Krätze – eine Hauterkrankung, die auch sexuell übertragbar ist. Und die gerne verdrängt, vergessen wird.
Ein unangenehmes Jucken, oft an Hand- oder Kniegelenken, im Gürtelbereich oder an den Genitalien. Auch Kratzen hilft nicht – im Gegenteil, bald sind die entsprechenden Stellen wund gescheuert oder -gekratzt.
Die durch die Krätzmilbe verursachte Skabies ist eine unangenehme, wenn auch leicht und erfolgreich zu bekämpfende Erkrankung. Und eine Erkrankung, die auch sexuell übertragen wird.
Typische Übertragungswege sind, so das RKI,
„gemeinsames Schlafen in einem Bett, Kuscheln, Spielen, Körperreinigung und Liebkosen von Kleinkindern, Geschlechtsverkehr und Körperpflege von Kranken. Dementsprechend findet die Übertragung in der Regel zwischen Kindern, zwischen Mutter (Großmutter) und (Enkel)Kind, zwischen sexuell aktiven Erwachsenen, oder zwischen Patient und Pflegepersonal statt.“
Und – auch wenn die Ausrede von zu mehreren Personen benutzten Handtüchern etc. immer noch zu hören ist: das RKI weist darauf hin, dass
„die Übertragung der Milbe durch direkten Körperkontakt erfolgt, und dass die indirekte Übertragung über Textilien in der Regel nur eine unwesentliche Rolle spielt.“
Das für Skabies typische Jucken wird dabei nicht von den nur wenige Mikrometer großen Milben selbst verursacht, sondern von ihren Ausscheidungen. Der Milbenkot ruft in der Haut allergische Reaktionen hervor.
Der Ratgeber „Krätzmilben“ des Robert-Koch-Instituts informiert u.a. über Vorkommen und Infektionswege, Diagnostik und mögliche Therapiemaßnahmen.
Personen mit Krätze bzw. Verdacht darauf dürfen nach §34 Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) „in Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben dürfen, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben. Diese Tätigkeiten sind verboten, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Skabies nicht mehr zu befürchten ist.“
Krätzmilbenbefall -(Skabies) ein Ratgeber des RKI