Die Patientenvertreter im gemeinsamen Bundesausschuß haben mehr Mitspracherecht gefordert – und stoßen auf taube Ohren.
Der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) ist ein Spitzengremium der Krankenversicherung – und entgegen seiner weitgehenden Unbekanntheit ein sehr wichtiges: er entscheidet über den Leistungs-Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Was Gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten erstatten, was nicht – der G-BA entscheidet’s.
Seit der Gesundheitsreform 2003 besteht der Gemeinsame Bundesauschuss nicht nur aus Vertretern der Leistungserbringer (z.B. Ärzte, Krankenhäuser) sowie der Krankenkassen, sondern auch aus Patientenvertretern. Bisher jedoch haben Patientenvertreter im G-BA und seinen Gremien zwar Antrags- und Mitsprache-Rechte, jedoch kein Stimmrecht.
Dies fehlende Stimmrecht ist ein wesentliches Manko einer ernstzunehmenden und wirkungsvollen Mitarbeit der Patientenvertreter.
Der Gemeinsame Bundesausschuß jedoch steht dem Ansinnen von Patientenvertretern, ihnen mehr Mitwirkung, auch Stimmrechte zuzugestehen, auch weiterhin ablehnend gegenüber.
weitere Informationen:
focus.de: Patientenverbände: Mitspracherechte im Bundesausschuß gefordert
Ärztezeitung: Mehr Einfluß für Patienten im G-BA?
Ärztezeitung: Patientenvertreter stoßen mit Forderung nach Stimmrecht im GBA auf taube Ohren (Zugang zu diesem Artikel leider nur mit DocCheck o.ä.)
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