Marsch für Menschenrechte – Annie Lennox und Tausende Teilnehmer fordern mehr Einsatz für Menschenrechte (akt.2)

Mehrere Tausend Menschen, Wienerinnen und Wiener sowie Teilnehmer der XVIII. Welt-Aids-Konferenz beteiligten sich am 20. Juli 2010 an einem ‚Marsch für Menschenrechte‘.Gast-Star: Annie Lennox.

9.000, wie die Polizei schätzte? Oder 25.000, wie die Veranstalter angaben? Es waren viele, die sich am ‚Human Rights March‘ beteiligten, den International Aids Society, Aidshilfe Wien und Hosi sowie Lennox‘ SING-Campaign veranstalteten.

Der Marsch für Menschenrechte startete um 18:30 Uhr nahe der Universität und führte zum Heldenplatz. Dort mündete er in eine Kundgebung (21:15 Uhr) mit anschließendem Konzert, das Pop-Sängerin und Aids-Aktivistin Annie Lennox gab. Schon zuvor hatte sich Lennox auf der in Wien stattfindenden XVIII. Welt-Aids-Konferenz für eine weltweite Einhaltung der Menschenrechte eingesetzt. Die 55jährige Lennox war jüngst zur „UNAIDS-Botschafterin des guten Willens“ ernannt worden.

 

Homophobie tötet - Teilnehmer des Human Rights March (Foto: Carsten Schatz)
Homophobie tötet - Teilnehmer des Human Rights March (Foto: Carsten Schatz)

Im Mittelpunkt der Demonstration: Menschenrechte – Menschenrechte von Homosexuellen und Transgender, von Sexarbeiter/innen und Drogenkonsumenten, Gefängnisinsassen und Menschen, die Sterbebegleitung brauchen.

 

Der 'Marsch für Menschenrechte' (Human Rights March), vor dem Parlament (Foto: www.thinkoutsideyourbox.net)
Der 'Marsch für Menschenrechte' (Human Rights March), vor dem Parlament (Foto: www.thinkoutsideyourbox.net)

Universeller Zugang zu Medikamenten und Behandlung wird nie möglich sein, wenn nicht die Menschenrechte gewährleistet sind – immer und überall. Dies war eine der zentralen Botschaften des Marsches. Oftmals erhielten, so die Organisatoren, diejenigen, die am schlimmsten von HIV und Aids betroffen sind, die geringste Aufmerksamkeit der nationalen HIV-Politik.

Annie Lennox spricht über HIV/Aids und menschenrechte sowie den Wiener 'Marsch für Menschenrechte' (Screenshot)
Annie Lennox spricht über HIV/Aids und menschenrechte sowie den Wiener 'Marsch für Menschenrechte' (Screenshot)

In vielen Staaten müssten Aids-Aktivisten ihr Leben riskieren, um von ihren Regierungen einen besseren Zugang zu HIV-Services sowie Test und Therapie zu fordern.

Teilnehmer des Human Rights March (Foto: Carsten Schatz)
Teilnehmer des Human Rights March (Foto: Carsten Schatz)

Aids sei eine einzigartige Herausforderung, und erfordere ungewöhnliche Maßnahmen, betonten die Organisatoren. Der Schutz der Menschenrechte sei der beste Schutz für die Öffentliche Gesundheit, so Lennox. Doch trotz vieler Worte in Sachen Menschenrechten würde immer noch engagiertes aktives handeln fehlen.

Human Rights March - Abschluss-Konzert Annie Lennox auf dem Heldenplatz (Foto: www.thinkoutsideyourbox.net)
Human Rights March - Abschluss-Konzert Annie Lennox auf dem Heldenplatz (Foto: www.thinkoutsideyourbox.net)

Bereits im Vorfeld des Marsches hatte Annie Lennox die österreichische Regierung aufgefordert, ihrer moralischen Verpflichtung nachzukommen und Geld für den Globalen Fonds zur Verfügung zu stellen. Kurt Krickler, Hosi Wien, ergänzte „Es ist peinlich für das Gastgeberland, so wenig zum Kampf gegen HIV und Aids beizutragen.“ Erst eine einzige Million Euro habe Österreich an den Globalen Fonds gezahlt, im jahr 2002, ergänzt Lennox.
Der österreichische Gesundheitsminister Stöger (der vor den überwiegend internationalen Teilnehmern im Gegensatz zu anderen Redner/innen auf deutsch sprach) erhielt bei seiner Rede Pfiffe und Buhrufe.

Danke an www.thinkoutsideyourbox.net und Carsten Schatz für jeweils 2 Fotos!

weitere Informationen:
10 Gründe, warum Menschenrechte im Zentrum des globalen Kampfes gegen Aids stehen sollten (pdf)
YouTube: Annie Lennox Talks About Human Rights and HIV/AIDS Rally
humanrightsnow.org 20.07.2010: Annie Lennox, AIDS Leaders to Call for Enforcement of Human Rights in Fight Against HIV
AIDS2010 20.07.2010: Human Rights Protections Essential in Drive for Universal Access (pdf)
DAH 20.07.2010: 20. Juli: Menschenrechtsmarsch in Wien mit Sängerin Annie Lennox
Vienna online 20.07.2010: AIDS- Konferenz: Mehr Beitrag Österreichs gefordert
POZ 20.07.2010: HIV March in Vienna Links Science and Human Rights
think outside your box 21.07.2010: Fotos vom Menschenrechtsmarsch am 20.7. in Wien
DAH-Blog 21.07.2010: Bock bloggt Teil 3 | Human Rights Now!
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Broken Promises Kill – internationalen Kampf gegen Aids weiter finanzieren! (akt.3)

„Broken Promises Kill“ – unter diesem Motto protestierten Aids-Aktivisten bei der Eröffnung der Welt-Aids-Konferenz Wien auf eine drohende Finanzierungs-Krise der weltweiten Aids-Bekämpfung hin. IAS-Präsident Montaner äußerte seinen tiefen Frust über das Verhalten der G8- und G20-Staaten.

18. Juli 2010 – In Wien wird die Welt-Aids-Konferenz eröffnet. Aids-Aktivisten aus zahlreichen Staaten protestieren anlässlich der Eröffnung dagegen, dass die internationale Aids-Bekämpfung zunehmend durch fehlende Mittel und nicht eingehaltene Finanzierungs-Zusagen in Gefahr gerät.

Die G8-Staaten hätten einen „ungedeckten Scheck“ ausgestellt, klagten die Aktivisten. Hunderte Aids-Aktivisten besetzten in stillem Protest die Bühne der Eröffnungsveranstaltung und warnten „No retreat – fund AIDS“.

Broken Promises Kill
Broken Promises Kill (Foto: Dirk Sander)

Julio Montaner, Präsident der International Aids-Society IAS, Veranstalterin des Kongresses, betonte in der Eröffnungsveranstaltung, er könne seinen tiefen Frust und seine Enttäuschung während der letzten G8- und G20-Treffen nicht verbergen. Die gleichen Staaten, die mit Leichtigkeit Geld auftreiben könnten um ihre Freunde in der Finanzwirtschaft und gierige Wall-Street-Banker zu retten, hätten angeblich eine leere Geldbörse, wenn es um die globale Gesundheit ginge.

Broken Promises Kill
Broken Promises Kill (Foto: Dirk Sander)

Michel Sidibé, UNAIDS-Generaldirektor, forderte die Einführung einer ‚Robin-Hood-Steuer‚, einer Abgabe auf globale Finanztransaktionen, um globale Gesundheit zu finanzieren.

Schon kurz zuvor hatten französische und US-Aktivisten gegen das Verhalten ihrer Regierungen protestiert. Sie hatten US-Botschafter Eric Goosby und den französischen Botschafter Patrice Debré aufgefordert, Finanzierungszusagen einzuhalten.

Act Up Paris protestiert gegen Botschafter Patrice Debre (Foto: ACT UP Paris)
Act Up Paris protestiert gegen Botschafter Patrice Debre (Foto: ACT UP Paris)

Nicht nur die US-Regierung schränkt ihre Finanz-Zusagen im internationalen Kampf gegen Aids ein, auch europäischen Regierungen stellen zunehmend weniger Mittel bereit. So bestand schon im Januar 2010 der Verdacht, dass Deutschland seine Finanzierungs-Zusage 2010 für die Globalen Fonds bricht. Nach Angabe von ‚Ärzte ohne Grenzen‘ plant das Entwicklungshilfe-Ministerium unter Minister Niebel nun, „den deutschen Beitrag an den Globalen Fonds gegen Aids, Malaria und Tuberkulose auf ein Drittel zu senken. Von insgesamt 600 Millionen auf 200 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren.“ Und ausgerechnet Konferenz-Gastgeber Österreich teilte dem globalen Fonds mit, ab 2011 überhaupt keine Mittel mehr zur Verfügung stellen zu können.

Die internationale Hilfsorganisation ‚Ärzte ohne Grenzen‘ hatte bereits im Mai gewarnt: „Der Rückzug der Geber wird noch mehr Menschen am Zugang zur Behandlung hindern und all die Erfolge, die in den letzten Jahren erzielt wurden, untergraben.“

Danke an Dirk Sander für 2 Fotos!

weitere Informationen:
alivenkickin 18.07.2010: UN Milleniumsziele 2000 . . . Ziele erreicht?
domradio 16.07.2010: „Die Epidemie ist in vollem Gang“
Ärzte ohne Grenzen 16.07.2010: Österreich verweigert dem Kampf gegen Aids, Tuberkulose und Malaria bis 2014 die Unterstützung
Ärzte ohne Grenzen 27.05.2010: Ärzte ohne Grenzen warnt Geberländer vor Rückzug im Kampf gegen HIV/Aids
ACT UP Paris 18.07.2010: 2010, year of broken promises?
aidsmap 18.07.2010: No retreat from AIDS funding, XVIII AIDS conference demands
Joe.My.God 18.07.2010: Vienna: Poz Activists Halt World AIDS Conference With Mass Die-In
rod online 18.07.2010: Protesters Stage „Die In“ to Delay the AIDS 2010 Opening Ceremony
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Kieler Urteil gegen HIV-Positiven: Fünf Jahre in Haft & Psychiatrie-Unterbringung

„Welche Rolle spielt eine nicht nachweisbare Viruslast“ Mit dieser Frage Hatten sich Corinna Gekeler und Karl Lemmen in einem Gastbeitrag am 6. Juli 2010 beschäftigt ((Versuchte) HIV-Übertragungen vor Gericht: Welche Rolle spielt eine nicht nachweisbare Viruslast?).
Heute behandeln beide Autoren in einem Gastbeitrag einen aktuellen Fall aus Kiel, in dem u.a. ebenfalls die Viruslast des Angeklagten ein Thema war:

Kieler Urteil gegen HIV-Positiven:
Fünf Jahre in Haft & Psychiatrie-Unterbringung

Das Kieler Landgericht verurteilte 28.Juni 2010 einen 47-jährigen Mann am wegen zweifacher vollendeter und fünffacher gefährlicher Körperverletzung. Der gelernte Maler wird auf Anordnung des Gerichts in der Psychiatrie untergebracht. Das Gericht billigte ihm wegen massiver Hirnschädigungen und einer schweren Persönlichkeitsstörung erheblich verminderte Schuldfähigkeit zu. Die Kammer blieb zwei Jahre unter dem Antrag der Anklage, die beiden infizierten Frauen als Nebenklägerinnen verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Fall
Der Angeklagte gab zu, seine HIV-Infektion trotz ausdrücklicher Nachfragen seiner Partnerinnen zum Teil verschwiegen und in einem Fall sogar geleugnet zu haben. Dies verteidigt er damit, dass er sich immer „super“ gefühlt habe und aufgrund seiner nicht nachweisbaren Viruslast davon ausgegangen war, nicht mehr ansteckend zu sein. Er hatte sogar die Medikamente einige Zeit abgesetzt, da er sich für „geheilt“ hielt. Die zuerst angesteckte Frau beschuldigte er sogar wider besseres Wissen, sie habe ihn infiziert.
Der Mann saß wegen Wiederholungsgefahr seit Oktober 2009 in U-Haft, nachdem ihn eine der beiden infizierten Frauen angezeigt hatte. Eine zweite Infizierte erlitt Nierenversagen und war sogar zeitweilig gelähmt. Beide betroffene Frauen müssten nun nicht nur eine erheblich verminderte Lebensqualität hinnehmen, sondern auch mit einer geringeren Lebenserwartung rechnen, betonte das Gericht.
Bei dem Angeklagten war die Krankheit 2004 mit schwersten Symptomen wie starkem Gewichtsverlust und einer Lungeninfektion ausgebrochen. Die HIV-Medikamente setzte er ab, als seine Viruslast unter der Nachweisgrenze war. Er ging erst wieder in die Aids-Ambulanz der Universität Lübeck, als eine der Sexpartnerinnen infiziert war. Da sei seine Viruslast „exorbitant hoch und er hochinfektiös“ gewesen, sagte Richter William. Dennoch kontaktierte er weitere Frauen, um ungeschützten Sex zu haben.
Das Gericht betonte, es wäre möglicherweise gar nicht zu den Taten gekommen, wenn die Ärzte 2004 die Hirnschädigung nicht nur festgestellt, sondern auch genauer untersucht hätten. Durch den massiven Abbau von Hirnmasse habe der Angeklagte schon damals nicht mehr richtig einsehen können, was mit ihm und anderen geschehe.

Erstes Resümee
Welches Gewicht die Viruslast letztendlich bei der Urteilsfindung spielte, kann noch nicht geklärt werden, da das Urteil noch nicht vorliegt. Sollte die gestiegene Viruslast darin ein ausschlaggebendes Argument darstellen, müsste jedoch auf die rechtlichen Konsequenzen für das Gegenteil, also die nicht nachweisbare Viruslast, diskutiert werden.
Ein Rolle scheint aber auf jeden Fall zu spielen, dass der Verurteilte seine Infektion verschwiegen bzw. verleugnet hatte und die Frauen ohne ihr Wissen einer großen Gefahr aussetzte. Unklar bleibt auch, wie es zu der vermutlich unzureichenden ärztlichen Behandlung des Mannes kommen konnte.

Quellen:
http://www.focus.de/panorama/welt/prozesse-aids-kranker-wegen-ungeschuetztem-sex-verurteilt_aid_524493.html
ln-online/lokales vom 29.06.2010 00:00: http://www.ln-online.de/news/2810203
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/hamburgschleswigholstein_nt/article8206865/Fuenf-Jahre-Haft-fuer-HIV-Infizierten.html

Vielen Dank an Corinna Gekeler und Karl Lemmen für diesen Beitrag!

gutaussehend, klug und unkompliziert – „www.aidshilfe.de“ im neuen Design

Gutaussehend, klug und unkompliziert: Die neue Website der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH) ist ein Traumpartner, wenn es um HIV/Aids und andere sexuell übertragbare Infektionen geht. Am 13. Juli geht das Portal online und soll in Zukunft die erste Adresse zum Thema sein.

Was kann ich tun, wenn das Kondom gerissen ist? Wo lasse ich mich testen? Wie funktioniert eine Kombinationstherapie? Soll ich auf der Arbeit sagen, dass ich positiv bin? – aidshilfe.de gibt Auskunft über Schutz sowie alle Themen, die im Leben mit HIV eine Rolle spielen. Außerdem informiert die Deutsche AIDS-Hilfe auf der Seite über aktuelles Geschehen aus Wissenschaft, Gesellschaft, Politik und Selbsthilfe. Für Journalisten stehen zusätzlich Hintergrundinformationen bereit.

www.aidshilfe.de - im neuen Look (Screenshot Startseite)
www.aidshilfe.de - im neuen Look (Screenshot Startseite)

„Die Deutsche AIDS-Hilfe bietet mit der neuen Seite Information, Dialog und Service für Menschen mit und ohne HIV“, sagt Dirk Hetzel, Referent für internetgestützte Prävention der DAH. „Wir schreiben damit eine Erfolgsgeschichte fort: Nicht-Infizierte und Infizierte werden gemeinsam zu Gesundheitsthemen informiert.“

aidshilfe.de verwendet eine klare, einfache Sprache, die jeder versteht, und verweist auf weiterführende Informationen.

Dabei nutzt das Portal die ganze Klaviatur des Web 2.0: Im Blog liefert das Redaktionsteam von aidshilfe.de Hintergründe zu aktuellen Themen und lädt die Nutzerinnen und Nutzer zum Diskutieren ein. Videocasts ermöglichen Einblicke ins reale Leben mit HIV. Wer sich bei aidshilfe.de als User registriert, hat außerdem die Möglichkeit, die Seite seinen Bedürfnissen entsprechend mitzugestalten – mit den persönlichen Lieblingsrubriken auf der Startseite.

www.aidshilfe.de im neuen Look - Screenshot Info-Seite
www.aidshilfe.de im neuen Look - Screenshot Info-Seite

Besonderen Wert legt die Deutsche AIDS-Hilfe auf Service und Vernetzung: Über aidshilfe.de finden Interessierte schnell zu allen Angeboten von Aidshilfe-Organisationen in Deutschland. Ein Veranstaltungskalender listet Aktivitäten und ermöglicht registrieren Usern online die Anmeldung zu Seminaren. Infomaterialien können unkompliziert bei unserem Versand bestellt werden.

An den Start geht www.aidshilfe.de mit einer besonderen Aktion: „HIV ist mir nicht egal – 1.000.000 Klicks in einer Woche!“

1.000.000 Klicks in einer Woche
1.000.000 Klicks in einer Woche

Das Besondere an der Aktion: Du kannst mit einem Klick auf den Button (auf www.aidshilfe.de) nicht nur ein Zeichen setzen – sondern mit etwas Glück auch ein tolles Berlin-Wochenende gewinnen!

Die Deutsche AIDS-Hilfe ist der Dachverband von rund 120 Aidshilfen in Deutschland. Sie betreibt in erfolgreicher Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung HIV-Prävention und vertritt die Interessen von Menschen mit HIV/Aids in Öffentlichkeit, Politik und Wissenschaft.

(Versuchte) HIV-Übertragungen vor Gericht: Welche Rolle spielt eine nicht nachweisbare Viruslast?

Immer wieder stehen auch in Deutschland Menschen vor Gericht mit dem Vorwurf, andere fahrlässig oder vorsätzlich mit HIV infiziert zu haben. ‚Bei mir ist die Viruslast unter der Nachweisgrenze‘, mag der ein oder andere denken, sich an das EKAF-Statement und die Viruslast-Methode erinnern. Doch – wie sieht es in der Realität vor Gericht aus? Welche Bedeutung haben Viruslast und EKAF-Statement vor Gericht?  In einem Gastbeitrag beleuchten Corinna Gekeler und Karl Lemmen von der Deutschen Aids-Hilfe drei aktuelle Urteile und ihre Bedeutung.

(Versuchte) HIV-Übertragungen vor Gericht – Welche Rolle spielt eine nicht nachweisbare Viruslast?

von Karl Lemmen & Corinna Gekeler, Deutsche AIDS-Hilfe

Die deutsche Rechtsprechung weist große Unterschiede auf. Insbesondere die Viruslust unter HAART wird sehr verschieden beurteilt. Würde man die „EKAF-Kriterien“ auch als rechtstaugliche Maßstäbe 1:1 umsetzen, müsste die von den Schweizern vorgesehene Herstellung eines Informed Consent zwischen den Beteiligten nämlich auch eine Rolle spielen.
Wir  dokumentieren hier aktuelle Fälle aus der Presse und ergänzt die Bewertung eines Würzburger Urteils aus 2007 durch neue Information aus einem medizinrechtlichen Fachblatt.

Urteil 1: Fulda
Das Amtsgericht Fulda verurteilte Anfang März eine 32-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr1. Der HIV-Positiven wurde zur Last gelegt, durch ungeschützten Sex eine Infektion ihres 41-jährigen Freunds „billigend in Kauf“ genommen zu haben. Die Frau erwartet das zweite Kind von ihrem Partner, der inzwischen wieder ungeschützten Sex mit ihr habe. Weder er noch das erste Kind wurden infiziert, jedoch ein Kind aus erster Ehe. Der Ex-Mann hatte laut Berichten in der Lokalpresse ausgesagt, seinen Nachfolger von der HIV-Infektion seiner Ex-Frau informiert zu haben. Auch die Verurteilte bestritt, über ihre Infektion gelogen oder geschwiegen zu haben.
„Zudem habe ihr eine Ärztin gesagt, die Viruslast sei so gering, dass sie nicht ansteckend sei. Doch während eines Gesprächs mit dem Richter hatte die Ärztin dieser Behauptung widersprochen. Auch ein medizinischer Sachverständiger aus Fulda, bei dem die Angeklagte in Behandlung ist, gab an, dass man eine Ansteckungsgefahr nie ganz ausschließen könne“, so die Lokalpresse.

Urteil 2: Kiel
Seit April 2010 ist ein 47-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen (HIV-Übertragungen) und wegen versuchter Körperverletzung in fünf Fällen vor dem Kieler Landgericht angeklagt. Der HIV-Positive sitzt wegen Wiederholungsgefahr seit Oktober 2009 in U-Haft. Als Zeuginnen geladene Sexpartnerinnen sagten aus, er habe in Internetforen gezielt „Sex ohne Gummi“ gesucht.
Er gibt zu, seine HIV-Infektion trotz ausdrücklicher Nachfragen seiner Partnerinnen zum Teil verschwiegen und in einem Fall sogar geleugnet zu haben. Dies verteidigt er damit, dass er sich immer „super“ gefühlt habe und aufgrund seiner nicht nachweisbaren Viruslast davon ausgegangen war, nicht mehr ansteckend zu sein. Er hatte sogar die Medikamente einige Zeit abgesetzt, da er sich für „geheilt“ hielt. Auf Anraten seines Arztes nimmt der Angeklagte jetzt wieder HIV-Medikamente, obwohl er sich über die Notwendigkeit wundere. Die Idee, dass die Viruslast ohne die Pillen wieder steigt, sei ihm nicht gekommen. Er habe sich darüber keine Gedanken mehr gemacht. Sein Arzt sagte vor Gericht aus, er habe den Mann auf die weiterhin bestehenden Risiken hingewiesen. Weitere Experten stellten dem interessierten Richter die Bedeutung der Viruslast vor, was wohlwollend zur Kenntnis genommen wurde.
Voraussichtlich im Juni und Juli werden drei weitere Verhandlungstage folgen. Momentan wird ein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten erstellt.2

Urteil 3: Würzburg
INFO erfuhr neue, interessante Details zu einem Urteil vom Landesgericht Würzburg aus dem Jahr 2007 (1) aus einem Beitrag im Fachblatt für Medizinrecht (2). Darin schreibt RA Dr. Jörg Teumer, der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Aufgrund antiretroviraler Mittel sei seine Viruslast unter der Nachweisgrenze gewesen, wodurch er davon ausgegangen war, es könne keine Übertragung stattfinden. Bei einer der Partnerinnen konnte medizinisch eine auf den Angeklagten zurückgehende HIV-Infizierung nachgewiesen werden.
Das Gericht betonte, dass bei den Sexualpartnerinnen, die über die HIV-Infektion Bescheid gewusst und dennoch mit dem angeklagten sexuell verkehrt hätten, eine strafausschließende eigenverantwortliche Selbstgefährdung bzw. eine wirksame Einwilligung vorliege, aus der sich keine Strafbarkeit ergebe. Ein solcher „Informed Consent“ zur Selbstgefährdung bietet demnach weiterhin Schutz vor Klagen oder gar Verurteilungen – unabhängig von der Höhe der Viruslast. Aber natürlich nur, wenn die Absprache allen Beteiligten ‚erinnerlich‘ ist.
Was die Beurteilung der Viruslast im Infektionsgeschehen betrifft, gibt es nach wie vor unterschiedliche Expertenaussagen. Gerichte urteilen ebenfalls sehr unterschiedlich, wie dieses Würzburger Urteil und der Nürtinger Fall belegen.

Für den Autor Jörg Teumer trägt das LG Würzburg mit seinem Urteil dem aktuellen Behandlungsstand Rechnung: „Solange es keine 100 % sicheren wissenschaftlichen Belege dafür gibt, dass eine Infizierung Anderer bereits aufgrund der regelmäßigen Einnahme dieser Medikamente vollständig (!) ausgeschlossen ist, darf eine Kondombenutzung beim Sexualverkehr nicht unterbleiben und führt das Unterlassen dieser Schutzmaßnahme zur Strafbarkeit. Ärzte, Apotheker oder Mitarbeiter von Aids-Beratungsstellen etc., die dennoch einen Sexualverkehr ohne Kondombenutzung befürworten oder gar anregen, laufen daher Gefahr, sich wegen Beihilfe oder Anstiftung zu einem Körperverletzungsdelikt strafbar zu machen.“

Fazit
Die Urteile aus Fulda und Würzburg zeigen, dass das Thema Viruslast in den Gerichten angekommen ist und wie unterschiedlich es bewertet wird, nämlich meist in Abhängigkeit von der Stellungnahme der geladenen medizinischen Experten. Man kann sich hier im Moment auf nichts verlassen und ist in jedem Fall der „Willkür“ der jeweils geladenen Gutachter ausgeliefert. Zumindest so lange, wie Fachverbände wie DAIG und DAGNAE hier nicht mit einer Stimme sprechen.
Ein Ausweg für alle Fälle (unabhängig von der Viruslast) könnte die Herstellung eines „Informed Consent“ zum Kondomverzicht sein; denn wer im Wissen um die HIV-Infektion des Gegenübers in ungeschützten Sex einwilligt, der begeht eine „strafausschließende Selbstgefährdung“. Frage ist natürlich, wie realistisch eine Vereinbarung ist, und ob man bei Bedarf immer Papier und Bleistift zur Hand hat bzw. haben möchte, um sich vor Gericht vor eventuellen „Erinnerungslücken“ seiner Sexualpartner schützen zu können.

(1) Quellen: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,679064,00.html und http://www.fuldaerzeitung.de/newsroom/regional/Fulda-amp-Region-Ungeschuetzter-Sex-HIV-Infizierte-verurteilt%3Bart25,251310
(2) Quellen: http://breaking-news.de/blog/2010/04/05/kiel211-hiv-infizierter-bestreitet-ausreichende-kenntnis-von-ansteckungsgefahr/, http://www.kiel-informativ.de/news-442.html und ein mündlicher Bericht einer Prozessbesucherin
(3) 1 Ks 901 Js 9131/2005 25
(4) RA Dr. Jörg Teumer: Neues zum Thema Aids und Strafrecht. In: MedR 2010 Heft 1

Vielen Dank an Corinna Gekeler und Karl Lemmen für diesen Beitrag!

Fortsetzung: „Kieler Urteil gegen HIV-Positiven: Fünf Jahre in Haft & Psychiatrie-Unterbringung

Solidays – 3 Tage Festival gegen Aids

An diesem Wochenende finden in Paris die ‚Solidays‘ statt – ein dreitägiges Festival mit über 200 Künstlern, die sich gegen Aids und für Menschen mit HIV engagieren.

Paris Longchamps, 25. bis 27. Juni 2010 – drei Tage, 200 Künstler, über 80 Konzerte, über 200.000 erwartete Zuschauer. In Paris findet an diesem Wochenende ein Aids-Benefiz der besonderen Art statt, „für das Leben und für die Solidarität“.

Es soll wieder eine „erogene Zone der Solidarität“ werden, wie die Veranstalter das Konzert 2008 bezeichneten. 160.000 Zuschauer wohnten dem dreitägigen Spektakel damals bei.

Die ‚Solidays‘ wollen der finanziellen Krise zahlreicher Aids-Organisationen begegnen – in Frankreich reduzieren zahlreiche Kommunen und Departements ihre Unterstützung für Aids-Organisationen.

Solidays (Screenshot)
Solidays (Screenshot)

Die ‚Solidays‘ finden 2010 bereits zum zwölften Mal statt. Ins Leben gerufen wurden sie von der Organisation ‚Solidarité Sida‘ (Aids-Solidarität).

Seit ihrer Gründung konnten die ‚Solidays‘ bisher insgesamt 10,6 Millionen Euro erwirtschaften, die für HIV-Prävention sowie für die Unterstützung HIV-Positiver eingesetzt werden.

weitere Informationen:
solidays
Solidarité Sida
Tetu 24.06.2010: Solidays 2010: record d’affluence en vue pour le festival contre le sida
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Robert Badinter – oder die Würde der Menschen

„Es gibt kein ‚aber‘!“ – Mit diesen Worten steht Robert Badinter immer wieder ein für die Unbedingtheit des Verbots der Todesstrafe. 1981 hat Frankreich weitgehend ihm, damals Justizminister unter Mitterrand, die Abschaffung diskriminierender Gesetze gegen Homosexuelle zu verdanken.

Erst jüngst jährte sich in Deutschland ein beinahe schon vergessenes Jubiläum: am 11. Juni 1994 trat die Abschaffung des §175 in Kraft. Auch Frankreich hatte seine gegen Homosexuelle gerichteten Gesetze. Und einen Mann, der bei der Abschaffung dieser (und anderer) Gesetze eine besondere Rolle hatte: der weit über Frankreich hinaus für seinen Kampf für die Abschaffung der Todesstrafe bekannt gewordene Robert Badinter.

Zur Würdigung von Robert Badinter heute ein Gastbeitrag aus Frankreich von Manfred:

Robert Badinter – oder die Würde der Menschen.

Es gibt Momente, Eindrücke, die sich ein für allemal ins Gedächtnis eingraben: die außerordentliche Ansprache des französischen Justizministers Robert Badinter am 17. September 1981 vor der Nationalversammlung in Paris, in der er für die Abschaffung der Todesstrafe plädierte, gehört zu ihnen. Dass diese Rede „außerordentlich“ war, basierte nicht nur auf der ein für allemal einmaligen Persönlichkeit des Redners, sondern auch an dem Thema und der Heftigkeit der Debatten, von der wir uns heute nur schwer ein Bild machen können. *)

Dass ich dieser Persönlichkeit vor wenigen Wochen bei einem Spaziergang im Luxemburggarten in einer Wegbiegung geradezu in die Arme lief, war Anstoß, sich anderer seiner Engagements zur Verteidigung der Würde des Menschen, gleich in welcher Form, zu erinnern:

Robert Badinter Juni 2010
Robert Badinter im Jardin du Luxembourg, Paris, Juni 2010

Vor drei Jahren wurde der 25. Jahresstag gefeiert, an dem die von Präsident Mitterrand versprochene und von Robert Badinter eingeleiteten Wahl zur Abschaffung des unter dem Vichy-Regime herausgegebenen Gesetzes von der Nationalversammlung stattfand, das homosexuelle Verbindungen unter 21 Jahren mit Gefängnis von sechs Monaten bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von 6 bis 20.000 Franken bestrafte, während solche von Heterosexuellen nur unter 15 Jahren verboten waren.

Zwei Fakten nur, die den lebenslangen, er wurde 1928 geboren, nie nachlassenden Kampf eines Mannes -in anderem Zusammenhang würde man von einem „Gerechten – d’un juste“ sprechen- zur Erhaltung und zugunsten der Unantastbarkeit der Menschenwürde verdeutlichen.

In den darauf folgenden Jahren, in denen er u.a. auch von 1986 bis 1995 Präsident des Verfassungsrates war, und bis heute hat er nicht nachgelassen sich um Gesellschaftsfragen zu sorgen, aufmerksam zu verfolgen, welchen Lauf unsere Gesellschaft nimmt – oder welchen Entgleisungen sie ausgesetzt ist.

Er hat die von Frankreich offizielle Unterbreitung einer Erklärung vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen für die „Allgemeine Straffreiheit bei Homosexualität“ – „Pour une dépénalisation universelle de l’homosexualité » mitgetragen. Überhaupt: Fragen welche die „Sitten“ betreffen („les moeurs“ würde man in hier Frankreich sagen) finden bei ihm immer ein offenes Ohr.  So ist es nicht selten, ihn von Zeit zu Zeit in einem Fernsehinterview zu sehen, oder ihm in einer Gesprächsrunde im Radio zu begegnen, in der er vor Tagen von einem Journalisten als „le sage des sages“ –der Weise unter den Weisen- vorgestellt wurde. Bei Grundsatzfragen wie z.B. die Erhaltung der Menschenrechte, die Unantastbarkeit der Menschenwürde scheint für ihn keine Diskussion möglich zu sein. Und das ist gut so. In einem kürzlichen Fernsehgespräch über die Abschaffung der Todesstrafe wagte eine seiner Gesprächspartnerinnen ein: „Natürlich, sie haben Recht. Aber …“ Wie ein Peitschenhieb kam seine Unterbrechung: „Non, Madame, il n’y a pas de mais!“ – Nein, Madame, es gibt kein Aber !“ Ende der Diskussion.

Hier ein kurzer Auszug aus der Rede von Robert Badinter – und welch ein Redner! – am 20. Dezember 1981 anlässlich der Abstimmung über die Straffreiheit bei Homosexualität:

« Diese Versammlung kennt die Art von Gesellschaft, die immer von Willkür, von Eigenmächtigkeit, Intoleranz gekennzeichnet war. Der Fanatismus oder der Rassismus haben ständig Jagd auf die Homosexualität gemacht. Eine solche Diskriminierung, diese Unterdrückung sind unvereinbar mit den Prinzipien eines großen Landes der Freiheit wie das unsere. Es ist endlich an der Zeit sich bewusst zu werden, was Frankreich den Homosexuellen schuldet, wie allen anderen Bürgern in vielen Bereichen.

Monsieur – oserais-je un cher Monsieur? car vous êtes cher à mon coeur – Merci.

Manfred

*) Seine Bemühungen, sein regelrechter Kampf um die Abschaffung der Todesstrafe hat eigentlich schon 1972 (siehe: Wikipedia) begonnen.

** Unter seinen vielen Veröffentlichen befindet sich auch ein Buch über „Oscar Wilde – oder die Ungerechtigkeit“

Merci – vielen Dank an Manfred für diese Würdigung Robert Badinters‘ !

Polen hat die Wahl (akt.2)

20. Juni 2010 – der Staatspräsident wird gewählt. Einer der Kandidaten: Jaroslaw Kaczynski.

Polen wählt am 20. Juni 2010 ein neues Staatsoberhaupt. Die ursprünglich für den Herbst geplante Wahl wurde auf den 20. Juni vorgezogen, nachdem Staatspräsident Lech Kaczynski am 10.04.2010 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam.

Im ersten Wahlgang tritt der liberal-konservative Kandidat der Bürgerplattform an, der derzeitige Parlamentspräsident Bronislaw Komorowski. Und es kandidiert auch Jaroslaw Kaczynski, Bruder des verstorbenen ehemaligen Staatspräsidenten Lech Kasczynski. Insgesamt bewerben sich zehn Kandidaten.

In Umfragen kurz vor dem Wahltag lag bis zuletzt der rechtsliberale Politiker Komorowski deutlich vor Kaczynski. Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat mehr als 50% erreichen, findet am 4. Juli eine Stichwahl statt.

Jaroslaw Kaczynski (Foto: Archiwum Kancelarii Prezydenta.pl)
Jaroslaw Kaczynski (Foto: Archiwum Kancelarii Prezydenta.pl)

Schwulen und Lesben sind die beiden Kaczynski-Brüder in keiner guten Erinnerung. Von homophoben Äußerungen bis aktivem Verhalten zum Nachteil homosexueller (wie diversen CSD-Verboten oder einer EU-Ausnahmeregelung), die Kaczynskis blieben in diversen Positionen ihrer Homo-feindlichen Linie treu.

Bei seinem Antrittsbesuch im Berlin am 30. Oktober 2006 kam es zu Protesten gegen Jaroslaw Kaczynski aufgrund seiner homophoben Äußerungen. Am 30. August 2006 hingegen betonte Jaroslaw Kaczynski gegenüber der EU, Homosexuelle würden in Polen nicht diskriminiert.

Über Komorowski und Lech Kaczynski, am 10. April 2010 verstorbener Staatspräsident Polens und Bruder des jetzigen Kandidaten Jaroslaw, über ihre Unterschiede in Haltung und Menatlität schrieb SpON kurz nach dem Tod Lech Kaczynskis:

„Komorowski und Kaczynski kannten sich seit Jahrzehnten aus der gemeinsamen Zeit in der Opposition. Der ruhige, sachliche Intellektuelle Komorowski ist ein Pragmatiker, den Deutschen gegenüber aufgeschlossen. Einer, der sorgsam seine Worte wählt. Kaczynski dagegen war ein Polterer, beseelt von der Sorge um das Polentum, leicht kränkbar und empfindlich.“

Lech und Jaroslaw – über viele Jahre ein eingespieltes Gespann in der polnischen Politik, Lech eher in Amt und Würden, während Jaroslaw eher in Hintergrund agierte. Jaroslaw Kaczynski, 2005/06 für 15 Monate polnischer Premier-Minister,  gilt als der schärfere und unerbittlichere der beiden Kaczynski-Brüder. Über das Verhältnis von Lech (der in der polnischen Presse als der „Umgänglichere“ der beiden beschrieben wurde) und Jaroslaw Kaczynski schrieb SpON

„Jaroslaw Kaczynski verband ein symbiotisches Verhältnis zu seinem Bruder. Er ist der schratigere der beiden, wohnte bis vor kurzem noch bei seiner Mutter. Er hat Lech immer die größeren Ämter überlassen – er war der Ideologe und Stratege der beiden.“

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Update
20.06.2010: Komorowski liegt im ersten Wahlgang vorn, es wird vermutlich zu einer Stichwahl am 4. Juli 2010 kommen.

04.07.2010 21:52 Uhr: „Liberaler Komorowski liegt bei Präsidentenwahl vorn“, meldet SpON.
05.07.2010: „Komorowski offiziell zum Wahlsieger gekürt“

weitere Informationen:
SpON 20.06.2010: Präsidentschaftswahl in Polen – Liberaler Komorowski liegt vorn
SpON 21.06.2010: Polen geht in die Stichwahl
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Hygiene in der Zahnmedizin: HIV-Infizierte und Nicht-Infizierte gleich behandeln

HIV-Patienten haben es zunehmend schwer, eine adäquate Zahnbehandlung zu erhalten. Hygienehinweise für zahnärztliche Behandlungen aus dem Robert Koch-Institut (RKI) sind ein wichtiger Grund für diese unsinnigen Schwierigkeiten. Eine vernünftige, dem Stand des Wissens angepasste Aktualisierung scheint dringend notwendig. Erstens muss bezüglich Schutz der Behandler und anderer Patienten der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Infektiosität unerkannter Virusträger durchschnittlich viel höher ist als unter Behandlung und deshalb grundsätzlich bei jeder Behandlung potentielle Infektionsrisiken gleichermaßen bedacht werden müssen. Zweitens kommt unter HIV-Patienten eine klinisch bedeutsame Immunsupprimierung kaum noch vor, wenn die Infektion bekannt ist. Spezielle Maßnahmen zum Schutz von HIV-Patienten vor weiteren Infektionen sind deshalb in der Regel nicht mehr notwendig. HIV-Patienten sind hygienisch und infektiologisch beim Zahnarzt wie alle anderen Patienten zu behandeln. Alles andere ist unsinnig und löst die gegenwärtigen Probleme nicht.

Müssen die Hygienehinweise
aus dem Robert Koch–Institut von 2006
für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
in der Zahnheilkunde
für HIV-Patienten aktualisiert werden?

Die 2006 erschienenen Mitteilungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI haben erhebliche Auswirkungen auf den zahnärztlichen Praxisalltag. Für HIV-Patienten ist es unhaltbar schwer geworden, Zahnärzte zu finden. In großer Zahl berichten sie von übermäßig erscheinenden Ängsten der Zahnärzte, schwer verständlichen Sonderbehandlungen oder Abweisungen. Immer wird auf diese Mitteilungen aus dem RKI verwiesen, die auch von den Zahnärztekammern zur Begründung des häufigen zahnärztlichen Verhaltens versandt wird.
Die Mitteilungen beginnen schon mit einer zu hinterfragenden Einleitung: Verschiedene Infektionsrisiken .. können .. durch Anamneseerhebung, wirksame Hygienemaßnahmen, … Arbeitssystematik .. sowie anerkannte Technologien entscheidend verringert werden.
Das trifft bei den besonders genannten HIV-Infektionen, Hepatitis B und C wegen der hohen Rate unerkannter Infektionen, auf die die Hinweise gar nicht eingehen, nicht zu. Viele Träger dieser Infektion, wahrscheinlich die Mehrzahl, leben vor der Entdeckung ihrer HIV-Infektion jahrelang mit hoher Viruslast, ohne es zu wissen. Eine Entdeckung der Infektionen führt in der Regel entweder zur Feststellung, dass wegen stabilem Stadium noch keine Behandlung notwendig ist, womit sich an der Infektiosität nichts gegenüber der unerkannten Phase ändert. Oder es wird eine Behandlung eingeleitet, die zu einer entscheidenden Reduktion der Infektiosität (1) führt.
Sollen die unerkannten, hoch virämischen Patienten wie normale Patienten behandelt werden, während Patienten, deren Infektiosität durch Therapie stark oder vollständig reduziert ist, abgewiesen oder mit allerlei Sondermaßnahmen behandelt werden? Diese Frage ist in Zahn- und Humanmedizin gleichermaßen zu verneinen. Viele Patienten erscheinen in dieser Frage besser informiert als ihre Zahnärzte. Sie wissen längst, dass diese Verdrehung unsinnig ist. Weil so viel Unschönes erlebt wird, breitet sich der Rat aus, die Infektion Zahnärzten nicht mitzuteilen, was die gut gemeinte, präventive Idee vollends konterkariert. Eine sinnvolle Anamneseerhebung funktioniert nur in einer Atmosphäre des Vertrauens, für die gegenwärtig die Grundlage fehlt.
Mit „erhöhtem Infektionsrisiko“ ist vor allem das vom Patienten ausgehende Risiko für Behandler und andere Patienten gemeint. Unter „Risikobewertung“ werden „relevante“ Übertragungswege für Krankheitserreger aufgelistet. Wie relevant diese sind, erscheint fragwürdig. Unter den HIV- und Hepatitis-C-Patienten sind die Angehörigen human- und zahnmedizinischer Berufe nicht überrepräsentiert. In unserer eigenen Praxis mit mehreren tausend HIV-Patienten ist kein einziger solcher Fall bekannt! Das ist umso bemerkenswerter, als ja hoch infektiöse, unerkannte Patienten ohne speziellen Infektionsschutz behandelt werden.
Die richtige Botschaft kann deshalb nur lauten, alle Patienten wie potentielle Risikopatienten zu behandeln, auch was orale Antisepsis, die Händedesinfektion, Handschuhe, Schutzkleidung, Abdeckung von Flächen / Gegenständen und jegliche sonstigen hygienischen Maßnahmen betrifft. Wo das nicht praktikabel ist, muss nach vertretbaren Kompromissen für alle gesucht werden. Die extrem niedrige berufliche Infektionsrate bei allgemeiner Praxis zeigt, dass das nicht zu schwer sein dürfte.
Der Begriff „erhöhtes Infektionsrisiko“ gilt auch umgekehrt für die Krankheitsübertragung vom Personal auf Patienten. Hier scheinen die Mitteilungen besonders aktualisierungsbedürftig. Eine Phase schwerer Immunsuppression dauert heutzutage ab ihrer Entdeckung nur wenige Wochen. In dieser allerersten Phase fallen zahnmedizinische Eingriffe sehr selten an und sind somit extreme Sonderfälle, über die im Einzelfall sorgsam kooperiert werden kann. Die sofort eingeleitete, effektive Behandlung führt in der Regel zu einer raschen, entscheidenden Erholung des Immunsystems. Das Gros der Behandlungen, wo die alltäglichen Abweisungs- oder Sonderbehandlungsprobleme so stören, betrifft Patienten, deren Immunsystem bezüglich operativen und zahnmedizinischen Eingriffen längst wieder als normal einzustufen ist. Alle möglichen Erwägungen für schwer immunsupprimierte Patienten, wie z. B., nur steriles Wasser einzusetzen, gelten dann nicht mehr.
In der Praxis ist die häufigste Frage von Zahnärzten an HIV-Experten, ob sie speziell ein Antibiotikum verordnen sollen und welches. Das Gros der Antworten lautet: Behandeln Sie den Patienten wie jeden anderen auch. Geben Sie dann ein Antibiotikum, wenn Sie auch sonst eines geben würden, und geben Sie kein anderes. Eine Ausnahme bildet vielleicht das Clindamycin. HIV-Patienten müssen häufiger Medikamente einnehmen, deren Nebenwirkungen Diarrhoen sind. Wenn dann noch Clindamycin-induzierte Diarrhoen dazu kommen, ist das in vielen Fällen unnötig und lästig, selten gefährlich. Studien-Evaluationen sind in diesem Gebiet Mangelware, aber die jahrelange, vernetzt spezialisierte Praxis hat längst erwiesen: In aller Regel reicht bei der Mundflora das normale Penicillin, das diese Probleme viel weniger nach sich zieht.

Dr. med. Albrecht Ulmer, Stuttgart

1: Vernazza P, Hirschel B, Bernasconi E, Flepp M: HIV-infizierte Menschen ohne andere STD
sind unter wirksamer antiretroviraler Therapie sexuell nicht infektiös. Schweizerische Ärztezeitung 2008;89/5, 165-169

Der Artikel wurde verfasst für „HIV and more“ und wird dort in der September-Ausgabe erscheinen, ebenso ein Kommentar des RKI zu diesem Text. Der Artikel ist bereits erschienen in „Rainbow“, der Zeitschrift der Aids-Hilfe Stuttgart (Nr. 64).

Vielen Dank an Herrn Dr. Ulmer, an Frau Dr. Pauli (HIV and more) sowie an die Aids-Hilfe Stuttgart für die Erlaubnis, den Artikel auf ondamaris zu übernehmen!

Artikel nicht unter der Lizenz CC-by-sa, Urheber- und Nutzungsrechte bei Autor und Verlag

Die Hygienehinweise des RKI sind im Internet zu finden:
Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention: „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“, Bundesgesundheitsblatt 2006 – 49: 375 – 394

HIV- und Aids- Geschichte(n) erzählen – Film-Projekt geht neue Wege

Geschichten vom Leben mit HIV erzählen –  in San Francisco geht das Filmprojekt „Generations HIV“ anlässlich des San Francisco Pride neue Wege.

Filmemacher aus der San Francisco Bay Area haben sich zusammen geschlossen für das Projekt „Generations HIV“. Sie wollen einen ‚Aids Quilt des 21. Jahrhunderts‘ entstehen lassen – eine Zusammenstellung von Geschichten über das Leben mit HIV und Aids unter Nutzung der Möglichkeiten neuer Medien.

Ein publikumswirksamer Ansatz: für zwei Wochen während des San Francisco Pride wird das Projekt einen Stand anbieten, auf dem jedermann und jederfrau seine / ihre Geschichte vom leben mit HIV erzählen kann. Die gesammelten Geschichten sollen Ausgangsmaterial für den Film werden, der in Zusammenarbeit mit Menschen mit HIV und Aids entstehen soll.

The HIV story project
The HIV story project

Mit einer ‚Video Story Telling Booth‘ wird das Filmprojekt – als offizielles Projekt des San Francisco Pride – vom 17. bis 30. Juni 2010 auf der Castro Street präsent sein. Lokale Aids-Organisationen können die ‚Booth‘ für jeweils drei Stunden für ihre Geschichte(n) als ‚Salon‘ einsetzen.

Eine Möglichkeit, seine Geschichte vom Leben mit HIV online über das Internet zu erzählen, soll das Projekt zukünftig ergänzen.

Quilts sind eine überwiegend US-amerikanische Tradition von Patchwork- / Stepp-Decken. Sie wurden in den 1980er / 90er Jahren zu einem riesigen Gedenk-Projekt für an den Folgen von Aids verstorbenen Menschen. Größter Aids Quilt ist der 1987 in San Francisco gestartete  „NAMES Project AIDS Memorial Quilt“, der aus derzeit etwa 5.750 Blöcken mit insgesamt über 44.000 individuellen Erinnerungs-Panels besteht.

weitere Informationen:
The HIV Story Project
The AIDS Memorial Quilt
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[via Joe.My.God]

Kondom-Pflicht im Bordell? (akt. 2)

Kondompflicht im Bordell? Und Verbot von „ungeschütztem Geschlechtsverkehr“? Baden-Württemberg fordert über eine Bundesrats-Initiative eine „stärkere Reglementierung“ von Betrieben der Prostitution.

Der Bundesrat beschäftigt sich am 4. Juni 2010 mit einer großen Bandbreite an Themen, vom Tabakgesetz über Rating-Agenturen bis zu Rentenwerten. Und mit einer Kondom-Pflicht.

Unter Top 9 beschäftigt sich der Bundesrat in seiner 871. Sitzung am 4. Juni 2010 auf Antrag des Landes Baden-Württemberg (Drucksache 314/10) mit einer

„Entschließung des Bundesrates – Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten“

Der Antrag soll von Baden-Württembergs Sozialministerin Monika Stolz (CDU) vorgestellt werden.

Bundesrat

Baden-Württemberg fordert in seinem Antrag „weitere gesetzliche Maßnahmen zur Reglementierung der Prostitution„, unter anderem eine „Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten“ sowie die Einführung zahlreicher weiterer Meldepflichten. Im Antrag heißt unter „3. Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten“:

„Der Betreiber muss auf die Kondompflicht deutlich sichtbar hinweisen und darf ungeschützten Geschlechtsverkehr nicht zulassen.“

Hintergrund des Antrags Baden-Württembergs ist Presseberichten zufolge u.a. die Debatte um „Sex-Flatrates“ in Bordellen.

Zur Art der Durchführung (u.a. Kontrolle der Einhaltung der Kondompflicht) sagt der Antrag Baden-Württembergs nichts. Beispiele sind allerdings in Bayern zu finden, wo erst im April 2009 z.B. das Augsburger Verwaltungsgericht entschied, Kondome seien Pflicht (Basis: Bayerische Hygiene-Verordnung von 1987). So vermeldet der Polizeibericht der Bayrischen Polizei vom 19. Mai 2010 unter „714. Ergebnis einer Schwerpunktaktion im Rotlichtmilieu“:

„Am Mittwoch, 19.05.2010, von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr, führte das für das Rotlichtmilieu zuständige Kommissariat 35 Überprüfungen in legalen Bordellbetrieben und Massagestudios sowie Privatwohnungen innerhalb des Sperrbezirks der Landeshauptstadt München durch. Zielrichtung war es festzustellen, ob der Geschlechtsverkehr vorschriftsmäßig nur mit Kondom angeboten und inwieweit im Sperrbezirk der verbotenen Prostitution nachgegangen wird.
Im legalen Rotlichtmilieu wurden zehn Bordelle, überwiegend im Münchner Osten, überprüft. Hier gaben zwei Prostituierte Angebote für Oralverkehr ohne Kondom ab. Diesbezügliche Meldungen an das Gesundheitsamt werden durch das Fachkommissariat erstellt, sie haben im Wiederholungsfall mit einem Zwangsgeld im vierstelligen Eurobereich zu rechnen. Hiervon sind auch überführte Freier betroffen.“

Juanita Henning, Sprecherin der Prostituiertenorganisation Dona Carmen, kommentierte den Antrag baden-Württembergs:

„Wer sich um die Gesundheit der Frauen sorgt, sollte daher lieber in Sozialarbeit investieren statt in dubiose Kontrollen.“

Der Antrag Baden-Württembergs soll in der 871. Sitzung des Bundesrats am 4. Juni 2010 behandelt werden. Anschließend wird er an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.  Einem Bericht der ‚Saarbrücker Zeitung‘ zufolge sind die Signale aus den anderen Bundesländern „durchaus positiv“.

weitere Informationen:
Bundesrat 871. Sitzung: Antrag des Landes Baden-Württemberg „Entschließung des Bundesrates – Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten“ vom 21. Mai 2010 (pdf)
Bundesrat 871. Sitzung: Entschließung des Bundesrates – Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten – Antrag des Landes Baden-Württemberg – Drucksache: 314/10 (Erläuterung, pdf)
Saarbrücker Zeitung 28.05.2010: Politik für Kondompflicht in Freudenhäusern
SZ 29.05.2010: Wie sinnvoll wäre eine Kondompflicht in Bordellen?
SZ 06.04.2009: Augsburg: Kondompflicht in Bordellen
Bayern: Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) vom 11. August 1987 (pdf)
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Geboren ohne HIV – Born HIV Free

Am 19. Mai 2010 startet „Born HIV Free“, die neue Kampagne des  Globalen Fonds gegen Aids, Tuberkulose und Malaria zur Bekämpfung der Mutter-Kind-Übertragung von HIV.

„Wir hoffen, 2015 auf heute zurück blicken zu können und sagen zu können: damals haben wir den entscheidenden Schritt getan“, um die Mutter-Kind-Übertragung von HIV zu beenden“, betont UNAIDS.

„Täglich wird jede Minute ein Kind mit HIV geboren. Dem müssen wir ein Ende setzen.“ Ziel sei eine Welt, in der kein Kind mehr mit HIV-Infektion geboren werde.

Born HIV free
Born HIV free

Born HIV Free“ ist eine Kampagne des ‚Global Fund to Fight AIDS, Tuberculosis and Malaria‘. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Mutter-Kind-Übertragung von HIV bis zum Jahr 2015 zu beenden (PMTCT, prevention of mother-to-child transmission).

Der Fonds betont anlässlich der Vorbereitung der Kampagne „Bei der Prävention der Mutter-Kind-Übertragung können wir nur Erfolg haben, wenn alle Beteiligten zusammen arbeiten, wir Bewusstsein für die Bedeutung des Themas schaffen und unseren Regierungen klar ist, dass wir sie auffordern, sich diesem Thema zu stellen.“

Die Gründung des ‚Global Fund to Fight AIDS, Tuberculosis and Malaria‘ wurde 2000 auf einem G8-Treffen beschlossen, der Fonds 2002 gegründet. Er versteht sich als Finanz-Institution und konzentriert sich auf die Finanzierung von Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV, Tuberkulose und Malaria. Bisher wurden nach Angabe des Fonds 19,3 Milliarden US-$ für Projekte in 144 Staaten bewilligt.

Die Kampagne „Born HIV Free“ wird am 19. Mai 2010 in Paris gestartet.

weitere Informationen:
Internetsite www.bornhivfree.org
Internetseite ‚Global Fund to Fight AIDS, Tuberculosis and Malaria
Global Fund „Prevention of mother to child transmission“ (pdf)
UNAIDS 21.04.2010: New WHO strategy calls for elimination of HIV in children by 2015
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EiSonne

Voila, mein derzeit beliebtestes Gadget – EiSun, auch bekannt als EiSonne:

EiSonne - EiSun

Man beachte die ausgefeilte Anlage, den bemerkenswerten Stand der Technologie – freiliegende Steuerungstechnik, Pendellagerung mit Multifaser-Synthetik-Kombinat, und sogar erste Ansätze von Farb-Anzeige.
Auch das Design ist wegweisend – klar und einfach in der Aussage, von beispielhafter Offenheit und Verständlichkeit, und dazu eine geradezu beispielhafte Transparenz.

Die aktuelle Anzeige ist selbstverständlich von purem Optimismus geprägt …

17. Mai: „Homophobie verletzt die Menschenwürde“ (akt.2)

Von Jamaika bis Saudi-Arabien – in vielen Staaten wird Homosexualität auch im 21. Jahrhundert noch kriminalisiert. Der 17. Mai ruft als Internationaler Tag gegen Homophobie Gesellschaft und Politik dazu auf, Vorurteile und Diskriminierung zu überwinden und die selbstbestimmte Sexualität aller als Grundrecht zu schützen. „Homophobie stellt eine unverhohlene Verletzung der Menschenwürde dar, sie stellt die Grundrechte in Frage und kann nur verurteilt werden“, so Parlamentspräsident Jerzy Buzek.

Unter Homophobie versteht man Schwulen- und Lesbenfeindlichkeit, unter Transphobie die Ablehnung und Diskriminierung von transsexuellen Menschen.

Haftstrafen für Mitwisser?

Die Diskriminierung von Homosexuellen ist in vielen Staaten der Erde immer noch nicht nur gesellschaftlich und individuell, sondern auch rechtlich verankert: neben Geldbußen drohen in verschiedene afrikanischen und arabischen Staaten oder in der Karibik Gefängnis oder sogar die Todesstrafe auf homosexuelle Handlungen.

Jüngst machte Uganda von sich reden, wo eine Gesetzesvorlage die Einführung der Todesstrafe vorsah und auch alle „Mitwisser“ homosexueller Lebensweise unter Strafe stellen würde. Mittlerweile hat sich allerdings sowohl Staatspräsident Museveni als auch die Regierung Ugandas gegen die Verabschiedung des Gesetzes ausgesprochen.

„Verstecken und verleugnen“

Doch auch in vielen Ländern Europas ist es noch nicht lange her, dass homosexuelle Handlungen unter Strafe standen. Und auch heute werden beispielsweise Demonstrationen von Homosexuellen als Störung der öffentlichen Ordnung untersagt, werden Homosexuelle in Europa offen diskriminiert und fühlen sich viele Homosexuelle und Transsexuelle dazu gezwungen, ihre sexuelle Orientierung „zu verstecken oder zu verleugnen“, wie der Europa-Abgeordnete Raül Romeva i Rueda anmerkt. Der spanische Grüne ist Berichterstatter für den Vorschlag einer Anti-Diskriminierungsrichtlinie, die derzeit im Ministerrat der EU feststeckt.

Besonders deutlich werde die anhaltende Diskriminierung durch Gewaltverbrechen, die sich aus dem Hass gegen Homo- und Transsexuellen speisen, so der Parlamentarier.

Antidiskriminierungsgesetzgebung ein Zeichen nach Innen und an die Welt

Raül Romeva i Rueda setzt vor allem auf Sensibilisierungskampagnen, Dialog und gesetzliche Regelungen gegen Diskriminierung. Die vorgeschlagene Anti-Diskriminierungsrichtlinie sei „nicht nur ein Zeichen nach Innen, diskriminierende Verhaltensweisen abzustellen, sondern auch eine Botschaft an den Rest der Welt, dass die EU es ernst meint mit der Gleichberechtigung aller und mit dem Schutz der Grundrechte“.

Es gebe innerhalb der EU allerdings ein starkes Gefälle zwischen Ländern „wo die Gesellschaft, die Politik und die Behörden tolerant sind und Homosexuelle und Transsexuelle gut integriert werden“, und andererseits Ländern, die sehr weit von einer derartigen Akzeptanz entfernt sind, betont Romeva i Rueda.

Auf der Grundlage der EU-Verträge und der EU-Grundrechtscharta sollten daher alle EU-Organe dazu beitragen, bei Politikern und Behörden Änderungen zum Schutz der Rechte von Homosexuellen und Transsexuellen zu bewirken, so der Europa-Abgeordnete.

(Pressemitteilung des Europäischen Parlaments)

Der Präsident des Europäischen Parlaments Jerzy Buzek äußerte sich inzwischen auch in einer Video-Botschaft zum Internationalen Tag gegen Homophobie: Video message from the President of the European Parliament, Jerzy Buzek.

UNAIDS-Direktor Michel Sidibé betonte in einer Stellungnahme zum Tag gegen Homophobie erneut, Homophobie stelle ein gravierendes Hindernis für wirksame HIV-Prävention dar.

Catherine Ashton, betonte das Festhalten am Prinzip der Nicht-Diskriminierung: Declaration by the High Representative, Catherine Ashton, on behalf of the European Union on the International Day Against Homophobia, 17 May 2010 (pdf).