Das Innenministerium Sachsen-Anhalt bestätigt Details des geplanten HIV Zwangstests: die geplante Neuregelung sehe eine Information, Beratung oder Einwilligung des Betroffenen nicht vor. Die ‚körperliche Untersuchung‘, in deren Rahmen HIV Zwangstests durchgeführt werden könnten, „darf – außer bei Gefahr im Verzuge – nur durch einen Richter angeordnet werden“, so die Pressestelle des Innenministeriums gegenüber ondamaris. Die Möglichkeit solle mit der geplanten Gesetzesänderung „der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt“ eingeräumt werden; weitere Behörden werden nicht genannt.
Der Test wäre damit, träte die Neuregelung unverändert in Kraft, komplett gegen den Willen des Betroffenen möglich. Bei ‚Gefahr im Verzug‘ wäre zudem ein HIV Zwangstest auch ohne richterliche Anordnung möglich.
Der Begriff ‚Gefahr im Verzug‘ „bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird“. Zu den Gefahren zählt hierbei auch die „Gefahr für Leib oder Leben: Eine Gefahr, bei der eine mehr als leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht“ (Zitate wikipedia).
Das Innenministerium Sachsen-Anhalt plant derzeit, das ‘Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung’ Sachsen-Anhalt (SOG LSA) zu novellieren. Mit einer hierin enthaltenen Ergänzung des §41 würde auch die Möglichkeit zu HIV Zwangstests (sowie auf Hepatitis B oder Hepatitis C) geschaffen, wenn der Verdacht besteht dass eine Person eine dieser Infektionen hat.
Eine entsprechende Novellierung des Gesetzes wurde am 12./13. Juli 2012 im Landtag von Sachsen-Anhalt gelesen und zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen (siehe ondamaris 13.07.2012: Bald HIV-Zwangstest in Sachsen-Anhalt möglich?).
Die Deutsche Aids-Hilfe DAH betont, HIV-Tests müssten freiwillig bleiben. „Dieses Gesetz ist eher großen Ängsten geschuldet als tatsächlichen Erfordernissen. Dafür ein Grundrecht auszuhöhlen, ist vollkommen unverhältnismäßig“, so Carsten Schatz, Vorstandsmitglied der DAH.
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