Mit der Verabschiedung des Pflegegesetzes durch das Bundeskabinett ist auch die Einführung des Schuldprinzips in der Krankenversicherung weiter voran geschritten.
Der Bundestag hat am 14. März 2008 nach zweistündiger Debatte das Pflegegesetz (genauer: ‚Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung‘) verabschiedet. Von vielen unbemerkt, ist dabei auch ein Passus mit umgesetzt worden, der zukünftig weitreichende Änderungen in der Krankenversicherung nach sich ziehen könnte: das Schuldprinzip ist eingeführt worden.
Zukünftig sollen Ärzte den Krankenkassen melden, wenn ein Patient eine Erkrankung hat, die eine Folge einer Schönheitsoperation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist. In diesen Fällen soll der Patient dann an den Kosten beteiligt werden; die für die Kostenbeteiligung erforderliche gesetzliche Regelung ist bereits seit April vergangenen Jahres in Kraft. Die neuen Auskunftspflicht soll sogar gelten, wenn sich der Patient den gesundheitlichen Schaden selbst zugefügt hat.
Bisher gilt zwischen Arzt und Patient ein sehr weit reichendes Vertrauensverhältnis. Ärzte dürfen Informationen, die ihnen ein Patient anvertraut, nur in absoluten Ausnahmefällen an Dritte weitergeben – nämlich, wenn dies zum Schutz eines „höherwertigen Rechtsgutes“ notwendig ist, wie die Berufsordnung der Ärzte es (in §9(2)) definiert.
Alle drei Oppositionsfraktionen hatten Änderungsanträge (auch zur Frage der Schweigepflicht) eingebracht. Die jetzige Änderung wird das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten nachhaltig negativ verändern, befürchten Kritiker. Der Arzt werde zum Handlanger der Krankenkassen, die ärztliche Schweigepflicht werde torpediert.
Die Änderung zeigt, dass die derzeitige Gesundheitspolitik zunehmend das Ziel einer Solidargemeinschaft verlässt. Risiken werden von der Gemeinschaft auf den einzelnen verlagert. ‚Mehr Verantwortung übernehmen‘ lautet die euphemistische Bezeichnung für diesen Sozialabbau.
Der Gedanke, jeder habe für selbst verschuldete gesundheitliche Probleme selbst aufzukommen, mag zunächst verlockend erscheinen. Doch wie lange wird dieses „Schuldprinzip“ nur auf Schönheitsoperationen, Piercings und Tätowierungen beschränkt bleiben? Wann folgen Sportverletzungen, und warum ist eigentlich nicht jemand auch ’selbst Schuld‘ an einer sexuell erworbenen Infektion? Oder die Hepatitis- oder HIV-Infektion? Der ‚Fall Barmer‚ zeigt, dass diese Gedanken, so absurd sie heute erscheinen mögen, nicht sehr weit hergeholt sind.
Das Tor für weitere Änderungen ist breit geöffnet … und die nächste Gesundheitsreform kommt bestimmt …