Gratis-Kondome: keine Pflicht für Wirte

Für eine Verpflichtung, an ‚Orten sexueller Begegnungen“ kostenlos Kondome auszulegen, gebe es keine gesetzliche Grundlage, stellt die Bundesregierung in einer Unterrichtung fest. Der Safe-Environment-Ansatz solle auf kommunaler und Länder-Ebene ausgebaut werden.

Können Betreiber von Saunen und Sex-Clubs gezwungen werden, ihren Kunden Kondome kostenlos anzubieten? Vielerorts zeigen Wirte bereits, dass die Gesundheit ihrer Kunden ihnen wichtig ist, bieten schwule Saunen und Sex-Kneipen kostenlos Kondome an. Doch – kann man Beitreiber solcher ‚Orte sexueller Begegnung‘ auch dazu zwingen? Eine Unterrichtung der Bundesregierung widmet sich der Frage, ob ein  Zwang zur unentgeltlichen Bereitstellung von Kondomen eine gesetzliche Grundlage haben könnte. Auf die Frage, ob ein solcher Zwang sinnvoll und zielführend wäre, geht die Unterrichtung nicht ein.

Kondomzwang in einem Soldaten-Freudenhaus im von der NS-Wehrmacht besetzten Brest 1940 (Foto: Bundesarchiv Bild 101II-MW-1019-10)
Kondomzwang in einem Soldaten-Freudenhaus im von der NS-Wehrmacht besetzten Brest 1940 (Foto: Bundesarchiv Bild 101II-MW-1019-10)

Die Unterrichtung geht auf die Situation zu Präventions-Vereinbarungen in den Bundesländern ein:

„Der Umsetzungsstand von Präventionsmaßnahmen ist in den jeweiligen Bundesländern uneinheitlich. In einzelnen Ländern wie z. B. Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin haben sich zahlreiche Einrichtungsbetreiber zur Teilnahme an freiwilligen Präventionsvereinbarungen verpflichtet. In Hessen und Bremen ist es nach Angaben der zuständigen Landesministerien bislang nicht ausreichend gelungen, die Einrichtungsbetreiber zur Teilnahme an entsprechenden Präventionsvereinbarungen zu motivieren. In anderen Ländern wie z. B. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern existieren nach Angaben der jeweiligen Landesverwaltungen keine entsprechenden Einrichtungen.“

und analysiert die Handlungsmöglichkeiten der Bundespolitik:

„Angesichts des unterschiedlichen Umsetzungsstandes in den Bundesländern hat die Bundesregierung geprüft, ob bundesrechtliche Regelungen für den Erlass von Auflagen an Einrichtungsbetreiber zur kostenlosen Durchführung von HIV-Präventionsmaßnahmen möglich sind. Weder das Infektionsschutzgesetz (IfSG) noch die Gewerbeordnung enthalten Befugnisnormen für eine derartige Anordnung. Allenfalls nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Gaststättengesetzes (GastG) besteht die Möglichkeit Gewerbetreibenden, die einer Erlaubnis bedürfen, jederzeit Auflagen zum Schutz der Gäste gegen Gefahren für Leben und Gesundheit zu erteilen. Im Rahmen der Föderalismusreform ist zum 1. September 2006 die Zuständigkeit für das Gaststättenrecht auf die Länder übergegangen.“

Das Resümee der Bundesregierung:

„Eine bundesrechtliche Verpflichtung der Anbieter bzw. Betreiber von Orten sexueller Begegnung zur kostenlosen Bereitstellung von Kondomen und Gleitmitteln könnte nur durch Gesetz erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zusteht. Dies ist hier zu verneinen.

Angesichts der weiterhin hohen Zahl der HIV-Neuinfektionen innerhalb der Gruppe der MSM gilt es jedoch die Präventionsanstrengungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landes und kommunaler Ebene weiterhin fortzuführen.

Auf Länder- und kommunaler Ebene sollte der Safe-Environment-Ansatz mit Nachdruck und flächendeckend umgesetzt werden. Die Aktivitäten einzelner Gesundheitsämter (z. B. Köln) sowie der regionalen Aidshilfen (u. a. in NRW, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Bayern) zeigen, dass durch eine intensivere Bewerbung und Kommunikation mit den Betreibern der Safe-Environment-Ansatz deutlich ausgebaut werden kann.“

Die Unterrichtung der Bundesregierung geht zurück auf den Antrag “Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV/Aids in Deutschland” (Bundestags-Drucksache 16/3615), früher als Entwurf genannt ‘Gesetz gegen fahrlässige HIV-Verbreitung‘, eine Initiative der Abgeordneten Spahn (heute gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion) et al. sowie von CDU/CSU und SPD (siehe „Repressive Mottenkiste im Bundestag„).

weitere Informationen:
Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Stand der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV/AIDS in Deutschland (pdf)
.

17. Legislaturperiode – wer ist wer in der Gesundheitspolitik? (akt.3)

Am 27. Oktober 2009 fand die konstituierende Sitzung des 17. Deutschen Bundestags statt, am 28.10. wurde das Kabinett vereidigt.  Am 9. November beginnt die erste Sitzungswoche des Bundestags in der 17. Legislaturperiode.

Wer ist wer in der Gesundheitspolitik der 17. Legislatur-Periode?
(Aufstellung wird  fortlaufend aktualisiert)

Deutscher Bundestag

Ausschuss für Gesundheit
Vorsitzende: Dr. Carola Reimann,SPD (Biografie Bundestag, persönliche Internetseite)
Mitglieder:
Jens Ackermann, FDP
Christine Aschenberg-Dugnus, FDP
Bärbel Bas, SPD
Birgitt Bender, Bündnis90/Die Grünen
Dr. Martina Bunge, Die Linke
Ulrike Flach, FDP
Dr. Edgar Franke, SPD
Peter Friedrich, SPD
Rudolf Henke, CDU/CSU
Michael Hennrich, CDU/CSU
Maria Klein-Schmeink, Bündnis90/Die Grünen
Dr. Rolf Koschorrek, CDU/CSU
Heinz Lanfermann, FDP
Dr. Karl Lauterbach, SPD
Steffen-Claudio Lemme, SPD
Lars Lindemann, FDP
Dr. Erwin Lotter, FDP
Karin Maag, CDU/CSU
Hilde Mattheis, SPD
Maria Michalk, CDU/CSU
Dietrich Monstadt, CDU/CSU
Mechthild Rawert, SPD
Dr. Carola Reimann, SPD
Lothar Riebsamen, CDU/CSU
Erwin Josef Rüddel, CDU/CSU
Elisabeth Scharfenberg, Bündnis90/Die Grünen
Kathrin Sänger-Schäfer, Die Linke
Jens Spahn, CDU/CSU
Stephan Stracke, CDU/CSU
Max Streibinger, CDU/CSU
Dr. Harald Terpe, Bündnis90/Die Grünen
Stefanie Vogelsang,CDU/CSU
Kathrin Vogler, Die Linke
Dr. Marlies Volkmer, SPD
Harald Weinberg, Die Linke
Wolfgang Zöller, CDU/CSU
Willi Zylajew, CDU/CSU

Bundesregierung

Drogenbeauftragte: Mechthild Dyckmans (Biografie Bundestag, persönliche Internetseite)
Patientenbeauftragter der Bundesregierung: Wolfgang Zöller (Biografie BMG)
Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Leiterin Christine Lüders (Internetseite Antidiskriminierungsstelle)

Bundesminister für Gesundheit

Dr. Philip Rösler, FDP (Biografie BMG, persönliche Internetseite)
parlamentarische Staatssekretärin: Annette Widmann-Mautz, CDU (Biografie BMG, Biografie Bundestag, persönliche Internetseite)
parlamentarischer Staatssekretär: Daniel Bahr, FDP (Biografie BMG, Biografie Bundestag, persönliche Internetseite)
beamteter Staatssekretär: Stefan Kapferer, FDP (Biografie Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Biografie BMG, persönliche Internetseite)

Bundestags-Fraktionen

CDU/CSU-Fraktion
Arbeitsgruppe Gesundheit
Vorsitzender: Jens Spahn (Biografie Bundestag, persönliche Internetseite)

SPD-Fraktion
Arbeitsgruppe Gesundheit
Sprecher: Prof. Dr. Dr. Karl W. Lauterbach (Biografie Bundestag, persönliche Internetseite)

FDP-Fraktion
Arbeitskreis III (Politikfelder: Arbeit und Soziales, Gesundheit)
Vorsitzender: Heinz Lanfermann (Biografie Bundestag, persönliche Internetseite)

Fraktion Die Linke
Arbeitskreis V Gesundheit, Pflege, Behindertenpolitik
Vorsitzende Dr. Martina Bunge (Biografie Bundestag, persönliche Internetseite)

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Arbeitskreis 1 Wirtschaft, Arbeit, Soziales, Finanzen, Haushalt
fachpolitische Sprecherin Gesundheit: Birgitt Bender (Biografie Bundestag), persönliche Internetseite)

eine Karte an Frau Merkel

Die heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger hat im bisherigen Modellprojekt nach Überzeugung aller Beteiligten ihren Erfolg gezeigt. Doch Unionspolitiker gefährden nun eine Fortsetzung des erfolgreichen Modells. Eine Postkarten-Kampagne soll auf die Erfolge aufmerksam machen.

Seit dem 2002 initiierten Modellprojekt können Schwerstabhängige statt mit Methadon auch mit Heroin behandelt werden. Die das Projekt begleitenden Forscher, Fachverbände, Selbsthilfe, Wohlfahrts- Verbände wie auch die am Projekt beteiligten Städte sind (unabhängig von ihrer politischen Couleur) der Überzeugung, dass das Projekt erfolgreich ist.

Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass eine heroingestützte Behandlung

  • die gesundheitliche und soziale Situation verbessert,
  • illegalen Drogenkonsum und Delinquenz reduziert, und
  • die Wohn- und Arbeitssituation verbessert.

Doch dieses erfolgreiche Modellprojekt ist nun gefährdet. Unionspolitiker (unter ihnen auch der u.a. durch seinen Aids-Antrag bekannte Jens Spahn) verweigern eine Fortsetzung. Wollen mit aller Macht, entgegen aller positiven Ergebnisse aus ideologischen Gründen verhindern, dass Heroin für bestimmte Anwendungsfälle als Medikament anerkannt und in die Regelversorgung übernommen wird.

Da der Widerstand nur aus Teilen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion kommt, soll nun mit einer bis Ende August laufenden Postkarten-Aktion Bundeskanzlerin Merkel aufgefordert werden, die heroingestützte Behandlung abzusichern.
HeroinKarteDie Angaben auf den Karten sind authentisch: die Zitate sind von DrogengebraucherInnen, die mit Heroin behandelt werden, selbst Ort und Vorname sind real. Nur die dargestellten Personen sind Modelle. Die Karten sind über die Aidshilfen erhältlich.

Strafrecht gegen unsafen Sex – ein Blick über die Grenzen

Die Bundesregierung lässt untersuchen, wie andere EU-Staaten mit strafrechtlichen Maßnahmen gegen HIV-Übertragung vorgehen. Ein Blick über die Grenzen öffnet erschreckende Perspektiven.

Marion Caspers-Merk (SPD), parlamentarische Staatssekretärin im Bundes- Gesundheitsministerium, bestätigte Presseberichten zufolge gegenüber dem Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck auf Nachfrage, in einem derzeit laufenden Forschungs- Vorhaben werde untersucht, welche Erfahrungen andere EU-Staaten mit strafrechtlichen Maßnahmen gegen Aids allgemein sowie speziell der Anbahnung von Bareback- Sex im Internet gemacht haben.
„Wenn die Ergebnisse vorliegen, werden wir über weitere Maßnahmen sprechen“, so Caspers-Merk. Alles, was „erwiesenermaßen nutzt, werde umgesetzt“, kündigte sie an.

Caspers-Merks Ankündigung passt gut in den Kontext der jüngsten Bundestagsdebatten zu Aids, insbesondere auch dem ‚Spahn-Antrag‚, der ebenfalls auf strafrechtliche Maßnahmen gegen Bareback zielte und hier insbesondere die Erfahrungen von Österreich (EU- Mitglied) und der Schweiz (nicht EU-Mitglied) ansprach. Im (am 23. März im Bundestag beschlossenen) ‚Spahn-Antrag‚ wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Erfahrungen Österreichs und der Schweiz mit Strafrechts- Verschärfungen auf eine Übertragbarkeit auf Deutschland zu untersuchen.

Wie sieht die Situation in diesen beiden Ländern aus?

Österreich:
§ 178 und § 179 StGB behandeln die vorsätzliche bzw. fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Für eine Strafbarkeit genügt, dass eine Infektion durch eine Handlung möglich gemacht wird (Infektion nicht erforderlich für Strafbarkeit). Nach österreichischer Rechtsprechung liegt Fahrlässigkeit bereits dann vor, wenn ein Betroffener zwar nichts von seiner Infektion weiß, aus den konkreten Umständen aber Kenntnis davon erlangt haben müsste.
Bisher fanden circa knapp 40 Verfahren statt, ca. 30 Personen wurden verurteilt.
Die Einschätzung, Bareback sei per se etwas ganz Gefährliches, wird auch von den österreichischen Aidshilfen in der Öffentlichkeit geteilt. Die Aidshilfe würde sich bemühen, Bareback-Veranstaltungen zu verhindern, wenn dies nicht erfolgreich sei auch mit rechtlichen Schritten, so ein Vertreter der Aidshilfe Wien.

Schweiz:
Art. 231 StGB (Verbreiten einer gefährlichen menschlichen Krankheit) – Strafbarkeit selbst dann, wenn die (bis dato nicht infizierte) Person zugestimmt hat, allerdings muss Infektion stattgefunden haben (nicht nur Versuch).
Zudem möglich: Körperverletzung oder versuchte Tötung nach Art. 122, 123, 111 & 112 StGB.
Bisher über 30 Ermittlungsverfahren, mehr als 20 Personen verurteilt. Auch die Übertragung von Hepatitis C wird strafrechtlich verfolgt.
Die geltenden Regelungen werden in der Schweiz immer wieder kritisch kommentiert und Abschaffung gefordert (wie 2001 von der Aidshilfe Schweiz), sie sind aber weiterhin in Kraft. Im Gegenteil, Roger Staub vom Bundesamt für Gesundheit (Schweiz) ist stolz darauf durchgesetzt zu haben, dass die Einhaltung der Präventionsvereinbarung in den Betrieben kontrolliert und mit Schließung gedroht wird.

In den EU-Staaten
ist die Situation hinsichtlich des strafrechtlichen Umgangs mit HIV-Infektionen sehr unterschiedlich. Die Kriminalisierung von Positiven ist EU-weit in unterschiedlichem Umfang ein Problem.
Vor diesem Hintergrund befasst sich mit diesem Thema nicht nur das vom BMG in Auftrag gegebene Gutachten, sondern auch eine Untersuchung von GNP+ und Terrence Higgins Trust, deren erste Ergebnisse im November 2006 in Glasgow vorgestellt wurden.
Diese Analyse betrachtet den Bereich der Staaten, die die Europäische Konvention für Menschenrechte unterzeichnet haben. In mindestens 21 dieser Staaten fanden Verurteilungen wegen HIV-Infektion statt – ‚Spitzenreiter‘ waren Schweden sowie Österreich und die Schweiz.

Eine Tendenz zum zunehmenden Einsatz des Strafrechts stellt auch UNAIDS fest und warnt, dies führe möglicherweise zu einer Rückkehr zur alten (und wenig erfolgreichen) Politik der Schuldzuweisungen, zunehmender Stigmatisierung und abnehmender Eigenverantwortung für den eigenen Schutz. Die Anwendung des Strafrechts bei HIV-Übertragung sei unangemessen und kontraproduktiv, diese Erkenntnis von 2002 gelte auch 2007 unverändert.

Letztlich steht hinter vielen dieser Regelungen wie z.B. in der Schweiz oder Österreich, aber auch einigen Bemühungen deutscher Politiker und Homosexueller die (meines Erachtens irrige) Vorstellung, Epidemien ließen sich mit Repression bekämpfen.

Kann das Strafrecht überhaupt ein Mittel erfolgreicher Prävention sein?
Vielleicht lässt sich dies mit der Gegenfrage beantworten, ob die Strafbarkeit von Einbrüchen bisher einen Einbruch verhindert hat …

Vielleicht sollte den Warnungen und Hinweisen z.B. von UNAIDS mehr Beachtung geschenkt werden.

Das hindert allerdings auch zahlreiche Schwule nicht daran, Strafverschärfungen zu fordern (wie z.B. die LSU). Und besonders bizarr wird es, wenn Aidshilfen sich wie in Österreich an die Seite der Ermittler und Verfolger stellen.

Leider ist zu befürchten, dass die derzeit angestellten transnationalen Vergleiche nicht etwa dazu führen, dass in Richtung der liberaleren Gesetzgebungen reformiert wird. Vielmehr dürften (wie es der Spahn-Antrag ja vormacht) die schärferen Vorschriften als vermeintliche ‚guten Beispiele‘ dienen, auch hierzulande weitere Strafrechts-Verschärfungen vorzuschlagen und letztlich einzuführen (bei der derzeitigen Verbots- Manie…).

Caspers-Merks Ankündigung, alles was sich als nützlich erweise werde auch hierzulande umgesetzt, lässt für die nähere Zukunft wohl nichts Gutes ahnen…

Material:
Österreich: Rechtsgutachten Prof. Hinterhofer „Zur Strafbarkeit von Sexualkontakten HIV-Infizierter Personen nach §§ 178, 179 StGB“ (im Auftrag der österreichischen Aids-Hilfen) als pdf
hier
UNAIDS: Criminal law, public health and HIV transmission (2002, pdf
hier)
UNAIDS: Crminalisation of HIV transmission (2007, pdf
hier)
UNAIDS: handbook for Legislators on HIV/AIDS, Law and Human Rights (1999, pdf
hier)
EATG: Criminalisation of HIV transmission (workshop, 8th International Congress on Drug Therapy in HIV Infection; Programm und Links zu den einzelnen Vorträgen
hier)
die umstrittene Sendung von Report Mainz über Barebacking (28.11.2005) als Video und Mitschrift
hier

Repressive Mottenkiste im Bundestag

Am Freitag hat der Bundestag in einer weniger als einstündigen (von Phoenix live übertragenen) Sitzung einige Anträge zur Aids-Politik beraten und beschlossen.

Neben dem Aids-Aktionsplan der Bundesregierung stand dabei auch ein Antrag zahlreicher Abgeordneter (bes. Jens Spahn/CDU) sowie der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Abstimmung.

Jens Spahn (CDU) ging -geschmückt mit einem Red Ribbon- insbesondere auch auf den von ihm mit initiierten Antrag ein. Er betonte die ‚große Einigkeit bei diesem Thema – im Grundsatz zumindest‘.
Er sprach dabei munter von ‚dramatisch steigenden Infektionszahlen‘, und von ‚Risikogruppen‘ (und nicht etwa ‚Betroffenengruppen‘), als ginge von Schwulen, DrogengebraucherInnen oder Frauen per se ein Risiko aus. Zudem betonte er zum Thema der Selbstverpflichtung bei ‚Anbietern anonymer sexueller Kontakte‘, dass in Großstädten ’stark steigende Infektionszahlen‘ festzustellen seien.

Spahn betonte im Vorgriff auf vermutete Äußerungen von seiten Becks (Grüne) und Parrs (FDP), ihm ginge es nicht um die Kriminalisierung Einzelner, sondern darum die Partybetreiber zu erreichen.

Die meisten folgenden Redner der Debatte gingen mehr auf verschiedene Aspekte des Aids-Aktionsplans ein, lobten die Regierung und betonten einzelne Lücken wie das Fehlen des Themas Heroinvergabe für Schwerstabhängige (Bender/Grüne; nebenbei: eben jener Spahn ist ebenfalls einer der deutlichen Gegner auch der Heroinvergabe) oder illegalisierte MigrantInnen (Knoche/Linke).

Auffällig war quer durch die Beiträge aller Redner, dass keiner der Abgeordneten es schaffte, zwischen der Zahl der Neu-Diagnosen und der der Neu-Infektionen zu unterscheiden.

Besonders erstaunlich war der Beitrag der Abgeordneten Knoche (Die Linke. PDS). Sie (die früher immerhin einmal Gesundheitsexpertin und drogenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag war, bevor sie als Parteilose stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken wurde) bezeugte die ‚Anerkennung‘ ihrer Fraktion für den Aids-Aktionsplan der Bundesregierung und sprach von einem ’sehr guten Bericht‘. Kurz wurde kritisch auf die patentrechtliche Situation eingegangen. Zum Spahn-Antrag: nichts.

Fast folgerichtig, dass die Fraktion ‚Die Linke‘ sich bei der Abstimmung über diesen Antrag (16/4111) der Stimme enthielt. Hat die ‚linke‘ ‚Opposition‘ hierzu keine Meinung? Oder teilt sie etwa stillschweigend gar Spahns Ansichten?

Es blieb den Abgeordneten Bender und Beck von den Grünen vorbehalten, besonders zum Spahn-Antrag auch inhaltlich kritische Anmerkungen zu machen. Frau Bender bezeichnete Spahns Vorschläge als „Griff in die Mottenkiste der Repression“. Zu einer Infektion gehörten immer mindestens zwei Beteiligte. Sie nahm sein so gern zitiertes Beispiel der Österreichischen und Schweizer Maßnahmen auseinander: die Neuinfektions-Zahlen pro Million Einwohner lägen dort mit 55 und 95 deutlich über den deutschen (32) – und daran solle man sich ein Beispiel nehmen? (Spahn reagierte darauf mit dem Hinweis, selbst die österreichische Aidshilfe betone, wie unterstützend die dortigen Maßnahmen seien. Gekontert von Bender, wie wenig erfolgreich dies bei der Senkung der Neuinfektions-Zahlen sei).

Beck betonte (unter Beifall auch von Parr/FDP), man solle das Strafrecht beiseite lassen und Prävention und den realistischen Umgang mit Gefährdungs- Situationen in den Vordergrund stellen, nicht Tabus aufbauen.

Nach Abschluss der Debatte wurde der Spahn-Antrag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen, bei Gegenstimme der Grünen und Enthaltung der FDP und der Linken.

Dies bedeutet in der Umsetzung nun u.a., dass

  • die bisherigen Präventions- Kampagnen weiterentwickelt werden sollen, einschließlich neuer Ansätze bei Migranten (der Antrag nennt nur die männliche Form) sowie zu ‚bare backing‘

  • Private-Public-Partnerships (in dieser Reihenfolge) in der HIV-Prävention wohl ausgebaut werden, einschließlich Beteiligung der Pharmaindustrie

  • der Druck auf ‚Anbieter von Orten sexueller Begegnung‘ erhöht wird, Kondome und Gleitmittel auszulegen, sowie auf Werbung und Unterstützung für unsafen Sex ‚vollständig‘ zu verzichten (womit Anbieter von sog. Bareback- oder ‚Biohazardmen‘- Parties nun wohl auf sehr dünnem Eis stehen dürften und auch z.B. Saunen- und Darkroom-Betreiber mit neuen Problemem rechnen könnten).

Nach zwei Jahren soll dies in einem Bericht geprüft werden, ggf. sind Vorschläge für eine rechtliche Regelung (!) vorzubereiten.
Zudem soll die Bundesregierung prüfen, ob die (wie von Bender dargestellt ja so Infektionszahlen-senkenden) Erfahrungen aus Österreich und der Schweiz bei der Verschärfung des Strafrechts in Deutschland handhabbar wären zur ‚Eindämmung der kommerziellen Angebote von ungeschützem Sex‘.

Wieder ist also ein Schritt mehr zu einer repressiveren Aids-Politik in Deutschland zu konstatieren. Ein Schritt, den der Bundestag mit großer Mehrheit und kaum Widerspruch vollzog.

Nebenbei bemerkt: es fiel auf, dass sowohl der Abgeordnete Parr (FDP) als auch eben jener Spahn (CDU) sich für das Kompetenznetz und dessen Kohortenstudie stark machten. Das scheint das Kompetenznetz gute Lobbyarbeit geleistet zu haben. Auf welchen bedeutenden Projektergebnissen oder wichtigen Forschungsergebnissen des Kompetenznetz hingegen die positive Einschätzung seitens der beiden Politiker beruht, blieb ungenannt. Auch strukturelle Probleme und die Fragen rund um den Datenschutz in der Kohortenstudie blieben unberührt.

Materialien:
Links auf die Bundestagsdrucksachen gibt’s in diesem früheren Posting

Bundestag beschließt HIV-Antrag am Freitag

Der Antrag „Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV/Aids in Deutschland“ (früher Entwurf ‚Gesetz gegen fahrlässige HIV-Verbreitung‚, Initiative der Abgeordneten Spahn et al sowie von CDU/CSU und SPD) wird am kommenden Freitag, 23. März, im Bundestag abschließend behandelt.

Zudem wird in der Sitzung vom Freitag über den Aids-Aktionsplan der Bundesregierung berichtet.

Materialien:
Antrag „Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV/Aids in Deutschland“ (Bundestags-Drucksache 16/3615)
Beschlussempfehlung und Bericht des Gesundheitsausschusses hierzu (Bundestags-Drucksache 16/4111)
„Aids-Aktionsplan der Bundesregierung“ (Bundestags-Drucksache 16/4650)

Gesundheit: weitere Rückwärtsrollen …

Die Zahl der Fälle, in denen gegen Positive juristisch vorgegangen wird, steigt. In Großbritannien, wo eh schon zahlreiche Positive verurteilt wurden, ist nun ein weiteres Urteil bekannt geworden.

Ein 38jähriger Italiener wurde in Glasgow wegen bewusster Übertragung von HIV und Hepatitis C verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen seine frühere Freundin infiziert zu haben, indem er bewusst keine Kondome verwandte.
Erstmals erfolgte damit in Großbritannien eine Verurteilung auch aufgrund einer Infektion mit Hepatitis C, wie Aidsmap berichtet.

Eine fahrlässige oder vorsätzliche Infektion mit HIV ist auch in Deutschland bereits seit langem strafbar. Auch erfolgen Verurteilungen wegen HIV-Infektion, i.d.R. mit der Anklage der fahrlässigen Körperverletzung.

Dennoch planen Politiker, unter ihnen mit federführend der CDU-Obmann im Gesundheitsausschuß Jens Spahn (26), eine weitere Verschärfung der Gesetzeslage: ein Gesetz gegen fahrlässige HIV-Verbreitung befindet sich auf dem parlamentarischen Weg (derzeit in den Ausschüssen).

Spahn ist auch beteiligt an der ablehnenden Haltung der CDU-Bundestagsfraktion zur Heroin-Abgabe an Schwerstabhängige. Es gehe darum, keine harte Droge zu enttabuisieren oder zu legalisieren, so Spahn (z.B. gegenüber N24 oder via Tagesspiegel, außerdem sei eine Heroin-Therapie zu teuer. Spahn stellt sich damit selbst gegen Politiker aus der eigenen Partei, die an erfolgreichen Modellprojekten beteiligt sind und auf deren Fortführung dringen.

Spahn, der u.a. auch Mitglied der ‚Kerntechnischen Gesellschaft‘ und des ‚Förderkreises deutsches Heer‘ ist, der auch an der umstrittenen parteiübergreifenden Initiative ‚Generationen- Gerechtigkeit‘ einiger Jung-Parlamentarier beteiligt war, als weiteres Anzeichen dafür, wie Aids- und Gesundheitspolitik insgesamt nach und nach in immer konservativeres Fahrwasser gerät?

Über Kondome und Ignoranz

Dass einige Politiker im Bundestag einen Antrag eingebracht haben, mit dem die ‚fahrlässige HIV-Verbreitung‘ zukünftig unter Strafe gestellt werden soll, geistert ja inzwischen sogar durch die sich ansonsten oftmals eher weniger durch Inhalt profilierenden Gratis-Homoblätter.

Dabei gerät allerdings gerne in Vergessenheit, dass eine bewusste Infektion eines/r anderen bereits heute strafbar sein kann – und dass schon heute Positive auch in Deutschland wegen ‚gefährlicher Körperverletzung‘ verurteilt werden, wie jüngst ein schwuler Mann in Memmingen.

Unterdessen läuft auch in Würzburg seit Ende Dezember 2006 ein Verfahren wegen bewusster HIV-Infektion (das außerhalb der regionalen Medien kaum wahrgenommen wird). Ein 38jähriger Mann afrikanischer Abstammung muss sich dort vor Gericht verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, mit mindestens sieben Frauen ungeschützten Sex gehabt zu haben; mindestens eine davon wurde mit HIV infiziert. Als Motiv wird ihm Rache vorgeworfen.
(In einem anderen Fall wurde gestern ein sehbehinderter HIV-positiver Berliner freigesprochen, der in Notwehr einen Potsdamer in den Finger gebissen hatte, der ihn vorher mehrfach rassistisch beleidigte und angriff.)

Ein Teil der schwulen Szene reagiert, eine langsam wachsende Zahl von Betreibern schwuler Treffpunkte schließt sich einer freiwilligen Selbstverpflichtung an (insbes. kostenloses Bereitstellen von Kondomen und Gel), in Berlin sogar unter einem „Markennamen“: safety4free.

Umso mehr macht es mich sauer, wenn (gerade auch in Berlin) immer noch Betreiber von Sex-Orten wie Darkrooms oder Saunen sich weigern, unentgeltlich Kondome auszugeben. Und, darauf angesprochen, reagieren mit Kommentaren wie ‚das musste dir schon selbst mitbringen‘ oder ‚das können wir uns hier nicht leisten‘.
Wem sie mit ihrer Ignoranz in die Hände spielen, ist wohl offensichtlich … und der Gast mag vielleicht nachdenken, ob er (es gibt Auswahl genug) nicht lieber an Orte gehen mag, die sich Gedanken um die Szene und ihre Gäste machen – und im Bedarfsfall Kondome bereit stellen.

Es gilt, ein Klima zu erhalten (oder auszubauen), das Solidarität ermöglicht, Diskriminierung vermeidet und so erst die Basis für Präventionsbemühungen bietet.

Die Versuche, Positive zu kriminalisieren, einseitig „Schuld“ und „Verantwortung“ nur einer Seite zuzuweisen, schreiten derweil voran. Wachsam bleiben.

Regierung plant Gesetz gegen ‚fahrlässige Verbreitung von HIV‘

Was gestern noch wie ein Märchen klang, kann morgen schon Wirklichkeit sein … leider aber auch ein Alptraum, denn die Bundesregierung plant anscheinend ein Gesetz gegen die ‚fahrlässige Verbreitung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten‘.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 2. Dezember, dass die Regierungsparteien (CDU/CSU und SPD) sich auf einen Entschließungs-Antrag zur Strafbarkeit der fahrlässigen Verbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten geeinigt haben. Der Antrag sei inzwischen an die zuständigen Bundestags- Ausschüsse überwiesen worden.

Dem Antrag 1) zufolge soll geprüft werden, ob entsprechende Erfahrungen Österreichs und der Schweiz (zur Strafbarkeit der fahrlässigen HIV-Verbreitung) auch für Deutschland nutzbar gemacht werden können.
Ziel seien dabei (zunächst?) nicht die jeweiligen Sexualpartner, sondern die Betreiber von Internet-Sexagenturen sowie Betreiber von Sex-Parties. Gesucht werden laut Antrag „handhabbare Regelungen zur Eindämmung der kommerziellen Angebote von ungeschütztem Sex“. Nach einem Zeitraum von 2 Jahren, in dem die Wirksamkeit von Selbstverpflichtungen geprüft werden soll, werden Vorschläge für eine rechtliche Regelung gefordert.

Parallel wird in dem Antrag auch gefordert, dass ‚Anbieter von Orten sexueller Begegnung‘ Kondome, Gleitgel sowie safer-sex-Informationen bereit legen und vollständig „auf Werbung und Unterstützung für ungeschützten Geschlechtsverkehr“ verzichten.

Der Antrag geht dabei teilweise von Vorurteile und falschen Annahmen aus, so z.B. wenn dort formuliert wird „besonders beunruhigend ist eine Zunahme an Infektionen mit primär resistentem HI-Virus“. Hierzu sagt das Robert-Koch-Institut im Gegenteil „es ist keine Zunahme der Übertragungshäufigkeit resistenter HIV zu verzeichnen und bisher auch keine Zunahme der Übertragung mehrfach resistenter Viren“ (Epidemiologisches Bulletin Nr. 47 vom 24. November 2006).

Bereits im Entwurf zum Aids-Aktionsplan der Bundesregierung hatte es entsprechende Hinweise auf derartige Bemühungen gegeben, wenn auch verharmlosend mit dem Hinweis, entsprechende Bemühungen sollten erst weiter verfolgt werden wenn …

Mit dem nun publik gewordenen Vorhaben mehren sich die Anzeichen, dass auch in Deutschland ein Rollback zu law and order in der Aids-Politik droht, vermehrt mit juristischen Maßnahmen (auch) gegen Positive vorgegangen werden soll.

Bemühungen, auf freiwilliger Basis die Möglichkeiten und Bedingungen von safer sex in Szene-Einrichtungen zu verbessern (safer environment Ansatz), wie sie z.B. auch die Initiative safety4free Berliner Wirte und Partybetreiber zusammen mit ManCheck geht, werden so brüskiert.

Ganz abgesehen von der Frage, ob es nicht auch legitime Formen des ungeschützten Sex geben mag, zeigt die Initiative erneut, dass die Bundesregierung bei der Aids-Bekämpfung den Weg des Stärkens der Kompetenz des Individuums und des eigenverantwortlichen Handelns (Risikomanagement) verlässt zugunsten zusätzlicher repressiver Maßnahmen.

DAH-Empfang Ulla Schmidt
Nebenbei, wie nett, dass Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt beim Jahresempfang der DAH zu diesem Regierungsvorhaben kein Wort verloren hat …

Anmerkung:
1) Sollte jemand sich an seinen Abgeordneten wenden wollen: Der Antrag wurde eingereicht von den Abgeordneten Jens Spahn, Wolfgang Zöller, Annette Widmann-Mauz, Peter Albach, Norbert Barthle, Dr. Wolf Bauer, Maria Eichhorn, Dr. Hans-Georg Faust, Hubert Hüppe, Max Straubinger, Hermann-Josef Scharf, Willi Zylajew, Hartmut Koschyk, Dr. Norbert Röttgen, Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Peter Friedrich, Elke Ferner, Carola Reimann, Dr. Wolfgang Wodarg, Olaf Scholz, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD.

(gepostet 2.12., 21:28, ergänzt 3.12. 12:40)