Zukünftige Honorierung der Versorgung von HIV-Patienten

Die Bundesregierung geht davon aus, dass ab 1. April 2009 die Versorgung von HIV-Patienten neu gesichert ist. Sie soll über eine spezielle neue Position im EBM abgerechnet werden können.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigte sich in einer Kleinen Anfrage (16/11122) im Dezember 2008 nach der künftigen Honorierung von Ärzten, die HIV- und Aids-Patienten behandeln

Am 14.01.2009 wurde die Antwort der Bundesregierung publik. Der Bundestag / Parlamentskorrespondenz betont „Die Bundesregierung unterstützt die gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen auf Bundesebene in dem Bemühen, die ambulante Versorgung von HIV/AIDS-Patienten in Schwerpunktpraxen künftig durch bundeseinheitliche Regelungen mit Wirkung ab April 2009 besonders zu fördern.“

Auf dem Welt-Aids-Tags-Empfang der Deutschen Aids-Hilfe am 13.11.2008 hatte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt betont (Video Rede Ulla Schmidt), die Versorgung HIV-Positiver würde sich nicht verschlechtern.

Die Bundesregierung betont nun in ihrer Antwort, die Zusage „gründet sich auf entsprechende Zusagen der Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen auf Bundesebene“.

Die Bundesregierung begrüße „die Einigung der Partner im Bewertungsausschuß, mit Wirkung ab 1. April 2009 einen neuen Abschnitt mit speziellen Gebührenpositionen zur Versorgung von HIV/Aids-Patienten in den EBM aufzunehmen“. Sie gehe davon aus, dass entsprechende Regelungen zum 1. April 2009 in Kraft treten.

In einer Anlage berichtet die Bundesregierung (auf Basis einer Zusammenstellung der KBV Kassenärztlichen Bundesvereinigung) detailliert über die Situation bisheriger Verträge in den einzelnen Bundesländern sowie etwaige Übergangsregelungen für das erste Quartal 2009.

weitere Informationen:
Zukünftige Honorierung der Versorgung von HIV-Patienten
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage
Drucksache 16/11345
elektronische Vorab-Fassung als pdf hier

4 Gedanken zu „Zukünftige Honorierung der Versorgung von HIV-Patienten“

  1. Mir erschließt sich der Sinn dieser Logik nicht so ganz warum die Versorgung von HIV Patienten erst ab 1.April 2009 neu geischert ist. Hängt man bis dahin in der Luft oder gibt es einige Praxen in Berlin und BaWü wo der zusätzliche Betrag für die Behandlung von HIV Patienten ja gekürzt wurde und die Patienten erst wieder ab 1.April behandelt werden können und was machen die HIV Patienten bis zum 1. April . . . . schicken den Virus auf die Malediven in den Urlaub?

    Oder versteh ich da was falsch?

  2. @ dennis:
    nun mir ist kein fall bekannt, dass hiv-patienten bisher im jahr 2009 nicht behandelt wurden. schließlich gibt es ja einen behandlunsgauftrag und eine behandlungspflicht. ich denke was die (im übrigen recht aufschlussreiche) anlage aussagt ist u.a. dass es im ersten quartal eine in den einzelnen bundesländern sehr unterschiedliche situation gibt bezüglich der abrechnung der ärzte mit den kven. regionale unterschiede, nebenbei, die es (teils auf andere art) auch bis 31.12.2008 schon gab – und die ab 1.4.2009 hoffentlich der vergangenheit angehören mit der neuen ebm-ziffer.

  3. @ was ist diese emb ziffer bzw. was verbirgt sich dahinter? stellt diese ziffer die versorgung von hiv patienten auf sicher füße?

  4. @ dennis:
    nun, diese neue ebm-ziffer (ebm ist der katalog, auf dessen basis die ärzte abrechnen), diese neue ebm-ziffer wird ja erst zum 1.4.2009 neu eingeführt. insofern wäre es sicherlich jetzt (mitte januar) ein wenig zu früph, aussagen darüber zu treffen, ob sie die versorgung „auf sichere füße stellt“
    aber zumindest scheint sie zb regionale ungleichheiten (wie sie bisher zu haufe bestanden) zu beseitigen, und m.w. einen wunsch auch der hiv-ärzte zu entsprechen

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