GB: Strafrechts- Richtlinie für Ermittlungen bei HIV-Infektion

Der britische ‚crown prosecution service‘ (CPS; etwa die Staatsanwaltschaft) hat nach Entwürfen bereits im September 2006 (siehe ‚mit Justitia gegen Positive?‚) und nach 18monatigen Konsultationen nun seine neuen Richtlinien für die Strafverfolgung von HIV-Transmissionen bekannt gegeben.

Guidelines: Intentional or reckless sexual transmission of infection
und
Policy for prosecuting cases involving the intentional or reckless transmission of infection

[via pinknews]

Nachtrag20.03.2008: eine detaillierte Besprechung der neuen CPS-Guidelines bei TheGayDissenter: „Sex, Sexual Transmitted Infections und englische Staatsanwälte“

Endlich spricht jemand das aus …

Zur Stellungnahme der Schweizer “Eidgenössische Kommission für Aidsfragen” (EKAF) zur Frage der Infektiosität bei wirksamer antiretroviraler Therapie (siehe gestriger Beitrag „keine Infektiosität bei erfolgreicher HIV-Therapie„) im Folgenden als Dokumentation ein Kommentar von Bernd Aretz, Aids-Hilfe Offenbach:

Endlich spricht hier jemand das aus, was seit Jahren hinter den geschlossenen Türen der Ordinationsräume in vielen Praxen kommuniziert wird. Als ein Mann, der als Betroffener seit 1984 in Aids-Hilfe auf allen Ebenen engagiert ist, weiß ich das nicht nur aus meiner eigenen Erfahrung sondern aus dem Alltag unserer Beratungsstelle sowie Gesprächen mit kaum zu zählenden HIV-infizierten Frauen und Männern. Das bisherige öffentliche Schweigen hat die Prävention erschwert. Da gefühlsmäßig die Gefahr bei den wissenden Positiven verortet wird, hat sich im schwulen Leben die Unsitte des negativen Serosortings breitgemacht. Da suchen Männer für flüchtige Begegnungen Männer, die angeben, negativ zu sein und begeben sich damit genau in die Bereiche, in der es aufgrund der hohen Infektiosität während der Primoinfektion besonders gefährlich ist. Der offene Umgang mit der Infektion wurde erschwert, weil Positive, wenn sie ihren Status offen kommunizieren, in einem erheblichen Masse mit Ablehnung als potentielle Sexualpartner rechnen müssen. Verlogenheiten, Depressionen, übermäßiger Konsum von Alkohol sind eine häufige Folge. Die Chance, die Compliance zu erhöhen wird leichtfertig verspielt. Die Verheißung, mit Partnern in der Lebensbeziehung angstfrei verkehren zu können, kann die Motivation zum Test und zur Behandlung erhöhen.

Durch das Auseinanderfallen von Beratung im Arztzimmer, den persönlichen Erfahrungen Betroffener und dem öffentlichen Diskurs verliert die Prävention insgesamt an Glaubwürdigkeit, auch soweit es um andere STDs geht. Das bisherige Schweigen ist nicht unschuldig, weil es der ungerechtfertigten Strafverfolgung wirksam Behandelter Vorschub geleistet hat.

Was das Gefühl, als gefährlich wahrgenommen zu werden und im Interesse einer breiten Prävention als Angstgegner funktionalisiert zu werden, mit den Seelen machen kann und wie es in diskordante Partnerschaften einwirken kann, liegt auf der Hand.

Selbst wenn auch unter guter Therapie ein theoretisches Restrisiko verbleiben sollte, so steht doch fest, das dies statistisch irrelevant ist, gemessen an den Schäden, die das Verschweigen verursacht.

Danke und Respekt also an die EKAF und Herrn Prof. Vernazza für ihre offenen Stellungnahmen.

Bernd Aretz

Aids-Hilfe Offenbach

© Bernd Aretz

Freispruch in HIV-Prozess

Über ein bemerkenswertes Urteil in der Schweiz berichtet the gay dissenter:

Im Sommer 2005 infizierte sich der Kläger beim Oralsex mit den Angeklagten mit HIV. Ein wissenschaftliches Gutachten (vermutl. phylogenetische Analyse, d.Verf.) habe, so die schweizer Presse, die sehr große Ähnlichkeit der Viren beider belegt.

Der Angeklagte wurde freigesprochen. Er habe sich an die safer-sex-Regeln gehalten und keine Sorgfaltspflichten vernachlässigt. „Solange die Safer-Sex-Regeln eingehalten werden,ist die Grenze des erlaubten Risikos nicht überschritten“, so der Gerichtspräsident des Kreisgerichts Konolfingen.

Einen ausführlichen Bericht hat thegaydissenter.

weitere Informationen:
Strafrecht gegen unsafen Sex – ein Blick über die Grenzen
UNAIDS über HIV und Strafrecht
Infektionsrisiko unter HAART – widersprüchliche Signale
HIV/Aids: repressive Maßnahmen behindern Prävention

Reform des Sexualstrafrechts (akt.)

Die Bundesregierung plant – von Schwul weitgehend unbeachtet – eine Reform des Sexualstrafrechts. Eine der bizarren Folgen: zukünftig könnten zwei Siebzehnjährige, die miteinander CamSex haben, sich strafbar machen …

Die Reform wird am kommenden Donnerstag nun im Bundestag behandelt.

Wer sich näher informieren möchte, findet empfehlenswerte Artikel auf Andreas‘ Blog Sex, Drugs and Compiler Construction:
Das geplante Sexualstrafrecht: zurück in die Steinzeit
und
Puritanisierung des Sexualstrafrechts auf der Zielgeraden
sowie auf
schutzalter

Nachtrag 11.12.2007: Kritik zeigt Wirkung, titelt die SZ online, Nachbesserung nötig (die Große Koalition hat den Entwurf zunächst zurück gezogen und das Thema von der Tagesordnung des Rechtsausschusses genommen)

dennoch interessant: Helmut Graupner (Wien) über bizarre Folgen des Entwurfs

mit HIV vor Gericht

In Braunschweig wurde Anfang September 2007 ein 26jähriger Mann vom Braunschweiger Landgericht zu drei Jahren Haft verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, seine 22jährige Freundin wissentlich mit HIV infiziert zu haben.

Der 26jährige soll Presseberichten zufolge seiner Partnerin nicht nur seinen HIV-Status verschwiegen haben, vielmehr soll er bei seinem Begehren nach Sex ohne Kondom einen gefälschten ‚Aids-Test‘ vorgelegt haben. Als „besonders hinterhältig“ soll der vorsitzende Richter dieses Verhalten bewertet haben.

Da das Gericht nicht klären konnte, ob die 22jährige Freundin durch ihn infiziert wurde oder sich schon vorher mit HIV infiziert hatte, wurde der 26jährige Mann wegen versuchter, nicht wegen vollendeter schwerer Körperverletzung verurteilt.

Weitere Infos:
Verurteilung in Köln
Prozess in Brandenburg
Mit Justitia gegen Positive (u.a. Memmingen)
Alles eine Frage der Abstammung?
Ist Abstammung wirklich alles?
Über Kondome und Ignoranz (u.a. Würzburg, Berlin)

Realität statt potemkinscher Dörfer

Das Strafrecht kennt auch in Deutschland längst Regelungen für den Fall einer Körperverletzung durch eine HIV-Infektion – wie erst gestern wieder ein Fall in Köln zeigte.

Am 22. Juni wurde in Köln ein heterosexueller HIV- infizierter Mann verurteilt, dem vorgeworfen wurde, mehrere Frauen bewusst mit HIV infiziert zu haben.

Der 38jährige Kfz-Mechaniker Stefan S. gab sich als Architekt aus, lernte Frauen kennen und drängte sie bald zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr. Laut Urteil soll er mit mindestens 11 Frauen unsafen Sex gehabt haben, 4 von ihnen sind heute HIV-positiv. In einem Fällen soll sogar eine höhnische SMS gefolgt sein (‚viel Spaß mit HIV‘).

Das Landgericht Köln verurteilte den Angeklagten nach seinem Teil-Geständnis am 22.6.2007 zu 8 Jahren Haft wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Das Gericht blieb damit unter dem geforderten Strafmaß, die zuständige Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre gefordert. Allerdings muss nach Verbüßung der Haft auf Anweisung des Richters auf Sicherungsverwahrung geprüft werden (oder Freilassung).

Wieder einmal hat Justitia gezeigt, dass das Strafrecht bereits heute Regelungen enthält, die wirksam eingesetzt werden können bei nicht-einvernehmlichem ungeschütztem Verkehr und potentieller HIV- Übertragung.

Weiterer repressiver Maßnahmen oder einer Strafverschärfung, wie immer wieder gefordert wird, bedarf es nicht, wie auch jüngst das 120. Positiven- Treffen in einer Resolution betonte.

Statt potemkinscher Dörfer der Strafverschärfung sollte wirksam über Risiko-Einschätzung und -minimierung informiert werden. Bei erfolgreich behandelten HIV- Infizierten ist z.B. das Infektionsrisiko drastisch gesenkt – eine Botschaft, weit mehr zu einer Reduzierung von Neu-Infektionen beitragen könnte als ständige Aufgeregtheiten.


HIV/Aids: Repressive Maßnahmen behindern die Prävention

Resolution des 120. bundesweiten Positiventreffens im Waldschlösschen bei Göttingen
HIV/Aids: Repressive Maßnahmen behindern die Prävention

Die laufende Debatte über die Bewertung der HIV- Neudiagnosen und bessere Strategien, die Zahl der Neuinfektionen möglichst gering zu halten, ist mit geprägt von Missverständnissen, Aufgeregtheiten und strafrechtlichen Bedrohungsszenarien.
Menschen mit HIV und Aids fordern, zu einer an Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierten, seriösen Debatte zurück zu kehren!

Das Robert-Koch-Institut stellt fest, dass die Zahl der neu diagnostizierten HIV-Infektionen in der BRD im internationalen Vergleich weiterhin äußerst niedrig ist. Das deutliche Nein zu einer repressiven Seuchenstrategie ist also in Deutschland erfolgreich.

Durch Forschung und Erfolge der Medizin wissen wir heute, dass HIV sich schon unbehandelt schwer überträgt und bei erfolgreicher Behandlung die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung wohl auszuschließen ist. Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit ordnet deshalb den ungeschützten Geschlechtsverkehr eines erfolgreich Therapierten in die selbe Risikokategorie ein wie Zungenküsse – weltweit ist kein einziger Fall einer Übertragung bekannt.

Repressive Maßnahmen behindern die Prävention
Die internationale Forschung und die WHO gehen davon aus, dass Strafrecht im Bereich einvernehmlicher Sexualität schädlich für die Prävention ist.
Aus der Forschung ist gesichert, dass ein nennenswerter Teil der Infizierten (es werden etwa 50% geschätzt) um ihre Infektion nicht weiß. Das Wissen um eine HIV- Infektion kann in Deutschland strafrechtliche Folgen haben, und zwar unabhängig davon ob Sexualpartner infiziert wurden oder werden konnten.
Der möglicherweise hochinfektiöse HIV-Infizierte, der nicht von seiner Infektion weiß und sich für „negativ“ hält, ist beim Sex rechtlich auf der sicheren Seite.
Der wissende, gut behandelte und damit wahrscheinlich nicht mehr infektiöse Positive läuft dagegen Gefahr, wegen „versuchter gefährlicher Körperverletzung“ vor dem Richter zu landen.
Diese absurden rechtlichen Konsequenzen können die Entscheidung zum Test beeinflussen, und dadurch HIV-infizierte Menschen von einer wirksamen Therapie fernhalten.

Es besteht außerdem ein deutliches Missverhältnis zwischen dem Aufwand, der einerseits betrieben wird, theoretische Restrisiken (z.B. angebliche Gefährlichkeit des sog. Lusttropfens) öffentlich hochzuhalten, und andererseits der unzureichenden tatsächlichen Bereitschaft, real etwas gegen leicht vermeidbare HIV Infektionen zu tun.
Spritzentausch in den Vollzugsanstalten zu verweigern und gleichzeitig die Strafbarkeit der Übertragung von Erkrankungen zu fordern ist ethisch nicht nachvollziehbar.

Es ist unethisch, durch die Diskussion den falschen Eindruck zu verstärken, die wissenden HIV-Infizierten seien der Motor der Epidemie, statt durch das öffentliche Ansprechen auch entlastender Faktoren (wie der Bedeutung der Viruslast) die Kommunikation über HIV im sexuellen Umgang zu erleichtern.

Die Ärzteschaft, das Robert Koch Institut, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Aids-Hilfen sind gefordert, sich – orientiert am Beispiel der Schweiz – öffentlich zu Risikoeinschätzungen und Risikominimierungsstrategien zu äußern. Die Medien, auch die schwulen, sind gefordert, nicht den dumpfen Bestrafungswünschen und -fantasien nachzugeben.

Grundlage von Aufklärung und seriösem Journalismus – wie auch von qualifizierten Gerichtsentscheidungen – sollten wissenschaftliche Erkenntnisse und Einschätzung der maßgeblichen Institutionen sein, z.B. des bundeseigenen Robert-Koch-Instituts.

Es ist nicht hinnehmbar, dass in dem unterstützenswerten Bestreben, Kondome an den Mann zu bringen, die von ihrer Infektion wissenden Positiven gegen alle epidemiologischen Erkenntnisse als Bedrohungspotential funktionalisiert werden.
Nicht hinnehmbar ist auch, dass immer wieder die Aufkündigung des Solidarsystems in den Raum gestellt wird.

Wir fordern Politikerinnen und Politiker in Bund und Ländern, Akteurinnen und Akteure in Wissenschaft, Justiz, Medien und der queer communities auf, den Dialog mit uns zu führen, anstatt über uns zu reden.

Wir werden die Debatte nicht stumm verfolgen. Wir wollen uns als HIV-positive und an Aids erkrankte Menschen einbringen und unsere Interessen selbstbewusst artikulieren.

Statt Repression und Hysterie fordern wir die Rückkehr zur Sachlichkeit.

(Verabschiedet am 20.Juni 2007 von den Teilnehmer/innen des 120. bundesweiten Positiventreffens im Waldschlösschen bei Göttingen)

Strafrecht gegen unsafen Sex – ein Blick über die Grenzen

Die Bundesregierung lässt untersuchen, wie andere EU-Staaten mit strafrechtlichen Maßnahmen gegen HIV-Übertragung vorgehen. Ein Blick über die Grenzen öffnet erschreckende Perspektiven.

Marion Caspers-Merk (SPD), parlamentarische Staatssekretärin im Bundes- Gesundheitsministerium, bestätigte Presseberichten zufolge gegenüber dem Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck auf Nachfrage, in einem derzeit laufenden Forschungs- Vorhaben werde untersucht, welche Erfahrungen andere EU-Staaten mit strafrechtlichen Maßnahmen gegen Aids allgemein sowie speziell der Anbahnung von Bareback- Sex im Internet gemacht haben.
„Wenn die Ergebnisse vorliegen, werden wir über weitere Maßnahmen sprechen“, so Caspers-Merk. Alles, was „erwiesenermaßen nutzt, werde umgesetzt“, kündigte sie an.

Caspers-Merks Ankündigung passt gut in den Kontext der jüngsten Bundestagsdebatten zu Aids, insbesondere auch dem ‚Spahn-Antrag‚, der ebenfalls auf strafrechtliche Maßnahmen gegen Bareback zielte und hier insbesondere die Erfahrungen von Österreich (EU- Mitglied) und der Schweiz (nicht EU-Mitglied) ansprach. Im (am 23. März im Bundestag beschlossenen) ‚Spahn-Antrag‚ wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Erfahrungen Österreichs und der Schweiz mit Strafrechts- Verschärfungen auf eine Übertragbarkeit auf Deutschland zu untersuchen.

Wie sieht die Situation in diesen beiden Ländern aus?

Österreich:
§ 178 und § 179 StGB behandeln die vorsätzliche bzw. fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Für eine Strafbarkeit genügt, dass eine Infektion durch eine Handlung möglich gemacht wird (Infektion nicht erforderlich für Strafbarkeit). Nach österreichischer Rechtsprechung liegt Fahrlässigkeit bereits dann vor, wenn ein Betroffener zwar nichts von seiner Infektion weiß, aus den konkreten Umständen aber Kenntnis davon erlangt haben müsste.
Bisher fanden circa knapp 40 Verfahren statt, ca. 30 Personen wurden verurteilt.
Die Einschätzung, Bareback sei per se etwas ganz Gefährliches, wird auch von den österreichischen Aidshilfen in der Öffentlichkeit geteilt. Die Aidshilfe würde sich bemühen, Bareback-Veranstaltungen zu verhindern, wenn dies nicht erfolgreich sei auch mit rechtlichen Schritten, so ein Vertreter der Aidshilfe Wien.

Schweiz:
Art. 231 StGB (Verbreiten einer gefährlichen menschlichen Krankheit) – Strafbarkeit selbst dann, wenn die (bis dato nicht infizierte) Person zugestimmt hat, allerdings muss Infektion stattgefunden haben (nicht nur Versuch).
Zudem möglich: Körperverletzung oder versuchte Tötung nach Art. 122, 123, 111 & 112 StGB.
Bisher über 30 Ermittlungsverfahren, mehr als 20 Personen verurteilt. Auch die Übertragung von Hepatitis C wird strafrechtlich verfolgt.
Die geltenden Regelungen werden in der Schweiz immer wieder kritisch kommentiert und Abschaffung gefordert (wie 2001 von der Aidshilfe Schweiz), sie sind aber weiterhin in Kraft. Im Gegenteil, Roger Staub vom Bundesamt für Gesundheit (Schweiz) ist stolz darauf durchgesetzt zu haben, dass die Einhaltung der Präventionsvereinbarung in den Betrieben kontrolliert und mit Schließung gedroht wird.

In den EU-Staaten
ist die Situation hinsichtlich des strafrechtlichen Umgangs mit HIV-Infektionen sehr unterschiedlich. Die Kriminalisierung von Positiven ist EU-weit in unterschiedlichem Umfang ein Problem.
Vor diesem Hintergrund befasst sich mit diesem Thema nicht nur das vom BMG in Auftrag gegebene Gutachten, sondern auch eine Untersuchung von GNP+ und Terrence Higgins Trust, deren erste Ergebnisse im November 2006 in Glasgow vorgestellt wurden.
Diese Analyse betrachtet den Bereich der Staaten, die die Europäische Konvention für Menschenrechte unterzeichnet haben. In mindestens 21 dieser Staaten fanden Verurteilungen wegen HIV-Infektion statt – ‚Spitzenreiter‘ waren Schweden sowie Österreich und die Schweiz.

Eine Tendenz zum zunehmenden Einsatz des Strafrechts stellt auch UNAIDS fest und warnt, dies führe möglicherweise zu einer Rückkehr zur alten (und wenig erfolgreichen) Politik der Schuldzuweisungen, zunehmender Stigmatisierung und abnehmender Eigenverantwortung für den eigenen Schutz. Die Anwendung des Strafrechts bei HIV-Übertragung sei unangemessen und kontraproduktiv, diese Erkenntnis von 2002 gelte auch 2007 unverändert.

Letztlich steht hinter vielen dieser Regelungen wie z.B. in der Schweiz oder Österreich, aber auch einigen Bemühungen deutscher Politiker und Homosexueller die (meines Erachtens irrige) Vorstellung, Epidemien ließen sich mit Repression bekämpfen.

Kann das Strafrecht überhaupt ein Mittel erfolgreicher Prävention sein?
Vielleicht lässt sich dies mit der Gegenfrage beantworten, ob die Strafbarkeit von Einbrüchen bisher einen Einbruch verhindert hat …

Vielleicht sollte den Warnungen und Hinweisen z.B. von UNAIDS mehr Beachtung geschenkt werden.

Das hindert allerdings auch zahlreiche Schwule nicht daran, Strafverschärfungen zu fordern (wie z.B. die LSU). Und besonders bizarr wird es, wenn Aidshilfen sich wie in Österreich an die Seite der Ermittler und Verfolger stellen.

Leider ist zu befürchten, dass die derzeit angestellten transnationalen Vergleiche nicht etwa dazu führen, dass in Richtung der liberaleren Gesetzgebungen reformiert wird. Vielmehr dürften (wie es der Spahn-Antrag ja vormacht) die schärferen Vorschriften als vermeintliche ‚guten Beispiele‘ dienen, auch hierzulande weitere Strafrechts-Verschärfungen vorzuschlagen und letztlich einzuführen (bei der derzeitigen Verbots- Manie…).

Caspers-Merks Ankündigung, alles was sich als nützlich erweise werde auch hierzulande umgesetzt, lässt für die nähere Zukunft wohl nichts Gutes ahnen…

Material:
Österreich: Rechtsgutachten Prof. Hinterhofer „Zur Strafbarkeit von Sexualkontakten HIV-Infizierter Personen nach §§ 178, 179 StGB“ (im Auftrag der österreichischen Aids-Hilfen) als pdf
hier
UNAIDS: Criminal law, public health and HIV transmission (2002, pdf
hier)
UNAIDS: Crminalisation of HIV transmission (2007, pdf
hier)
UNAIDS: handbook for Legislators on HIV/AIDS, Law and Human Rights (1999, pdf
hier)
EATG: Criminalisation of HIV transmission (workshop, 8th International Congress on Drug Therapy in HIV Infection; Programm und Links zu den einzelnen Vorträgen
hier)
die umstrittene Sendung von Report Mainz über Barebacking (28.11.2005) als Video und Mitschrift
hier

HIV vor Gericht: 2 – ist die Abstammung wirklich alles?

Ein einziges virologisches Untersuchungsverfahren (siehe erster Teil des Artikels) hat in Großbritannien die strafrechtliche Situation für Positive in der Praxis drastisch verändert. Angeklagte bekennen sich in Prozessen, in denen es um die Frage einer bewussten HIV-Infektion einer anderen Person geht, bewusst schuldig, um so zumindest (straf-) mildernde Umstände erreichen zu können.

Aber – ist wirklich alles nur noch „eine Frage der Abstammung“? Reicht es, die ‚Verwandtschaft‘ zweier HI-Viren nachzuweisen, um die Schuldfrage zu beantworten? Kann das Verfahren der phylogenetischen Analyse dazu helfen, oder werden hier Inhalte in seine Ergebnisse hinein interpretiert, die nicht vorhanden sind?

Es lohnt sich also, auch hierzulande darüber nachzudenken, welche Relevanz diese Technik eigentlich für die Beurteilung einer ‚Schuldfrage‘ haben kann.

Bei einer phylogenetischen Analyse kann mit Hilfe eines phylogenetischen Baums dargestellt werden, wie eng verwandt zwei Spezies eines Virus miteinander sind.
Im Gegensatz z.B. zur menschlichen Erbinformation DNA allerdings verändert sich HIV ständig – eine „definitive“ Zuordnung ist nicht möglich.

Zudem finden HIV-Infektionen i.d.R. in so genannten Clustern statt (Gruppen von Menschen), Untersuchungen zeigen, dass die Mehrzahl der HIV-Infizierten Teil solcher ‚Netzwerke‘ sind. Bei allen Mitgliedern eines Cluster oder Netzwerks werden also hochgradig ähnliche HIV-Spezies zu finden sein.

Zeigt eine phylogenetische Analyse, dass zwei HIV-Spezies miteinander (evtl. auch eng) verwandt sind, so zeigt dies zunächst nur, dass beide Personen evtl. dem gleichen Cluster angehören.
Und – selbst bei engster Verwandtschaft zweier HIV-Spezies kann die phylogenetische Analyse nichts aussagen über die Infektions-Richtung, also ob A den/die B infiziert hat, oder umgekehrt. Nicht einmal darüber, welcher von beiden zuerst infiziert wurde / länger infiziert ist.

Damit ist eine phylogenetische Analyse nicht geeignet, einen „sicheren Beweis“ zu schaffen, dass eine Person eine bestimmte zweite Person mit HIV infiziert hat.

Vielmehr könnte die infizierte Person auch (selbst bei nahe verwandten HIV-Spezies) z.B. von einer anderen Person des gleichen Clusters infiziert worden sein. Oder beide Personen, A und B, wurden unabhängig voneinander mit ähnlichen HIV-Stämmen von anderen Personen des gleichen Clusters infiziert.

Ergebnis: eine phylogenetische Analyse, die zunehmend vor Gericht in Strafprozessen Verwendung findet, scheint nicht geeignet, um einen definitiven Beweis zu führen, dass eine Person von einer anderen mit HIV infiziert wurde.

Diese Einschätzung der Bedeutung phylogenetischer Test führte in Großbritannien dazu, dass erstmals im August 2006 ein Strafverfahren wegen HIV-Infektion trotz Verwendung phylogenetischer Tests mit „nicht schuldig“ beendet wurde.

Weiterführende Informationen gibt es in dem (englischsprachigen) Paper „The use of phylogenic analysis as evidence of HIV transmission“, erstellt von NAM und NATals html hier, als pdf hier.

Eine erfreuliche Nuance immerhin ist dem phylogenetischen Verfahren abzugewinnen: dass zwei HIV nicht oder nur sehr entfernt miteinander verwandt sind, für diese Aussage ist es einsetzbar – und kann damit durchaus den Negativ-Beweis führen: dass A den/die B nicht infiziert haben kann.

Nachsatz: Teil zwei dieses Artikels stützt sich wesentlich auf den Artikel „hiv forensics“ in der März-Ausgabe von ‚aids treatment update‘

HIV vor Gericht: 1 – alles eine Frage der Abstammung

In Strafverfahren vor Gericht, in denen es um die Frage geht, ob ein Angeklagter eine Person mit HIV infiziert hat, kommt zunehmend ein Verfahren zur Anwendung, mit dem die Verwandtschaft zweier HI-Viren untersucht werden kann.

Zahlreiche Positive wurden in den vergangenen Monaten wegen Übertragung von HIV verurteilt, besonders in Großbritannien (siehe u.a. hier und hier). Bei den meisten Prozessen in Großbritannien spielte ein recht neues Untersuchungsverfahren eine wesentliche Rolle, die phylogenetische Analyse.

Strafverfahren mit dem Vorwurf der HIV-Übertragung haben in der Regel ein Problem: für die Vorgänge beim Zeitpunkt der Infektion gibt es keinen Zeugen (der bezeugen könnte, dass A den oder die B infiziert hat). Deswegen müssen die Verfahren auf Indizien und andere Beweisverfahren zurückgreifen.

Hier kommt die phylogenetische Analyse ins Spiel: mit Hilfe einer phylogenetischen (übers.: stammesgeschichtlichen) Analyse kann untersucht werden, wie eng verwandt zwei HIV-Varianten miteinander sind (dargestellt über einen so genannten phylogenetischen Baum).

Bereits seit längerem spielt diese phylogenetische Untersuchung eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung einer HIV-Übertragung durch Bluttransfusionen (pdf hier, Literatur u.a. hier).

In jüngster Zeit jedoch beginnen sie auch in zivilrechtliche Verfahren Einzug zu halten: mithilfe phylogenetischer Analysen kann in einem Verfahren wegen HIV-Infektion auch untersucht werden, wie eng z.B. das HIV eines Angeklagten und des Klägers miteinander verwandt sind.
Anwälte und Staatsanwaltschaft könnten also versucht sein, diese Methode zu benutzen, um ihr Beweisproblem zu lösen – die Ergebnisse einer phylogenetischen Analyse als vermeintlicher ‚Beweis‘, dass der Beklagte den Kläger infiziert haben müsse.

Diese Idee ist keineswegs ein Hirngespinst – in Großbritannien wurden bereits zahlreiche Prozesse wegen absichtlicher oder fahrlässiger HIV-Infektion geführt, in denen die phylogenetische Analyse eines der wesentlichen Beweisverfahren war. Staatsanwaltschaften versuchten, mit Hilfe der Ergebnisse einer phylogenetischen Untersuchung die Vorgänge rund um die in Frage stehende Infektionskette zu rekonstruieren.

Dieses Untersuchungsverfahren wird jedoch wird nicht nur in Großbritannien, sondern auch in Deutschland angewandt. So soll ein Labor in Mecklenburg-Vorpommern mit diesen Untersuchung bereits große Umsätze machen.

Dass die Folgen dieser neuartigen Untersuchungsmethode gravierend sein können, zeigt wiederum der Blick nach Großbritannien: hier hat dieses Verfahren inzwischen drastische Auswirkungen. In einem Großteil der Fälle, die vor Gericht landen, erklären sich die Angeklagten schon vorab für schuldig, um so zumindest auf mildernde Umstände (und damit ein niedrigeres Strafmaß) wegen ihres Geständnisses hoffen zu können.

Die phylogenetische Analyse der HIV-Verwandtschaft kann also die Situation in Strafprozessen u.U. gravierend verändern. Aber – ist also alles nur „eine Frage der Abstammung“? Ist es in Zukunft nur noch die Frage einer biochemischen Analyse, um eine Infektion(skette) nachzuweisen? Dazu mehr im zweiten Teil des Artikels.

Gesundheit: weitere Rückwärtsrollen …

Die Zahl der Fälle, in denen gegen Positive juristisch vorgegangen wird, steigt. In Großbritannien, wo eh schon zahlreiche Positive verurteilt wurden, ist nun ein weiteres Urteil bekannt geworden.

Ein 38jähriger Italiener wurde in Glasgow wegen bewusster Übertragung von HIV und Hepatitis C verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen seine frühere Freundin infiziert zu haben, indem er bewusst keine Kondome verwandte.
Erstmals erfolgte damit in Großbritannien eine Verurteilung auch aufgrund einer Infektion mit Hepatitis C, wie Aidsmap berichtet.

Eine fahrlässige oder vorsätzliche Infektion mit HIV ist auch in Deutschland bereits seit langem strafbar. Auch erfolgen Verurteilungen wegen HIV-Infektion, i.d.R. mit der Anklage der fahrlässigen Körperverletzung.

Dennoch planen Politiker, unter ihnen mit federführend der CDU-Obmann im Gesundheitsausschuß Jens Spahn (26), eine weitere Verschärfung der Gesetzeslage: ein Gesetz gegen fahrlässige HIV-Verbreitung befindet sich auf dem parlamentarischen Weg (derzeit in den Ausschüssen).

Spahn ist auch beteiligt an der ablehnenden Haltung der CDU-Bundestagsfraktion zur Heroin-Abgabe an Schwerstabhängige. Es gehe darum, keine harte Droge zu enttabuisieren oder zu legalisieren, so Spahn (z.B. gegenüber N24 oder via Tagesspiegel, außerdem sei eine Heroin-Therapie zu teuer. Spahn stellt sich damit selbst gegen Politiker aus der eigenen Partei, die an erfolgreichen Modellprojekten beteiligt sind und auf deren Fortführung dringen.

Spahn, der u.a. auch Mitglied der ‚Kerntechnischen Gesellschaft‘ und des ‚Förderkreises deutsches Heer‘ ist, der auch an der umstrittenen parteiübergreifenden Initiative ‚Generationen- Gerechtigkeit‘ einiger Jung-Parlamentarier beteiligt war, als weiteres Anzeichen dafür, wie Aids- und Gesundheitspolitik insgesamt nach und nach in immer konservativeres Fahrwasser gerät?

Über Kondome und Ignoranz

Dass einige Politiker im Bundestag einen Antrag eingebracht haben, mit dem die ‚fahrlässige HIV-Verbreitung‘ zukünftig unter Strafe gestellt werden soll, geistert ja inzwischen sogar durch die sich ansonsten oftmals eher weniger durch Inhalt profilierenden Gratis-Homoblätter.

Dabei gerät allerdings gerne in Vergessenheit, dass eine bewusste Infektion eines/r anderen bereits heute strafbar sein kann – und dass schon heute Positive auch in Deutschland wegen ‚gefährlicher Körperverletzung‘ verurteilt werden, wie jüngst ein schwuler Mann in Memmingen.

Unterdessen läuft auch in Würzburg seit Ende Dezember 2006 ein Verfahren wegen bewusster HIV-Infektion (das außerhalb der regionalen Medien kaum wahrgenommen wird). Ein 38jähriger Mann afrikanischer Abstammung muss sich dort vor Gericht verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, mit mindestens sieben Frauen ungeschützten Sex gehabt zu haben; mindestens eine davon wurde mit HIV infiziert. Als Motiv wird ihm Rache vorgeworfen.
(In einem anderen Fall wurde gestern ein sehbehinderter HIV-positiver Berliner freigesprochen, der in Notwehr einen Potsdamer in den Finger gebissen hatte, der ihn vorher mehrfach rassistisch beleidigte und angriff.)

Ein Teil der schwulen Szene reagiert, eine langsam wachsende Zahl von Betreibern schwuler Treffpunkte schließt sich einer freiwilligen Selbstverpflichtung an (insbes. kostenloses Bereitstellen von Kondomen und Gel), in Berlin sogar unter einem „Markennamen“: safety4free.

Umso mehr macht es mich sauer, wenn (gerade auch in Berlin) immer noch Betreiber von Sex-Orten wie Darkrooms oder Saunen sich weigern, unentgeltlich Kondome auszugeben. Und, darauf angesprochen, reagieren mit Kommentaren wie ‚das musste dir schon selbst mitbringen‘ oder ‚das können wir uns hier nicht leisten‘.
Wem sie mit ihrer Ignoranz in die Hände spielen, ist wohl offensichtlich … und der Gast mag vielleicht nachdenken, ob er (es gibt Auswahl genug) nicht lieber an Orte gehen mag, die sich Gedanken um die Szene und ihre Gäste machen – und im Bedarfsfall Kondome bereit stellen.

Es gilt, ein Klima zu erhalten (oder auszubauen), das Solidarität ermöglicht, Diskriminierung vermeidet und so erst die Basis für Präventionsbemühungen bietet.

Die Versuche, Positive zu kriminalisieren, einseitig „Schuld“ und „Verantwortung“ nur einer Seite zuzuweisen, schreiten derweil voran. Wachsam bleiben.

Polizei MySpace?

MySpace plant, eine private Polizei gegen Sexualstraftäter einzuführen. Mit eigenen Datenbanken, ‚automatischer Pädophilenerkennung‘ und vorbeugender Fahndung.

Erst vor Kurzem habe ich ja geschrieben, warum ich plane mein MySpace-Profil wieder abzuschalten. Heute hat MySpace (via SpON) noch einen Grund nachgeliefert: MySpace hat sehr kurzfristig vor, Rasterfahndung in privater Hand aufzubauen.

MySpace hat Angst um seinen Ruf. In der US-Presse war es anscheinend zu mehreren Berichten gekommen, dass Pädophile versucht haben, MySpace als Forum für Kontaktanbahnungen zu benutzen.

Nichts fürchtet ein Forum wie MySpace, das gerade erst für viele Hunderte Millionen Dollar an Herrn Murdoch verkauft wurde, mehr als schlechten Ruf. Das schadet dem Image, und erst recht dem Börsenkurs (der Mutter Murdoch namens NewsCorp). Zudem lässt es die Nutzerzahlen erodieren, was wiederum weiterer Schaden ist.

Als Reaktion darauf hat MySpace nun vor, einen Site-interne Polizei einzurichten.
Die soll innerhalb von 30 Tagen eine Datenbank aller 550.000 wegen Sexualstraftaten verurteilten US-Amerikaner aufbauen. Für diese hauseigene Datenbank will MySpace erstmalig die (bisher getrennten) Daten aller Bundesstaaten zu einer integrierten Sexualstraftäter-Datenbank zusammenführen.
Alle Einträge in dieser neuen Datenbank sollen dann regelmäßig mit den MySpace-Profilen abglichen werden. Zudem soll die Datenbank als ‚vorbeugende‘ Identifizierungshilfe dienen.

Früher (zu Herolds Zeiten) nannte man das Rasterfahndung. Das war damals schon ziemlich eklig und vor allem umstritten, aber immerhin noch in staatlicher Hand, (vermeintlich) staatlich legitimiert und einer gewissen Kontrollmöglichkeit unterworfen.

Nun aber – Rasterfahndung elektronisch, und das ganze in privater Hand?
Erstmalig werden alle Daten in einer Datenbank zusammengeführt – und dann privat?
Irgendwelche MySpace-Mitarbeiter dürfen sich anmaßen Schnüffel-Privatstaat zu spielen?
Und das auch noch ‚vorbeugend‘, ohne konkreten ‚Tatverdacht‘? Wo bleibt die Unschuldsvermutung?
MySpace als privaten Schnüffel-Polizei?

Aber MySpace (bzw. wohl der ehrenwerte Herr Murdoch) treibt’s noch weiter.
Da könnten die Sexualstraftäter ja auf die Idee kommen, sich mit falschen Angaben anzumelden (oh, das werden wohl nicht nur die machen, wenn ich da an Gayromeo denke …). Also macht er in Washington Lobbyarbeit für ein Gesetz, das Sexualstraftäter zwingen soll, ihre Emailadresse zentral registrieren zu lassen und keine anonymen Emailadressen zu benutzen.
MySpace wird nebenbei (auch) zu einem Werkzeug Murdoch’scher konservativer Politik.

Es geht hier nicht darum, Sexualstraftaten zu verharmlosen. Aber es geht darum, wer macht Ermittlungen, Strafverfolgung (der Staat oder Private?). Es geht um Freiheitsrechte. Und um Polizei-Instrumente in privater Hand.

Jetzt noch mehr: MySpace ist nicht mehr my space …