EuGH entscheidet über Rechte von Lebenspartnern

Sind eingetragene Lebenspartnerschaften in ihren Rechten mit der Ehe gleichzustellen? Diese Frage wird auch in Deutschland kontrovers diskutiert – derzeit sind schwule und lesbische Lebenspartnerschaften deutlich benachteiligt. Doch inzwischen befasst sich der EuGH mit dieser Ungleichbehandlung.

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, läuft derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Verfahren, das weitreichenden Einfluss auf die zukünftigen Rechte in Lebenspartnerschaften haben könnte.

Herr M. lebt seit Jahren mit seinem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sein Partner verstirbt. Er beantragt beim (in diesem Fall zuständigen) Versorgungswerk der deutschen Bühnen (VddB) eine Hinterbliebenen-Rente. Doch das VddB lehnt den Antrag ab – nur Ehegatten würden eine Hinterbliebenen-Rente erhalten, so die Begründung.

Herr M. will sich damit nicht zufrieden geben. Vor dem Bayrischen Verwaltungsgericht klagt er gegen den VddB. Das Gericht legt den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, der bitte die Frage klären möge, wie in diesem Fall die Antidiskriminierungs-Richtlinie der Europäischen Union anzuwenden sei.

Insbesondere wird sich der EuGH mit den Fragen auseinandersetzen müssen, ob Arbeitgeber und Sozialversicherungen (hier Rente) Vergünstigungen auf Ehepaare beschränken dürfen, und generell, ob eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichgestellt werden müssen.

Das Verfahren vor dem EuGH hat inzwischen begonnen. Am 19. Juni 2007 fand in Luxemburg eine erste Anhörung statt.
Herr M. wird in dem Verfahren durch die ILGA Europe vertreten in Person von RA Dr. Graupner (RKL Lambda, Wien), Prof. Wintemute (Kings College, London) und Manfred Bruns (LSVD, Berlin).

Der Kläger wird in seinem Begehren zudem von der Europäischen Kommission unterstützt.
Die Schlussplädoyers des Generalanwalts beim EuGH sind für den 6. September 2007 vorgesehen. Anschließend wird eine Entscheidung des EuGH erwartet.

3 Gedanken zu „EuGH entscheidet über Rechte von Lebenspartnern“

  1. Hi Ulli,

    so erfreulich solche Entwicklungen sind, Stoiber, Ratzinger & Consorten werden weiter kräher das sei alles „wider die Natur“, ungeachtet dessen, dass unsere Vorfahren dies alles seit etwa 2 oder 3 Millionen Jahren durchaus bibel- und koranfrei natürlich geregelt bekommen haben.

    Ich sehe auch in den Ecoles Maternelles und den KiTas bei uns, besonders den Privaten, eine Tendenz zur (hoffentlich ganz ideologiefreien) gemeinsamen Erziehung des Nachwuchses in einer Gemeinschaft („Horde“) einen gesellschaftlichen Vorteil.

    Schlecht finde ich, dass dies alles bei uns nicht von „innen“ aus unserer Gesellschaft kommt. Dort entwickelt sich stillschweigend das Schily-/Schäuble-System unter dem „Terror“-Ticket, ohne dass es bislang auch nur halbwegs vorzeigbare Erfolge gehabt hätte. Exzessiv lauschen tun die ja nun schon recht lange. Ich unterstelle denen, (auch) von gelenkter Demokratie zu träumen. Und sie fürchten die wachsende Gruppe der Abgehängten könne mal rebellisch werden und sei dann zu bändigen.

    Und die von Dir geschildeerten Erfreulichkeiten wären dann nur locker zu eliminierende Petitessen von Randgruppen.

    lg

    Hans Peter (euklid.muc)

  2. @ hans peter:
    du hast wohl recht, von „innen“ wäre gesellschaftlicher besser.
    zu ‚gelenkter demokratie‘ gehören immer auch menschen, die sich lenken lassen wollen …
    lg ulli

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