RKI: Zahnarzt: routinemäßige Hygiene genügt

„Nach Behandlung eines Patienten mit HIV-Infektion genügen die routinemäßig erforderlichen Hygienemaßnahmen“, betont das RKI in einer Stellungnahme.

Hygiene in der Zahnmedizin: HIV-Infizierte und Nicht-Infizierte gleich behandeln„, hatte Dr. Ulmer (Stuttgart) gefordert, und dabei die Frage aufgeworfen „Müssen die Hygienehinweise aus dem Robert Koch–Institut von 2006 für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention in der Zahnheilkunde für HIV-Patienten aktualisiert werden?“.

In einer Reaktion kommentiert das Robert-Koch-Institut RKI u.a.:

„Die Weigerung von Zahnärztinnen und Zahnärzten, Patienten mit HIV-Infektion zu behandeln, lässt sich NICHT aus der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention ableiten bzw. begründen. Wer sich auf diese Empfehlungen beruft, um eine diskriminierende Behandlung HIV-infizierter Patienten in der zahnärztlichen Versorgung zu begründen, setzt sich dem Verdacht aus, diesen Grund nur vorzuschieben, um eine auf Halbwissen und Ängsten beruhende Diskriminierungsbereitschaft zu verschleiern.“

Und:

„Es ist weder ein eigener Behandlungsraum erforderlich noch ist es notwendig solche Patienten am Ende eines Sprechtages zu behandeln.“

Erläuternd betont das RKI:

„Für alle durch Blut übertragenen Krankheitserreger genügen Standardhygienemaßnahmen.“

Erläuternd weist das RKI darauf hin, dass besondere Hygieneanforderungen lediglich bei „Patienten mit HIV-Infektion im Stadium Aids“ erforderlich sein könnten – zum Schutz des Patienten.

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Kommentar des Robert-Koch-Instituts: Erschweren Hygienerichtlinien für Zahnarztpraxen eine normale zahnärztliche Versorgung von HIV-Patienten?
In: HIV&more September 2010, S. 23/25 (online)

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siehe auch: „HIV-positiv beim Arzt: Behandlungspflicht – oder nicht?

Ein Gedanke zu „RKI: Zahnarzt: routinemäßige Hygiene genügt“

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