Menschen mit Behinderungen müssen weiterhin von GEZ-Gebühren befreit bleiben

Neue Rundfunkgebührenordnung wirkt sich nachteilig für Menschen mit Behinderungen aus

Die Bundesländer wollen ab Januar 2013 eine neue Rundfunkgebührenordnung einführen. Diese Neuordnung wirkt sich nachteilig für Menschen mit Behinderungen aus. Bisher waren viele blinde, gehörlose und schwerbehinderte Menschen von der Rundfunkgebühr befreit. Zukünftig soll diese generelle Gebührenbefreiung jedoch wegfallen.

Die BAG SELBSTHILFE fordert, die GEZ-Gebührenbefreiung für Menschen mit Behinderungen beizubehalten. Diese sind aufgrund ihrer körperlichen Einschränkung verstärkt auf Fernsehen, Hörfunk und das Internet angewiesen, um Zugang zu Informationen zu erlangen. So nutzen beispielsweise gehörlose Menschen häufig das Netz, um sich zu informieren und per E-Mail ihre Kontakte zu pflegen.

Die Möglichkeit der Informationsbeschaffung über die Medien muss für Menschen mit Behinderungen ebenso zugänglich sein wie für Nichtbehinderte. Von daher darf die neue Rundfunkordnung nicht zu Lasten von Menschen mit Behinderungen gehen. „Deutschland hat im letzten Jahr die UN-Konvention zur Wahrung der Rechte behinderter Menschen unterschrieben. Eine Schlechterstellung dieser Menschen bei der Nutzung von Funk und Fernsehen ist demgegenüber mit dem Gedanken der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft nicht vereinbar“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE

(Pressemitteilung der BAG Selbsthilfe)

siehe auch
YuccaTreePost 10.08.2010: GEZ: Auch Blinde und Gehörlose dürfen bald zahlen