Aids und Arbeitsrecht

Muss ich meine HIV-Infektion oder Aids-Erkrankung meinem Arbeitgeber mitteilen? Kann der Arbeitgeber mir kündigen – wegen HIV? Wegen Aids? Fragen, die viele Menschen mit HIV beschäftigen.

Rechtsanwalt Dr. Jörg Teumer hat sich für die Aids-Hilfe Dresden mit diesen und weiteren Fragen zum Thema Aids und Arbeit beschäftigt. Nach der heutigen kurzen Einführung folgen an den kommenden beiden Montagen die ausführlicheren Texte zu den beiden angeschnittenen Fragen.

Vielen Dank an die Aids-Hilfe Dresden für die Nachdruck-Erlaubnis!

Im Bereich des Arbeitsrechts sind in Bezug auf Aids die folgenden Fragen von besonderer Praxisrelevanz:

1.) Kann einem Arbeitnehmer wegen einer HIV-Infizierung oder einer Aidserkrankung gekündigt werden und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

2.) Muss der HIV-Infizierte oder der Aidskranke in der Bewerbung seine Infektion mit dem HI-Virus bzw. seine Aidserkrankung offenlegen und welche Besonderheiten sind bei einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung zu beachten?

Der [in 2 Teilen in den kommenden beiden Wochen] folgende Beitrag wird sich mit diesen beiden Fragen auseinandersetzen. Voranzustellen ist zunächst, dass die Rechtsprechung und Fachliteratur im arbeitsrechtlichen Bereich bei beiden Fragestellungen streng zwischen HIV-Infektion und Aidserkrankung unterscheidet. Denn im Zeitraum der HIV-Infektion ist das körperliche Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers für gewöhnlich kaum beeinträchtigt und der Arbeitnehmer in aller Regel in der Lage, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, währenddessen bei der Aidserkrankung die Leistungsfähigkeit des Erkrankten im Regelfall erheblich gemindert ist.