Frankreich: ja, ich bin schwul – Minister Karoutchi outet sich (akt.)

Roger Karoutchi, Staatssekretär im Ministerrang für die Beziehungen zum Parlament, bestätigte am Freitag seine Homosexualität. Er sei glücklich, es gebe nichts zu verbergen.

Roger Karoutchi, 1951 in Casablanca geboren, ist Mitglied der UMP (früher des RPR) und seit 18. Mai 2007 Staatssekretär im Ministerrang für die Beziehungen zum Parlament (Secrétaire d’État chargé des Relations avec le Parlement).

Karoutchi betont „J’ai un compagnon et je suis heureux avec lui. Comme je suis heureux, je ne vois pas pourquoi il faudrait que je cache mon homosexualité“ (‚Ich habe einen Partner, und ich bin glücklich mit ihm. Ich bin glücklich, und ich wüsste nicht, warum ich meine Homosexualität verbergen sollte.‘).

Roger Karoutchi (Foto: rogerkaroutchi.info)
Roger Karoutchi (Foto: rogerkaroutchi.info)

Die Grundhaltung von Präsident Sarkozy habe ihm die Entscheidung, offen mit seiner Homosexualität umzugehen, leicht gemacht. Dieser lade seinen Partner zu privaten wie auch offiziellen Empfängen in gleicher Weise ein wie die Angehörigen anderer Minister.

Sarkozy habe ihn einmal in den Ferien eingeladen. Dabei habe er ihn gebeten auch seinen Partner mitzubringen, und auf sein (Karoutchis) Erstaunen habe Sarkozy bemerkt „Je te connais depuis trente ans. Je sais tout de toi, on n’en parle jamais. Ça suffit!“ (Ich kenne dich nun seit 30 jahren. Ich weiss alles von dir, auch wenn wir niemals darüber sprechen. Das reicht.“)

Das Interview für das Magazin ‚L’Optimum‘, in dem Karoutchi erstmals öffentlich über seine Homosexualität spricht, strahlt der französische Sender TF1 am 24. Januar erstmals aus.
Im Februar veröffentlicht Karoutchi ein Buch („Mes quatre vérités“), in dem er Medienberichten zufolge detaillierter über seine Homosexualität und seine Partnerschaft sprechen wird.

Nach dem Pariser Bürgermeister Bertrand Delanoë (öffentliches Coming Out 1998) ist Roger Karoutchi der zweite französische Spitzenpolitiker (und erstes Regierungsmitglied), der offen schwul ist.

weitere Informationen:
LeMonde online 23.01.2009 : Le ministre Roger Karoutchi révèle son homosexualité
Tetu 23.01.2009: Roger Karoutchi fait son coming-out
Karoutchis private Site rogerkaroutchi.info
Karoutchis Site als (früherer) Senator
Karoutchi im französischen Regierungs-Portal
tetu 26.01.2009: Roger Karoutchi préférait parler lui-même de son homosexualité
tetu 26.01.2009: GayLib salue le courage de Roger Karoutchi (GayLib ist der Name der Schwulengruppe der UMP)
tetu 25.03.2009: Pour Sarkozy, Karoutchi «n’aurait pas dû» faire son coming out
e-Ilico 25.03.2009: Karoutchi : Sarkozy attribue sa défaite à la primaire UMP à son coming out
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et – merci a un ami francais 🙂

Lambda Istanbul gerettet – Gericht urteilt im Sinn türkischer Schwulen- und Lesbengruppe

Die türkische Schwulengruppe Lambda darf weiter bestehen und aktiv sein. Dies entschied ein Gericht in Istanbul.

Das oberste Berufungsgericht hat die Entscheidung des lokalen Gerichts, dass Lambda seine Tätigkeit einstellen müsse, zurückgewiesen. Dies wurde der Gruppe gestern mitgeteilt. Die Erwähnung von Schwulen, Lesben und Transgender im Namen der Gruppe stelle keinen verstoß gegen die Moral dar.

Lambda Istanbul
Lambda Istanbul

Im Mai 2008 hatte ein Gericht in Istanbul auf Antrag des Istanbuler Gouverneursamtes die 1993 gegründete Schwulen- und Lesbengruppe Lambda zur Selbst-Auflösung verurteilt. Die Gruppe verletze türkische Gesetze zur Moral.

Das jetzige Urteil erkennt das Recht von schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender an, Vereine zu gründen.

Das Verfahren selbst wird nun an das lokale Gericht zurückverwiesen.

Lambda Istanbul
pinknews: Istanbul gay rights group wins appeal against closure under morality laws
Amnesty International: Turkish LGBT organization wins appeal against closure
365gay.com: Appeals court overturns order to close Turkish gay group

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Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei Betrieblicher Hinterbliebenenrente

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass Überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus Gründen der Gleichbehandlung einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben können, wenn für Ehegatten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine dahingehende Zusage besteht.

Nach dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 1. April 2008 (- C-267/06 – Maruko) sind die überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bei der im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung gewährten Hinterbliebenenversorgung überlebenden Ehegatten gleichzustellen, wenn die Lebenspartnerschaft nach nationalem Recht Personen gleichen Geschlechts in eine Situation versetzt, die in Bezug auf die Hinterbliebenenversorgung mit der Situation von Ehegatten vergleichbar ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 17. Juli 2002 – 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 -) verpflichtet der verfassungsrechtliche Schutz der Ehe in Art. 6 des Grundgesetzes den einfachen Gesetzgeber nicht, andere Lebensformen gegenüber der Ehe zu benachteiligen. Es ist damit Sache des einfachen Gesetzgebers, zu bestimmen, ob und inwieweit er zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft eine vergleichbare Situation schafft. Seit der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts“ ab 1. Januar 2005 für eingetragene Lebenspartner den Versorgungsausgleich eingeführt und in der gesetzlichen Rentenversicherung die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe gleichgestellt hat, ist rechtlich eine vergleichbare Situation auch hinsichtlich der im Arbeitsverhältnis zugesagten Hinterbliebenenversorgung geschaffen. Auch tatsächliche Unterschiede, die im Hinblick darauf, dass es sich bei der zugesagten Hinterbliebenenversorgung um Arbeitsentgelt des Versorgungsberechtigten handelt, die Annahme einer nicht vergleichbaren Situation rechtfertigen könnten, bestehen nicht.

Daraus folgt: Überlebende eingetragene Lebenspartner haben in gleichem Maße wie überlebende Ehegatten Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Voraussetzung ist, dass am 1. Januar 2005 noch ein Rechtsverhältnis zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem Versorgungsschuldner bestand; der Senat hat offen gelassen, ob dazu ein Arbeitsverhältnis erforderlich ist oder ob es ausreicht, wenn der Arbeitnehmer mit Betriebsrentenansprüchen oder unverfallbaren Anwartschaften ausgeschieden ist. Die Ansprüche ergeben sich seit seinem Inkrafttreten im Jahre 2006 aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und für die Zwischenzeit aus der im Arbeitsrecht allgemein geltenden Pflicht zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern.

Der Senat hat nicht über die Frage entschieden, welche Ansprüche gegenüber kirchlichen Arbeitgebern bestünden.

Geklagt hatte der überlebende eingetragene Lebenspartner eines ehemaligen Arbeitnehmers der Beklagten. Bei ihr besteht eine Versorgungsordnung, in der eine Hinterbliebenenversorgung zugunsten von Ehepartnern, nicht jedoch eingetragenen Lebenspartnern zugesagt ist. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Die Revision blieb vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos, weil der Lebenspartner des Klägers und ehemalige Arbeitnehmer der Beklagten bereits vor dem 1. Januar 2005 verstorben war.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Januar 2009 – 3 AZR 20/07 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19. Juli 2006 – 7 Sa 139/06 –

(Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts)

Gleichstellung bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente

Gleichstellung bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente ab 01.01.2005 – Bundesarbeitsgericht bestätigt Maruko-Urteil des EuGH

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hat soeben entschieden, dass Überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus Gründen der Gleichbehandlung einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben können, wenn für Ehegatten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine dahingehende Zusage besteht. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen die Argumentation des Bundesarbeitsgerichtes (BAG), die deutlich macht, dass sich Lebenspartner und Ehegatten in einer rechtlich vergleichbaren Situation befinden. Seit dem 1. Januar 2005, so urteilt das Gericht, ist mit dem Überarbeitungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz eine rechtlich vergleichbare Situation auch im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung geschaffen worden. Insofern hätten Lebenspartnerinnen und Lebenspartner im gleichen Maße wie Ehepartner einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung.

Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen, denn das Gericht wendet auf die Frage der Vergleichbarkeit von Ehen und Lebenspartnerschaften die Maßstäbe an, die der EuGH in seinem Urteil vom 01.04.2008 in der Rechtssache Maruko (C-267/06) vorgegeben hatte.
Der EuGH hat klargestellt, dass die Benachteiligung von verpartnerten Beschäftigten gegenüber verheirateten Beschäftigten beim Arbeitsentgelt eine durch die EU-Richtlinie 2000/78/EG verbotene unmittelbare Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung darstellt, wenn sie sich in einer rechtlich vergleichbaren Situation befinden. Die 1. Kammer des Zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichtes hatte in einem nicht bindenden Nichtannahmebeschluss vom 06.05.2008 die Auffassung vertreten, das die Vergleichbarkeit erst gegeben sei, wenn es keinerlei Unterschiede zwischen Ehen und Lebenspartnerschaften mehr gäbe. Dieser absurden Argumentation ist das Bundesarbeitsgericht nicht gefolgt.

(Pressemitteilung des LSVD)

Nachtrag
15.01.2009: LSVD: Hinweise für laufende Verfahren auf Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten

EU: gegenseitige Anerkennung von Homo-Ehen?

Das Europäische Parlament stimmt am morgigen Mittwoch darüber ab, ob in einem Mitgliedsstaat geschlossene Homo-Ehen auch in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden sollen.

Giusto Catania, Europa-Abgeordneter der vereinigten Europäischen Linken, hat als „Rapporteur“ den Entwurf einer Resolution eingebracht, die in einem ihrer Paragraphen auf die Anerkennung der in einem Mitgliedsstaat geschlossenen Homo-Ehen in denjenigen Mitgliedsstaaten zielt, die ihrerseits bereits Homoehen zulassen.

Diese Resolution „zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008“ fordert in Artikel 75

„75.    fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die Rechtsvorschriften hinsichtlich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften erlassen haben, auf, die von anderen Mitgliedstaaten angenommenen Bestimmungen, die ähnliche Auswirkungen haben, anzuerkennen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Leitlinien für die gegenseitige Anerkennung der bestehenden Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten festzulegen, um zu gewährleisten, dass das Recht gleichgeschlechtlicher Paare auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union unter den gleichen Bedingungen Anwendung findet wie dies in Bezug auf heterosexuelle Paare der Fall ist;”

Das Europa-Parlament wird sich am 14. Januar mit der Resolution befassen (Debatte und Abstimmung).

Eine ähnliche Resolution war auch von der britischen Europa-Abgeordneten Sharon Bowles eingebracht worden.

Derzeit gibt es in einigen EU-Staaten Homo-Ehen oder zivile Partnerschaften. Sie werden nur in einigen wenigen Fällen jeweils auch in einigen wenigen anderen EU-Staaten anerkannt. Eine EU-weite gegenseitige Anerkennung von Homo-Ehen existiert bisher nicht.

Weitere Informationen:
Europa-Parlament
Tagesordnung EU-Parlament für den 14.01.2008
Resolution „zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008“ (2007/2145(INI))
Sharon Bowles, eigene Website Sharon Bowles
Sharon Bowles campaign for equal recognition of civil partnberships across Europe
Pinknews: MEPs to vote on recognition of same-sex partnerships

Quiekendes Vieh vom Ex-Schwulenzeichner

Die derzeitige (immerwährende) Debatte um die Haltung von Kirchen zur Homosexualität („Ratzinger stellt sich gegen die Schöpfung“ und es gibt tatsächlich Proteste) bereichert der ehemalige Schwulenzeichner Ralf König mit einer eigenen Variante:

„Einfallsreich schuf Gott das Vieh, das quiekte, grunzte oder schrie.“

Nein, hier sind nicht schwule Männer gemeint (auch wenn die gelegentlich „sex pigs“ sein wollen), sondern es geht um „Archetyp“ – Ralf König zeichnet den Schiffbauer Noah.

Allerdings will König nicht mehr schwul sein – äh, nicht mehr ‚Schwulenzeichner‘.

„König sitzt mit hochgezogenen Beinen in einem großen Sessel und erinnert uns daran, daß er es ja gerade erst geschafft habe, das Image des Schwulenzeichners los zu werden. ‚Damit bin ich zu Ende, es reizt mich nicht mehr, denn ich habe alles erzählt, was ich über die Welt der Homosexuellen weiß.'“

Na, die Schwulen haben Herrn König ja auch genug Geld nachgeworfen, da kann man ja auch dann mal „mit zu Ende sein“  …

Und wenn man dann noch Chef der Deutschen Depressiven-Bewegung wird … aber – selbst lesen: „Ralf Königs neuer Comic für die F.A.Z.“

Nachtrag:
16.01.2009: Das obige Zitat wurde inzwischen (siehe Kommentare) von auf FAZ.net geändert. Es lautet nun „„Ich habe in siebenundzwanzig Jahren alles erzählt, was ich zur Schwulenszene erzählen konnte. Momentan reizen mich andere Themen.““

Josef schwul, Maria lesbisch – und Jesus?

Skandal in den Niederlanden … eine Krippe auf dem Amsterdamer Weihnachtsmarkt, in der Joseph als schwul und Maria als lesbisch dargestellt wird, in der Schwule und Lesben in ‚erotischer Kleidung‘ darghestellt werden, fhrt zu aufgeregten Debatten über das Verhältnis von Homosexualität und Religion. Berichten die Zeit sowie der Tagesspiegel in ihren Ausgaben vom 22.12.2008 (online).

Wird da eine saisonale Kuh durch das Dorf medialer Aufregung getrieben? Wer zwingt konservative Christen dazu, sich diese Krippe auf einem als „Rosa Weihnacht“ deklarierten Weihnachtsmarkt für Lesben und Schwule anzusehen? Fragen über Fragen, über die die Weihnacht den Mantel des Schweigens hüllen möge …

Man ist homosexuell, so wie man Linkshänder ist, basta

„Mein Leben ist leer seit dem Tod von Yves. Als er mich verließ, habe ich alles verloren, was wichtig war.“

Yves Saint-Laurent starb am 1. Juni 2008 an den Folgen eines Glioblastoms.

„Man ist homosexuell, so wie man Linkshänder ist, basta.
Ich glaubte immer an die Menschenrechte, an den Code Napoléon, wo Sexualität nicht gemaßregelt wird, wie das in Deutschland noch lange der Fall war. …
Nie haben wir unsere Liebe verleugnet. Viele junge Franzosen, vor allem aus der Provinz, schicken mir täglich Briefe, um mir dafür zu danken.“

Beide Zitate: Pierre Bergé, langjähriger Lebensgefährte von Yves Saint-Laurent, in einem lesenswerten Gespräch mit der FAZ „Mein Leben ist leer seit dem Tod von Yves.“

Berger und Saint-Laurent haben zahlreiche Projekte und Initiativen für Schwule und Lesben sowie Aids-Projekte unterstützt. Bergé ist Mitgründer und derzeit Präsident der Aids-Organisation ’sidaction‘. Die französische Schwulen-Zeitschrift „Tetu“ wurde von Berger mit initiiert und bis heute finanziell unterstützt.

Proktologische Lehrstunde

Analverkehr, Arschficken – ein tabuisiertes Thema, selbst bei vielen schwulen Männern. Erst recht, wenn Probleme auftreten.

– anale Selbstbefriedigung – was sollte man besser nicht anal einführen?
– was tun wenn etwas schief geht?
– welche Geschlechtskrankheiten können im Arsch vorkommen?
– wie werden anale Feigwarzen festgestellt?
– und was ist ein Proktologenstuhl? und was ein Proktoskop?
– um viele Probleme zu vermeiden – wie kann ich meinen Po pflegen?

Fragen über Fragen – die offen und verständlich Proktologe Dr. Andreas Bellmunt im Video erklärt:

Video: ich weiss was ich tu

Stonewall 2.0 – Schwule und Lesben in den USA werden wieder aktiv

Wut und Entsetzen über ein Verbot der Homo-Ehe in drei US-Bundesstaaten haben in den USA eine weitgehend unerwartete Folge – ein Wiedererstarken schwulen und lesbischen Aktivismus‘, der sich selbst den Namen „Stonewall 2.0“ gegeben hat. „Gay Marriage Ban inspires New Wave of Activists“, titelt die New York Times.

„Stonewall 2.0“ – ein Name, der erinnert an die Anfänge der 1970er-Schwulen und Lesbenbewegung, an die Aufstände in New York, an wütende Schwule, die nicht mehr kuschen sondern für ihre Rechte eintreten wollte.

Genau dies, Wut und Eintreten für eigene Rechte, scheint auch ein Moment hinter dem Engagement vor allem junger Schwuler und Lesben in den USA zu sein. Was als ‚No on H8 – nein zum Hass‚ und Protesten gegen massive Unterstützung für Homo-Gegener seitens der Mormonen begann, beginnt sich zu einer landesweiten neuen Bewegung für gleiche Rechte für Homos auszuwachsen.

Aktivismus statt Apathie – zahlreiche neue Gruppen entstehen überall in den USA nach den Abstimmungen des 4. November, junge Schwule und Lesben werden plötzlich wieder aktiv. „I’d been focused on other things in my life. Then Nov. 4 happened, and it woke me up,” zitiert die New York Times einen 23jährigen, der zusammen mit Freunden eine dieser Gruppen, die Equal Roots Coalition gründete.

Eine Bewegung, die schnell Unterstützer findet: “We’re a gay couple in West Hollywood, neither of us involved in activism, but we just wanted to help. And we were amazed at what happened,” ergänzt ein 30Jähriger.

„Gay Marriage Ban Inspires New Wave Of Activists“ schreibt die New York Times am 10.12.2008 in einem sehr lesenswerten Artikel und berichtet von Wut und Ungeduld, von neuen Aktionsformen und neuen Medien, von Homorechten in Zeiten von Twitter & Co.

Callboys sind in ihrem Beruf relativ vernünftig …

Stricher und Prostituierte sind Motoren der HIV-Infektion – diese These wird selbst heute noch gelegentlich vertreten. Ralf Rötten (SUB/WAY) dementiert.

„Callboys sind in ihrem Beruf relativ vernünftig. Meiner Meinung nach ist die Gefahr im privaten Umfeld weitaus größer. Am Anfang der AIDS-Krise wurde vermutet, dass Frauen in der Prostitution die Ausbreitung der Krankheit fördern. Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass dies in keiner Weiser der Fall war. Bei schwulen Männer verhält sich das nach meiner Einschätzung ganz ähnlich. Die Infektionsrate unter schwulen Sexworkern ist nicht größer als bei anderen Schwulen. Sex mit einem fremden Mann geschützt zu haben, ist nicht so schwer, wie in einer langjährigen Partnerschaft.“

Mehr über die Situation von Strichern und Callboys im Interview „GayRomeo ist eindeutig das wichtigste Internetportal für Callboys in Deutschland„, das Gay dating Tricks mit Ralf Rötten, Projekt Querstrich / SUB/WAY Berlin geführt hat.

Frankreich: Homoehe steuerlich anerkannt

In Frankreich hat die Steuerbehörde erstmals eine Homoehe steuerlich anerkannt – eine ausländische.

Erstmals haben die französischen Steuerbehörden eine Homoehe steuerlich anerkannt. Die beiden Männer kommen nun in den Genuss der gleichen steuerlichen Vorteile wie heterosexuelle Ehepaare.

Der Haken dabei: es handelt sich um ein niederländisches Paar, das seine Ehe in den Niederlanden geschlossen hat. Die beiden Männer leben seit Jahren im südfranzösischen Gers.

In Frankreich gibt es keine Homoehe, sondern den PACS (Pact civile de solidarité), ein zivilrechtlicher Vertrag, der im Gegensatz zur deutschen Lebenspartnerschaft auch von Heteros geschlossen werden kann (und auch in großem Umfang von Heteros genutzt wird).

Auch wenn homosexuellen Französinnen und Franzosen der Abschluss einer Homoehe weiterhin nicht möglich ist, erkennen die französischen Steuerbehörden nunmehr doch im Ausland geschlossene Homoehen an. Dies berichtet das österreichische Magazin Xtra! in seiner Ausgabe Oktober/November 2008.

Ein erfreulicher Entschluss der französischen Steuerbehörden, der jedoch nur für sehr wenige Ausnahmefälle Nutzen bringen dürfte.
Die nunmehr entstehende bizarre Situation, dass in Frankreich geschlossene schwule oder lesbische Lebenspartnerschaften von Franzosen schlechter gestellt sind als im Ausland geschlossene Homo-Ehen zeigt einmal mehr, wie dringend hier eine eu-weit einnheitliche Regelung und wechselseitige Anerkennung sinnvoll wäre.

Irak: Haft wegen Artikel über Homosexualität (akt.)

Sechs Monate Haft wegen eines Fachartikels über Homosexualität – im Irak ist dies möglich.

Ein wissenschaftlicher Artikel über Homosexualität brachte einen Arzt im Irak mit dem Gesetz in Konflikt.

Adel Hussein hatte im April 2007 einen wissenschaftlichen Artikel publiziert, in dem er sich mit Homosexualität beschäftigte. Dies missfiel dem Staatsanwalt von Erbil.

Am 24. November wurde der Arzt im nordirakischen Erbil (330km nördlich von Bagdad; kurdisches Autonomiegebiet) zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe sowie einer Geldstrafe von 125.000 Dinar (85 Euro) verurteilt, meldet nun ‚Reporters without Borders‘.

Die Organisation kommentiert “Sexual practices are part of the individual freedoms that a democratic state is supposed to promote and protect. Furthermore, Hussein did not defend homosexuality. He limited himself to describing a form of behaviour from a scientific viewpoint.”

Nachtrag:
10.12.2008: „Iraq reporter who wrote gay story freed“, meldet 365gay.

Florida: Adoptions-Verbot für Homos verstösst gegen die Verfassung

Nach jüngsten Rückschlägen beim Eintreten für die Homo-Ehe ein überraschender Erfolg für Schwule und Lesben in den USA: das Verbot der Adoption durch homosexuelle Paare verstoße gegen die Verfassung, urteilte ein Richter in Florida.

Bei den Präsidentschaftswahlen in den USA am 8. November hatten die Wähler in einigen Bundesstaaten auch über die Zulässigkeit der Homo-Ehe abzustimmen. In Florida, Arizona und Kalifornien waren die Gegner der Homo-Ehe erfolgreich. Dort heißt es zukünftig ‚Homo-Ehe per Verfassung verboten‚ – oder doch nicht?

Hoffnungen schöpfen Schwulen- und Lesben-Aktivisten, die gegen das Verbot der Homo-Ehe gerichtlich vorgehen wollen, durch ein überraschendes Urteil:

Das Verbot der Adoption für homosexuelle Paare verstoße gegen die Verfassung des Landes – so urteilte überraschend eine Richterin in Florida, berichtet der Miami Herald. In seinem 53seitigen Urteil betonte die Richterin Cindy Lederman:

„It is clear that sexual orientation is not a predictor of a person’s ability to parent.“

Im Namen der zuständigen Behörde (Department of Children & Families) werde er sofort Berufung gegen das urteil einlegen, teilte ein stellvertretender Generalbundesanwalt nach der Urteilsverkündung mit.

Bereits zum zweiten Mal (nach September 2008) hat damit in Florida ein Richter gegen das Adoptions-Verbot geurteilt. Nun wird sich der Satte Supreme Court mit der Frage beschäftigen.

Bulgarien führt Lebenspartnerschaft ein – für Heteros

Bulgarien führt eine zivile Partnerschaft ein. Doch – die Regelung soll nur für Heteros gelten, nicht für homosexuelle Lebenspartnerschaften. Mitglieder des EU-Parlaments protestieren.

Das bulgarische Parlament berät derzeit über die Einführung einer zivilen Partnerschaft. Allerdings, Bulgarien plant, diese Regelung nur für Paare von Mann und Frau zuzulassen. Homosexuelle Lebenspartnerschaften sollen von der Regelung ausgenommen sein.

EU-Parlamentarier forderten nun das bulgarische Parlament auf, die Gültigkeit der Regelung auch auf homosexuelle Paare auszuweiten. „Es stellt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung dar, wenn gemischte Paare eine Partnerschaft rechtlich registrieren lassen können, gleichgeschlechtliche Paare aber nicht. Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung ist in verschiedenen rechtlichen Dokumenten der Europäischen Union als verboten erklärt“, zitiert blu.fm aus dem Schreiben.

Erst jüngst hatten Äußerungen des Bürgermeisters von Sofia und Parteivorsitzenden der GERB (eine der großen Parteien Bulgariens) für Unruhe und Proteste gesorgt. Er werde alles in seiner Macht stehende tun, um Homosexuelle aus der Politik des Landes heraus zu halten, hatte Boyko Borisow bemerkt. Dies würde nur die Psyche der Menschen beeinträchtigen und wichtige Entscheidungen beeinflussen.
Beobachter vermuten, die Bemerkungen zielten auf den (unverheirateten) Premierminister Sergej Stanischew.

Bulgarien ist seit 2007 Mitglied der EU. Homosexualität wird in Bulgarien nicht strafrechtlich verfolgt, die Altersgrenze ist für einvernehmlichen Sex bei Heteros und Homos gleich. Seit 2003 existiert ein Antidiskriminierungsgesetz.

Bulgarien folgt mit deisem bizarren Vorhaben dem griechischen ‚Beispiel‘ …