Knapp 37.000 Menschen fordern „Bis 2015 – Babys ohne HIV!“

„In9Monaten.de“-Kampagne des Aktionsbündnis gegen AIDS fordert die Bundesregierung auf internationale Verpflichtungen einzuhalten, damit bis 2015 kein Kind mehr mit HIV geboren werden muss – auch in armen Ländern.

Vorwiegend in benachteiligten Ländern infizieren sich weltweit jährlich knapp 400.000 Neugeborene während Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit mit HIV – obwohl es relativ einfach und fast vollständig vermeidbar ist. Erhält eine HIV-positive Schwangere frühzeitig Medikamente, sinkt das Risiko einer HIV-Übertragung auf das Baby schon auf unter 5%! Aber noch immer erhalten in diesen Ländern weniger als die Hälfte der Schwangeren solche antiretroviralen Präparate.

Deutschland hat sich mit den Vereinten Nationen mehrfach seit 2001 explizit verpflichtet, dazu beizutragen, die HIV-Übertragung von der Mutter auf das Kind bis 2015 zu stoppen.

„Viele Versprechen wurden aber bisher nicht adäquat eingelöst“, kritisiert Sylvia Urban, Sprecherin des Aktionsbündnis gegen AIDS. „Die Bundesregierung muss vor allem endlich die längst versprochenen Gelder für eine Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe bereitstellen. Nur so können entsprechende Programme ausreichend finanziert und Menschenleben gerettet werden“, so Urban weiter.

Die Kampagne In9Monaten.de des Aktionsbündnis gegen AIDS appelliert deshalb an die Bundesregierung, ihre Verpflichtungen dringend umzusetzen. Dies unterstützen nicht nur 36.737 Menschen aus der ganzen Bundesrepublik. Zum Weltfrauentag 2012 haben sich auch 39 Mitglieder aller Fraktionen des Deutschen Bundestags der Forderung „Bis 2015 – Babys ohne HIV!“ angeschlossen.

Stellvertretend für die Bundeskanzlerin nimmt MR Sander von Torklus, Referatsleiter Entwicklungspolitik und Nord-Süd-Fragen im Bundeskanzleramt die Unterschriften entgegen. Das Aktionsbündnis gegen AIDS macht dabei deutlich, dass Deutschland globale Verantwortung hat, um von HIV und Aids betroffenen Menschen in benachteiligten Ländern die Hilfe zukommen zu lassen, die Millionen von Ihnen dringend benötigen.

(Pressemeldung Aktionsbündnis Aids)

‚Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung HIV-betroffener Paare mit Kinderwunsch‘ – Aktualisierung verzögert sich

Können wir unseren Kinderwunsch realisieren? Und wenn ja – wie? Auch auf ’natürlichem Weg‘? Diese Frage hat für viele Paare, bei denen ein Partner mit HIV infiziert ist, große Bedeutung. Entsprechend groß sind die Erwartungen an die Aktualisierung der entsprechenden Leitlinie, die das EKAF-Statement und seine Folgen einbeziehen soll. Doch deren Verabschiedung verzögert sich …

Ist die auf dem Statement der Eidgenössischen Aids-Kommission basierende Viruslast-Methode eine Möglichkeit für HIV-betroffene Paare, ihren Kinderwunsch zu realisieren? Die ‚Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung HIV-betroffener Paare mit Kinderwunsch‘ der Deutschen Aids-Gesellschaft DAIG sollten auf diese Frage klare Antworten geben und die Viruslast-Methode als weitere Möglichkeit benennen. Doch die Verabschiedung, eigentlich geplant für den Deutsch-Österreichischen Aids-Kongress, der jüngst in Hannover stattfand,  verzögert sich:

Die DAH berichtete auf ihrem ‚Live-Ticker‘ vom DÖAK:

„Im Rahmen der Mitglieder-Versammlung der DAIG (siehe letzter Eintrag) sollte heute [15.6.11; d.Hg.] auch die lang erwartete Aktualisierung der „Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung HIV-betroffener Paare mit Kinderwunsch“ verabschiedet werden. Doch dazu kam es nicht: Andere Themen auf der Tagesordnung wurden so ausführlich diskutiert, dass die Abstimmung unter den Tisch fiel.“

Neben der Frage von EKAF-Statement und Viruslast-Methode bei Paaren mit Kinderwunsch soll die Aktualisierung der Leitlinie auch die Einschränkungen für assistierte Reproduktion thematisieren (auch bei Paaren in stabiler Partnerschaft).

Behandelt werden soll auch die Frage der Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Deutsche Aids-Hilfe war an entsprechenden Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Frage der Gleichstellung HIV-betroffener Paare nach eigenen Angaben wesentlich beteiligt (auch HIV-betroffenen Paare haben nun Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung zu Lasten der GKV, wenn die Erfolgsaussichten nach vorheriger medizinischer Beurteilung nicht nur theoretischer Natur und die Gefahren für Mutter und Kind nicht in unerträglichem Maße erhöht sind).

Eine neue Gelegenheit, die ‚Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung HIV-betroffener Paare mit Kinderwunsch‘ zu verabschieden, wird sich vermutlich während des dagnä-Workshops ergeben – am 9. / 10. September 2011. So lange werden auch Paare mit Kinderwunsch weiterhin auf die neue Leitlinie warten müssen.

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Nachtrag 28.09.2011:
Die DAIG verabschiedete auf ihrer Mitgliederversammlung am 09. September 2011 die ‚Empfehlungen zur Diagnostik und Behandlung HIV-betroffener Paare mit Kinderwunsch‘ (pdf).

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Dank für Informationen an Marianne Rademacher, Referentin für Frauen in der Deutschen Aids-Hilfe

Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare

Auch Paare, bei denen einer oder beide Partner HIV-positiv sind, haben künftig die Möglichkeit, die Herbeiführung einer Schwangerschaft durch künstliche Befruchtung als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Anspruch zu nehmen, wenn die gesetzlich geregelten Voraussetzungen (§ 27a SGB V) erfüllt sind. Dies sieht eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor, die am 16. September 2010 in Berlin getroffen wurde.

Bisher galt, dass beide Ehepartner zum Zeitpunkt einer künstlichen Befruchtung HIV-negativ sein mussten. Damit konnten von HIV betroffene Ehepartner diese GKV-Leistung nicht in Anspruch nehmen. Eine Ausschlussklausel für andere Erkrankungen gab es allerdings nicht.

Die Patientenvertretung im G-BA hatte den Beratungsantrag vor allem damit begründet, dass HIV-positiven Versicherten Maßnahmen der künstlichen Befruchtung mit Blick auf die Gleichbehandlung gegenüber Versicherten mit anderen Erkrankungen zur Verfügung stehen müssten.

In der Begründung des Beschlusses wird dargelegt, dass schwerwiegende Erkrankungen bei einem oder bei beiden Partnern ohnehin eine medizinische Bewertung des individuellen Risikos einer Schwangerschaft oder deren Herbeiführung durch Maßnahmen der künstlichen Befruchtung erfordern. Dies gilt bei einer HIV-Infektion ebenso wie bei einer Vielzahl von anderen Erkrankungen. „Ein Sonderstatus der HIV-Infektion lässt sich in diesem Zusammenhang medizinisch nicht begründen“, sagte Dr. Harald Deisler, Unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

Beim Robert Koch-Institut wurden für das Jahr 2009 insgesamt 2.856 neu diagnostizierte HIV-Infektionen gemeldet. Insgesamt leben derzeit etwa 55.000 HIV-positive Menschen in Deutschland.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft

(Pressemitteilung G-BA)

Beschlusstext (pdf)
tragende Gründe (pdf)