HIV-Informationen in Gebärdensprache sind immer noch selten. Die Gehörlosen-Gruppe der französischen Aids-Hilfe-Organisation Aides hat eine DVD erstellt mit Informationen zu HIV und Aids in (französischer) Gebärdensprache. Die einzelnen Kapitel sind auch im Internet als Clips zu sehen:
Gebärdensprache unterscheidet sich von Land zu Land. Selbst im deutschspracchigen Raum gibt es mindestens drei Gebärdensprachen, die Deutsche Gebärdensprache (DGS), die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) wie auch die Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS). Die französische gebärdensprache Langue des signes française (LSF) verwendet zahlreiche unterschiedliche Gebärden.
Ab 1. Januar 2013 wird der Schwerbehindertenausweis kundenfreundlicher: er wird als Kunststoff-Karte in Form der üblichen Bank-Scheckkarten ausgegeben. Auch das ‚Beiblatt‘ mit Wertmarke für die Nahverkehrsnutzung wird dann auf das neue Format umgestellt, allerdings diese weiterhin getrennt aus Papier.
Das neue Format des Schwerbehindertenausweises ist nicht nur praktischer und nutzerfreundlicher, er erfüllt auch, so der ‚Paritätische‘, „einen Wunsch behinderter Menschen nach einem kleineren Ausweisformat, das weniger diskriminierend wirkt“. Zudem enthält der neue Ausweis erstmals auch den Hinweis auf Behinderung in englischer Sprache – hilfreich z.B. bei Auslandsreisen. Für Menschen mit Sehbehinderung erhält er zudem den Aufdruck sch-b-a in Brailleschrift.
Die wichtigsten Merkmale des neuen Schwerbehinderten-Ausweises laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Ausweis heute 13,5 mal 9,5 Zentimeter aus Papier
Ausweis künftig aus Plastik im Bankkartenformat
neuer Ausweis kann ab dem 1.1.2013 ausgestellt werden (Ausweisausgabe erfolgt durch die Länder)
den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland für sich fest
spätestens ab dem 1.1.2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt
vorhandene alte Ausweise bleiben gültig. Es müssen also nicht alle im Umlauf befindlichen SB-Ausweise umgetauscht werden
Die Änderung der Schwerbehindertenausweis-Verordnung war bereits am 28. März 2012 vom Bundeskabinett beschlossen worden; am 6. Juli 2012 hat auch der Bundesrat der Änderung zugestimmt.
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weitere Informationen:
Der Paritätische 06.07.2012: Neuer Schwerbehindertenausweis
DAH 10.07.2012: Der nutzerfreundliche Schwerbehindertenausweis kommt!
Bundesministerium für Arbeit und Soziales 28.03.2012: Neuer Ausweis kommt
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Am 1. September 2011 wird die Freifahrtregelung für die rund 1,4 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland wesentlich erweitert. Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) können dann bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.
„Wir freuen uns, mit dieser Regelung das Leben für schwerbehinderte Bahnfahrer ein kleines bisschen einfacher machen zu können“, so Rüdiger Grube, Vorstandvorsitzender der Deutschen Bahn AG. „Es ist der Deutschen Bahn und mir persönlich ein echtes Anliegen, auch behinderten Menschen eine möglichst grenzenlose Mobilität zu bieten.“
Zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die DB vereinbart, das im Sozialgesetzbuch verankerte Streckenverzeichnis für schwerbehinderte Menschen zum 1. September 2011 aufzuheben. Das Streckenverzeichnis definiert den Radius von 50 Kilometer rund um den Wohnort eines schwerbehinderten Menschen, in dem er bisher kostenlos die Nahverkehrszüge der DB außerhalb von Verkehrsverbünden nutzen konnte. Damit können schwerbehinderte Reisende bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB – Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn – in der 2. Klasse kostenlos fahren.
Die Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes und für kostenfreie Platzreservierungen bleiben unverändert. Das unentgeltliche Reisen innerhalb von Verkehrsverbünden bleibt bestehen. Die Neuregelung ist ein wesentlicher Beitrag zu mehr Kundenorientierung und zum Bürokratieabbau.
Bisher endet Europa für Behinderte meist schon an der nächsten Grenze. Doch dies will die EU-Kommission nun ändern – Behindertenausweise sollen bald EU-weit anerkannt werden.
Für Behinderte hört Europa bisher oft noch an den nationalstaatlichen Grenzen auf. Wer in Deutschland als Schwerbehinderter anerkannt ist, ist dies noch längst nicht in einem anderen EU-Staat.
Ansonsten aber heißt es bisher an den Grenzen: der Schwerbehindertenausweis wird ab hier nicht anerkannt. Dies kann für Behinderte weitreichende Folgen haben: die Begleitperson z.B., die -sofern das Kennzeichen „B“ vorliegt- im Zug unentgeltlich mit befördert wird, muss ab der Grenze bezahlen. Die Freifahrt im Nahverkehr endet an der Grenze – selbst wenn das Ziel dahinter liegt. Vor allem: der Schutz, den sie z.B. im Arbeitsrecht genießen, gilt ab Grenze nicht mehr.
Wesentlicher Grund dafür, dass EU-weit anerkannte einheitliche Schwerbehindertenausweise bisher fehlen: in den Mitgliedsstaaten werden sehr unterschiedliche Kriterien und Verfahren zur Anerkennung als Schwerbehinderter angewandt.
Doch nun will die EU diesen in Zeiten von Reisefreiheit und Grenzübertritt ohne Kontrollen seltsam „von gestern“ anmutenden Zustand ändern. Sie plant in einem ersten Schritt, Behinderten-Ausweise EU-weit anzuerkennen. Dies teilte EU-Kommissarin Viviane Reding am 15. November 2010 mit.
Die geplante EU-weite Anerkennung von Behinderten-Ausweisen ist Teil des Zehn-Jahres-Planes, um die Rechte von Behinderten EU-weit zu stärken und ihre Lebenssituation zu verbessern. In diesem Plan formuliert die EU-Kommission:
„Für die ersten fünf Jahre werden folgende Ziele angestrebt:
* Ausarbeitung politischer Strategien für hochwertige integrative Bildung;
* schwerpunktmäßige Ausrichtung der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut auf Menschen mit Behinderungen. In dem Forum tauschen sich Sachverständige über bewährte Verfahren aus und berichten über ihre Erfahrungen;
* Anerkennung von Behindertenausweisen in der gesamten EU, um Gleichberechtigung am Arbeitsplatz, zu Hause und auf Reisen zu gewährleisten;
* Entwicklung von Normen für barrierefreie Wahllokale und Wahlwerbung;
* Berücksichtigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Außenhilfeprogrammen und in Programmen für EU-Kandidatenländer.“
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weitere Informationen:
Zehnjahresstrategie für ein barrierefreies Europa
EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen (2004–2010) (pdf)
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Neue Rundfunkgebührenordnung wirkt sich nachteilig für Menschen mit Behinderungen aus
Die Bundesländer wollen ab Januar 2013 eine neue Rundfunkgebührenordnung einführen. Diese Neuordnung wirkt sich nachteilig für Menschen mit Behinderungen aus. Bisher waren viele blinde, gehörlose und schwerbehinderte Menschen von der Rundfunkgebühr befreit. Zukünftig soll diese generelle Gebührenbefreiung jedoch wegfallen.
Die BAG SELBSTHILFE fordert, die GEZ-Gebührenbefreiung für Menschen mit Behinderungen beizubehalten. Diese sind aufgrund ihrer körperlichen Einschränkung verstärkt auf Fernsehen, Hörfunk und das Internet angewiesen, um Zugang zu Informationen zu erlangen. So nutzen beispielsweise gehörlose Menschen häufig das Netz, um sich zu informieren und per E-Mail ihre Kontakte zu pflegen.
Die Möglichkeit der Informationsbeschaffung über die Medien muss für Menschen mit Behinderungen ebenso zugänglich sein wie für Nichtbehinderte. Von daher darf die neue Rundfunkordnung nicht zu Lasten von Menschen mit Behinderungen gehen. „Deutschland hat im letzten Jahr die UN-Konvention zur Wahrung der Rechte behinderter Menschen unterschrieben. Eine Schlechterstellung dieser Menschen bei der Nutzung von Funk und Fernsehen ist demgegenüber mit dem Gedanken der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft nicht vereinbar“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE