Sex-Schnüffler bei der EU?

Sie haben Sex?
Sie leben in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung?

Schon zwei Gründe, sich für die geplante EU-Volksbefragung zu interessieren …

Sie haben wegen Ihrer HIV-Infektion (oder auch aus anderen Gründen) einen Schwerbehinderten-Ausweis?
Sie engagieren sich freiwillig / ehrenamtlich in einer Schwulengruppe, einer Aids-Hilfe?

Schon wieder zwei Gründe, warum die EU-Volksbefragung die interessieren könnte!

Denn genau auch nach diesen Punkten möchte die EU gerne ihre Bürger befragen. Sie plant für 2011 eine EU-Volkszählung, den Zensus 2011. Und ist gerade im Begriff, dazu ein ‚EU- Volkszählungs-Gesetz‘ zu verabschieden. Darin formuliert sie umfangreiche Informations- Interessen – bis hinein in tiefste Privatsphären der Bürgerin und des Bürgers …

Zu den Punkten, die bei der Volkszählung u.a. abgefragt werden sollen, gehören laut Gesetzestext (bzw. dem hier besonders wichtigen Anhang) zum Beispiel:
– Familienstand
– Datum des Beginns der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
– ehrenamtliche Tätigkeit
– Behinderung
– Typ einer Patchwork-Familie

Derzeit wird im EU-Parlament nach zum Teil deutlicher Kritik aus mehreren Fraktionen diskutiert, ob die Plenar-Abstimmung über das EU-Volkszählungs-Gesetz wegen unklarer Fragen auf 2008 verschoben werden soll.

Früher stießen Volkszählungen auch in Lesben- und Schwulenkreisen auf massive Kritik. In Zeiten freiwilliger Selbst-Auskunfts-Wut im Internet (siehe blaue Seiten) scheinbar nicht, Probleme mit Datenschutz sind kaum noch Thema. Zumindest ist Kritik an der geplanten EU-Volkszählung aus Schwulen-, Lesben- und Aids-Kreisen bisher nur wenig zu vernehmen …

weitere Informationen:
Daniela Schröder: Gegen den gläsernen Europäer. In: Das Parlament 49/2007
derzeitiger Beratungsstand des EU-Volkszählungsgesetzes im EU-Parlament
Procedure File des EU-Parlaments zur EU-Volkszählung
Vorschlag der EU-Kommission für die EU-Volkszählung (pdf)

Endlich: Homo-Gen gefunden

Na was ein Zufall.

Gerade erst schreibt thegaydissenter darüber, wie Mann schwul wird. Dopamin-Agonisten (eigentlich zur Behandlung von Parkinson eingesetzt) schienen den rechten Weg zu weisen.

Und gerade dann kommt so ein Biologe aus Illinois und behauptet, das Homo-Gen gefunden zu haben.
Er habe in einer Studie nachgewiesen, dass er mittels einer genetischen Manipulation das homosexuelle Verhalten von Fruchtfliegen binnen kurzer Zeit an- und abstellen könne. Im Ergebnis würden die Fruchtfliegen nach seiner ‚Behandlung‘ bisexuell, meint David Featherstone. Männchen hatten sogar mit Männchen kopuliert, so der Forscher. Homosexualität könne eine Art ‚Überreaktion auf sexuelle Stimuli‘ sein.

Die Frage, warum Mensch schwul oder lesbisch wird, hat mich ja immer schon zutiefst beschäftigt. Diesen Forscher hingegen scheinbar nicht die Frage, wo denn das Hetero-Gen liegen könne.
Überhaupt, ich hatte mich gerade so gelangweilt … wenn wir die Fruchtfliegen nicht hätten …

Reform des Sexualstrafrechts (akt.)

Die Bundesregierung plant – von Schwul weitgehend unbeachtet – eine Reform des Sexualstrafrechts. Eine der bizarren Folgen: zukünftig könnten zwei Siebzehnjährige, die miteinander CamSex haben, sich strafbar machen …

Die Reform wird am kommenden Donnerstag nun im Bundestag behandelt.

Wer sich näher informieren möchte, findet empfehlenswerte Artikel auf Andreas‘ Blog Sex, Drugs and Compiler Construction:
Das geplante Sexualstrafrecht: zurück in die Steinzeit
und
Puritanisierung des Sexualstrafrechts auf der Zielgeraden
sowie auf
schutzalter

Nachtrag 11.12.2007: Kritik zeigt Wirkung, titelt die SZ online, Nachbesserung nötig (die Große Koalition hat den Entwurf zunächst zurück gezogen und das Thema von der Tagesordnung des Rechtsausschusses genommen)

dennoch interessant: Helmut Graupner (Wien) über bizarre Folgen des Entwurfs

Männlich? Weiblich? Spielt keine Rolle – in SF

Innovative Wege bei Ausweis-Papieren geht San Francisco. Der Stadtrat hat beschlossen, eigene städtische Ausweispapiere auszugeben, die keinen Hinweis auf das Geschlecht enthalten.

Das San Francisco Board of Supervisors beschloss am 20. November 2007, eigene ID-Cards auszugeben. Dies ist bereits in vielen Städten der USA in Überlegung. Einer der Vorteile städtischer ID-Cards: sie können ggf. unabhängig vom legalen Status der Person ausgegeben werden (und sind damit auch Bestandteil der Debatten um illegale Immigration in die USA).

Auch in San Francisco lagen die Beweggründe für städtische ID-Crads anfangs überwiegend in aufenthaltsrechtlichen Fragen. Zudem war Anlass, dass Bemühungen um eine Reform der Einwanderungs-Gesetzgebung vorher gescheitert waren. Die Stadt wollte Einwohnern, die nicht in der Lage sind, legale staatliche Papiere zu erhalten, zumindest eine städtische Ausweis-Möglichkeit bieten.

Dann allerdings traten Transgender-Organisationen auf den Plan. Ihr Anliegen: auch die Situation transsexueller Menschen mit in Betracht zu ziehen. Eine Personenstands- Änderung ist in den USA zwar möglich, aber Zeit- und besonders Kosten-aufwändig.

Das Ergebnis der Debatten: ab nächstem Jahr wird San Francisco ein eigenes Ausweis-Papier einführen, das neben einem Foto der Person ausschließlich den Namen und das Geburtsdatum erwähnt, nicht jedoch das Geschlecht.

Trans-Männer und Trans-Frauen, Transgender- / Transsexuellen-Aktivisten feiern die neue Karte als Erfolg; endlich sei eine genderneutrale Ausweis-Möglichkeit vorhanden.
Das Gesetz über den geschlechtsneutralen städtischen Ausweis muss noch vom Bürgermeister der Stadt, Gavin Newsom, unterzeichnet werden.

[Quellen u.a. USAtoday, prinside, gay.com]

siehe auch
Transsexuell bei der Polizei – in Hessen nein, im Norden ja
Wann ist Mann ein Mann

Menschenrecht Gesundheit für Lesben und Schwule (akt.)

Die International Lesbian and Gay Association ILGA widmet sich in einem neuen Angebot dem Thema der Gesundheit in Bezug auf Sexualität und Reproduktion. Im Mittelpunkt stehen die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender).

Dazu hat die ILGA ein Internetangebot verbunden mit einer Broschüre herausgebracht. Nach einer Einführung werden zunächst die wesentlichsten rechtlichen Grundlagen dargestellt, bevor im dritten Kapitel detailliert auf einzelne Themen und Problemfelder (von Jugend über Sex-Arbeiter bis Migration) eingegangen wird. Hier werden auch besondere Situationen und Probleme mit LGBT-Rechten in acht Staaten (von Armenien bis zur Ukraine) behandelt; zudem werden auch HIV und Aids detailliert behandelt.

Insgesamt strebt die ILGA hiermit eine Art Referenzwerk an, das dazu beitragen soll, die sexuelle und Reproduktions-Gesundheit von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender insbesondere in den acht angesprochenen Staaten (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kirgisistan, Kasachstan, Moldawien und Ukraine) zu verbessern. Das Dokument ist jedoch so konzipiert, dass weite Teile allgemein gültig sind und auch international angewendet werden können.

Die einzelnen Kapitel stehen jeweils als pdf zum Download zur Verfügung.

Das insgesamt über 180 Seiten starke Dokument wurde von der ILGA Europa in Zusammenarbeit mit dem COC Niederlande herausgegeben und teilweise von der niederländischen Regierung ko-finanziert.

International Human Rights References to Sexual and Reproductive Health and Rights (regarding LGBT populations and HIV/AIDS and STIs), Dezember 2007

Nachtrag 6.12.: eine interessante Publikation des Open Society Institute (soros.org) mit dem Titel „Human Rights and HIV/AIDS: Now more than ever – 10 reasons why human rights should occupy the center of the global aids struggle“

Transsexuell bei der Polizei – in Hessen nein, im Norden ja

Kann ein Transsexueller, eine Transsexuelle Polizist/Polizistin werden? Diese Frage erregte erst jüngst nicht nur die Gemüter, sondern auch ein Frankfurter Gericht. Doch – was in Hessen unmöglich sein soll, scheint in Schleswig-Holstein durchaus möglich zu sein.

In Frankfurt klagte ein Transsexueller gegen die hessische Polizei, die ihm eine Einstellung verweigerte (siehe Bericht hier). Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied (Az. 9 E 5697/06) gegen ihn – der transsexuelle Mann sei nicht diskriminiert worden. Die hessische Polizei darf seine Einstellung wegen seiner Transsexualität verweigern.
Wann ist ein Mann ein Mann?‚ – diese Frage stellte sich schon vor Beginn des Prozesses in Hessen.

Doch diese Frage muss nicht immer gestellt werden, es scheint auch anders zu gehen – wie eine Leserin des Portals queer.de in ihrem Kommentar zu einem Bericht über das Frankfurter Urteil berichtet.

Sie sei in Schleswig-Holstein Polizeibeamtin – allerdings habe sie vor vielen Jahren ihren Dienst als Mann begonnen. Bei ihrer Transition vor zwei Jahren habe sie von Chefs, Kollegen und medizinischem Dienst viel Unterstützung erfahren, heute versehe sie ihren Dienst als Kriminalbeamtin. Aufgrund ihrer ungewöhnlichen Rolle erfahre sie keine besonderen Schwierigkeiten.

Svendura, so nennt sich die Leserin, berichtet darüber sogar auf ihrer eigenen Internetseite svendura.de.

Das Verhalten der hessischen Polizei, eh schon erstaunlich genug, erscheint angesichts der berichteten Erfahrungen aus Schleswig-Holstein umso fragwürdiger.
Und ein ‚bravo‘ der Polizeibeamtin in Schleswig-Holstein für ihre Courage und Offenheit!

Wann ist ein Mann ein Mann? (akt.)

Wann ist ein Mann ein Mann? Nicht nur Herbert Grönemeyer stellte sich diese Frage, nein, auch die hessische Polizei macht sich tiefschürfende ernste Gedanken, wann den ein Mann ein Mann und erst recht ein Polizist sein darf.

In Hessen scheitert die Einstellung eines Transsexuellen als Polizist daran, dass er bestimmte Einstellungs-Vorschriften nicht erfüllt.“Wenigstens ein Hoden soll hormonell funktionstüchtig sein.“ So verlangt es scheinbar die ‚Dienstvorschrift 300‘.

Einem 36jährigen Transsexuellen, der Polizist werden möchte, wird deswegen seit zwei Jahren in Hessen die Einstellung verweigert. Seit heute wird der Fall nun vor Gericht verhandelt, meldet die taz.

Doch – die hessische Polizei stört sich nicht nur an den fehlenden Hoden. Auch der künstliche Penis erregt Anstoß. Eine Penis-Prothese im Polizeidienst in Hessen, das darf scheinbar nicht sein.

Nun mag jeder sich so seine eigenen Gedanken machen, warum funktionsfähige Hoden (mindestens einer …) für Polizisten so dermaßen wichtig sind, dass sie Einstellungs- Voraussetzung sind.
Beißhemmungen? Aggressionsverhalten? Oder welche hormonellen Folgen sollen so negativ sein?
Und so gravierend, dass dafür Hoden zwingend erforderlich sind (und nicht als Ersatz z.B. Hormon-Präparate)?
Dass hingegen die Penis-Prothese „störend für Gefechte mit Demonstranten“ sei, diese Begründung spricht Bände …

Nachtrag 4.12.: das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden: Polizei darf Transsexuellen feuern, sagt queer.de, und die FR meint Transsexueller Bewerber darf abgelehnt werden
Wir lernen: ein Kunst-Pimmel kann anscheinend eine Waffe sein …

Nachtrag 7.12.: Dieses Urteil ist diskriminierend, sagt VelsPol.


Stiftung zur Förderung der Homosexuellen- Diskriminierung

So so, in NRW soll eine ’schwul-lesbische Förderstiftung‘ gegründet werden, und von Herrn Michael Kauch, seines Zeichens FDP-MdB (Mitglied des Bundestags) erfahren wir auch, was die Stiftung denn Gutes bewirken soll:

Pressemitteilung Kauch

So so, eine staatlich unterstützte Stiftung, von Lesben und Schwulen gegründet, die „die Diskriminierung homosexueller Menschen fördern“ soll.

Wie soll das Kind denn heißen? Wie wär’s mit „DHDS Deutsche Homo- Diskriminierungs-Stiftung“? Oder einfach „Anti-Homo“?

Wollen wir mal hoffen, dass das vor dem Antidiskriminierungsgesetz Bestand hat :-;)

Oder sieht so „an Freiheit und Wettbewerb orientierte Sozialpolitik“ (Zitat aus der Kauch-Website zu seinem Politik-Verständnis im Feld Soziales) aus?

Ausgegraben hat das Ganze the gay dissenter

Der Bürgermeister der Castro Street

„The Mayor of Castro Street“ – unter diesem Titel wird das Leben des US-Politikers und schwulen Bürgerrechtlers Harvey Milk verfilmt. Im Januar soll mit den Dreharbeiten begonnen werden.

Harvey Milk war der erste offen schwule Stadtrat in San Francisco. Vermutlich war er der erste offen schwul lebende Politiker überhaupt in den USA.
Er wurde 1977 in den San Francisco Board of Supervisors gewählt. Unter Bürgermeister George Moscone gelangen ihm einige wesentliche Verbesserungen für Lesben und Schwule in San Francsico, unter anderem brachte er ein ‚gay rights bill‘ ein und verhinderte eine Verordnung, die offen schwul und lesbisch lebende LehrerInnen an der Berufsausübung gehindert hätte.

Harvey Milk konnte nur elf Monate als Stadtrat arbeiten. Am 27. November 1978 wurde Milk vom ehemaligen Stadtrat Dan White erschossen. Auch Bürgermeister Moscone fiel dem Attentat zum Opfer.

Der Attentäter Dan White wurde im Mai 1979 verurteilt. Das Strafmaß (sieben Jahre Gefängnis) wurde von vielen Einwohnern San Franciscos als skandalös niedrig empfunden. Es kam zu massiven Demonstrationen und schweren Zusammenstößen mit der Polizei (bekannt als White Night). Bei anschließenden Aktionen der Polizei wurden mehrere schwule Bars in der Castro Street zerstört.

Milk selbst hatte mit Gewaltaktionen gegen ihn gerechnet. Er hatte Tonbänder vorbereitet, die gespielt werden sollten für den Fall, dass er Opfer eines Attentats werde. „Sollte eine Kugel mein Gehirn treffen, lasst diese Kugel jede Schranktür zerstören“ (Schrank -> closet, Symbol für den (unfreiwillig) nicht offenen, den ‚Schrank-Schwulen‘).

Nach seinem gewaltsamen Tod wurde Milk endgültig zu einer schwulen Ikone, zu einem Symbol eines neu erwachten schwulenpolitischen Bewusstseins im San Francisco der 1970er Jahre. Viele Orte und Zentren schwulen- und lesbenpolitischen Lebens und Engagements wurden nach ihm benannt, am bekanntesten vielleicht die ‚Harvey Milk Highschool‘ in New York (inzwischen eine öffentliche High School). Das Leben Harvey Milks wurde von Rob Epstein unter dem Titel ‚The Times of Harvey Milk‘ verfilmt.

Der Regisseur Gus van Sant wird nun das Leben von Harvey Milk als Spielfilm (BioPic) verfilmen. Beginn der Dreharbeiten soll nach jahrelangen Vorarbeiten im Januar 2008 sein. In den Hauptrollen sollten als Darsteller des Harvey Milk Sean Penn sowie als Darsteller des Dan White Matt Damon im Gespräch sein. Damon solle aber aus terminlichen Gründen doch abgesagt haben, wie pinknews berichtet.

Ringen 2008

Nach dem viel gelesenen Tipp zum gratis Kalender 2007 gibt’s dieses Jahr einen Tipp, der zwar nicht unentgeltlich, aber recht lecker ist.

Insbesondere Fans des Wrestlings und von Sportswear dürften bei den London Amateur Wrestlers vielleicht fündig werden. Unter „2008 LAW Calendar“ gibt’s einen Kalender 2008 mit sexy Jungs beim Wrestling – und als Vorgeschmack noch einen Tipp: der Klick auf den Hinweis ‚Click here for Videos‘ gibt nicht nur den Zugriff auf kurze YouTube-Filmchen, sondern auch recht ansehnliche Fotos [mit überraschenden Bildunterschriften – bei ‚Marcel goes for a knee submission‘ könnte man auch andere Vorstellungen haben 😉 … ]

Das beste aber: der A3-formatige Kalender ist ein Benefiz – die Einnahmen aus dem Verkauf des nur 9,95 Pfund kostenden Kalenders kommen der britischen Aids-Organisation Terrence Higgins Trust zugute.

PS: auch dieses Jahr steht bei John Andresen im Bereich „Free Downloads“ wieder ein gesamter Kalender 2008 zum gratis-Downloaden bereit …
PS2: … und wer sich für Gay Ringen interessieren sollte, wird vielleicht bei gayringen.de fündig

Erbschaftssteuer: Freibetrag für Lebenspartnerschaften wie für Ehe

Die Koalition hat sich Presseberichten zufolge auf die Grundzüge der Erbschaftssteuer-Reform geeinigt.
Dabei sollen eingetragene Lebenspartner einen Freibetrag von 500.000 Euro im Erbschaftsfall bekommen – ein Betrag in gleicher Höhe wie Ehepaare. Wermutstropfen: anders als bei Ehepaaren soll bei darüber hinaus gehenden Erbschaften die höhere Steuerklasse III gelten.

Von der eingetragene Lebenspartnerschaft mag man/frau halten, was man/frau mag. Zumal es für Schwule und Lesben eigentlich dringendere Probleme geben sollte als gerade Steuerfreibeträge.
Wenn allerdings das Institut der Lebenspartnerschaft schon eingerichtet ist, dann bitte auch mit gleichen Rechten und Pflichten. insofern stellt der heutige Beschluss einen kleinen Fortschritt dar.

Nachtrag 11.12.: Reform des Erbschaftssteuer-Rechts vom Bundeskabinett am 11.12.2007 beschlossen

Vergewaltigt in Dubai (akt.4)

Ein 15jähriger Schüler droht in einem bizarren Streit zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und Frankreich vom Vergewaltigungs-Opfer zum Angeklagten wegen homosexueller Handlungen zu werden.

Alex, ein 15jähriger Franzose, verbrachte im Juli 2007 zusammen mit seinen Eltern eine Urlaub in Dubai. Nach Aussagen des Schülers wurde er am 14. Juli (dem französischen Nationalfeiertag) auf dem abendlichen Rückweg zu seinen Eltern von drei Männern vergewaltigt. Zwischen in Bau befindlichen Villen hätten die drei Männer ihn mit einem Messer bedroht, seine Hosen gewaltsam herunter gezogen und ihn vergewaltigt.

Ein Arzt bestätigte anschließend, dass am und im Körper des Jungen fremdes Spermas gefunden wurde – das der drei Beklagten, wie später mittels DNA-Analysen festgestellt wurde. Allerdings behauptet der Arzt, ein Ägypter, keine Spuren einer gewaltsamen Penetration gefunden zu haben. Es habe ‚wohl vielfältige vorherige Benutzung‘ der Analregion gegeben [… bei einem 15jährigen …].

Doch erstaunlicherweise wurde in den Vereinigten Arabischen Emiraten lange Zeit nicht gegen die drei Männer ermittelt, die die Vergewaltigung begangen haben sollen. Dem Jungen, seinen Eltern sowie französischen Diplomaten wurde stattdessen nahegelegt, nicht auf Strafverfolgung zu bestehen. Vielmehr werden nun dem 15-jährigen Jungen ‚homosexuelle Praktiken‘ vorgeworfen.

Doch nicht nur das. Die Behörden vor Ort hielten es mehrere Wochen lang auch nicht für erforderlich, dem Jungen oder seinen Eltern mitzuteilen, dass bei einem der drei Männer bereits vor 4 Jahren während eines Gefängnis-Aufenthalts eine HIV-Infektion diagnostiziert wurde. Zunächst war der Mutter des Jungen von VAE-Behörden mitgeteilt worden, die drei Beklagten seien ‚krankheitsfrei‘. Erst Anfang September wurde ihr gegenüber deutlich gemacht, dass einer der Beklagten HIV-infiziert sei.
Bisher wurde bei dem Jungen kein HIV diagnostiziert. Aufgrund der langen möglichen Inkubationszeit wird er jedoch erst in einigen Wochen endgültige Klarheit in Sachen HIV haben.

Der Junge ist inzwischen in die Schweiz geflüchtet. Er habe befürchten müssen, in den Vereinigten Arabischen Emiraten auch noch unter dem Vorwurf homosexueller Handlungen festgenommen zu werden, gab er zur Begründung an.
Er und seine Eltern wandten sich anschließend an die Presse in der Hoffnung, aufgrund öffentlichen Drucks doch noch eine Strafverfolgung der Männer erreichen zu können.

90% der Einwohner Dubais sind nicht Bürger der Vereinigten Arabischen Emirate.
Vergewaltigung von Männern ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten kein Straftatbestand, wohl aber ‚erzwungene Homosexualität‘. Ausländer, denen homosexuelle Aktivitäten vorgeworfen werden, werden des Landes verwiesen. Ausländer, bei denen HIV festgestellt wird, müssen das Land innerhalb von 24 Stunden verlassen.

Der Fall des 15jährigen Jungen hat zu diplomatischen Spannungen zwischen Frankreich und den arabischen Emiraten geführt.
Die Behörden in Dubai haben die Ermittlungen gegen die drei Beklagten inzwischen neu aufgenommen. Zwei erwachsene inzwischen festgenommene Beklagte sollen am 7. November vor Gericht stehen, der dritte noch minderjährgige Beklagte am 6. November vor einem Jugendgericht.

Die Mutter des Jungen, eine Journalistin mit guten Kontakten zur französischen Regierung, fordert auf www.boycottdubai.com inzwischen zum Boykott des vermeintlichen Paradieses am persischen Golf auf.

Weitere Informationen:
Liberation: Vergewaltigung eines 15jährigen in Dubai
Tetu: Prozess am 7. November und diplomatische Verwicklungen
Die Jüdische: Vergewaltigter 15jähriger Franzose wird zum Täter gemacht
New York Times: In Rape Case, a French Youth Takes On Dubai
International Herald Tribune NYT: Mutter aus dem Gerichtssaal geworfen …
Nachtrag 12.12.: zwei der Männer in Dubai zu je 15 Jahren Haft verurteilt (der dritte, noch nicht volljährige Täter muss sich vor dem Jugendgericht verantworten)
Nachtrag 21.01.2008: der französisch-schweizerische Jugendliche hat sich bei dem Vorfall nicht mit HIV infiziert, berichtet die Basler Zeitung
Nachtrag 18.02.2008: Am 3. Februar wurde die Verurteilung der beiden Männer zu 15 Jahren Haft in der Berufung bestätigt. Der dritte Angeklagte wartet auf die Verhandlung seines falls vor dem Jugendgericht.

Rosa Winkel zu versteigern

Nein, nicht der einst bedeutende Verlag Rosa Winkel zahlreicher schwulenpolitisch und emanzipatorisch bedeutender Werke steht zur Versteigerung an.

Es geht ein wenig bizarrer: wie pinknews meldet, stehen im britischen Shropshire zwei originale Rosa Winkel zur Versteigerung an. Rosa Winkel, die in den KZs der Nazis dazu dienten, männliche homosexuelle (oder der Homosexualität verdächtige) KZ-Insassen als solche zu kennzeichnen.

Die Schätzungen variieren, wie viele homosexuelle Männer von den Nazis gezwungen wurden, den Rosa Winkel zu tragen, wie viele von ihnen in KZs ermordet wurden. Als gesichert kann wohl gelten, dass über 10.000 Schwule von den Nazis ermordet wurden.

Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Opfer-Gruppen wurden schwule Opfer der Terrorherrschaft der Nazis nach 1945 lange Zeit nicht entschädigt, im Gegenteil die Diskriminierung wurde insbesondere in der Adenauer-Zeit in veränderter Form fortgesetzt.

In der schwulen Emanzipations-Bewegung der 1970er Jahre wurde der Rosa Winkel zu einem international, besonders auch in Deutschland breit genutzten schwulenpolitischen Symbol. Heute ist der Rosa Winkel als Ausdruck schwulenpolitischen Engagements weitgehend verdrängt, wurde von der Regenbogen-Flagge abgelöst.

Dass Symbole des Nazi-Terrors, der Vernichtung schwuler Männer wie ’normale‘ Objekte zur Versteigerung kommen – bei mir löst es Gefühle der Beklommenheit aus.

Schwule verdienen weniger

Gern wird ja von interessierter Seite immer wieder das Märchen vom konsumfreudigen Homo erzählt. Der schwule Mann an sich habe ja Geld wie Heu, sei ja so konsumfreudig, so ökonomisch gut gestellt, ein Trendsetter noch dazu usw usw.

Und dann das: US-Studie stellt fest: schwule Männer verdienen 23% weniger als Hetero-Männer.
Zusammen lebende gleichgeschlechtliche Paare hätten ein um 23% niedrigeres Einkommen als verheiratete Männer, und um 9% niedriger als Männer, die mit einer Frau zusammen leben. Die Studie der University of New Hampshire habe Arbeits- und Gehaltsinformationen von mehr als 91.000 hetero- und homosexuellen Paaren untersucht. Es gebe starke Hinweise auf Diskriminierung schwuler Mitarbeiter.
Der Bericht verweist zudem auf eine britische Studie, der zufolge schwule Männer 6% weniger verdienen als heterosexuelle Männer.

Und nun? Muss das Märchen vom konsumfreudigen Homo umgeschrieben werden?

[via thegaydissenter]

EuGH: ein Schritt vorwärts für Lebenspartnerschaften (akt.2)

Der Generalbundesanwalt des EuGH behandelt in einem Schlussplädoyer zustimmend versorgungsrechtliche Ansprüche von Lebenspartnern.

Dürfen Versorgungswerke eingetragene Lebenspartner diskriminieren und ihnen eine Hinterbliebenen-Rente verweigern? Das sei diskriminierend, meint der Generalanwalt des EuGH. Lebenspartner können auf eine Verbesserung ihrer Situation hoffen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich ein einem derzeit laufenden Verfahren mit der Frage zu befassen, ob eingetragene Lebenspartnerschaften versorgungsrechtlich mit der Ehe gleichzustellen sind, bzw. ob dem deutlich entgegen stehende Regelungen diskriminierend sind.

Der EuGH wird zwar erst in nächster Zeit sein Urteil sprechen. Allerdings folgt der EuGH in seinen Urteilen gewöhnlich sehr häufig dem Antrag des Generalanwalts. Und der hat entscheidende Sätze in seinem Schlussantrag vom 6. September formuliert.

Der Generalanwalt geht in seinem Schlussplädoyer davon aus, dass ein Urteil zugunsten des Klägers fallen sollte.
Herr M. klagt gegen ein Versorgungswerk, das ihm eine Hinterbliebenen-Rente seines verstorbenen Lebenspartners verweigert (Details hier). Der Generalanwalt stellt hierzu nun in seinem Plädoyer eindeutig fest

„Die Versagung einer solchen Versorgung mangels einer Eheschließung, die Personen verschiedenen Geschlechts vorbehalten ist, stellt, wenn eine Verbindung mit im Wesentlichen identischen Auswirkungen zwischen Personen gleichen Geschlechts offiziell zustande gekommen ist, eine mittelbare Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung dar, die gegen die erwähnte Richtlinie 2000/78 verstößt.“

Im Klartext: das Verhalten des betroffenen Versorgungswerks verstoße gegen die Antidiskriminierungs-Richtlinie der Europäischen Union. In der Folge, so das Plädoyer, sollten nationale Gerichte prüfen,

„ob die Rechtsstellung von Ehegatten derjenigen von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gleichartig ist.“

Bleibt zu hoffen, dass der EuGH dem Plädoyer seines Generalanwalts folgt.

Nachtrag 4.10.: Auch ein Arzt aus Frankfurt kämpft um seine Hinterbliebenen-Rente als Lebenspartner und hofft auf den EuGH …
Nachtrag 28.03.2008: der EuGH wird das Urteil am 01.04.2008 verkünden. Der Schlussantrag des Generalanwalts ist hier online abrufbar.

Nachtrag 02.04.2008:  Herr M. hat vor dem EuGH einen Sieg errungen – es darf „keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung geben“, verkündete das Gericht am 01.04.200. Weiteres bei TheGayDissenter: ‚Mehr als nur Theaterdonner …‘

Wer heilt wen?

Eigentlich dachte ich, die Sache sei mit der lange herbei gestrittenen Änderung des ICD (Streichung des Krankheitsbegriffs Homosexualität) ausgestanden.
Nicht aber in Österreich, wie es scheint.

Wie „dieStandard.at“ berichtet, wollen im österreichischen Graz Psychiater und Religionsvertreter auf einem dreitägigen Kongress im Oktober u.a. diskutieren, wie man Homosexualität „heilen“ kann.
Und laut Queer sind auch deutsche ‚Ex-Gays‘ unter den Teilnehmern.

Dass tatsächlich auch ein „Teufelsaustreiber“ offiziell eingeladen ist, wirft wohl die Frage auf, wer denn da therapiebedürftig sein könnte …
Oh Österreich!

Worum geht’s?
Viele Jahrzehnte lang wurde Homosexualität von fast allen Medizinsystemen als Krankheit betrachtet (was, immerhin, früher schon einen Fortschritt darstellte gegenüber der Betrachtung als zu verfolgende Straftat).

Diese Betrachtung der Homosexualität als Krankheit spiegelte sich lange Zeit auch in einem Klassifizierungs-System, mit dem weltweit Krankheiten unterteilt werden, der „International Statistical Classification of Diseases and Related Health problems“ (ICD) der Welt-Gesundheits-Organisation WHO.

Seit 1968 wurde (mit ICD-8) Homosexualität in dieser Klassifikation immerhin als „umstrittenes Krankheitsbild“ bezeichnet. Endgültig gestrichen wurde Homosexualität aus dem ICD jedoch erst 1992 mit der Verabschiedung des (heute noch gültigen) ICD-10.
Doch immer noch gib es Mediziner und Psychoanalytiker, die Homosexualität als Störung ansehen…