Hartz IV / neue Regelsätze: „Sparen auf dem Rücken der Schwächsten“

Nach hitziger Debatte hat der Bundestag am 3.12.2010 neue Regelsätze für Hartz IV beschlossen. Zahlreiche Organisationen protestieren.

Ab dem 1. Januar 2011 soll der Regelsatz für Hartz IV um fünf Euro auf 364 Euro für Alleinstehende steigen. Der Bundesrat will am 17. Dezember über die Neuregelung beraten. Notwendig machte die Gesetzesänderung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV vom 9. Februar 2010.

Der Bundestag beschloss das Gesetz in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/4033, 17/4095) mit302 Ja- bei 255 Nein-Stimmen.

Der VdK bezeichnete den Beschluss als „“Sparen auf dem Rücken der Schwächsten“: „Ausgerechnet am heutigen Welttag der Menschen mit Behinderung beschließt der Bundestag, den Regelsatz für erwachsene Behinderte, die im Haushalt ihrer Eltern oder in Wohngemeinschaften leben, auf 80 Prozent zu senken“, so die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, Ulrike Mascher.

Der Sozialverband VdK spricht sich wie zahlreiche andere Organisationen und Experten auch für die Wiedereinführung von so genannten Einmalleistungen aus, um Gebrauchsgüter wie Herd, Waschmaschine, Kühlschrank, Fahrräder für Kinder und Erwachsene sowie Brillen bezahlen zu können.

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weitere Informationen:
Bundestags-Drucksachen 17/4033, 17/4095 (jeweils pdf)
Bundestag: Hitzige Debatte über die künftigen Hartz-IV-Regelsätze
VdK 03.12.2010: „Sparen auf dem Rücken der Schwächsten“
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siehe auch:
DAH 09.12.2010: Hartz-IV-Reform erntet Protest
DAH-Blog 09.12.2010: “Man kann nicht alles im Leben pauschalieren”
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