So weit so gut ?

So weit, so gut? Eben nicht. Was sich zunächst ganz konstruktiv liest („Agentur für Arbeit: HIV – ein Ausbildungs-Hindernis?„), ist hinter den Kulissen ein schwer erträglicher Kampf, den wir hier mit falschem Namen und falscher Stadt abgebildet haben, der aber tatsächlich so stattfindet.

Der behandelnde Schwerpunktarzt hat nämlich auch ein Statement abgegeben, ganz aktuell aus dem Jahr 2011. In diesem schriftlichen Statement bestätigt der Schwerpunktarzt, dass Markus aus seiner Sicht tauglich ist für diese Ausbildung. Das wurde einfach nicht beachtet. Warum? Wir erhielten keine Auskunft dazu.

Und der Anruf der Arbeitsagentur beim Gesundheitsamt hat einen ganz üblem Beigeschmack: Wie mir die Amtsärztin gesagt hat, hat ihre Kollegin, die den Anruf entgegengenommen hat, eine Notiz geschrieben: „Die wollen ein ‚Nein‘ hören“
(auf die Frage, ob ein Positiver tauglich sei für den Beruf des Masseurs).

Von Unvoreingenommenheit, Objektivität und Kundenorientierung kann also keine Rede sein. Vielmehr sind es immer noch die gleichen, alten Vorurteile gegen HIV-Positive und der erklärte Unwille, sich an den Bedürfnissen der Klienten zu orientieren.

Wenn wir nicht beim Pressesprecher der Agentur nachgefragt hätten, wäre es zu keinem Hinterfragen des Gutachtens aus dem Jahr 2007 gekommen.

Fazit: Nie aufgeben. HIV-Positive haben die gleichen Rechte wie HIV-Negative.
Zieht immer Euren Schwerpunktarzt hinzu, wenn es um ärztliche Beurteilungen geht. Besteht auf Gleichbehandlung. Fordert Eure Rechte lautstark ein, lasst Euch nicht abspeisen. Stellt Euch auf die Hinterbeine und macht das Beste aus Eurer Situation.

Zudem sei auf den Artikel „HIV-Test bei der Einstellung – was nun?“ von Christian Kranich in der LhivFE-Ausgabe April/Mai 2011 verwiesen. LhivFE wird von Abbott herausgegeben und sollte in der örtlichen Aidshilfe ausliegen. lhivfe@allround-team.com

Agentur für Arbeit: HIV – ein Ausbildungs-Hindernis?

Markus ist 28 Jahre als und aus Münster. Seit 8 Jahren weiß er von seiner HIV-Infektion, die für ihn keine Einschränkung darstellt. Das dachte er zumindest, bis er von einem Gutachten erfuhr, das über ihn erstellt wurde.

Ondamaris: Markus, Du bist als Arbeit suchend bei Eurer Agentur für Arbeit registriert. Wie lange schon?

Markus: Seit 5 Jahren, mit kurzen Episoden durchsetzt, in denen ich immer wieder Anläufe unternommen habe, einer Beschäftigung nachzugehen.

Ondamaris: Und jetzt wolltest Du nochmal richtig loslegen?

Markus: Ja, ich wollte endlich eine Ausbildung zu Ende bringen. Mit meiner Jobvermittlerin hatte ich zwei Möglichkeiten diskutiert: Entweder eine Maßnahme im Einzelhandel anzugehen oder eine Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister zu beginnen. Das wäre dann mein fünfter Versuch, einen Berufsabschluß zu erlangen.

Ondamaris: Da wird Deine Arbeitsagentur natürlich besonders genau hinschauen, wenn Du schon mehrfach abgebrochen hast?

Markus: Ja, natürlich. Allerdings war das Haupthindernis nicht die Arbeitsagentur.

Ondamaris: Sondern?

Markus: Es existiert ein Gutachten über mich, das die Agentur 2007 in Auftrag gegeben hat. Ich begann 2007 mit der Einnahme der ART und hatte schon zuvor einen Schwerbehindertenausweis, weshalb ich in der Abteilung „Reha“ geführt werde. In dem Gutachten steht folgender Satz:
„Zu meiden sind schwere körperliche Arbeiten, Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr, in der Pflege sowie Lebensmittelkontakt.“

Ondamaris: In Bezug auf Deine HIV-Infektion?

Markus: Genau. Ich dachte immer, nur Piloten hätten ein Problem mit Beruf und Krankheit…

Ondamaris: Und aufgrund dieses Gutachtens hat die Agentur für Arbeit keine Ausbildung zum Masseur unterstützt?

Markus: Nein, natürlich nicht. Die haben sich auf dieses Gutachten gestützt und mich Richtung Einzelhandel gedrängt. Es gab noch eine Nachfrage beim Gesundheitsamt, aber die wohl ist im Sande verlaufen.

Ondamaris: Wie hast Du davon erfahren?

Markus: Meine Vermittlerin hat erwähnt, das Gesundheitsamt hätte auch bestätigt, daß eine HIV-Infektion ein Ausschlussgrund sei. Das konnte ich mir nicht vorstellen, weil ich die zuständige Ärztin beim Gesundheitsamt sehr gut kenne.

Ondamaris: Was waren dann die nächsten Schritte?

Markus: Ein Anruf beim Gesundheitsamt, ein langes Gespräch und die Richtigstellung, daß eine HIV-Infektion eben nicht im Alltag übertragen werden kann. Diese Erkenntnis wurde der Arbeitsagentur mitgeteilt, um das Gutachten zu entkräften. Jetzt soll ein neues Gutachten erstellt werden und dann kann es – hoffentlich – losgehen.

Ondamaris: Alles Gute und viel Erfolg!

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siehe auch Kommentar: „So weit so gut ?

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Dies ist der erste Artikel (und dazu auch der erste Kommentar „So weit so gut ?„) des neuen ondamaris-Mitarbeiters MS – herzlich willkommen, und viel Erfolg!

Vielfalt unterstützen und gestalten – NRW-Staatssekretärin Marlis Bredehorst trifft Menschen mit HIV

Die Staatssekretärin im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Nordrhein-Westfalen, Marlis Bredehorst, traf heute (16. April 2011) mit etwa 30 HIV-positiven Frauen und Männern zusammen. Anlass war das landesweite Treffen von POSITHIV HANDELN NRW in Hattingen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die zumeist schon seit vielen Jahren mit der Infektion leben, gewährten Bredehorst einen persönlichen Einblick in die Komplexität des Alltags mit HIV heute.

Sie berichteten, dass sie beispielsweise im Berufsleben immer noch auf viele Vorbehalte stießen. Hier sei noch viel Aufklärung erforderlich. Dabei seien schließlich rund zwei Drittel der 14 000 Menschen mit HIV in NRW berufstätig. Auch von Diskriminierungen im Bereich der Gesundheitsversorgung wurde berichtet. Immer noch sei bei Arztbesuchen außerhalb der HIV-Schwerpunktpraxen häufig auf Vorurteile und Desinformation zu stoßen. Am häufigsten bei routinemäßigen Untersuchungen oder stationären Klinikaufenthalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer forderten hier dringend mehr Information zu medizinischen Aspekten des Lebens mit HIV.

Zum Thema Sexualität forderten sie die Staatssekretärin auf, sich konsequent für die Entkriminalisierung von HIV und Aids einzusetzen. Darüber hinaus appellierten sie an die Politik, sich angesichts dessen, dass Menschen mit HIV heute länger leben, verstärkt mit sekundärpräventiven Bedarfen zu beschäftigen.

Bredehorst zeigte sich tief beeindruckt, wie HIV-positive Menschen sich innerhalb ihrer Selbsthilfegruppen gegenseitig bestärkten und unterstützten und sich damit besser den Herausforderungen stellen könnten, die eine HIV-Infektion mit sich bringe. „In Nordrhein-Westfalen ist die medizinische Vorsorgung und Pflege HIV-infizierter und an Aids erkrankter Menschen durch niedergelassene Ärzte, HIV-Schwerpunktpraxen, HIV-Ambulanzen, Behandlungsschwerpunkte an Krankenhäusern und stationäre Hospize grundsätzlich sichergestellt“, sagte Bredehorst. „Unsere Planungen werden berücksichtigen, dass Menschen mit HIV heute ein höheres Lebensalter erreichen und auf sie zugeschnittene, diskriminierungsfreie Angebote der Pflege und des betreuten Wohnens zur Verfügung stehen.“

Stephan Gellrich von der AIDS-Hilfe NRW äußerte sich zufrieden über die Begegnung mit der Staatsekretärin. „Frau Bredehorst hat einen guten Eindruck davon bekommen, wie Menschen mit HIV leben, einerseits angesichts der verbesserten medizinischen Behandlungsmöglichkeiten, andererseits der nach wie vor vorhandenen Vorbehalte und Diskriminierung“, sagte Gellrich. POSITHIV HANDELN NRW werde weiterhin durch Austausch und Information sowie politisches Engagement die Vielfalt des Lebens mit HIV unterstützen und mit gestalten.

(Pressemitteilung der Aids-Hilfe NRW)

Schwusos: ILO-Empfehlungen zu HIV/AIDS müssen umgesetzt werden

Am Wochenende 9. und 10. April 2011 tagte im Willy-Brandt-Haus in Berlin der Bundesausschuss der Schwusos. In einer öffentlichen Diskussion haben die Schwusos die Empfehlungen der International Labour Organisation zum Umgang mit HIV und AIDS im Arbeitsleben diskutiert. Hierzu erklärt der Bundesvorsitzende des Arbeitskreises der Lesben und Schwulen (Schwusos), Ansgar Dittmar:

HIV und AIDS finden im Arbeitsleben nicht statt. Verheimlichung und Vertuschen sind an der Tagesordnung, nicht selten aus Angst vor Stigmatisierung und Ausgrenzung. Die jetzige Bundesregierung lässt das Thema HIV und AIDS links liegen und bewegt sich gerade bei wichtigen arbeitsrechtlichen und gesundheitspolitischen Fragen keinen Schritt voran. Die ILO hat hierzu eine wegweisende Empfehlung abgegeben. In Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Gewerkschaften sollen wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV und AIDS geschaffen werden, einerseits als notwendige präventive Maßnahmen, andererseits um Diskriminierungen von Betroffenen zu bekämpfen. Es handelt sich bei den Empfehlungen der ILO um Arbeitsstandards, die von den ILO-Mitgliedsstaaten, auch der Bundesrepublik Deutschland, ratifiziert werden müssen, um wirksam zu werden. Die Bundesregierung schläft hier erneut – und das ist fahrlässig!

Es besteht aber dringender Handlungsbedarf, da hier in Deutschland viele relevante Fragen immer noch nicht geklärt sind und die Situation der Betroffenen entsprechend schwierig ist. Die Schwusos werden zusammen mit der SPD-Fraktion im Bundestag und dem DGB dafür sorgen, dass das Thema HIV/AIDS im Arbeitsleben in das Bewusstsein der handelnden Akteure zurückkommt. Die Situation der Betroffenen muss verbessert werden – obwohl die Bundesregierung auch in diesem Themenfeld versagt!

(Pressemitteilung SPD)

siehe auch:
ILO Deutschland 17.06.2010: Neuer ILO-Arbeitsstandard über HIV/AIDS am Arbeitsplatz
ILO: Empfehlung betreffend HIV/AIDS in der Welt der Arbeit (pdf)
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Irland: HIV-infizierter Chirurg erstreitet Schadenersatz

Ein Chirurg in Irland, der sich 1997 bei einem Patienten mit HIV infizierte, hat vor Gericht Schadenersatz in nicht genannter Höhe von seinem früheren Arbeitgeber erstritten.

Bei einem orthopädischen Chirurgen wurde 1997 nach grippeähnlichen Symptomen eine HIV-Infektion diagnostiziert. Nun erstritt er Schadenersatz von seinem Arbeitgeber in ungenannter Höhe.

In den drei Monaten vor der Diagnose habe er über einhundert Patienten operiert, so dass es unmöglich sei festzustellen, bei welchem Patienten er sich infiziert haben könnte. Er habe bei den Operationen zahlreiche Nadelstich-Verletzungen erlitten – unglücklicherweise habe ihn ‚eine davon erwischt‘, zitiert ihn ein Medienbericht. Zudem müsse er bei seiner Arbeit Schrauben, Sägen und Meißel verwenden, auch hier komme es zu dem Risiko einer Kontamination mit Blut aus Operationswunden.

Der Chirurg klagte vor dem High Court gegen seinen Arbeitgeber, das Krankenhaus. Sein HIV-positiver Serostatus sei das Ergebnis des Verhaltens der Klinik, sowohl des Fehlens einer HIV-Testung von Patienten als auch der Abwesenheit von adäquaten Risikomanagement-Strategien, Infektionskontroll-Politiken sowie Trainings- und Ausbildungs-Programmen.

Das beklagte Krankenhaus bestritt die Ansprüche. Es wies in einer Stellungnahme darauf hin, es sei nie untersucht worden, ob der Chirurg seine HIV-Infektion auch auf anderem Weg als während der Arbeit erworben haben könne.

Seit seiner Diagnose darf der Mann nicht mehr als Chirurg arbeiten. Er leidet seitdem an Depressionen sowie körperlichen Symptomen seiner HIV-Infektion. Seine Frau und er seien sehr betrübt und hätten Sorgen, ob sie jetzt noch Kinder haben könnten.

Vor dem High Court wurde eine Einigung erzielt. Der Chirurg erhielt Schadenersatz. Die Höhe des Betrages wurde nicht genannt.

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weitere Informationen:
RTE News 26.01.2011: Surgeon settles HIV High Court action
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HIV und Beschäftigung – neues Video

Die DAH hat sich im Rahmen der diesjährigen Kampagne zum Welt-Aids-Tag erneut mit dem Thema „HIV und Beschäftigung“ auseinandergesetzt. Sie präsentiert ein Video, in dem vier Interviewpartner/innen über sich und ihren Umgang mit diesem Thema erzählen.

In dem gut 9-minütigen Video berichten zwei HIV-Positive, ein Schwerpunktarzt sowie eine Diversity Managerin über ihre Erfahrungen, über die ‚Jung und Positiv‘ – Gruppen und die ‚Interessenvertretung für Menschen mit HIV im Erwerbsleben‚.

Im Interview: Dr. Christoph Mayr, Schwerpunktarzt; Uta Menges, Diversity Managerin; Sven Hanselmann, Krankenpfleger sowie Andrea von Lieven, Mitarbeiterin IAVI.

Wandkalender HIV & Arbeit 2011

HIV und die Arbeitswelt – in zwölf Foto-Motiven thematisiert ein neuer Wandkalender wichtige Fragen zu HIV im Erwerbsleben.

Der Kalender zeigt zwölf Fotomotive aus der Arbeitswelt und bildet die Situation von Menschen mit HIV am Arbeitsplatz ab. In kurzen informativen Texten werden u. a. Fragen nach Ansteckungsängsten bei Kolleg(inn)en, dem HIV-positiven Coming-out oder der rechtlichen Situation („Berufsverbote“) beantwortet. Zusätzlich verweist der Kalender auf weitergehende Informationsangebote und verfügt über ein Kalendarium, in das auch Termine eingetragen werden können.

Der Kalender ist in Kooperation mit der Interessenvertretung von Menschen mit HIV im Erwerbsleben, der Gewerkschaft ver.di, dem DGB sowie mit Unterstützung der Firma Randstad entstanden. Er enthält ein Grußwort von Frank Bsirske (ver.di-Vorsitzender) und richtet sich an Arbeitgeber, Arbeitsvermittler, Arbeitsmediziner und alle anderen Multiplikator(inn)en, die mit HIV und Aids zu tun haben.

Bestellung online hier.

Einstellungsuntersuchung: neue Regelung geplant

Die Bundesregierung plant mit einem Gesetzentwurf Neuregelungen zum Datenschutz von Beschäftigten – unter anderem auch zu Einstellungsuntersuchungen. Relevant könnten die geplanten neuen Regelungen auch werden für die Frage, ob und wie Untersuchungen auf HIV vor einer Einstellung zulässig sind.

Der Entwurf schlägt unter anderem Neuregelungen vor für die Frage, unter welchen Bedingungen zukünftig eine Abstellung von einer Einstellungsuntersuchung abhängig gemacht werden darf. Nach Absicht von Experten würden hierzu z.B. auch Untersuchungen auf HIV-Infektion bei Chirurgen gehören können.

Der Entwurf sieht zudem neue Regelungen zum Procedere für diese Einstellungsuntersuchungen vor (unter „§ 32a Ärztliche Untersuchungen und Eignungstests vor Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses“).

Zur generellen Frage der Zulässigkeit der Erhebung gesundheitsspezifischer Daten betont der Entwurf:

„Daten eines Beschäftigten über die rassische und ethnische Herkunft, … die sexuelle Identität, die Gesundheit, … dürfen nur unter den Voraussetzungen erhoben werden, unter denen nach § 8 Absatz 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eine unterschiedliche Behandlung zulässig ist.“

Er stellt in Sachen Behinderung nochmals klar:

„Der Arbeitgeber darf von dem Beschäftigten keine Auskunft darüber verlangen, ob eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung nach § 68 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vorliegt.“

Zum Procedere einer Einstellungsuntersuchung sieht der Entwurf vor:

„Der Beschäftigte muss in die Untersuchung nach Aufklärung über deren Art und Umfang sowie in die Weitergabe des Untersuchungsergebnisses an den Arbeitgeber eingewilligt haben. Dem Beschäftigten ist das vollständige Untersuchungsergebnis mitzuteilen. Dem Arbeitgeber darf nur mitgeteilt werden, ob der Beschäftigte nach dem Untersuchungsergebnis für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet ist.“

Wesentlich bei Einstellungsuntersuchungen dürfte die Frage sein, in welchen Fällen sie überhaupt zulässig sind. Dem Entwurf zufolge darf eine Einstellung nur dann von einer ärztlichen Untersuchung abhängig gemacht werden,

„wenn und soweit die Erfüllung bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme darstellt.“

Und präzisiert

„Der Arbeitgeber darf die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses von einer sonstigen Untersuchung oder Prüfung abhängig machen, wenn die Untersuchung oder Prüfung wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung erforderlich ist, um festzustellen, ob der Beschäftigte zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet ist (Eignungstest). Der Beschäftigte muss in den Eignungstest nach Aufklärung über dessen Art und Umfang sowie in die Weitergabe des Ergebnisses des Eignungstests an den Arbeitgeber eingewilligt haben. Der Eignungstest ist nach wissenschaftlich anerkannten Methoden durchzuführen, sofern solche bestehen. Dem Beschäftigten ist das Ergebnis des Eignungstests mitzuteilen. Sind Eignungstests ganz oder teilweise durch Personen durchzuführen, die einer beruflichen Schweigepflicht unterliegen, darf dem Arbeitgeber insoweit nur mitgeteilt werden, ob der Beschäftigte nach dem Ergebnis des Eignungstests für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet ist“.

Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundesrat behandelt, dessen Ausschüsse zahlreiche Änderungsvorschläge formuliert haben (siehe Link unten).

weitere Informationen:
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes – Gesetzentwurf der Bundesregierung Stand 24.8.2010 (pdf)
Bundesrat: Änderungsvorschläge (pdf)
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China: HIV-Positiver darf nicht Lehrer werden (akt.)

Ein 23jähriger Mann in China, in Folge des Blut-Skandals in der Provinz Henan HIV-positiv, darf nicht als Lehrer arbeiten. Seine Klage wegen Diskriminierung scheiterte.

HIV wurde bei dem jungen Mann im Juli 2004 diagnostiziert, als er gemeinsam mit seiner Mutter an einer freiwilligen HIV-Testkampagne in der Provinz Henan teilnahm. 1996 hatte er als Kind eine Bluttransfusion erhalten, dies vermuten er und seine Mutter als Ursache seiner HIV-Infektion.

Tian Xi, so wird sein Name von der Internetseite ‚Global Times‘ angegeben, setzte sich gemeinsam mit anderen vom Blut-Skandal in der Provinz Henan Betroffenen für Unterstützung und Entschädigungen ein.

2005 begann er selbst ein Studium in Peking. Nach vier Jahren, er hatte seinen Abschluss als Pädagoge gemacht, suchte er eine Anstellung, wie seine Kommilitonen auch. Doch niemand wollte ihn beschäftigen.

Schließlich wandte er sich an chinesische Offizielle, reichte Petitionen ein. Er traf sich mit zahlreichen Beamten, besonders des Gesundheitsministeriums in Peking. Schließlich bat ihn der Parteisekretär der Provinz, aus der Tian Xi stammt, und in der er arbeiten wollte, ihn zurück zu kommen, um eine Lösung zu verhandeln.

Im August 2010 wurde Tian Xi dann festgenommen – vorbereitet und geplant, wie Menschenrechtsorganisationen enthüllten. Es bestehe Foltergefahr, warnten sie. Tian Xi werde in Haft zudem nicht ausreichend medizinisch betreut, so sein Anwalt.

Inzwischen meldet EPD, das zuständige Gericht habe Tian Xis Klage wegen Diskriminierung abgewiesen. Das Schulamt sei frei in seiner Entscheidung, wen es beschäftige, zudem sei die Beschäftigung von HIV-Positiven als Lehrer nicht gestattet.

Aktualisierung
16.11.2010:  Wie CNN berichtet, überlegt Tian Xi, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Sein Anwalt wies darauf hin, dass ein Arbeitsgesetz aus dem Jahr 2008 Diskriminierungen aufgrund von Infektionskrankheiten untersage.

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weitere Informationen:
Global Times 29.10.2010: AIDS patient and petitioner is convicted
EPD: China weist Diskriminierungsklage von Aids-Infiziertem ab
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„Mit HIV muss ich leben. Mit Kollegen, die mich diskriminieren, nicht.“

Mit HIV muss ich leben. Mit Kollegen, die mich diskriminieren, nicht.

„Dirk war geschockt, als er sein HIV-Testergebnis bekam. Aber er zögerte nicht lange, sich seinen Kollegen anzuvertrauen.
Er hat es nie bereut. Mit seinem offenen Umgang im Büro möchte er dies auch anderen erleichtern. Denn Menschen mit HIV werden oft noch ausgegrenzt – auch am Arbeitsplatz.

Helfen Sie mit!

Zeigen Sie Respekt und Wertschätzung für Menschen mit HIV!

Positiv zusammen leben – aber sicher!“

Kampagne Welt-Aids-Tag 2010 ('Arbeit')
Kampagne Welt-Aids-Tag 2010 ('Arbeit')

(Welt-Aids-Tag 2010 – eine Kampagne von Bundesministerium für Gesundheit und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Kooperation mit Deutsche Aids-Hilfe und Deutsche Aids-Stiftung)

Verbeamtung von HIV-Positiven – ein Erfahrungsbericht

Als HIV-Positiver verbeamtet werden – geht das? Und wie? Wie umgehen mit dem Amtsarzt?
Diese Frage stellt sich immer wieder für HIV-positive Beamtenanwärter. Jörg K. hat mit Unterstützung des LSVD an den Amtsarzt gewandt, war erfolgreich und hat ondamaris freundlicherweise einen Erfahrungsbericht zur Verfügung gestellt.
Die Dokumentation:

Verbeamtung von HIV-Positiven – ein Erfahrungsbericht

Bei der Bewerbung um einen Referendariatsplatz (Schule) wird in den meisten Bundesländern ein amtsärztliches Zeugnis verlangt. Beim Amtsarzt wird häufig ein Fragebogen ausgegeben, der vergangene Infektionen und Medikamenteneinnahme abfragt. Als HIV Positiver muss man diese Fragen nicht ehrlich beantworten. Macht man dies doch, gibt es u.U. Schwierigkeiten wie meinem Fall:

Bei der Vorstellung beim Amtsarzt habe ich meine Infektion angegeben. Der Arzt war damit völlig überfordert und sagte mir, er kenne sich mit HIV nicht aus, sehe es aber kritisch für eine Verbeamtung. Er würde aber gerne mit meinen HIV‐Ärzten Rücksprache halten und mich ggf. zu einem Spezialisten schicken. Meine behandelnden Ärzte haben ihm beide mitgeteilt, dass sie keinen Grund sehen, mich nicht ins Beamtenverhältnis aufzunehmen, da meine Blutwerte seit Jahren stabil und unter der Nachweisgrenze sind (ich hatte in 4,5 Jahren nicht einen Blip). Der Amtsarzt teilte mir dann am Telefon mit, dass er persönlich der Meinung sei, dass Hausärzte so etwas ja immer schreiben und er deshalb nicht auf die Empfehlungen der Ärzte zurückgreifen wolle. Daraufhin habe ich mich an die Rechtsberatung des LSVD gewandt, um herauszufinden, wie die aktuelle Rechtslage im Fall einer Verbeamtung eines HIV Positiven ist.

Auf der Grundlage der Antwort des LSVD habe ich dem Amtsarzt also einen Brief aufgesetzt, in dem ich ihn aufforderte nach den Ausführungen des LSVD zu verfahren. Im Weiteren habe ich ihn noch an seine Schweigepflicht erinnert (v.a. gegenüber den Schulbehörden) sowie um eine zügige Bearbeitung gebeten.

Am Ende der Woche hatte ich ein Gesundheitszeugnis in Händen, das folgendes besagte: „XXX ist gesundheitlich geeignet für die vorgesehene Zulassung zum Vorbereitungsdienst. Für einen vorzeitigen Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit besteht kein Anhalt. Gegen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf bzw. auf Lebenszeit bestehen keine gesundheitlichen Bedenken.“

Mein Brief an den Amtsarzt:

Sehr geehrter Herr XXX,
bezüglich des angeforderten Gesundheitszeugnisses zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst und der aufgetretenen Schwierigkeiten habe ich mich beim Lesben‐ und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) erkundigt, inwiefern meine HIV‐Infektion einer Verbeamtung entgegensteht.
Folgende Antwort habe ich von der Rechtsberatung des LSVD erhalten:

Für die Verbeamtung von HIVPositiven gilt nach wie vor das, was in unserem Text: „Rechtliche Probleme von HIVInfizierten und AIDSKranken“ steht, siehe http://www.lsvd.de/573.0.html:
„Die für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder mit Ausnahme des bayerischen Vertreters haben sich schon 1988 dafür ausgesprochen, dass „eine HIVInfektion ohne Krankheitssymptomatik … einer auch auf Lebenszeit angelegten Verbeamtung nicht entgegensteht“. Beamtenbewerber werden deshalb nicht auf HIVAntikörper getestet. Das gilt inzwischen auch für Bayern. […]“.
Das ergibt sich inzwischen auch aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), siehe http://bundesrecht.juris.de/agg/, durch das die EU-Richtlinie 2000/78/EG siehe http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2000/l_303/l_30320001202de00160022.pdf in deutsches Recht umgesetzt worden ist.
„Das AGG ist auf Beamte und Beamtenanwärter entsprechend anzuwenden“, siehe §§ 24 i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG „Die symptomlose HIV-Infizierung ist eine Behinderung im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG und des AGG“, siehe Rn 43 des Urteils des EuGH vom 11.07.2006 C‑13/05 in der Rechtssache Chacón Navas, http://curia.europa.eu/jurisp/cgibin/
gettext.pl?where=〈=de&num=79939288C19050013&doc=T&ouvert=T&sea
nce=ARRET Die Ablehnung der Verbeamtung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn „die betreffende Person für die Erfüllung der wesentlichen Funktionen ihres Arbeitsplatzes nicht kompetent, fähig oder verfügbar ist“ (Rn. 51 des Urteils Chacón Navas). Das trifft für symptomlose HIVInfizierte nicht zu.
Da Deine HIV‐Infizierung Deiner Verbeamtung nicht entgegensteht, darf der Amtsarzt die Tatsache, dass Du HIV‐infiziert bist, den Behörden, bei denen Du Dich beworben hast, nicht mitteilen.
Falls […] Deine Bewerbung deshalb scheitern sollte, raten wir Dir dringend, Dich dagegen mit einer Klage zu wehren. Dabei unterstützen wir Dich gern (Anfertigung der Schriftsätze, Begleitung als Beistand zu Gerichtsterminen usw.), so dass Dir außer dem Gerichtskostenvorschuss keine Kosten entstehen.
Druck diese eMail aus und zeig sie dem Amtsarzt. Wenn er Fragen hat, kann er sich gern an mich wenden. Ich war bis zu meiner Pensionierung Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof und von 1988 bis 1991 Mitglied der Enquête‐Kommission AIDS des Deutschen Bundestages.
Beste Grüße,
Manfred Bruns
Lessingstrasse 37i
76135 Karlsruhe
Tel: 0721 831 79 53
Fax: 0721 831 79 55
Mobil: 0170 840 845 6
eMail: Bruns‐Karlsruhe@email.de
http://www.lsvd.de/
http://www.hirschfeld‐eddy‐stiftung.de/

Ich bitte Sie, entsprechend Herrn Bruns’ Ausführungen zu verfahren. Eine HIV‐Infektion ist keine Krankheit, die einer Verbeamtung als Referendar entgegensteht. Weiterhin möchte ich Sie an die ärztliche Schweigepflicht erinnern.
Bitte erstellen Sie das angeforderte Gutachten möglichst bald, da die Bewerbungsfristen bei den zuständigen Behörden näherrücken.
Mit freundlichen Grüßen,

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Vielen Dank an Jörg K. für die Informationen und Einwilligung der Wiedergabe!

siehe auch:
LSVD: Rechtliche Probleme von HIV-Infizierten und AIDS-Kranken – 1. Arbeits- und Beamtenrecht
Jacob Hösl: Soziale und rechtliche Aspekte bei HIV – 4. Auflage (pdf) (Angebot eines Pharmakonzerns)
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HIV-positiver Arbeitnehmer erstreitet Entschädigung wegen Diskriminierung

Ein HIV-Positiver hat gegen seinen Berliner Arbeitgeber eine Entschädigung erstritten. Er war bei einer internen Stellenausschreibung trotz Bewerbung nicht berücksichtigt worden.

Eine Stelle im Unternehmen war neu zu besetzen und wurde intern ausgeschrieben. Ein HIV-positiver Mitarbeiter bewarb sich, ebenso wie mehrere weitere Kollegen. Alle Bewerber wurden zu Gesprächen eingeladen – alle außer einem, dem HIV-positiven Mitarbeiter.

Dem Betriebsrat des Unternehmens wurden alle Bewerbungsunterlagen vorgelegt – außer denen eines Bewerbers. Wiederum des HIV-positiven Mitarbeiters. Dadurch verlor der Mitarbeiter zudem noch eine wichtige Möglichkeit: er ist schwerbehindert, hätte bei gleicher Qualifikation gute Chancen auf die besser bezahlte Position gehabt.

Ein eindeutiger Fall von Diskriminierung, so das Gericht. Wegen Verstoßes gegen das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, bekannt auch als Anti-Diskriminierungsgesetz) verurteilte das Landesarbeitsgericht Berlin den Arbeitgeber zur Zahlung von 1.000 Euro Entschädigung.

Der Mitarbeiter konnte belegen, dass seine Bewerbung aufgrund seiner Behinderung nicht adäquat berücksichtigt wurde. Hätte er belegen können, dass er bei entsprechender Berücksichtigung die neue Position bekommen hätte, die Entschädigung wäre vermutlich noch deutlich höher ausgefallen.

Das ‚Betriebsrat Blog‘, das die (nicht publizierte) Entscheidung öffentlich machte, weist darauf hin, das Urteil sei

„einer der ersten Fälle, wenn nicht sogar der erste Fall, bei dem das AGG zugunsten eines Menschen mit HIV wirkte. Es setzt damit ein Zeichen für Menschen mit HIV und Aids, die aufgrund ihrer Erkrankung und der Ansichten der Gesellschaft bezüglich dieser Krankheit im Berufs- und Alltagsleben Gefahr laufen, ständig diskriminiert zu werden.“

weitere Informationen:
Landesarbeitsgericht Berlin, Az. 12 Sa 1385/08 (Urteil nicht veröffentlicht)
Betriebsrat Blog 19.08.2010: HIV-Positiver erstreitet Entschädigung wegen Diskriminierung
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ILO: Resolution zu HIV/Aids in der Welt der Arbeit

Auf ihrer “99th Session of the International Labour Conference, 2010″ diskutierte die ILO intensiv über die Frage von HIV/Aids im Erwerbsleben. Ziel war dabei, Stigmatisierung und Diskriminierung von HIV-Positiven im Erwerbsleben entgegen zu treten.

Als Ergebnis der Diskussionen (und vorbereitenden Arbeitsgruppen) der ILO wurde eine Resolution verabschiedet:

„Resolution concerning the promotion and the implementation of the Recommendation on HIV and AIDS and the world of work, 2010“

weitere Informationen:
ILO Genf: Resolution concerning the promotion and the implementation of the Recommendation on HIV and AIDS and the world of work, 2010 (pdf)
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ILO diskutiert über HIV und Aids im Arbeitsleben

Die heute in Genf beginnende 99. Tagung der International Labour Organisation ILO beschäftigt sich in einem Schwerpunkt mit HIV und Aids im Arbeitsleben.

In Genf beginnt am 2. Juni 2010 die „99th Session of the International Labour Conference, 2010“ (ILO). Eines der Haupt-Themen auf der Agenda: „HIV/AIDS in the world of work (second and final year of a standard-setting committee)“.

Die Konferenz beschäftigt sich dabei vor allem auch mit dem Ziel, Stigmatisierung und Diskriminierung von HIV-Positiven im Erwerbsleben entgegen zu treten. Ziel der Sitzung ist laut Tagesordnung die „Elaboration of an autonomous Recommendation on HIV/AIDS in the world of work“.

Vorab publiziert wurde als „Conference Paper“ am 4. März 2010 der zweiteilige „Bericht: HIV/Aids und die Welt der Arbeit“.

Die bereits 1919 gegründete ILO International Labour Organisation (Internationale Arbeits-Organisation) entstand aus der Gewerkschaftsbewegung. Sie tritt einmal jährlich in Genf zusammen.

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weitere Informationen:
99th Session of the International Labour Conference, 2010
ILO: „Bericht: HIV/Aids und die Welt der Arbeit“ Bericht A (pdf), Bericht B (pdf)
Vor-Version „Bericht: HIV/Aids und die Welt der Arbeit“ vom 5. August 2009 (pdf)
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HIV-infiziert und im Gesundheitssystem – was ist zulässig?

Auch im Gesundheitswesen arbeiten Menschen, die mit HIV infiziert sind, als Arzt, Zahnarzt, Krankenpfleger/in. Welche Tätigkeiten dürfen sie ausüben? Und wie wirkt sich eine wirksame antiretrovirale Therapie aus?

Darf ein HIV-infizierter Zahnarzt operieren, eine HIV-infizierte Chirurgin invasive Eingriffe vornehmen? Wenn er / sie eine wirksame antiretrovirale Therapie nimmt, verändert dies die Risiko-Bewertung? Diesen Fragen widmet sich ein ausführlicher Beitrag von Dr. Klaus Korn (Nationales Referenzzentrum für Retroviren, Universitätsklinikum Erlangen) in der soeben erschienenen Ausgabe 01 / 2010 des Retrovirus-Bulletin.

Das Retrovirus Bulletin ist online (pdf) erhältlich (s.u.).

Der Beitrag soll laut Herausgeber (Nationales Referenzzentrum für Retroviren)

„dazu dienen, auf der Basis der bisher vorliegenden Daten und der heutigen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten einen an den tatsächlichen Risiken orientierten Umgang mit dieser Problematik zu ermöglichen. Hier gilt es, einerseits überzogene Befürchtungen auszuräumen, andererseits aber die in manchen Bereichen durchaus vorhandenen Risiken nicht zu ignorieren.“

Bezüglich der Möglichkeit der HIV-Übertragung im Rahmen von chirurgischen Eingriffen kommt Korn im Kontext einer wirksamen antiretroviralen Therapie des HIV-infizierten Arztes zu dem Schluss, dass

„bei einem negativen Ergebnis in einem Test mit einer Nachweisgrenze von 1.000 Kopien/ml nur ein extrem geringes Risiko der Übertragung besteht. Ein negatives Ergebnis in einem der heute zur Verfügung stehenden ultrasensitiven Tests mit Nachweisgrenzen im Bereich von 20 – 50 Kopien pro ml gibt hier noch eine zusätzliche Sicherheitsmarge …“

sowie

„Auch andere Überlegungen unterstützen die Annahme, dass von einer HIV-infizierten, chirurgisch tätigen Person auch bei Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko nur ein extrem geringes Risiko ausgeht, wenn die Viruslast unter der Nachweisgrenze eines hochempfindlichen Tests liegt.“

Korn betont:

„Anders stellt sich die Situation bei einer Unterbrechung oder beim Absetzen der antiretroviralen Therapie dar.“

weitere Informationen:
Dr. Klaus Korn, Nationales Referenzzentrum für Retroviren: „HIV-infizierte Mitarbeiter im Gesundheitswesen – was dürfen sie (nicht) ?“, in Retrovirus-Bulletin Nr. 01/2010 (pdf)
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Ein Beschäftigter von 1.000 ist HIV-positiv

Ein Beschäftigter von 1.000 ist HIV-positiv:
Deutsche AIDS-Hilfe fordert Integration von HIV-positiven Berufstätigen

Zum Tag der Arbeit macht die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. auf die Probleme von Menschen mit HIV/Aids am Arbeitsplatz aufmerksam: Mehr als zwei Drittel der ca. 67.000 Menschen mit HIV in Deutschland arbeiten – dies sind etwa 47.000. Eine/Einer von 1.000 Berufstätigen ist HIV-positiv. Doch wer kennt eine/n positive/n Kollegen oder Kollegin? Die HIV-Infektion ist gerade am Arbeitsplatz stark tabuisiert.

Die Angst vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Kündigung ist das größte Problem, mit dem HIV-Positive am Arbeitsplatz zu kämpfen haben. Der Fall „Nadja Benaissa“ hat gezeigt, wie sehr Menschen mit HIV/Aids immer noch mit Ausgrenzung, Diskriminierung und pauschaler Kriminalisierung zu tun haben. Die Deutsche AIDS-Hilfe fordert Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und die Integration von HIV-positiven Berufstätigen aktiv zu fördern. Alle Beteiligten sind eingeladen, gemeinsam mit der Deutschen AIDS-Hilfe an der Veränderung dieser Situation mitzuwirken.

Fast 15 Jahre nach Einführung der Kombinationstherapien, die eine wesentliche Veränderung für die Lebenssituation und -perspektive der Menschen mit HIV/Aids gebracht hat, kann bei dieser Aufgabe nur eine zeitgemäße Darstellung des Lebens mit HIV und Aids weiterhelfen: am Arbeitsplatz, in den Medien, im Familien- und Freundeskreis. Dank neuer Therapien sind die meisten HIV-Infizierten gut in der Lage, die Anforderungen ihres Berufes zu erfüllen.

Zur Integration von Menschen mit Behinderung und chronisch kranken Berufstätigen braucht es professionelle Konzepte, in denen auch HIV-Positive endlich angemessen Berücksichtigung finden müssen – hier wird die Deutsche AIDS-Hilfe in Zukunft stärker auf potentielle Bündnispartnerinnen und -partner zugehen.

(Pressemitteilung der deutschen Aidshilfe)