Gleichstellung bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente

Gleichstellung bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente ab 01.01.2005 – Bundesarbeitsgericht bestätigt Maruko-Urteil des EuGH

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hat soeben entschieden, dass Überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus Gründen der Gleichbehandlung einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben können, wenn für Ehegatten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine dahingehende Zusage besteht. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen die Argumentation des Bundesarbeitsgerichtes (BAG), die deutlich macht, dass sich Lebenspartner und Ehegatten in einer rechtlich vergleichbaren Situation befinden. Seit dem 1. Januar 2005, so urteilt das Gericht, ist mit dem Überarbeitungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz eine rechtlich vergleichbare Situation auch im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung geschaffen worden. Insofern hätten Lebenspartnerinnen und Lebenspartner im gleichen Maße wie Ehepartner einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung.

Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen, denn das Gericht wendet auf die Frage der Vergleichbarkeit von Ehen und Lebenspartnerschaften die Maßstäbe an, die der EuGH in seinem Urteil vom 01.04.2008 in der Rechtssache Maruko (C-267/06) vorgegeben hatte.
Der EuGH hat klargestellt, dass die Benachteiligung von verpartnerten Beschäftigten gegenüber verheirateten Beschäftigten beim Arbeitsentgelt eine durch die EU-Richtlinie 2000/78/EG verbotene unmittelbare Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung darstellt, wenn sie sich in einer rechtlich vergleichbaren Situation befinden. Die 1. Kammer des Zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichtes hatte in einem nicht bindenden Nichtannahmebeschluss vom 06.05.2008 die Auffassung vertreten, das die Vergleichbarkeit erst gegeben sei, wenn es keinerlei Unterschiede zwischen Ehen und Lebenspartnerschaften mehr gäbe. Dieser absurden Argumentation ist das Bundesarbeitsgericht nicht gefolgt.

(Pressemitteilung des LSVD)

Nachtrag
15.01.2009: LSVD: Hinweise für laufende Verfahren auf Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten