HIV-Positiver erstreitet Entschädigung wegen Diskriminierung

Ein HIV-Positiver erstritt vom Casino Berlin eine Entschädigung wegen Diskriminierung. Er war in einer internen Stellenausschreibung benachteiligt worden.

Berlin. Das Casino Berlin hatte intern eine Stelle zur Besetzung ausgeschrieben. Zahlreiche hausinterne Bewerbungen gingen ein, unter ihnen auch die eines HIV-positiven Mannes. Alle Bewerber auf die Stele wurden zu Gesprächen eingeladen – der HIV-positive Mitarbeiter nicht. Alle hausinternen Bewerbungen wurden dem Betriebsrat vorgelegt – die des HIV-positiven Mitarbeiters nicht.

Ein klarer Fall von Diskriminierung, sagte das Landesarbeitsgericht Berlin in einer am 9.10.2008 mitgeteilten Entscheidung und verurteilte das Casino Berlin zur Zahlung von 1.000 Euro wegen Verstoßes gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, früher: Antidiskriminierungsgesetz).

Die Klage des Mannes wurde bereits im Berufungsverfahren verhandelt.

Der -im konkreten Fall sträflich nicht eingeschaltete- Betriebsrat hätte darauf dringen können, behinderte Bewerber (wie den HIV-positiven Kläger) bei der Besetzung der besser bezahlten Stelle zu berücksichtigen. Der Mann konnte letztlich jedoch nicht nachweisen, dass er die Stelle bekommen hätte. Dies spiegelt sich in der letztlich nicht sehr großen Höhe der Entschädigung. Dr. Bettina Theben, Anwältin des Klägers und Dozentin für Arbeits- und Gleichstellungsrecht an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin, freut sich dennoch „Das Urteil zeigt: Das Gleichbehandlungsgesetz stärkt Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte effektiv. Arbeitnehmer können nun auch gegen verdeckte Diskriminierungen vorgehen“.

Ein bemerkenswertes Urteil – meines Wissens der erste Fall, bei dem das AGG zugunsten eines Menschen mit HIV wirkte.
Das Urteil zeigt deutlich, dass es lohnenswert ist, sich gegen Diskriminierungen zu wehren – und dass das lange erstrittene (und bekämpfte) Antidiskriminierungsgesetz auch für HIV-Positive eine sinnvolle Sache sein kann.
Zudem jedoch auch ein Urteil, das einmal mehr zeigt, dass Menschen mit HIV und Aids im Berufs- und Alltagsleben Gefahr laufen diskriminiert zu werden – und betont, wie wichtig Initiativen wie positivarbeiten sind. Zu hoffen ist, dass auch der neue Vorstand der DAH diesem Thema wieder mehr Aufmerksamkeit widmet …

8 Gedanken zu „HIV-Positiver erstreitet Entschädigung wegen Diskriminierung“

  1. In der Tat sehr bemerkenswert und im Resultat, dass sich zu wehren erfolgreich ist, ein erfreuliches und ermutigendes Beispiel.

    Der Kläger muss aber vermutlich über gute betriebsinterne Kontakte verfügt haben, um die Unterschlagung seiner Bewerbung zu erkennen.

  2. Hm, 1000 Euro erscheinen mir auf den ersten Blick etwas niedrig, das gleicht gerade mal den möglichen Gehaltsvorteil von 10 Monaten aus.

  3. @ koww:
    zustimmung, zunächst ist (politisch) wichtig, dass das agg aufgrund hiv-diskriminierung angewendet wurde.
    allerdings, für dern betroffenen selbst sind 100€ wohl tatsächlich nur ein schwacher trost …

  4. @ Ondamaris
    reichlich spät (ein halbes Jahr nach Schreiben des Blogs) möchte ich etwas korrigieren:
    In dem Prozess wurde das AGG nicht aufgrund der HIV-Driskiminierung angewandt, sondern einzig und allein auf grund der vorliegenden Schwerbehinderung. Ein kleiner, aber sehr entscheidender Unterschied.
    Hätte der Kläger keinen Schwerbehindertenausweis, wäre es auch nicht zu einer Entschädigung gekommen. Der Grund der Schwerbehinderung spielte in dem Prozess keine Rolle.

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