Gleichstellung bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente

Gleichstellung bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente ab 01.01.2005 – Bundesarbeitsgericht bestätigt Maruko-Urteil des EuGH

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hat soeben entschieden, dass Überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus Gründen der Gleichbehandlung einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben können, wenn für Ehegatten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine dahingehende Zusage besteht. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen die Argumentation des Bundesarbeitsgerichtes (BAG), die deutlich macht, dass sich Lebenspartner und Ehegatten in einer rechtlich vergleichbaren Situation befinden. Seit dem 1. Januar 2005, so urteilt das Gericht, ist mit dem Überarbeitungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz eine rechtlich vergleichbare Situation auch im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung geschaffen worden. Insofern hätten Lebenspartnerinnen und Lebenspartner im gleichen Maße wie Ehepartner einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung.

Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen, denn das Gericht wendet auf die Frage der Vergleichbarkeit von Ehen und Lebenspartnerschaften die Maßstäbe an, die der EuGH in seinem Urteil vom 01.04.2008 in der Rechtssache Maruko (C-267/06) vorgegeben hatte.
Der EuGH hat klargestellt, dass die Benachteiligung von verpartnerten Beschäftigten gegenüber verheirateten Beschäftigten beim Arbeitsentgelt eine durch die EU-Richtlinie 2000/78/EG verbotene unmittelbare Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung darstellt, wenn sie sich in einer rechtlich vergleichbaren Situation befinden. Die 1. Kammer des Zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichtes hatte in einem nicht bindenden Nichtannahmebeschluss vom 06.05.2008 die Auffassung vertreten, das die Vergleichbarkeit erst gegeben sei, wenn es keinerlei Unterschiede zwischen Ehen und Lebenspartnerschaften mehr gäbe. Dieser absurden Argumentation ist das Bundesarbeitsgericht nicht gefolgt.

(Pressemitteilung des LSVD)

Nachtrag
15.01.2009: LSVD: Hinweise für laufende Verfahren auf Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten

Rudolf Brazda Ehrenmitglied des LSVD

Rudolf Brazda wurde am 1. November zum Ehrenmitglied des LSVD ernannt.

Rudolf Brazda, einer der letzten Überlebenden mit dem Rosa Winkel, wurde auf der Mitgliederversammlung des Lesben- und Schwulen-Verbands Deutschland (LSVD) – Berlin-Brandenburg am 1. November zum Ehrenmitglied des Verbandes ernannt.

http://www.ondamaris.de/?p=2489
Rudolf Brazda

„Rudolf Brazda war aufgrund seiner Homosexualität von 1942 bis 1945 im Konzentrationslager Buchenwald inhaftiert. Er ist der wahrscheinlich letzte noch lebende Zeitzeuge, der wegen Homosexualität in einem Konzentrationslager inhaftiert war. Ende Juni war Brazda auf Einladung des LSVD nach Berlin gekommen und hatte gemeinsam mit dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit das neue Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen besichtigt.“ (LSVD) Dort hatte Brazda auch berichtet (Video) „ein schreckliches Leben war das„.

Kompassnadel für Knut Dehnen und Volker Beck

Das Schwule Netzwerk NRW hat am 5. Juli 2008 im Rahmen seines CSD-Empfangs die Kompassnadel 2008 verliehen. Preisträger sind in diesem Jahr Knut Dehnen und Volker Beck. Die Laudatio hielt die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer.

Knut Dehnen „gründete 1994 die Selbsthilfegruppe homosexueller Alkoholikerinnen und Alkoholiker (ShAlk) in Duisburg. Abhängigkeit von Alkohol und damit entstehende Probleme finden auch innerhalb der schwul-lesbischen Szenen wenig Aufmerksamkeit. Dehnens langjähriger und unermüdlicher ehrenamtlicher Einsatz führt immer wieder vor Augen, dass für viele Menschen krisenhafte Lebenssituationen nicht ohne weiteres zu meistern sind und ihre Probleme nicht ignoriert werden dürfen: ‚Viele von uns wollen nicht anonym bleiben, wir wollen Suchtprobleme in der Community offen ansprechen.'“

Volker Beck, Bundestagsabgeordneter und 1. Parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90 / Die Grünen „zeichnet sich durch seinen Einsatz für die Bürgerrechte von Schwulen und Lesben aus, wie beispielsweise in seinem Engagement für Lebenspartnerschafts- und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Sein Einsatz für die schwul-lesbische Emanzipationsbewegungen in Osteuropa und sein Engagement für die Entschädigung und das Andenken an die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus bringen zentrale Themen der schwul-lesbischen Emanzipation in das öffentliche Bewusstsein zurück. Kraftvoll machte Volker Beck im Zusammenhang des Aktionstags gegen Homophobie im Fußball auch deutlich, ‚dass wir uns leider unsere Empörung immer wieder selbst organisieren müssen‘.“

Über eine Lesbe, die Schöpfungslehre und Kreationistenförderung

Die Gazetten freuen sich über Schlagzeilen, der LSVD lobt den ‚Mut‘ und auch homosexuelle Medien scheinen erfreut. Endlich mal wieder jemand aus der Politik, der ein Coming Out hat. Und dann auch noch gleich eine Ministerin. Und dann noch aus der CDU, sogar der hessischen. Ja, wenn das nicht was zum Vorzeigen ist! Das gibt was zum Lamentieren beim CSD genannten sommerlichen Rosenmontagszug …

Aber Vorsicht!
Was die hessische Kultusministerin Karin Wolff uns da auftischt, wirkt bei näherem Betrachten eher wie ein Schmierenstück aus dem billigsten Boulevard-Theater.
Will die Dame mit ihrer kalkulierten Inszenierung des Privaten etwas verdecken?
Vielleicht möchte sie ja, dass wir etwas nicht so genau wahrnehmen. Zum Beispiel dies: nur kurze Zeit vor ihrem freiwilligen Coming Out hat die Dame sich dafür ausgesprochen, dass die christliche Schöpfungslehre im Biologie-Unterricht hessischer Schulen thematisiert wird.

Wohlgemerkt, im Biologie-Unterricht. Nicht etwa im Religions-Unterricht.
Ein Gedanke, der doch frappierend an manche christliche Fundamentalisten, an Kreationisten erinnert.
Ein Gedanke, der einer gefährlichen Aufweichung der bisherigen Trennung von Wissenschaft und Glaube gezielt Vorschub leistet.
(Und, nebenbei, ich bin gespannt, wie sie Homosexualität, Synodalmitgliedschaft, C-Partei und Schöpfungsgedanke überein bekommt, und das bei den Parteifreunden, bei dem homofeindlichen schulpolitischen Sprecher usw.)

‚Outing ohne Tamtam‘ titelt ‚Queer‚ zum Outing von Wolff. Na – ich glaube bei der Dame wäre ein wenig kritisches Tamtam dann doch angebracht …