Ab September: Freifahrt für schwerbehinderte Menschen in Nahverkehrszügen der DB

Am 1. September 2011 wird die Freifahrtregelung für die rund 1,4 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland wesentlich erweitert. Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) können dann bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.

„Wir freuen uns, mit dieser Regelung das Leben für schwerbehinderte Bahnfahrer ein kleines bisschen einfacher machen zu können“, so Rüdiger Grube, Vorstandvorsitzender der Deutschen Bahn AG. „Es ist der Deutschen Bahn und mir persönlich ein echtes Anliegen, auch behinderten Menschen eine möglichst grenzenlose Mobilität zu bieten.“

Zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die DB vereinbart, das im Sozialgesetzbuch verankerte Streckenverzeichnis für schwerbehinderte Menschen zum 1. September 2011 aufzuheben. Das Streckenverzeichnis definiert den Radius von 50 Kilometer rund um den Wohnort eines schwerbehinderten Menschen, in dem er bisher kostenlos die Nahverkehrszüge der DB außerhalb von Verkehrsverbünden nutzen konnte. Damit können schwerbehinderte Reisende bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB – Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn – in der 2. Klasse kostenlos fahren.

Die Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes und für kostenfreie Platzreservierungen bleiben unverändert. Das unentgeltliche Reisen innerhalb von Verkehrsverbünden bleibt bestehen. Die Neuregelung ist ein wesentlicher Beitrag zu mehr Kundenorientierung und zum Bürokratieabbau.

(Pressemeldung der DB)

2 Gedanken zu „Ab September: Freifahrt für schwerbehinderte Menschen in Nahverkehrszügen der DB“

  1. wobei man wissen muß das diese regelung für nicht der db zugehörigen bahn strecken nicht gelten muß. idr wird der schwerbehinderten ausweiß rot/grün auch von den betreibern der privaten bahnen/strecken akzeptiert d.h. man kann nahverkehrsmäßig umsonst fahren.

    gleiches – frei fahren – gilt auch für die öffentlichen verkehrsbetriebe in den großstädten der brd . . . .

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