Österreich: Polizei-Gewerkschaft kämpft für Zwangs-HIV-Tests

Seit dem 1. Januar 2012 können in Österreich zwangsweise HIV-Tests angeordnet werden „bei Verdacht einer Ansteckung mit Hiv …, obwohl die Verfassung zwangsweise Blutabnahmen verbietet“ (siehe „Österreich: Seit 1.1.2012 Zwangs-Hiv-Tests„). Nun setzt sich in Österreich auch die Polizei-Gewerkschaft für HIV-Zwangstests ein, wie Gast-Autor thinkoutsideyourbox  berichtet:

Polizei-Gewerkschaft kämpft für Zwangs-HIV-Tests

Seit 1. Jänner 2012 können Personen durch eine Novelle der Strafprozessordnung zur zwangsweisen Blutabnahme gezwungen werden, wenn diese “im Verdacht stehen, das in Europa weitgehend einzigartige Vergehen der abstrakten Gefährdung durch übertragbare Krankheiten (§ 178 Strafgesetzbuch) begangen zu haben”, wie das Rechtskomitee Lambda (RKL) berichtet. Der Vorsitzende der österreichischen Polizei-Gewerkschaft Hermann Greylinger verteidigt diese zwangsweisen Blutabnahmen, obwohl die verfassungsmäßige Konformität sehr stark bezweifelt werden kann, wie auch der Verfassungsexperte Univ-Prof. Dr. Bernhard Funk von der Universität meint.

Der Gewerkschafter Greylinger verteidigt diese umstrittene Neuregelung, die eine Zwangs-Blutabnahme erlaubt, wenn der Verdacht besteht, dass jemand eine ansteckende Krankheit übertragen könnte (§ 178 StGB). Greylinger fordert diese Blutabnahmen bei Amtshandlungen, wo beispielsweise der/die Polizist/in von einer Person bespuckt, gebissen oder mit einer Injektionsnadel verletzt wurde. Dann müsse sich diese/r monatelang Sorgen um seine/ihre Gesundheit machen. Eine Blutabnahme bei/m Täter/in würde hier eine Gewissheit bringen.

Für Helmut Graupner ist dieses Gesetz verfassungswidrig und widerspricht der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes seit den 1950er Jahren, wonach ein Verdächtiger nur zur zwangsweisen Blutabnahme gezwungen werden darf und so seinen Körper als Beweismittel gegen sich sich selbst einzusetzen. Ausnahmen bestehen bei bestimmten schweren Straftaten mit einem Strafrahmen von über fünf Jahren, bei Sexualdelikten und/oder Köprerverletzungen im Zuge der Ausführung einer gefährlichen Tätigkeit in einem berauschten Zustand, wie z.B. Verkehrsunfälle mit Personenschäden, wenn der/die Lenker/in alkoholisiert war.

Auch der Verfassungsexperte Univ.-Prof. Dr. Bernd Funk von der Universität Wien hat bestimmte Zweifel an der verfassungsmäßigen Konformität der Neuregelung. Gegenüber derStandard.at sagte Funk, dass im Falle eines “starken öffentlichen Bedürfnisses” Ausnahmen auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zulässig sein, aber:

“Es ist absolut säumig, eine derart sensible Materie huschpfusch ohne Verfassungsmehrheit zu beschließen.”

Auch müsse die Blutabnahme medizinisch sinnhaftig sein, was der Verfassungsrechtler in der ORF-Sendung “ZIB 24″ bezweifelte. Auch für RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner ist das neue Gesetz in keinster Weise dazu geeignet, das zu erreichen, wofür es gemacht wurde,

“nämlich PolizistInnen (und anderen Berufsgruppen) nach Biss-, Kratz-, Spuck- oder Nadelstichattacken Unsicherheit über eine befürchtete Ansteckung, insbesondere mit HIV, zu nehmen.”

So kann HIV/Aids nach wissenschaftlichen Stand nicht durch Spucken oder Beißen übertragen werden und zweitens kann beim Opfer schon nach 14 Tagen seit der Erleidung der Verletzung ein HIV/Aids-Test durchgeführt werden, um Sicherheit über eine mögliche Ansteckung zu erhalten. Bis der/die TäterIn gefunden/vorgeführt und eine zwangsweise Abnahme durchgeführt wurde, sind vermutlich schon deutlich mehr als zwei Wochen vergangen. Auch für den Fall, dass der Test beim/bei der Täter/in gegebenenfalls positiv verlaufen sollte, hat das Opfer dennoch keine Information darüber, ob er/sie ebenfalls infiziert wurde. Dafür müsse beim Opfer ein separater Test durchgeführt werden

Für Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger sind all diese Einwürfe nicht relevant. Auch vom Stand der Wissenschaft über die Übertragsmöglichkeiten von HIV/Aids oder Hepatitis, wie sie RKL-Präsident Helmut Graupner ausgeführt hat, unbeeindruckt. Im Gegenteil, er verteidigt diese Neuregelung und deutet sogar an, dass bei einem entsprechenden Urteil des Verfassungsgerichtshofs, die Politik das Gesetz eben in den Verfassungsrang (dafür wird im Parlament eine Zweidrittel-Mehrheit benötigt) heben müsse.

In der ORF TVthek kann der Bericht und die Diskussion zwischen RKL-Präsident und Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner und dem Vorsitzenden der österreichischen Polizeigewerkschaft Hermann Greylinger nachgesehen werden.

Jedenfalls läuft bereits eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof wegen der (möglichen) Verfassungswidrigkeit des Zwangs-Bluttests (thinkoutsideyourbox.net berichtete).

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Danke an thinkoutsideyourbox für den Gast-Beitrag!

Ein Gedanke zu „Österreich: Polizei-Gewerkschaft kämpft für Zwangs-HIV-Tests“

  1. das ist ein weiterer mosaikstein des „roll back“ das dem trend von eu europa entspricht. ich fürchte das es in einigen länden wie griechenland, portugal, italien wegen deren prekären pekuniären situation auf grund der finanzkrisezu einer ähnlichen „verhärtung – verschärfung“ kommen könnte.

    gez kassandra

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