HIV und Arbeit: Normalität auch im Gesundheitswesen

„HIV und Arbeit: Normalität auch im Gesundheitswesen“, unter diesem programmatischen Titel befassen sich der Rechtsanwalt Jacob Hösl und drei weitere Autoren mit der Frage, ob eine HIV-Infektion für Beschäftigte im Gesundheitswesen Einschränkungen im Berufsleben mit sich bringt.

Immer wieder sehen sich HIV-Positive im Berufsleben mit Problemen, unverhältnismäßigen Einschränkungen, Diskriminierungen, Kündigungen konfrontiert. Erst jüngst wurde einem 24jähriger Chemie-Laborant innerhalb seiner Probezeit fristlos gekündigt – wegen seiner HIV-Infektion. Er ging dagegen vor Gericht vor – doch seine Klage wurde abgewiesen.

Umso wichtiger, dass sich Juristen und Mediziner gemeinsam und interdisziplinär zur Frage äußern, ob eine HIV-Infektion heute noch zu Einschränkungen im Erwerbsleben führt.

Für HIV-Positive gibt es, so die Autoren in der Zusammenfassung ihres Artikels, der in der Fachzeitschfit ASU (Arbeitsmedizin – Sozialmedizin – Umweltmedizin) publiziert wurde, keine Einschränkungen im Berufsleben, und dies

„gilt – bis auf ganz wenige Ausnahmen – auch für die Berufswahl und -ausübung im Gesundheitswesen. Gefahren für Patienten durch Tätigkeiten im Gesundheitswesen bestehen durch Beschäftigte mit HIV nicht, wenn deren Viruslast (durch eine supprimierende antiretrovirale Therapie) unter der Nachweisgrenze liegt und regelmäßig kontrolliert wird.“

Die Autoren verweisen als Beispiel auf den kürzlich im Rahmen einer sog. ‚Fallkonferenz‘ entschiedenen Fall eines HIV-positiven Chirurgen, der bei erfolgreicher antiretroviraler Behandlung und Befolgung bestimmter Auflagen weitgehend ohne Einschränkungen arbeiten darf.

Nur im konkreten Einzelfall könnten sich Einschränkungen ergeben. Hinsichtlich etwaiger Konsequenzen für die Tätigkeit der jeweiligen Person machen die Autoren einen Verfahrens-Vorschlag, der die Wahrung der berechtigten Interessen aller Beteiligten ermöglichen soll.

Die Autoren weisen nochmals auf die auch bei HIV „uneingeschränkt geltende“ ärztliche Schweigepflicht hin. Auch Betriebsärzte dürften nur

„standardisierte Mitteilungen zu gesundheitlichen Bedenken bezogen auf konkrete Tätigkeiten machen.“

Der Artikel ist online leider nur als Zuisammenfassung (abstract) verfügbar.

Die Deutsche Aids-Gesellschaft DAIG arbeitet einem Bericht des Ärztezeitung zufolge in Abstimmung mit anderen virologischen Fachgesellschaften bereits an einer Stellungnahme, die sich mit der Frage HIV-Infizierter im Gesundheitswesen beschäftigt.

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weitere Informationen:
J. Jarke, J. Hösl, K. Korn, H. v. Schwarzkopf:
HIV und Arbeit: Normalität auch im Gesundheitswesen (abstract)
in: Arbeitsmedizin – Sozialmedizin – Umweltmedizin
Ausgabe: 08-2011, Seite 471 481
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3 Gedanken zu „HIV und Arbeit: Normalität auch im Gesundheitswesen“

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