedermann/frau verdiene. Gleichzeitig gebe die Entscheidung allen Bürgern Kaliforniens die Möglichkeit sich zu erinnern, dass Kalifornien führend auf dem Weg in die Zukunft sei. Die heutige Entscheidung stelle zweifellos Kaliforniens ersten, aber nicht letzten Meilenstein auf Amerikas Weg zu Freiheit und Gleichheit für alle Menschen dar.

Zum Urteil:

„Proposition 8 fails to advance any rational basis in singling out gay men and lesbians for denial of a marriage license. Indeed the evidence shows Proposition 8 does nothing more than enshrine in the California constitution the notion that opposite sex couples are superior to same sex couples.“

Und in der Urteilsbegründung:

„Proposition 8 both unconstitutionally burdens the exercise of the fundamental right to marry and creates an irrational classification on the baisis of sexual orientation.“

„Moral disapproval alone is an improper basis on which to deny rights to gay men & lesbians.“

„Proposition 8 places the force of law behind stigmas against gays and lesbians, including: gays and lesbians do not have intimate relationships similar to heterosexual couples; gays and lesbians are not as good as heterosexuals; and gay and lesbian relationships do not deserve the full recognition of society.“

Das Verbot der Homo-Ehe in Kalifornien ist damit aufgehoben. Ab sofort und bis auf weiteres  (erste Kommentatoren sprechen von 2 Tagen) können Kaliforniens Schwule und Lesben heiraten.

Überall in Kalifornien sowie in zahlreichen US-Bundesstaaten werden am Abend nach der Urteils-Verkündung (gleichzeitig 49. Geburtstag von US-Präsident Barak Obama) Demonstrationen stattfinden (Übersicht siehe unten „weitere Informationen“).

Proposition8 - Day of Decision
Proposition 8 - Day of Decision

Anfang November 2008 stimmten die Bürger Kaliforniens in Form der Proposition 8 zu 52% gegen die Homo-Ehe. Mit ‘Proposition 8′ wurde ein Vorschlag bezeichnet, mit dem das Verbot der Homo-Ehe in die Verfassung des Staates Kalifornien aufgenommen werden sollte.

Vor dem Berufungsgericht wurde über die Verfassungsmäßigkeit der Proposition 8 verhandelt (unter dem Titel ‘Perry v. Schwarzenegger’,benannt nach Kristin Perry, die mit ihrer Partnerin Sandra Stier seit 2004 verheiratet ist). In der mündlichen Verhandlung seit Januar 2010 sollte geklärt werden, ob die US-Verfassung ein Verbot der Homo-Ehe zulässt.

Vertreten wurden die Kläger durch den U.S. Solicitor General [Rechtsverteidiger der Regierung] Theodore Olson und den Anwalt David Boies.

Theodore Olson (links) und David Boies, Anwälte der Kläger (Foto: Diana Walker /AFER)
Theodore Olson (links) und David Boies, Anwälte der Kläger, am 16. Juni 2010, dem Tag der Schluß-Plädoyers (Foto: Diana Walker /AFER)

Der 69jährige Olson ist ein prominenter konservativer Anwalt und Partner einer Washingtoner Kanzlei. Er war u.a. im Verfahren um den Wahlausgang in Florida 2000 für US-Präsident George W. Bush tätig. Olson begründete sein Engagement für die Homo-Ehe inzwischen in einem bemerkenswerten Newsweek-Artikel “Warum die gleichgeschlechtliche Ehe ein amerikanischer Wert ist”.

Eines der zentralen Instrumente und Logos der Befürworter der Homo-Ehe (und damit  Gegner der Proposition 8 ) war und ist die „NoH8 Campaign“ (No Hate)

Nein zum Hass
Nein zum Hass (Len Peltier)

Vor der Verfassungsklage hatte der oberste Gerichtshof Kaliforniens entschieden: Die Homo-Ehe in Kalifornien darf vom Wähler verboten werden. Die Verhandlung der gegen diese Entscheidung gerichteten Verfassungsklage gegen ‚Proposition 8‘ hatte am 11. Januar 2010 begonnen. Die Verhandlung wurde in US-Homo-Medien breit behandelt mit großen Interesse verfolgt.

In der kurzen Zeit, in der die Homo-Ehe in Kalifornien legal geschlossen werden konnte (zwischen Mai und November 2008), vermählten sich über 18.000 schwule und lesbische Paare.
Noch vor Verkündung des Urteils hatten die Anwälte der Gegner der Homo-Ehe den Richter gebeten, im Fall eines Sieges der Gegenseite nicht ein „erneutes Zeitfenster für gleichgeschlechtliche Ehen zu öffnen“, während die Berufung läuft.

Vor kurzem hatte ein US-Bundesgericht entschieden, mit dem US-weiten Verbot von Homo-Ehen (Defense-of-Marriage-Act, DOMA) habe sich der Gesetzgeber zu sehr in Angelegenheiten der US-Bundesstaaten eingemischt, das Verbot sei verfassungswidrig.

Schon vor der Urteilsverkündung hatten beide Parteien angekündigt, die Klage bis zum Supreme Court, dem obersten Gerichtshof der USA, durchzufechten. Nächste Instanz ist der U.S. Ninth Circuit Court of Appeals, vermutlich schon im Oktober 2010.

weitere Informationen:
Urteils-Text Scan auf Scribd.com
das Urteil wird online veröffentlicht werden auf der Site US District Court Northern District of California Public Announcements
eine Übersicht angekündigter Demonstrationen und Versammlungen bei Rex Wockner
NoH8campaign
David Boies: The case against Prop. 8: unconstitutional bias. In: San Francisco Chronicle 01.08.2010
Übersicht online zugänglicher Prozess-Dokumente
Metro Weekly 04.08.2010: Prop 8 Decision Day FAQ
NYMag 04.08.2010: Judge Vaughn Walker Hands Victory to Proposition 8 Opponents
Office of the Governor: Governor Schwarzenegger Issues Statement on Proposition 8 Ruling
Pinknews 04.08.2010: Breaking: Prop 8 ban on gay marriages in California ruled unconstitutional
.

9 Gedanken zu „Homo-Ehe in Kalifornien zugelassen: Verbot per Volksabstimmung (Proposition 8) war verfassungswidrig (akt.5)“

  1. @ Klaus F.:
    nun, gestern nacht, als ich den artikel verfasste, sprachen erste us-berichte (und kommentatoren) davon, es gebe „no hold“ – bis zur einreichung der berufung seien eheschließungen möglich.
    ich werde aber versuchen, zu dieser frage weiter zu recherchieren.

  2. Hallo Ulrich,

    die Ehe-Schließung ist bis auf weiteres für Lesben und Schwule dennoch nicht möglich – zumindest bis Freitag. Bis dahin können BefürworterInnen und GegnerInnen des Gerichtsentscheids ihre Statements an den Richter übermitteln. Außerdem ist noch nicht klar, ob das Urteil nur im Bezirksgericht oder in ganz Kalifornien gilt.

    Ich habe dazu hier gebloggt:
    http://www.thinkoutsideyourbox.net/?p=13545

  3. Wer weiß, wie lange sich in Kalifornien eine endgültige Entscheidung noch hinziehen kann, aber der erste wichtige Schritt ist doch getan.

Kommentare sind geschlossen.