Illegaler Handel mit reimportiertem Aids-Medikament? (akt.2)

Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt gegen ein Pharmaunternehmen. Der Verdacht: illegaler Handel mit Medikamenten, unter anderem auch einem Aids-Medikament.

Bundeskriminalamt und Trierer Staatsanwaltschaft werfen einem unter anderem in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen vor, mindestens seit Sommer 2009 illegal Medikamente importiert und in Deutschland auf den Markt gebracht zu haben. 16 Wohnungen und Büros in NRW sowie auf Zypern wurden am 9. November 2010 durchsucht, umfangreiche Unterlagen beschlagnahmt.

Bei dem betroffenen Unternehmen soll es sich laut ‚Volksfreund Trier‘ um die in Densborn ansässige ‚CC Pharma‘ handeln. Die Durchsuchungen im Rahmen der Ermittlungen gegen das 1999 gegründete Unternehmen waren seit Monaten vorbereitet worden. Gegenstand war dabei zunächst der Verdacht, über Zypern Krebs-Medikamente aus der Türkei (und demnach nicht-EU-Gebiet)  importiert zu haben.

Zudem besteht der Verdacht, dass auch aus Südafrika stammende und für den dortigen Markt produzierte Packungen eines Aids-Medikaments durch das Unternehmen Anfang 2010 illegal nach Deutschland importiert und auf den Markt gebracht wurden. Die Staatsanwaltschaft moniert, es sei nicht auszuschließen, dass diese Medikamente durch nicht ausreichende Kühlung oder durch Überlagerung in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt seien.

Das betroffene Unternehmen hat sich bisher zu den Vorwürfen nicht öffentlich geäußert streitet die Vorwürfe ab. Firmensprecher Norbert Klein betonte gegenüber der Presse, man importiere von lizenzierten Händlern, im Fall der Medikamente aus Südafrika z.B. über einen Großhändler in Großbritannien. Man werde sich bemühen, die entstandenen Vorwürfe zu entkräften.

Importe sind ein wichtiges Mittel der Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Hierbei wird der Preisunterschied ausgenutzt, der bei vielen Medikamenten zwischen verschiedenen Staaten besteht. Der Reimporteur bezieht ein in Deutschland hergestelltes und in Deutschland oder der EU zugelassenes Medikament zu einem günstigeren Preis aus einem anderen Staat, versieht es mit deutschsprachigen und den deutschen Bedingungen entsprechenden Beipackzetteln und Etiketten, und bringt es dann auf den deutschen Markt. Auf diese Weise können manche Medikamente bis zu 70% günstiger angeboten werden als die für den deutschen Markt produzierte Version.

Importe von Medikamenten sind gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) unter bestimmten Bedingungen zulässig. Bei Reimporten wird ein in Deutschland hergestelltes, aber für einen anderen Markt exportiertes Medikament zurück nach Deutschland importiert. Bei Parallel-Importen werden außerhalb Deutschlands hergestellte Medikamente importiert.

.

weitere Informationen:
Staatsanwaltschaft Trier 09.11.2010: Ermittlungsverfahren gegen eine Importfirma für pharmazeutische Produkte im Vulkaneifelkreis wegen Verdachts des Betruges sowie des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz
Volksfreund 09.11.2010: Betrugsverdacht gegen Pharmafirma aus der Eifel
Volksfreund 09.11.2010: Das Hin und Her deutscher Pillen
NGZ online 10.11.2010: Betrug mit Medikamenten?
.