HIV-‚Fingerabdruck‘: Experten fordern Richtlinien für Verwendung vor Gericht

Zahlreiche Experten fordern in einem Brief an die US-Fachzeitschrift ‚Nature‘ Richtlinien für die Anwendung der ‚phylogenetischen Analyse‘ (auch ‚HIV-Fingerabdruck‘). Die Grenzen der Technologie müssten deutlich gemacht und ihre Nicht-Eignung für einen direkten Übertragungs-Nachweis aufgezeigt werden.

In zahlreichen Staaten Europas stehen HIV-Positive vor Gericht. In Strafverfahren wird ihnen vorgeworfen, HIV auf andere Personen übertragen zu haben. Als Mittel der Beweisführung dienen dabei immer häufiger so genannte phylogenetische Analysen. Bei diesen ‘Abstammungs-Untersuchungen’ wird analysiert, wie nahe ‘verwandt’ das Erbgut des HIV von Person A mit dem Erbgut des HIV von Person B ist. Oft werden daraus Schlüsse gezogen, ob eine Person durch eine andere mit HIV infiziert worden ist. Diese Gutachten werden dann in strafrechtlichen Verfahren verwendet.

In einem Brief an das Wissenschafts-Magazin ‚Nature‘ betonen zahlreiche Experten nun, diese Technik solle nur innerhalb ihrer Möglichkeiten eingesetzt werden, man müsse sich ihrer Grenzen bewusst sein. Insbesondere sei kein Nachweis einer direkten Übertragung möglich – die phylogenetische Analyse könne nicht ausschließen, das HIV von Person A auf Person B durch unbekannte (in der Infektionskette dazwischen liegende) Dritte übertragen wurde, die nicht untersucht wurden.

Thomas Leitner vom Los Alamos National Laboratory und einer der Autoren des Briefes, betonte gegenüber Aids-Beacon

„We stress that there are limitations to what can be done, and that it is important that this type of analysis is done properly, and that the court is made aware of what can and cannot be inferred …“

Prof. Annemie Vandamme (Katholische Universität Leuven, Abt. Klinische und Epidemiologische Virologie), eine der Mit-Autorinnen des Briefes, kündigte gegenüber Aids Beacon an, sie arbeite bereits an einem Entwurf für eine Richtlinie, der in den kommenden Monaten vorgelegt werden solle.

Auch in einem im Februar 2011 in der Fachzeitschrift ‘The Lancet’ publizierten Artikel wiesen Experten darauf hin, dass es mit Hilfe einer phylogenetischen Analyse nicht möglich sei, definitiv festzustellen, ob eine Person durch eine konkrete andere Person mit HIV infiziert worden sei.

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weitere Informationen:
Nature 19.05.2011: Guidelines for HIV in court cases (abstract)
The Aids beacon 08.06.2011: Experts Call For Guidelines On Use Of “HIV Fingerprinting” In Criminal Cases
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Ein Gedanke zu „HIV-‚Fingerabdruck‘: Experten fordern Richtlinien für Verwendung vor Gericht“

  1. Wenn die Richtlinie in dem Sinn erarbeitet wird „dass es mit Hilfe einer phylogenetischen Analyse nicht möglich sei, definitiv festzustellen, ob eine Person durch eine konkrete andere Person mit HIV infiziert worden sei“ dann macht es Sinn. Wenn es aber so laufen sollte wie im Prozeßß von Nadja Benaissa wo der „Experte“ sagte das er zu 99,9% sicher sei das es eindeuti g und bla bla bla . . . . “ dann ist es nothing but a pain in the ass, ein Schritt in Richtung Kriminalisierung.

    Allerdings habe ich da so meine Zweifel wenn ich sehe das eine Prof. Annemie Vandamme von der Katholischen Universität Leuven an diesen Richtlinien mitwirkt bzw sogar federführend ist.

    gez Kassandra

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