Viagra, Cialis & co – illegale Preisabsprachen?

Geraten die Preise für Viagra und co ins Wanken? Schweizer Wettbewerbshüter werfen den Herstellern illegale Preisabsprachen vor.

Viele Menschen mit HIV berichten über sexuelle Störungen, von Erektionsproblemen über Ejakulationsstörungen bis zu Libido-Verlust. Bei Erektionsstörungen stehen seit Jahren verschiedene Medikamente zur Verfügung, darunter als bekannteste Viagra und Cialis.

Doch seitdem der Gemeinsame Bundesausschuss diese Substanzen als „Lifestyle-Medikamente“ eingeordnet hat, müssen die meisten Patienten Viagra und co selbst bezahlen.

Erstaunlicherweise unterscheiden sich die Preise der Medikamente zur Behandlung der ‚erektilen Dysfunktion‘ kaum. Dies hat nun Wettbewerbshüter auf den Plan gerufen.

Wie ’stationärer Aufnahme‘ berichtet, wirft die Wettbewerbskommission (WEKO) der Schweiz den drei Pharmakonzernen Pfizer (Hersteller von Viagra), Eli Lilly (Hersteller von Cialis) und Bayer (Hersteller von Levitra) vertikale Preisabsprachen zum Nachteil der Verbraucher vor.

Bereits seit Juni 2006 ermitteln die Schweizer Behörden. Nun kommen sie zu dem Ergebnis, dass „unzulässige vertikale Wettbewerbsabreden“ vorlägen, berichtet das Handelsblatt.

Die Schweizer Behörde empfiehlt das Verhängen von Strafzahlungen. Vorher haben die Hersteller nun einen Monat Zeit, mit Stellungnahmen zu reagieren. Bei einem Erfolg der Schweizer Behörden wird mit ähnlichen Klagen der Europäischen und US-Wettbewerbsbehörden gerechnet.

weitere Informationen:
stationäre Aufnahme 16.02.2009: Viagra-Kartell
Handesblatt 10.02.2009: Bayer: Potenzmittel im Visier der Kartellbehörde
oligopolywatch 15.02.2009: Erectile oligopoly accused of cartel
tagblatt.ch 10.02.2208: Preisabsprachen bei Viagra, Cialis und Levitra?
szonline.ch: Weko vermutet Potenzpillen-Preisabsprachen
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5 Gedanken zu „Viagra, Cialis & co – illegale Preisabsprachen?“

  1. also meines erachtens müssten auch horizontale preisabsprachen vorliegen.

    zu der sache mit den krankenkassen: wenn jemand eine erektile dysfunktion hat und keine medikamente zur behandlung bekommt, sollte er mit der krankenkasse streiten und gegebenenfalls damit vor gericht gehen. meines erachtens lässt es sich gut begründen, dass die kk zahlen müssen. machen das viele wird sich der gba erneut damit beschäftigen müssen und wahrscheinlich die konsequenzen ziehen und die medikamente wieder auf die liste der zu zahlenden medikamente setzen. damit eine klage aber eine mindestaussicht auf erfolg hat, darf in keinem fall ein medikament zur behandlung der dysfunktion auf der liste der zu bezahlenden medikamente stehen.

  2. @ manu:
    bisher sind m.w. die meisten verfahren für die kläger negativ ausgegangen. aus dem bereich der privaten krankenversicherung soll es einige fälle geben, in denen potenzmittel in begründeten fällen in begrenzter menge erstattet werden.
    derzeit sind viagra & co m.w. vom g-ba als lifestyle-medikamente eingestuft – die gesetzl. kassen dürfen nicht zahlen. um einen anderslautenden beschluss des g-ba zu bewirken, braucht es m.e. nicht nur klagen (gehäufte einzelfälle) sondern auch ein politisches wollen …

  3. natürlich braucht es auch politisches wollen. das erreicht man aber durch klagen, da es für die kk nicht gut aussieht, wenn alle klagen und den klagen stattgegeben wird. 😉 dem gba stehe ich persönlich sowieso skeptisch gegenüber, da er sachen mit weitreichenden konsequenzen festlegt für leute, die gesetzlich gezwungen sind in der kk zu sein, obwohl ihm meines erachtens die nötige demokratische legitimation fehlt …

    ich frage mich nur, weshalb den klagen nicht stattgegeben wurde. hast du zufällig ein entsprechendes urteil zur hand? sonst suche ich mal selbst.

  4. @ manu:
    nein, abgewisene klafgen hab ich leider nicht zur hand.
    was den g-ba angeht, da gäbe es sicherlich einige fragen zu stelen (auch nach art und umfang der patientenbeteiligung). allein, der g-ba ist politische realität – man muss sich mit ihm und seinen beschlüssen auseinander setzen

  5. hab ein paar urteile gefunden. ich finde die abwägung mit den grundrechten „etwas“ merkwürdig. es bleibt zu hoffen, dass sich die rechtsprechung ändert, wenn dort etwas jüngere, offenere menschen auf der richterbank sitzen …

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