Die Richtlinien zur Post-Expositions-Prophylaxe nach sexuellen Risiko-Situationen berücksichtigen in Großbritannien nun die Frage der Viruslast unterhalb der Nachweisgrenze. In manchen Situationen kann auf eine PEP verzichtet werden.
Die neuen britischen Richtlinien für Post-Expositions-Prophylaxe empfehlen nach sexuellen Risiko-Situationen eine PEP zukünftig für eine Reihe von Situationen nicht mehr, falls die Viruslast des HIV-positiven Sex-Partners (‚Index-Person‘) unterhalb der Nachweisgrenze liegt. Die neue Richtlinie nennt explizit verschiedene Situationen (z.B. rezeptiver Analverkehr (‚Ficken lassen‘), insertiver Analverkehr (‚Ficken‘), Oralverkehr mit und ohne Ejakulation, Sperma ins Auge) und gibt jeweils differenzierte PEP-Empfehlungen für die Konstellationen ‚Indexpartner HIV-positiv‘ und ‚Indexpartner HIV-positiv, Viruslast unter der Nachweisgrenze‘.
Die neuen britischen PEP-Richtlinien, herausgegeben von der British Association for Sexual Health and HIV (BASHH) und der British HIV Association (BHIVA), wurden publiziert in der Dezember-2011 – Ausgabe des ‚International Journal of STD and AIDS‘. Sie ersetzen die frühere HIV- PEP-Richtlinie aus dem Jahr 2006.
Die in Deutschland gültige PEP-Richtlinie (Deutsch-Österreichische Empfehlungen – Gemeinsame Erklärung der Deutschen AIDS-Gesellschaft (DAIG) und der Österreichischen AIDS-Gesellschaft (ÖAG) sowie der Deutschen Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung von HIV- und AIDS-Patienten (DAGNÄ), der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), des Nationalen Referenzzentrums für Retroviren, Universität Erlangen/Nürnberg, des Robert Koch-Institutes (RKI), des Kompetenznetzes HIV/AIDS und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Aktualisierung Januar 2008) stammt vom 10.03.2008. Sie sagt zur Frage der Viruslast
„Es ist bisher nicht bewiesen, jedoch wahrscheinlich, dass eine erfolgreiche antiretrovirale Therapie die Infektiosität der behandelten Person deutlich verringert.“
und bei sexuellen Risiko-Situationen:
„Wenn die HIV-infizierte Indexperson eine antiretrovirale Therapie erhält, unter der die Viruslast unter der Nachweisgrenze liegt, reduziert sich dadurch wahrscheinlich das HIV-Übertragungsrisiko. Trotzdem ist nicht auszuschließen, daß u.a. durch die Übertragung virusinfizierter Zellen oder eine Diskrepanz zwischen Viruslast im Blut und Viruskonzentration an Schleimhäuten oder in Genitalsekreten auch in solchen Fällen eine relevante HIV-Exposition vorliegen kann.“
Die Indikationen für eine PEP brücksichtigen die Frage der Viruslast in dieser Richtlinie (Tabelle 5 – Indikation zur HIV-PEP nach sexueller und anderer HIV-Exposition) wie folgt:
„Ungeschützter insertiver oder rezeptiver vaginaler oder analer Geschlechtsverkehr (z.B. infolge eines geplatzten Kondoms) mit einer HIV-infizierten Person
⇒ empfehlen, außer wenn Indexperson unter stabiler HAART (VL<50 Kopien seit mind. 6 Monaten)
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weitere Informationen:
UK guideline for the use of post-exposure prophylaxis for HIV following sexual exposure (2011). International Journal of STD & AIDS 22 : 695-708, 2011
aidsmap 21.12.2011: PEP guidelines for the UK revised to take account of undetectable viral load
Robert-Koch-Institut: Postexpositionelle Prophylaxe der HIV-Infektion (Stand Januar 2008)
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interessant und wie ich finde richtungsweisend bzw „richtungsanzeigend“ das man hier den ekaf bedingungen rechnung trägt – diese als alltagsrealistisch bewertet. ein guter ansatz auf den man sich berufen sollte und ihn zu kommunizieren. nur so wird man mit der zeit erreichen das eine vl unter der nachweisgrenze unter ekaf bedingungen mit safer sex = kondom gleichzusetzen – gleichbedeutend ist.