Kann bitte mal jemand den Bundes-Innenminister auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen?
Dass Menschen, die einst -innerhalb ihres politischen Horizonts, ihres Weltbilds- vernünftige, klar denkende Politiker waren, sich zu regelungs- und verfolgungs- wütigen Staatsbürokraten verändern, sobald sie Innenminister werden, diese Mutation war ja schon des öfteren zu bestaunen. Aber dermaßen hysterisch?
Früher gab es Zeiten, da mussten selbst Grundschul- Lehrer und Bademeister sich überprüfen lassen, ob sie auf dem „Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ stehen. Gesinnungs-Schnüffelei, schimpften viele damals. Dass manche oberste Staatsbedienstete besondere Pflichten haben, mochte ja angehen, aber doch nicht Bademeister …
Und heute? Ob Herr Sch. diese Prüfung von damals heute bestehen würde?
Wichtige grundlegende Rechte unserer Gesellschaft sind ihm nicht mehr viel wert, scheint es.
Die Unversehrtheit der Wohnung – na ja, aber ein wenig wollen wir doch in Ihrem PC schnüffeln, da ist ja wohl nichts gegen zu sagen, oder? Übrigens, Ihre Verbindungsdaten speichern wir dann gleich mal monatelang auf Vorrat, haben Sie doch sicher nichts gegen? Wer nichts zu verbergen hat, warum sollte sich der über solche Maßnahmen beschweren? Ach übrigens, die Unschuldsvermutung schaffen wir auch gleich mit ab …
Was halten Sie eigentlich von der Idee des Herrn Sarkozy (früherer Amtskollege, derzeit Präsidenten- Kandidat in Frankreich), ein ‚Ministerium für Nationale Identität‘ zu gründen? Wär‘ das nicht auch was für uns, Herr Sch.
Dass einige Menschen im Land meinen, mit seinen Maßnahmen und Vorschlägen wie eben jetzt der Abschaffung oder Einschränkung der Unschulds- Vermutung 1) gefährde der Herr Innenminister (und nicht nur der…) die Grundlagen unserer Demokratie, statt sie zu beschützen, das findet er nun erstaunlich. Eine „unerträgliche Diffamierung“ sei es, wenn man seine Vorschläge als Anschläge auf die Verfassung empfinde, ein „infames Spiel“.
Na, aber was sind sie denn sonst? Die Unschulds- Vermutung abzuschaffen dürfte wohl kaum mit dem Grundgesetz vereinbar sein … und zutiefst antidemokratisch.
Oder ist das ganze gar nur Theaterdonner – soll ablenken, damit die irritierte Bevölkerung nicht weiter über die gestern beschlossene Ausweitung der Speicherung von Telefondaten nachdenkt?
1) Die Unschuldsvermutung ist Teil des Rechtsstaats- Prinzips (Art. 20 Grundgesetz) und von Artikel 6 (2) der Europäischen Menschenrechts-Konvention. Es besagt, dass ein Beschuldigter bis zum rechtskräftigen Beweis des Gegenteils als unschuldig gilt und auch so behandelt wird. Es verbietet einer Strafe gleichkommende Maßnahmen schon im Vorgriff einer Verurteilung.
In einem US-Strafverfahren kann ich mir bei der Geschworenen-Auswahl folgende Frage vorstellen: „Sind sie schon einmal Opfer eines Verbrechens geworden?“
Ziemlich sicher scheint mir, dass Schäuble dort nicht einmal Geschworener werden könnte…
Bei uns wird sojemand Innenminister und keiner meckert!