Ein Grazer Staatsanwalt wollte die staatlichen Safer Sex Regeln und Sex zwischen Hiv-Positiven kriminalisieren. Das Landesgericht und das Oberlandesgericht haben seine Anklage jedoch zurückgewiesen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, begrüßt die Verwerfung der absurden Anklage.
Der unbescholtene Mann ist Hiv-positiv. Die Staatsanwaltschaft (StA) Graz hat gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil ihn ein anderer Hiv-positiver Mann beschuldigt, ihn mit Hiv angesteckt zu haben. Tatsächlich hatte der Mann mit diesem anderen Mann vor Jahren einvernehmlichen sexuellen Kontakt, jedoch entsprechend den vom Gesundheitsministerium und den Aids-Hilfen propagierten Safer Sex Regeln, also mit Sexualpraktiken, bei denen eine Ansteckung so gut wie ausgeschlossen ist (Oralverkehr ohne Ejakulation in den Mund).
Erpresst und angezeigt
Der mehrfach wegen Gewalt-, Suchtgift- und Vermögensdelikten vorbestrafte Anschuldiger hat die Anzeige, in der er ungeschützten passiven Analverkehr behauptete, erst Jahre nach dem sexuellen Kontakt erstattet und erst nachdem der Beschuldigte nicht bereit war, seine erheblichen finanziellen Forderungen zu erfüllen. Zudem hat er selbst in seiner Einvernahme angegeben, anderweitig sexuelle Kontakte (zB in Sexkinos) gehabt zu haben und hatte er im Internet flüchtige sexuelle Kontakte („Sexdates“) gesucht mit einem Profil, auf dem angegeben war: „Safer Sex: Niemals“. Darüber hinaus ist dieser Mann nach seinen eigenen Angaben heroinsüchtig, und war daher, außer dem sexuellen noch anderen Übertragungswegen für eine Hiv-Infektion ausgesetzt.
Das gegen den Anschuldiger (wegen des Verdachts der schweren Erpressung) eingeleitete Strafverfahren wurde „wegen der widerstreitenden Aussagen“ sogleich nach Einvernahme der beiden Männer eingestellt. Nicht jedoch das Verfahren gegen den unbescholtenen der beiden Männer. Diesen klagte die Staatsanwaltschaft Graz an: wegen des Verdachts der Gefährdung durch übertragbare Krankheiten (§ 178 Strafgesetzbuch). Auch zwischen Hiv-positiven seien ungeschützte Sexualkontakte strafbar und Oralverkehr sei auch ohne Ejakulation in den Mund strafbar, so die Staatsanwaltschaft, entgegen den staatlich propagierten Safer Sex Regeln.
Staatsanwalt kriminalisierte Safer Sex
Das Landesgericht für Strafsachen Graz hat die Anberaumung einer Hauptverhandlung verweigert und die absurde Anklage zurückgewiesen, weil eine Verurteilung des Mannes nicht nahe liege. Sex zwischen Hiv-Positiven sei nicht strafbar und die Staatsanwaltschaft habe nicht einmal versucht zu klären, ob der Anschuldiger zum Zeitpunkt des Sexualkontakts bereits Hiv-positiv gewesen sein könnte. Zudem seien sehr wohl die unterschiedlichen Ansteckungswahrscheinlichkeiten bei Anal- und Oralverkehr zu berücksichtigen. Der Staatsanwalt erhob Beschwerde. Das Oberlandesgericht Graz bestätigte jedoch die Zurückweisung der Anklage (OLG Graz 16.02.2012, 8 Bs 40/12m).
„Nach unerfreulichen Vorfällen der jüngsten Zeit sind wir über die grundvernünftigen Entscheidungen der Grazer Richter hocherfreut“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt des Angeklagten Dr. Helmut Graupner, „UNAIDS und die EU-Grundrechteagentur fordern im übrigen seit Jahren die Beseitigung derartiger Straftatbestände“.
(Pressemitteilung RK Lambda)
„Nach unerfreulichen Vorfällen der jüngsten Zeit sind wir über die grundvernünftigen Entscheidungen der Grazer Richter hocherfreut“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt des Angeklagten Dr. Helmut Graupner, „UNAIDS und die EU-Grundrechteagentur fordern im übrigen seit Jahren die Beseitigung derartiger Straftatbestände“.
Na das nenn ich endlich mal ne klare Ansage . .