EuGH: ein Schritt vorwärts für Lebenspartnerschaften (akt.2)

Der Generalbundesanwalt des EuGH behandelt in einem Schlussplädoyer zustimmend versorgungsrechtliche Ansprüche von Lebenspartnern.

Dürfen Versorgungswerke eingetragene Lebenspartner diskriminieren und ihnen eine Hinterbliebenen-Rente verweigern? Das sei diskriminierend, meint der Generalanwalt des EuGH. Lebenspartner können auf eine Verbesserung ihrer Situation hoffen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich ein einem derzeit laufenden Verfahren mit der Frage zu befassen, ob eingetragene Lebenspartnerschaften versorgungsrechtlich mit der Ehe gleichzustellen sind, bzw. ob dem deutlich entgegen stehende Regelungen diskriminierend sind.

Der EuGH wird zwar erst in nächster Zeit sein Urteil sprechen. Allerdings folgt der EuGH in seinen Urteilen gewöhnlich sehr häufig dem Antrag des Generalanwalts. Und der hat entscheidende Sätze in seinem Schlussantrag vom 6. September formuliert.

Der Generalanwalt geht in seinem Schlussplädoyer davon aus, dass ein Urteil zugunsten des Klägers fallen sollte.
Herr M. klagt gegen ein Versorgungswerk, das ihm eine Hinterbliebenen-Rente seines verstorbenen Lebenspartners verweigert (Details hier). Der Generalanwalt stellt hierzu nun in seinem Plädoyer eindeutig fest

„Die Versagung einer solchen Versorgung mangels einer Eheschließung, die Personen verschiedenen Geschlechts vorbehalten ist, stellt, wenn eine Verbindung mit im Wesentlichen identischen Auswirkungen zwischen Personen gleichen Geschlechts offiziell zustande gekommen ist, eine mittelbare Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung dar, die gegen die erwähnte Richtlinie 2000/78 verstößt.“

Im Klartext: das Verhalten des betroffenen Versorgungswerks verstoße gegen die Antidiskriminierungs-Richtlinie der Europäischen Union. In der Folge, so das Plädoyer, sollten nationale Gerichte prüfen,

„ob die Rechtsstellung von Ehegatten derjenigen von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gleichartig ist.“

Bleibt zu hoffen, dass der EuGH dem Plädoyer seines Generalanwalts folgt.

Nachtrag 4.10.: Auch ein Arzt aus Frankfurt kämpft um seine Hinterbliebenen-Rente als Lebenspartner und hofft auf den EuGH …
Nachtrag 28.03.2008: der EuGH wird das Urteil am 01.04.2008 verkünden. Der Schlussantrag des Generalanwalts ist hier online abrufbar.

Nachtrag 02.04.2008:  Herr M. hat vor dem EuGH einen Sieg errungen – es darf „keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung geben“, verkündete das Gericht am 01.04.200. Weiteres bei TheGayDissenter: ‚Mehr als nur Theaterdonner …‘