Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen

Zur Debatte, wie Organisationen des Gesundheitsbereichs mit Geldern Dritter, insbesondere aus der Pharma-Industrie, umgehen können, hier als Dokumentation die entsprechenden Leitsätze der BAG Selbsthilfe als Dokumentation.

Diese Leitlinien der BAG Selbsthilfe wurden auch von der Deutschen Aids-Hilfe DAH unterzeichnet und gelten auch für die DAH.

Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen

Präambel

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBSTHILFE) und der Paritätische Wohlfahrtsverband mit seinem FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN (FORUM) vertreten als Dachorganisationen die Interessen der ihnen angeschlossenen Mitgliedsverbände. Darüber hinaus sind sie als die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe aufgerufen, die Interessenvertretung der Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen insgesamt wahrzunehmen.

Um ihren Auftrag als maßgebliche Spitzenorganisationen der Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen sachgerecht wahrnehmen zu können, ist es für die Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen unabdingbar, ihre Neutralität und Unabhängigkeit strikt zu wahren. Auf der Basis ihrer Neutralität und Unabhängigkeit legen die der BAG SELBSTHILFE und die dem FORUM angeschlossenen Selbsthilfeorganisationen Wert auf eine faire und transparente Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen. Sie begrüßen das Interesse von Wirtschaftsunternehmen an einer solchen Zusammenarbeit und sehen hier die Chance zu einem gleichberechtigten Dialog.

Um ihre Neutralität und Unabhängigkeit zu bewahren und auch künftig zu gewährleisten, sind im Folgenden gemeinsame Leitsätze der beiden Spitzenorganisationen für die Kooperation mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen sowie von ihnen Beauftragte formuliert.

Die nachstehenden Leitsätze gelten für die BAG SELBSTHILFE und das FORUM als übergreifende Zusammenschlüsse sowie für die Selbsthilfeorganisationen, die sich durch schriftliche Selbstverpflichtung zur Anwendung dieser Leitsätze gegenüber der BAG SELBSTHILFE und/oder dem PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband, Gesamtverband e. V., verpflichtet haben und im Anhang aufgeführt sind. Soweit Selbsthilfeorganisationen entsprechende Leitsätze oder Richtlinien verabschiedet haben, bleibt deren Geltung unberührt.

Die BAG SELBSTHILFE und das FORUM beraten die ihnen angeschlossenen Selbsthilfeorganisationen und begleiten sie fortlaufend bei der Umsetzung dieser Leitsätze in der Praxis.

1. Allgemeine Grundsätze

a. Die Selbsthilfeorganisationen richten ihre fachliche und politische Arbeit ausschließlich an den Bedürfnissen und Interessen von behinderten und chronisch kranken Menschen und deren Angehörigen aus. Sie wollen die Selbstbestimmung behinderter und chronisch kranker Menschen fördern.

b. Die Kooperation zwischen Selbsthilfeorganisationen und Wirtschaftsunternehmen muss mit den satzungsgemäßen Zielen und Aufgaben der Selbsthilfeorganisationen im Einklang stehen und diesen dienen. Die Selbsthilfeorganisationen akzeptieren keine Zusammenarbeit, welche die Gemeinnützigkeit des Verbandes gefährdet oder gar ausschließt.

c. In allen Bereichen der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen muss die Selbsthilfeorganisation die volle Kontrolle über die Inhalte der Arbeit behalten und unabhängig bleiben. Dies gilt sowohl für ideelle als auch für finanzielle Förderung und Kooperationen.

d. Jedwede Kooperation mit und Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen ist transparent zu gestalten.

2. Information und inhaltliche Neutralität

a. In Kooperationen mit Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, Anbietern von Heil- und Hilfsmitteln sowie Dienstleistungen und anderen Unternehmen, die Produkte für behinderte und chronisch kranke Menschen herstellen oder vertreiben, wird auf eine eindeutige Trennung zwischen Informationen der Selbsthilfeorganisation, Empfehlungen der Selbsthilfeorganisation und Werbung des Unternehmens geachtet. Die Selbsthilfeorganisationen informieren über Angebote, beteiligen sich aber nicht an der Werbung.

Werbung von Wirtschaftsunternehmen ist grundsätzlich zu kennzeichnen.

b. Die Selbsthilfeorganisation gibt grundsätzlich weder Empfehlungen für einzelne Medikamente, Medikamentengruppen oder Medizinprodukte, noch Empfehlungen für bestimmte Therapien oder diagnostische Verfahren ab.

Die Abgabe einer Empfehlung ist nur dann möglich, wenn diese auf dem Bewertungsergebnis anerkannter und neutraler Expertengremien beruhen. Die Zusammensetzung der Gremien muss öffentlich transparent sein. Ihre Ergebnisse müssen transparent und nachvollziehbar sein.

Informationen von Wirtschaftsunternehmen werden kenntlich gemacht sowie nicht unkommentiert weitergegeben.

c. Die Selbsthilfeorganisation informiert über die Erfahrungen von Betroffenen mit Medikamenten, Medizinprodukten, Therapien und diagnostischen Verfahren.

d. Die Selbsthilfeorganisation informiert auch über die Vielfalt des Angebotes und über neue Entwicklungen im Bereich der Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation unter Angabe der Quellen.

e. Die Selbsthilfeorganisation ist in ihrer fachlichen Arbeit unabhängig und nicht an medizinische Fachrichtungen gebunden. Sie steht grundsätzlich auch besonderen Therapierichtungen offen gegenüber. Eine besondere Bedeutung haben hier z. B. homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Angebote.

3. Kommunikationsrechte

a. Die Selbsthilfeorganisation gewährt ggf. Wirtschaftsunternehmen in schriftlichen Vereinbarungen Kommunikationsrechte, wie z.B. das Recht auf die Verwendung des Vereinsnamens oder des Logos in Publikationen, Produktinformationen, Internet, Werbung oder auf Veranstaltungen. Tatsache und Gegenstand dieser Vereinbarungen werden veröffentlicht. Ausgeschlossen wird die unmittelbare oder mittelbare Bewerbung von Produkten, Produktgruppen oder Dienstleistungen zur Diagnostik und Therapie von chronischen Erkrankungen oder Behinderungen.

Die schriftlichen Vereinbarungen enthalten eindeutige Beschreibungen, welcher Partner in welchem Zusammenhang Namen bzw. Logo des anderen Partners verwenden darf und wo die Grenzen gezogen werden. Eine Formulierung wie: „Der Sponsor verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu treffen, die den Ideen und dem Ansehen der Selbsthilfeorganisation Schaden zufügen“ bietet in der Vereinbarung einen umfassenden Schutz für die Interessen der Selbsthilfeorganisation.

b. Das Gebot der Transparenz gebietet, dass grundsätzlich im Rahmen der gemeinsamen Aktion auf die Unterstützung durch das Wirtschaftsunternehmen hingewiesen wird, ohne jedoch im Sinne der Grundsätze des BMF für ertragssteuerrechtliche Behandlung des Sponsoring vom 18.02.1998 und des darauf beruhenden Erlasses des Finanzministeriums Bayerns vom 11.02.2000 aus steuerlicher Sicht Werbung im aktiven Sinne zu betreiben.

c Eine Verwendung des Logos und des Namens der Selbsthilfeorganisation darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Selbsthilfeorganisation erfolgen. Das Logo muss dann originalgetreu verwendet werden. Abweichungen oder Änderungen sind nicht zulässig. Die Verwendung darf nur für den konkret vereinbarten Zweck erfolgen.

Ebenso kann die Selbsthilfeorganisation das Logo des Wirtschaftsunternehmens verwenden. Die Abgrenzung von jeglicher Produktwerbung ist dabei zu beachten.

d. Im Folgenden sind übliche Aktionsfelder für Kommunikationsrechte zwischen Wirtschaftsunternehmen und Selbsthilfeorganisationen aufgeführt. Die Liste versteht sich als beispielhafte und nicht abschließende Nennung von Kooperationsmöglichkeiten.

· Veranstaltungen von Selbsthilfeorganisationen

Die Selbsthilfeorganisation trägt dafür Sorge, dass bei von ihr organisierten und durchgeführten Veranstaltungen stets die Neutralität und Unabhängigkeit gewahrt bleibt. Dieser Anspruch gilt auch für organisatorische Fragen. Die Auswahl des Tagungsortes und der Rahmen der Veranstaltung wird von der Selbsthilfeorganisation bestimmt. Reisekosten orientieren sich grundsätzlich am Bundes- bzw. Landesreisekostengesetz. Sofern Honorare gezahlt werden sind diese maßvoll zu bemessen. Dabei kann die Honorarordnung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge herangezogen werden. Daten von Teilnehmenden an Veranstaltungen werden nicht an Wirtschaftsunternehmen weitergegeben.

Bei der Festlegung der Inhalte und bei der Auswahl der Referenten achtet die Selbsthilfeorganisation insbesondere darauf, dass die Sachverhalte objektiv dargestellt und behandelt werden. Dies schließt eine einseitige Darstellung zu Gunsten eines bestimmten Unternehmens, einer bestimmten Therapie oder eines bestimmten Produktes grundsätzlich aus. Die Selbsthilfeorganisation trägt Sorge dafür, dass die behandelten Themenbereiche nicht allein von Referenten, die bei dem jeweiligen Sponsor angestellt sind oder vom dem jeweiligen Sponsor finanziell abhängig sind, behandelt werden.

· Veranstaltungen von Wirtschaftsunternehmen

Die Selbsthilfeorganisation trägt dafür Sorge, dass auch im Rahmen von Veranstaltungen von Wirtschaftsunternehmen stets die Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfeorganisation gewahrt bleibt. Die schriftliche Vereinbarung regelt, in wie weit der Name oder das Logo der Selbsthilfeorganisation auf Veranstaltungen des Wirtschaftsunternehmens benutzt werden darf. Werbung für ein konkretes Produkt, Produktgruppen oder Dienstleistungen wird dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Reisekosten orientieren sich grundsätzlich am Bundes- bzw. Landesreisekostengesetz. Sofern Honorare gezahlt werden, sind diese maßvoll zu bemessen. Dabei kann die Honorarordnung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge herangezogen werden.

· Publikationen von Selbsthilfeorganisationen

Sollte eine Publikation mit der Unterstützung durch ein Wirtschaftsunternehmen entstanden sein, wird auf den Druckerzeugnissen – z.B. mit der Formulierung: „mit freundlicher Unterstützung von…..“ – auf die Unterstützung hingewiesen. Dabei können das Logo oder der Schriftzug des Wirtschaftsunternehmens verwandt werden, soweit dies ohne besondere Hervorhebung erfolgt.

· Publikationen von Wirtschaftsunternehmen

Das Wirtschaftsunternehmen kann den Abdruck des Logos der Selbsthilfeorganisation in seinen Publikationen oder auf Plakaten veranlassen, soweit dies in der schriftlichen Vereinbarung festgehalten wurde. Die Vereinbarung schließt aus, dass auf diesem Wege mittel- oder unmittelbar Werbung für Produkte, Produktgruppen oder Dienstleistungen betrieben wird.

· Internetauftritte von Selbsthilfeorganisationen

Die Selbsthilfeorganisation kann auf ihrer Homepage auf die Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen hinweisen. Eine aktivierte Verlinkung von einer Homepage der Selbsthilfeorganisation auf die Homepage eines Wirtschaftsunternehmens wird von den Steuerbehörden als aktive Werbung gewertet und stellt aus steuerlicher Sicht einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar. Im Einzelnen wird auf den Erlass des Finanzministeriums Bayern vom 11.02.2000 verwiesen.

· Internetauftritte von Wirtschaftsunternehmen

Wirtschaftsunternehmen können in ihrem Internetauftritt auf die Selbsthilfeorganisationen verweisen und auch direkt verlinken. Sie sollten die Selbsthilfeorganisationen über diesen Schritt informieren und auch akzeptieren, wenn eine solche Verlinkung nicht gewünscht wird. Eine Verlinkung zum down load-Bereich der Selbsthilfeorganisation verursacht Kosten bei der Selbsthilfeorganisation und ist in einer schriftlichen Vereinbarung zu regeln.

· Eigenwerbung von Selbsthilfeorganisationen

Selbsthilfeorganisationen können in ihrer Eigenwerbung auf die Unterstützung von Wirtschaftsunternehmen hinweisen. Umfang und Art und Weise werden in der schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Der Hinweis geschieht in der Form, dass es sich im steuerrechtlichen Sinne nicht um aktive Werbung handelt. Ein Zusammenhang mit Produkt-, Produktgruppen und Dienstleistungswerbung wird ausgeschlossen.

· Eigenwerbung von Wirtschaftunternehmen

Die Selbsthilfeorganisation kann den unterstützenden Wirtschaftsunternehmen anbieten, die im Rahmen der geschlossenen Vereinbarungen erfolgten Zuwendungen öffentlich zu dokumentieren und damit zu werben.

4. Zuwendungen

a. Die Selbsthilfeorganisation kann finanzielle Zuwendungen entgegennehmen. Dabei wird die Selbsthilfeorganisation nicht in Abhängigkeit von bestimmten Wirtschaftsunternehmen oder von einer bestimmten Person geraten. Die Selbsthilfeorganisation achtet bei der Förderung durch Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen insbesondere darauf, dass eine Beendigung der Unterstützung weder den Fortbestand noch den Kernbereich der satzungsgemäßen Arbeit der Selbsthilfeorganisation gefährden kann.

b. Die Selbsthilfeorganisation trifft ggf. auch Sponsoring-Vereinbarungen mit Wirtschaftunternehmen. Unter Sponsoring ist dabei die Gewährung von Geld, geldwerten Vorteilen, Sachzuwendungen oder ideeller Unterstützung durch Unternehmen zur Förderung der Selbsthilfeorganisation zu verstehen, wenn damit auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens verfolgt werden. Die Selbsthilfeorganisation sichert ihre Unabhängigkeit gegenüber Sponsoren dadurch ab, dass Sponsoring-Vereinbarungen, die Zuwendungen in nicht unerheblichen Umfang zum Gegenstand haben, schriftlich fixiert und die Zuwendungen transparent gemacht werden.

Sollte mit einem Unternehmen eine Sponsoringvereinbarung getroffen werden, sind die geltenden steuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit von Vereinen, und die eindeutige Zuordnung zum entsprechenden Tätigkeitsbereich zu beachten.

c. Soweit Projekte einer Selbsthilfeorganisation mit über der Hälfte der dafür notwendigen Sach- und Finanzmittel von einem oder mehreren Wirtschaftunternehmen ausgestattet sind, werden diese in geeigneter Weise öffentlich ausgewiesen.

d. Die Selbsthilfeorganisation informiert in geeigneter Weise über Organvertreter, die außerhalb ihrer Rolle als Mitglied der Mitgliederversammlung von Wirtschaftsunternehmen Leistungen erhalten.

5. Unterstützung der Forschung

a. Die Selbsthilfeorganisation begrüßt Forschungsanstrengungen, die einer Verbesserung der Situation chronisch kranker und behinderter Menschen dienen.

b. Die Selbsthilfeorganisation ist grundsätzlich bereit, sich mit ihrer Fachkompetenz an solchen Forschungsprogrammen, insbesondere an klinischen Studien zu beteiligen, sowie über solche Forschungsprogramme, insbesondere klinische Studien, zu berichten, um über ihre Mitgliedsverbände so die Beteiligung von Probanden an den Forschungsprogrammen bzw. Studien zu ermöglichen. Eine solche Unterstützung setzt jedoch voraus, dass die Informationen über das Forschungs- und Studiendesign sowie über die laufenden Ergebnisse der Forschungsprogramme bzw. Studien die Informationen gegenüber der Selbsthilfeorganisation vollständig offen gelegt werden. Des Weiteren hält die Selbsthilfeorganisation die Übernahme der Kosten für die genannten Unterstützungsmaßnahmen durch die betreffenden Unternehmen für geboten. Die Selbsthilfeorganisationen unterstützen insbesondere Studien, die bei Studienregistern registriert werden und bei denen Design und Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

c. Die Selbsthilfeorganisation versucht ihrerseits, im Interesse chronisch kranker und behinderter Menschen auf die Firmenpolitik (Studiendesigns, Produkteigenschaften, Marketing, etc.) der Unternehmen Einfluss zu nehmen.

6. Monitoring

a. Die BAG Selbsthilfe und der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband mit seinem FORUM beraten aktiv neue Mitglieder im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Leitsätze, im Übrigen auch andere Mitglieder über Zielsetzung und Regelungsgehalt der Leitsätze.

b. Mindestens einmal im Jahr kommen Vertreter beider Organisationen zusammen, um über die Erfahrungen in der Anwendung der Leitsätze in der Praxis und notwendige Weiterentwicklung zu beraten. Die Ergebnisse dieser Fachaustausche werden öffentlich gemacht.

c. Bei Verstößen gegen die Leitsätze werden die betreffenden Organisationen von ihren Dachorganisationen aktiv angesprochen und zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Die im Beratungsgespräch getroffenen Vereinbarungen werden dokumentiert und darüber in den Fachaustauschen informiert.

d. Die Selbsthilfeorganisationen beraten und informieren regelmäßig ihre ihnen angeschlossenen Untergliederungen (Selbsthilfegruppen), z. B. in geeigneten Veranstaltungen und Publikationen, um haupt- und ehrenamtliche Mitglieder mit den erforderlichen Verfahrensregeln vertraut zu machen.

e. Selbsthilfeorganisationen, die diesen Leitsätzen beigetreten sind, werden in einer Übersicht zusammengefasst. Diese wird in der aktuellen Fassung in geeigneter Weise veröffentlicht.

Den Selbsthilfeorganisationen wird eine Übergangsfrist bis 31.12.2007 eingeräumt, um ggf. abweichende eigene Regelungen anzupassen.

Darüber hinausgehende Regelungen von Selbsthilfeorganisationen haben weiterhin Geltung.

Wiener Erklärung

Vom 18. bis 23. Juli 2010 fand in Wien die XVIII. Welt-Aids-Konferenz statt. Zum Abschluss verabschiedete die Konferenz die „Wiener Erklärung“, die für eine dringende Änderung der Drogen-Politik appelliert.
Die Wiener Erklärung wurde initiiert von

The International Centre for Science in Drug Policy
The International AIDS Society
The XVIII International AIDS Conference
The BC Centre for Excellence in HIV/AIDS
Die „Wiener Erklärung“ (siehe online auf http://www.diewienererklarung.com/) wurde bisher (Stand 21.07.2010) von über 11.200 Personen unterzeichnet; im Folgenden als Dokumentation (die Zahlen im Text verweisen auf Quellen-Angaben im, Anschluss an den Text):

Die Wiener Erklärung

Die Kriminalisierung von Konsumenten illegaler Drogen trägt zur Ausbreitung der HIV-Epidemie bei und hat äußerst negative gesundheitliche und soziale Folgen nach sich gezogen. Hier ist eine umfassende strategische Neuorientierung erforderlich.

Als Reaktion auf die gesundheitlichen und sozialen Schäden durch illegale Drogen wurde unter dem Dach der Vereinten Nationen eine breit angelegte internationale Drogenverbotspolitik entwickelt.1 Dank jahrzehntelanger Forschung ist eine umfassende Einschätzung der Auswirkungen des globalen „War on Drugs“ möglich. Nun, da sich tausende Menschen anlässlich der XVIII. Internationalen AIDS-Konferenz in Wien versammeln, fordert die internationale wissenschaftliche Gemeinschaft eine Anerkennung der Grenzen und schädlichen Auswirkungen von Drogenverboten sowie eine Reform der Drogenpolitik, die zum Ziel hat, Barrieren für eine effektive HIV-Prävention, -Therapie und -Versorgung zu beseitigen.

Mittlerweile ist zweifelsfrei bewiesen, dass es den Strafverfolgungsbehörden nicht gelungen ist, die Verfügbarkeit illegaler Drogen an Orten, wo eine entsprechende Nachfrage existiert, zu unterbinden.2, 3 Nationale und internationale Drogenüberwachungssysteme zeigten über die letzten Jahrzehnte hinweg eine allgemeine Tendenz sinkender Preise und zunehmender Reinheit von Drogen – und dies trotz massiver Investitionen in die Strafverfolgung bei der Drogenbekämpfung.3, 4

Darüber hinaus gibt es keine Belege dafür, dass härtere Strafverfolgungsmaßnahmen den Drogenkonsum spürbar senken.5 Ferner zeigen die Daten eindeutig, dass auch die Zahl der Länder, in denen Menschen illegale Drogen injizieren, wächst, wobei zunehmend Frauen und Kinder betroffen sind.6 Außerhalb von den subsaharischen afrikanischen Ländern geht ungefähr jeder dritte neue Fall von HIV auf den Konsum injizierter Drogen zurück.7, 8 In einigen der Gegenden mit der derzeit schnellsten HIV-Ausbreitung wie z.B. Osteuropa und Zentralasien kann die HIV-Prävalenz bis zu 70 % der injizierenden Drogenkonsumenten betragen. Stellenweise fallen sogar mehr als 80% aller HIV-Fälle in diese Gruppe.8

Angesichts dieser erdrückenden Beweislage, die zeigt, dass die Strafverfolgungsmaßnahmen in der Drogenbekämpfung ihre erklärten Ziele nicht erreicht hat, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die schädlichen Folgen dieses Scheiterns zur Kenntnis genommen und entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden. Beispiele für die schädlichen Folgen sind:

* Ausbreitung der HIV-Epidemie durch Kriminalisierung von Konsumenten illegaler Drogen sowie durch das Verbot der Bereitstellung steriler Nadeln und opioidgestützter Substitutionstherapien9, 10
* HIV-Ausbrüche unter inhaftierten und heimuntergebrachten Drogenkonsumenten als Ergebnis von Strafgesetzen und -regelungen sowie von mangelnder HIV-Prävention in diesem Umfeld.11-13
* Die Aushöhlung öffentlicher Gesundheitssysteme im Zuge von Strafverfolgungsmaßnahmen, die Drogenkonsumenten von Prävention und Versorgung fernhalten und in ein Umfeld drängen, wo ein erhöhtes Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten (z.B. HIV, Hepatitis C und B sowie Tuberkulose) und anderer schädlicher Einflüsse besteht.14-16
* Krise der Strafjustizsysteme als Ergebnis von Rekordinhaftierungsraten in zahlreichen Ländern.17, 18 Dies hat sich negativ auf die soziale Funktionsfähigkeit ganzer Kommunen ausgewirkt. Während sich ethnische Unterschiede bei den Inhaftierungsraten für Drogendelikte in vielen Ländern weltweit zeigen, so ist dieser Effekt in den USA besonders stark ausgeprägt: Hier sitzt zu einem x-beliebigen Zeitpunkt jeder neunte männliche Afroamerikaner aus der Altersgruppe von 20 bis 34 Jahren im Gefängnis, was vor allem das Ergebnis von Strafverfolgungsmaßnahmen bei der Drogenbekämpfung ist.19
* Stigmatisierung von Menschen, die illegale Drogen konsumieren, was wiederum die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten politisch populärer macht und die HIV-Prävention sowie andere Gesundheitsförderungsprogramme untergräbt.20, 21
* Schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, Zwangsarbeit, unmenschliche und erniedrigende Behandlung sowie Hinrichtungen von Drogenstraftätern in etlichen Ländern.22, 23
* Ein riesiger illegaler Markt mit einem geschätzten jährlichen Wert von 320 Milliarden US-Dollar.4 Diese Gewinne bleiben vollständig außerhalb der Regierungskontrolle. Sie schüren Kriminalität, Gewalt und Korruption in unzähligen Städten und haben ganze Länder wie z.B. Kolumbien, Mexiko und Afghanistan destabilisiert.4
* Milliarden an Steuerdollars werden an einen „War on Drugs“-Ansatz zur Drogenbekämpfung verschwendet, der seine erklärten Ziele nicht erreicht, sondern stattdessen sogar direkt oder indirekt zu den genannten schädlichen Auswirkungen beiträgt.24

Leider werden Belege dafür, dass die Drogenverbotspolitik ihre erklärten Ziele verfehlt hat, sowie für die äußerst negativen Folgen dieser Strategie oftmals durch diejenigen geleugnet, die ein persönliches Interesse daran haben, den Status quo aufrechtzuerhalten.25Dies hat zu Verwirrung in der Öffentlichkeit geführt und unzählige Menschenleben gefordert. Regierungen und internationale Organisationen sind ethisch und rechtlich dazu verpflichtet, auf diese Krise zu reagieren, und müssen sich um alternative evidenzbasierte Strategien bemühen, die effektiv die schädlichen Auswirkungen von Drogen reduzieren können, ohne ihrerseits neue Schäden nach sich zu ziehen. Wir, die Unterzeichner, fordern Regierungen und internationale Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, dazu auf:

* eine transparente Überprüfung der Wirksamkeit der derzeitigen Drogenpolitik durchzuführen.
* einen wissenschaftlich fundierten gesundheitspolitischen Ansatz umzusetzen und zu evaluieren, der den individuellen und gemeinschaftlichen Schäden durch illegalen Drogenkonsum wirksam begegnet.
* Drogenkonsumenten zu entkriminalisieren, mehr Möglichkeiten evidenzbasierter Behandlung von Drogenabhängigkeit zu schaffen sowie erfolglose Behandlungszentren zu schließen, in denen Drogenabhängige zwangstherapiert werden und die gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstoßen.26
* die Finanzierung für die Umsetzung des umfassenden Pakets von HIV-Interventionen aus dem Zielsetzungshandbuch von WHO, UNODC und UNAIDS eindeutig zu befürworten und auszuweiten.27
* die betroffenen Kommunen sinnvoll in die Entwicklung, Überwachung und Durchführung von Dienstleistungen und politischen Maßnahmen, die das Leben der Menschen vor Ort beeinflussen, einzubinden.

Des weiteren fordern wir den UN-Generalsekretär Ban Ki-moon auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass das System der Vereinten Nationen, einschließlich des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes, mit einer Stimme spricht, um die Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten und die Durchführung von evidenzbasierten Ansätzen der Drogenkontrolle zu unterstützen.28

Die Drogenpolitik auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu stützen, wird den Drogenkonsum oder die Probleme, die durch injizierenden Drogenkonsum entstehen, nicht beseitigen. Aber eine Neuausrichtung der Drogenpolitik in Richtung evidenzbasierter Ansätze, die die Menschenrechte respektieren, schützen und erfüllen, hat das Potenzial, Schäden, die durch die gegenwärtige Politik entstehen, zu verringern und würde die Umleitung großer finanzieller Ressourcen dorthin ermöglichen, wo sie am meisten gebraucht werden: zur Durchführung und Evaluierung evidenzbasierter Prävention, Kontrolle, Behandlung und Maßnahmen zur Schadensminimierung.

REFERENCES
1. William B McAllister. Drug diplomacy in the twentieth century: an international history. Routledge, New York, 2000.
2. Reuter P. Ten years after the United Nations General Assembly Special Session (UNGASS): assessing drug problems, policies and reform proposals. Addiction 2009;104:510-7.
3. United States Office of National Drug Control Policy. The Price and Purity of Illicit Drugs: 1981 through the Second Quarter of 2003. Executive Office of the President; Washington, DC, 2004.
4. World Drug Report 2005. Vienna: United Nations Office on Drugs and Crime; 2005.
5. Degenhardt L, Chiu W-T, Sampson N, et al. Toward a global view of alcohol, tobacco, cannabis, and cocaine use: Findings from the WHO World Mental Health Surveys. PLOS Medicine 2008;5:1053-67.
6. Mathers BM, Degenhardt L, Phillips B, et al. Global epidemiology of injecting drug use and HIV among people who inject drugs: A systematic review. Lancet 2008;372:1733-45.
7. Wolfe D, Malinowska-Sempruch K. Illicit drug policies and the global HIV epidemic: Effects of UN and national government approaches. New York: Open Society Institute; 2004.
8. 2008 Report on the global AIDS epidemic. The Joint United Nations Programme on HIV/AIDS; Geneva, 2008.
9. Lurie P, Drucker E. An opportunity lost: HIV infections associated with lack of a national needle-exchange programme in the USA. Lancet 1997;349:604.
10. Rhodes T, Lowndes C, Judd A, et al. Explosive spread and high prevalence of HIV infection among injecting drug users in Togliatti City, Russia. AIDS 2002;16:F25.
11. Taylor A, Goldberg D, Emslie J, et al. Outbreak of HIV infection in a Scottish prison. British Medical Journal 1995;310:289.
12. Sarang A, Rhodes T, Platt L, et al. Drug injecting and syringe use in the HIV risk environment of Russian penitentiary institutions: qualitative study. Addiction 2006;101:1787.
13. Jurgens R, Ball A, Verster A. Interventions to reduce HIV transmission related to injecting drug use in prison. Lancet Infectious Disease 2009;9:57-66.
14. Davis C, Burris S, Metzger D, Becher J, Lynch K. Effects of an intensive street-level police intervention on syringe exchange program utilization: Philadelphia, Pennsylvania. American Journal of Public Health 2005;95:233.
15. Bluthenthal RN, Kral AH, Lorvick J, Watters JK. Impact of law enforcement on syringe exchange programs: A look at Oakland and San Francisco. Medical Anthropology 1997;18:61.
16. Rhodes T, Mikhailova L, Sarang A, et al. Situational factors influencing drug injecting, risk reduction and syringe exchange in Togliatti City, Russian Federation: a qualitative study of micro risk environment. Social Science & Medicine 2003;57:39.
17. Fellner J, Vinck P. Targeting blacks: Drug law enforcement and race in the United States. New York: Human Rights Watch; 2008.
18. Drucker E. Population impact under New York’s Rockefeller drug laws: An analysis of life years lost. Journal of Urban Health 2002;79:434-44.
19. Warren J, Gelb A, Horowitz J, Riordan J. One in 100: Behind bars in America 2008. The Pew Center on the States Washington, DC: The Pew Charitable Trusts 2008.
20. Rhodes T, Singer M, Bourgois P, Friedman SR, Strathdee SA. The social structural production of HIV risk among injecting drug users. Social Science & Medicine 2005;61:1026.
21. Ahern J, Stuber J, Galea S. Stigma, discrimination and the health of illicit drug users. Drug and Alcohol Dependence 2007;88:188.
22. Elliott R, Csete J, Palepu A, Kerr T. Reason and rights in global drug control policy. Canadian Medical Association Journal 2005;172:655-6.
23. Edwards G, Babor T, Darke S, et al. Drug trafficking: time to abolish the death penalty. Addiction 2009;104:3.
24. The National Centre on Addiction and Substance Abuse at Columbia University (2001). Shoveling up: The impact of substance abuse on State budgets.
25. Wood E, Montaner JS, Kerr T. Illicit drug addiction, infectious disease spread, and the need for an evidence-based response. Lancet Infectious Diseases 2008;8:142-3.
26. Klag S, O’Callaghan F, Creed P. The use of legal coercion in the treatment of substance abusers: An overview and critical analysis of thirty years of research. Substance Use & Misuse 2005;40:1777.
27. WHO, UNODC, UNAIDS 2009. Technical Guide for countries to set targets for universal access to HIV prevention, treatment and care for injection drug users.
28. Wood E, Kerr T. Could a United Nations organisation lead to a worsening of drug-related harms? Drug and Alcohol Review 2010;29:99-100.

Gemeinsame Erklärung der Deutschen AIDS-Hilfe und der Deutschen AIDS-Gesellschaft zur Beteiligung der deutschsprachigen Communities am Deutsch-Österreichischen AIDS-Kongress

Anfang Mai hatte die DAH aufgerufen zur Diskussion über und Beteiligung an einer ‚Gemeinsame Erklärung der Deutschen AIDS-Hilfe und der Deutschen AIDS-Gesellschaft zur Beteiligung der deutschsprachigen Communities am Deutsch-Österreichischen AIDS-Kongress‘. Inzwischen haben Vorarbeiten, Beteiligungen aus den Communities und Diskussionen gefruchtet – auf der XVIII. Welt-Aids-Konferenz in Wien wurde die Erklärung unterzeichnet – sie ist im Folgenden als Dokumentation wiedergegeben:

Gemeinsame Erklärung der Deutschen AIDS-Hilfe und der Deutschen AIDS-Gesellschaft zur Beteiligung der deutschsprachigen Communities am Deutsch-Österreichischen AIDS-Kongress

Auf der Grundlage des 1994 formulierten Prinzips der stärkeren Einbeziehung von Menschen mit HIV/Aids (GIPA) und den daraus folgenden Prinzipien der AIDS-Kongresse von Genf (1998) und Essen (1999) sollen in dieser Erklärung Eckpunkte zur aktiven Beteiligung der deutschsprachigen Communities am Deutsch-Österreichischen AIDS-Kongress festgelegt werden. Der Begriff „Communities“ wird im HIV/Aids-Bereich unterschiedlich definiert. Im Sinne dieser Erklärung umfasst der Begriff „Communities“:

1. Von HIV betroffene Communities
· Menschen, die mit HIV/Aids leben
· Menschen, z. B. schwule Männer, Drogengebraucher/innen, Migrant(inn)en, für die HIV epidemiologisch relevant ist
· Menschen, die in verschiedenen Formen der Selbstorganisation Selbsthilfe und Prävention leisten

2. Menschen, die sich professionell in Selbsthilfe und Prävention engagieren
· Menschen, die als Sozialwissenschaftler/innen mit ihrer Forschung und ihrem Engagement zur Grundlage für Selbsthilfe und Prävention beitragen
· Menschen, die in Aidshilfen und anderen Projekten haupt- oder ehrenamtlich Selbsthilfe fördern und mittragen und in Beratung und Prävention tätig sind.

Diese Gruppen tragen maßgeblich dazu bei, Konferenzgeschehen und -inhalte verstehbar und zugänglich zu machen. Sie bringen als Communities unterschiedliche Perspektiven in den Deutsch-Österreichischen Kongress ein und müssen deshalb in die Gestaltung aktiv einbezogen werden. Dabei kommt der Selbstvertretung von Menschen mit HIV/Aids ein besonderer Stellenwert zu.

Partizipation
Eine Beteiligung der Communities am Kongress geht über die reine Teilnahme von Menschen mit HIV/Aids am wissenschaftlichen Programm weit hinaus. Die Communities müssen aktiv die Möglichkeit haben, ihre Perspektiven bei der Auswahl und Gestaltung der Themenschwerpunkte von Anfang an einbringen zu können. Die Struktur eines Community Boards, das Menschen einbindet, die mit HIV/Aids leben, hat sich dabei in der Vergangenheit bewährt und soll ausgebaut werden. Das Board setzt sich aus jeweils zwei Vertreter(inne)n aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie einem/einer lokalen Vertreter/in zusammen. Um die Einbindung von Communities in Kongress-Geschehen und -Inhalte langfristig zu stärken, bemühen sich DAH und DAIG um Veranstaltungen zu Skills Building/ Kompetenzerwerb für Vertreter/innen der Communities innerhalb der Konferenz.

Professionalität
Die Teilnahme an einem Kongress soll mit einem weiteren Zugewinn an Professionalität für alle beteiligten Gruppen verbunden sein. Dies geschieht einerseits durch Angebote, die einen gewinnbringenden Dialog innerhalb der einzelnen Disziplinen fördern – z. B. sozialwissenschaftliche, präventionistische, pflegerische, psychosoziale. Dieser Dialog muss die unterschiedlichen Erfahrungs- und Wissenshorizonte der vertretenen Gruppen berücksichtigen. Anderseits geschieht dies durch Angebote, mit denen Kongress-Inhalte auch für die o. g. Communities zugänglich und verstehbar gemacht werden. Zusätzlich sollen interdisziplinäre „Brückenangebote“ fest im Programm verankert sein, da auch die Versorgung von Menschen mit HIV/Aids zunehmend interdisziplinär strukturiert ist.

Prävention und Sozialwissenschaft
Interdisziplinarität funktioniert, wenn sie auf den Bedürfnissen und Kompetenzen verschiedener Fachrichtungen aufgebaut und diese selbst bestimmen können, wie der interdisziplinäre Austausch beim Kongress gestaltet werden soll. Dabei ist die Einbeziehung der Communities unerlässlich für das Verständnis der medizinischen, psychosozialen und gesellschaftlichen Entwicklung auf dem Gebiet HIV/Aids. Primär- und Sekundärprävention, psychosoziale Beratung/Betreuung und die Unterstützung von Selbsthilfeaktivitäten sollen als zentrale Themen Berücksichtigung im Kongress finden. Neben quantitativen Untersuchungen sind hier aus Sicht der Aids- und Selbsthilfen vor allem qualitative Untersuchungen von großem Interesse. Diese können beispielsweise Aufschluss über das Verhalten von Menschen und die Auswirkungen von gesellschaftlichen Verhältnissen geben und stellen eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Aids- und Selbsthilfen und weiterer zentraler Akteure des Versorgungssystems dar.

Praxisrelevanz
Kongresse, deren Programm ausschließlich „abstract driven“ zusammengestellt ist, sind für Menschen aus den Communities weniger interessant, da es nämlich nicht nur darum geht, neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zu erlangen, sondern darüber hinaus die Bedeutung dieser Ergebnisse interdisziplinär und in ihrer Praxisrelevanz und Umsetzbarkeit zu diskutieren. Dafür sind einerseits Zeit zur Diskussion und andererseits Workshops und nonabstract- driven Sessions notwendig. Denn die spannendsten wissenschaftlichen Ergebnisse bleiben ohne Wirkung, wenn sie perspektivisch von Praktikerinnen und Praktikern nicht umgesetzt werden können.

Beteiligung der Communities in der Kongressorganisation des Deutsch-Österreichischen AIDS-Kongresses

1. Beteiligung der Communities an Organen/Gremien:
· Kongresspräsidium:
Zwei Sitze mit Stimmrecht für Vertreter/innen aus dem Community Board
Zwei Sitze mit Stimmrecht für Vertreter/innen aus den Dachorganisationen von Aidshilfen aus Deutschland und Österreich
· Scientific Board und Abstract Review:
Die Communities erhalten ein Drittel der Sitze im Scientific Board.
Ein Drittel der Abstract Reviewer werden durch die Communities gestellt.
· Chairs:
Alle Kongressveranstaltungen sollen mit einem Co-Chair aus den Communities besetzt werden.
· Community Scholarship Programm:
20 Scholarships (Registrierung, Reisekosten, Unterkunft) und 50 freie Kongressregistrierungen werden vom Kongress übernommen.

2. Kongressstruktur:
Kongresseröffnung: Bei bis zu vier Redner(inne)n wird ein/e Redner/in vom Community Board benannt. Bei mehr als vier Redner(inne)n sind dies entsprechend zwei Redner/innen.
Ein Drittel der Sessions werden „non abstract driven“ konzipiert.
Ein Drittel der „abstract driven“ Sessions werden interdisziplinär zusammengesetzt. Eine Session von 90-minütiger Dauer soll dabei nicht mehr als 3–4 Beiträge umfassen, um ausreichend Zeit für Diskussion zu bieten. 30 % der Session-Zeit stehen für Nachfrage und Diskussion zur Verfügung.

Wien, den 22. Juli 2010
Dr. Annette Haberl, Vorstand DAIG
Carsten Schatz, Vorstand Deutsche AIDS-Hilfe
Prof. Dr. Jürgen Rockstroh, Vorstand DAIG
Winfried Holz, Vorstand Deutsche AIDS-Hilfe
Michèle Meyer, Präsidentin LHIVE
Helmut Garcia Solarte-Konrad, Obmann Positiver Dialog

Bewerbung für das Community-Board für den DÖAK 2011 vom 15. bis 18. Juni 2011 in Hannover

Vom 15. bis 18. Juni 2011 findet in Hannover der nächste Deutsch-Österreichische Aids-Kongress (DÖAK) statt. Vertreter/innen der Positiven-Selbsthilfe können wieder die Perspektiven und Erfahrungen von Menschen mit HIV in den Kongress einbringen – inzwischen wurde (nach öffentlicher Diskussion) von der Deutschen Aids-Hilfe DAH, der Schweizer Organisation für Menschen mit HIV LHIVE, sowie der österreichischen Positiven-Organisation Positiver Dialog und der Deutschen Aids-Gesellschaft DAIG eine „Erklärung zur Beteiligung der Communities an der Kongressorganisation“ formuliert, die während der kommenden Welt-Aids-Konferenz in Wien unterzeichnet wird.
Im Folgenden als Dokumentation die Ausschreibung für das Community-Board des DÖAK 2011.

Bewerbung für das Community-Board für den DÖAK 2011 vom 15. bis 18. Juni 2011 in Hannover

Ab sofort können sich interessierte Personen aus der Positiven-Selbsthilfe aus Deutschland, der Schweiz und Österreich für das Community- Board (CB) für die Vorbereitung des Deutsch-Österreichischen AIDS-Kongresses 2011 bewerben.

Gesucht werden Menschen, die Interesse und Zeit haben, die Perspektiven von Menschen mit HIV und Aids durch die Mitarbeit im Community Board und den Vorbereitungsstrukturen des DÖAK in die Kongressplanung und Durchführung einzubringen.

Die Organisationen Deutsche AIDS-Hilfe, LHIVE und Positiver Dialog haben eine Erklärung zur Beteiligung der Communities an der Vorbereitung der zukünftigen Deutsch-Österreichischen (und bei Schweizer Beteiligung auch Schweizerischen) Aidskongresse mit der Deutschen AIDS-Gesellschaft abgeschlossen, die auf der internationalen AIDS-Konferenz in Wien unterzeichnet wird (Erklärung in der Anlage). Mit der Erklärung soll eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kongressveranstaltern und dem Community-Board gesichert werden.

Die Kandidatinnen und Kandidaten für das CB werden über ein Ausschreibungsverfahren ermittelt. In der Bewerbung soll dargelegt werden, welche Erfahrungen im Bereich HIV/Aids der/die einzelne hat und mit welcher Perspektive und Motivation die Mitarbeit erfolgt.
Ein Gremium aus DAH-Vorstand, – Geschäftsführung und dem CB des SÖDAK 2009 wird über die Bewerbung entscheiden. Die Zielgruppe sollen Menschen aus der Selbsthilfe und den Communities aus dem HIV/Aidsbereich (z.B. Netzwerke) sein.

Das CB wird sich voraussichtlich vier Mal bis zum DÖAK treffen. Es setzt sich dafür ein, dass die auf der Konferenz verhandelten Themen auch auf ihre Relevanz für das Leben mit HIV/Aids hin diskutiert werden. Das CB steht für eine Umsetzung des Genfer Prinzips ein, das eine Einbeziehung von Menschen mit HIV/Aids und die Berücksichtigung ihrer Perspektiven auf das Thema HIV/Aids gewährleisten soll. Ferner gehören folgende Aufgaben zur Tätigkeit im CB:

– Erarbeitung eigener Workshopthemen für den Kongress
– Vertretung des CB im Kongresspräsidium (2 Personen)
– Mitarbeit im abstract review Gremium
– Mitarbeit im Scientific Board (eventuell für diesen Kongress identisch mit dem abstract review Gremium)
– Rede zur Eröffnung (1 Person)
– Ausschreibung und Auswahl der Teilnehmenden für das Scholarshipprogramm
– Besetzung von Co-Chairs für alle Sessions

Das Community-Board soll aus bis zu sieben Personen bestehen (jeweils zwei pro Land plus eine Person aus der lokalen Vorbereitungsgruppe, um die Verbindung zu schaffen). Die Mitarbeit ist ehrenamtlich, die Kosten der Treffen werden vom Kongress übernommen.

Für eine Bewerbung bitten wir Sie und Euch, uns ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular (siehe unten) bis spätestens 15. August 2010 an die DAH, Wilhelmstraße 138, 10963 Berlin, zu schicken. Bei Rückfragen wendet euch bitte an Stefan Timmermanns, Tel. 030-69008750.

Herzliche Grüße

Stefan Timmermanns
Referent für Leben mit HIV

Silke Klumb
Geschäftsführerin

Bewerbungs-Formular (pdf): CB DÖAK Hannover Ausschreibung

Neumünster: Ärzte gegen die Aidshilfe?

Wollen Ärzte in Neumünster verhindern, dass die örtliche Aids-Hilfe als Mieter bei ihnen im Haus einzieht?

Die Aidshilfe Neumünster arbeitet seit 1991. Dieses Frühjahr sollten neue Räume bezogen werden, der Mietvertrag ist unterzeichnet, die Räume sind renoviert, die Einladungen für die feierliche Einweihung verschickt.

Doch dann: die Kündigung droht. Ärzte und eine Apotheken-Inhaberin wehren sich gegen die Aidshilfe als neuen Mieter, fordern die Aufhebung des Mietvertrags, drohen ansonsten selbst mit Kündigung.

Die Aids-Hilfe Neumünster kündigte an am 17. Mai 2010 die Aufhebung des Mietvertrags zu unterzeichnen, steht aber nun am Juli 2010 ohne Räumlichkeiten da.

Als Dokumentation ein Hilferuf von Torsten Kniep, erster Vorsitzender des Vorstands der Aidshilfe Neumünster (AH-NMS):

Die Aids-Hilfe Neumünster steckt momentan in einer ungewollten Krise. Seit Monaten suchen wir für unsere Aids-Hilfe NMS neue Räumlichkeiten. Diese brauchen wir um uns zu vergrößern, dem momentanen Standard gerecht zu werden und um zukunftsorientierter arbeiten zu können.

Neue Räume fand unsere AH-NMS in der Wasbeker Strasse 50 in Neumünster – in einem Haus mit drei praktizierenden Ärzten und einer Apotheke. Die Vermieterin schloss mit uns bevorzugt einen Mietvertrag ab, da sie die Institution Aids-Hilfe als Bereicherung für ihr Haus ansah. Die Mietverträge für die Räume wurden am 31.03 2010 geschlossen und die Räume sollten zum 01. Juli 2010 offiziell von uns bezogen werden.

Unsere alten Räumlichkeiten wurden daher zum 30. Juni 2010 gekündigt. Die Vermieterin erlaubte uns die neuen Räume in der Zwischenzeit zu renovieren und für unsere Zwecke her zu richten.
Die Räume wurden inzwischen auch großenteils renoviert d.h. gestrichen und mit neuen Fußbodenbelägen versehen. Teilweise wurden bereits neue Möbel angeschafft und Mobiliar aus unseren alten Räumen in die neuen Räumlichkeiten gebracht.

Der endgültige Umzug und die Lieferung der neuen Möbel waren für den 15.05.2010 geplant. Unser Büro ist deswegen vom 13.05.2010 bis einschließlich 24.05.2010 geschlossen worden. Am 25.05.2010 sollte die unsere AH-NMS in den neuen Räumen, mit Erlaubnis der Vermieterin, ihre Arbeit aufnehmen.

Dreihundert Einladungen für einen geplanten „Tag der offenen Tür“ am 29. Mai 2010 wurden bereits verschickt – gleichzeitig erschien ein Pressebericht über unseren Umzug, unsere neue Adresse und die Neueröffnung der Aids-Hilfe NMS in den neuen Räumlichkeiten im Holsteiner Courier und diversen Wochenblättern.

Am 11.05.2010 informierte die Vermieterin unseren ersten Vorsitzenden Torsten Kniep darüber, dass es mit den anderen Mietern im Hause Probleme gäbe.

Eine Ärztin und zwei Ärzte, sowie die Inhaberin der Apotheke wünschten, nachdem sie erfuhren wer die freien Räume bezieht, dass das Mietverhältnis mit der Aids-Hilfe sofort rückgängig gemacht wird. Als Begründung nannten die Parteien ( lt. Aussage der Vermieterin ) „ Angst davor dass Patienten den Praxen fern bleiben und Angst vor Kriminalität im Haus“. Die Parteien befürchten, dass eventuelle HIV-positive Drogengebraucher in die Praxen und die Apotheke einbrechen und Rezeptblöcke und Medikamente stehlen könnten.

Am 12.05.2010 kam es zu einem kurzfristig anberaumten Gespräch zwischen Vermieterin und Mietern, an dem Torsten Kniep aus zeitlichen Gründen leider nicht teilnehmen konnte. Resultat dieses Gespräches ist, dass der Mietvertrag mit unserer Aids-Hilfe Anfang nächster Woche gekündigt bzw. aufgehoben werden soll. Sollte dies nicht geschehen, drohen die anderen Mieter mit der Kündigung ihrer Mietverhältnisse.

An einem angebotenen, informativen und klärenden Gespräch mit dem 1. Vorsitzenden und der Diplom-Sozialpädagogin unserer Aids-Hilfe legen die anderen Mieter, laut Auskunft der Vermieterin, keinen Wert.

Die oben aufgeführten Fakten empfinden wir als erschreckendes Beispiel von absoluter Intoleranz und Diskriminierung!

Unsere Aids-Hilfe NMS leistet seit 20 Jahren eine umfangreiche und wichtige Arbeit, der Information und Prävention gegen Aids und HIV, um genau gegen diese Intoleranz und Diskriminierung anzukämpfen, die uns nun entgegen schlägt.

Ob wir unsere Arbeit in Neumünster auch weiterhin leisten können steht jetzt in den Sternen.

Die frisch renovierten neuen Räume bleiben vorerst und wahrscheinlich endgültig verwaist und der Umzug ist gestoppt! Als Resultat dieses unwürdigen Mieterboykotts steht die Aids-Hilfe Neumünster ab dem 30.06.2010 ohne Räume da.

Wir treten heute an die Öffentlichkeit weil wir finden, dass man mit HIV infizierten und an Aids erkrankten Menschen und den Menschen die ihnen (oft ) ehrenamtlich und hilfreich zur Seite stehen auf solch eine diskriminierende Art und Weise nicht umgehen darf.

Wir empfinden das Geschehene als Schlag ins Gesicht und protestieren gegen diese unwürdige Behandlung unserer Klientel und der Institution Aids-Hilfe Neumünster und deren Mitarbeiter/innen und Freunde/innen.

Torsten Kniep

Die Aids-Hilfe Neumünster ist bis auf weiteres an ihrer alten Adresse erreichbar: AIDS-Hilfe Neumünster e.V., Wasbeker Straße 93, D-24534 Neumünster hat eine neue Adresse: Großflecken 50 (Hinterhaus, im „Connect“), 24534 Neumünster

weitere Informationen:
shz Holsteinischer Courier 15.05.2010: Wollen Ärzte die Aids-Hilfe loswerden?
shz Holsteinischer Courier 17. Mai 2010: Nach Protesten: Aids-Hilfe zieht nun doch nicht um (pdf)
alivenkickin 17.05.2010: Ärzte und Aidshilfen – Zwei Seiten einer Medaille
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Diskussions-Aufruf: Gemeinsame Erklärung der Deutschen AIDS Hilfe und der Deutschen AIDS Gesellschaft zur Beteiligung der Community am Deutsch-Österreichischen AIDS-Kongress

Die Deutsche AIDS-Hilfe DAH hat unter Beteiligung einiger weiterer Community-Vertreter/innen gemeinsam mit der DAIG Deutsche AIDS-Gesellschaft eine Erklärung zu den zukünftigen Deutsch-Österreichischen AIDS-Kongressen (DÖAKs) entworfen und stellt den Entwurf zur Diskussion.

Dieser Entwurf ist hier dokumentiert – verbunden mit der von der DAH geäußerten Bitte um Kommentare und Diskussionen. Reaktionen, die binnen der nächsten vier Wochen (bis Ende Mai 2010) eingehen, fließen mit ein in die dann erfolgende Überarbeitung der Erklärung, bevor diese anschließend von DAIG und DAH unterzeichnet wird.

Hintergrund ist u.a. die Auseinandersetzung um die Community-Beteiligung 2009, in deren Verlauf sich das Community-Board sowie die Deutsche Aids-Hilfe von ihrer geplanten Beteiligung am Schweizerisch-Österreichisch-Deutschen Aids-Kongress 2009 in St. Gallen zurück gezogen hatte.

Ich bitte alle Leserinnen und Leser, diese Chance zur aktiven Beteiligung an der Zukunft der Community-Beteiligung an Deutsch-Österreichischen AIDS-Kongressen zu nutzen und hier auf ondamaris mit Kommentaren, Meinungen und Hinweisen zur Entwicklung einer gemeinsamen Position beizutragen!

Ulli Würdemann, ondamaris

Gemeinsame Erklärung der Deutschen AIDS Hilfe und der Deutschen AIDS Gesellschaft zur Beteiligung der Community am Deutsch-Österreichischen AIDS-Kongress

Auf der Grundlage der Prinzipien der AIDS-Kongresse von Genf (1998) und Essen (1999) sollen in dieser Erklärung Eckpunkte zur aktiven Beteiligung der Community am Deutsch-Österreichischen AIDS Kongress festgelegt werden. Der Begriff „Community“ wird im HIV/AIDS- Bereich unterschiedlich definiert. Wir verstehen Community in einem weiteren Sinne, der folgende Gruppen umfasst:
• Menschen, die mit HIV/AIDS leben
• Menschen, die z. B. als schwule Männer, Drogengebraucher/innen, als Migrant(inn)en in Communities leben, in denen HIV epidemiologisch relevant ist
• Menschen, die in verschiedenen Formen der Selbstorganisation Selbsthilfe und Prävention leisten
• Menschen, die als Sozialwissenschaftler/innen aus den genannten Communities mit ihrer Forschung und ihrem Engagement zur Grundlage für Selbsthilfe und Prävention beitragen
• Menschen, die professionell in AIDS Hilfen und anderen Projekten haupt- oder ehrenamtlich Selbsthilfe fördern und mittragen und in Beratung und Prävention tätig sind

Diese Gruppen bringen als Community unterschiedliche Perspektiven in den Deutsch-Österreichischen Kongress ein und müssen deshalb in die Gestaltung aktiv einbezogen werden. Der Selbstvertretung von Menschen mit HIV/AIDS kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu.

Partizipation
Community Beteiligung am Kongress geht über die reine Teilnahme von Menschen mit HIV/AIDS am wissenschaftlichen Programm weit hinaus. Die Community muss aktiv die Möglichkeit haben, ihre Perspektiven bei der Auswahl und Gestaltung von Themenschwerpunkten von Anfang an einbringen zu können. Die Struktur eines Community-Boards hat sich dabei in der Vergangenheit bewährt und soll ausgebaut werden. Das Board setzt sich aus jeweils zwei Vertreter/innen der am Kongress beteiligten Länder sowie einem/einer lokalen Vertreter/in zusammen.

Professionalität
Die Teilnahme an einem Kongress soll mit einem Zugewinn an Professionalität für alle beteiligten Gruppen verbunden sein. Dies geschieht einerseits durch Angebote, die die
Professionalität der einzelnen Disziplinen – z. B. sozialwissenschaftliche, präventionistische, pflegerische, psychosoziale – fördern. Zusätzlich sollen interdisziplinäre „Brückenangebote“ fest im Programm verankert sein, da auch die Versorgung von Menschen mit HIV/AIDS zunehmend interdisziplinär strukturiert ist.

Prävention und Sozialwissenschaft
Interdisziplinarität funktioniert, wenn sie auf den Bedürfnisssen und Kompetenzen verschiedener Fachrichtungen aufgebaut und diese selbst bestimmen können, wie der interdisziplinäre Austausch beim Kongress gestaltet werden soll. Dabei ist die Einbeziehung der Community unerlässlich für das Verständnis der medizinischen, psychosozialen und gesellschaftlichen Entwicklung auf dem Gebiet HIV/AIDS.
Primär- und Sekundärprävention, psychosoziale Beratung/Betreuung und die Unterstützung von Selbsthilfeaktivitäten sollen als zentrale Themen Berücksichtigung im Kongress finden. Neben quantitativen Untersuchungen sind hier aus Sicht der AIDS- und Selbsthilfen vor allem qualitative Untersuchungen von großem Interesse. Diese können beispielsweise Aufschluss über das Verhalten von Menschen und die Auswirkungen von gesellschaftlichen Verhältnissen geben und stellen eine wichtige Grundlage für die kontinuierliche Arbeit an unserem Versorgungssystem dar.

Praxisrelevanz
Die spannendsten wissenschaftlichen Ergebnisse bleiben ohne Wirkung, wenn sie perspektivisch von Praktikerinnen und Praktikern nicht umgesetzt werden können. Aus diesem Grund sind Kongresse, deren Programm ausschließlich „abstract driven“ zusammengestellt ist, für Menschen mit HIV/AIDS weniger interessant. Ihnen geht es nämlich nicht nur darum, neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zu erlangen, sondern darüber hinaus, die Bedeutung dieser Ergebnisse interdisziplinär und praxisnah zu diskutieren.

Beschlüsse für die Community Beteiligung am Deutsch-Österreichischen AIDS-Kongress
1. Beteiligung der Community an Organen/Gremien:
• Kongresspräsidium:
Zwei Sitze mit Stimmrecht für Vertreter/innen aus dem Community Board
Zwei Sitze mit Stimmrecht für Vertreter/innen aus den Dachorganisationen von AIDS-Hilfen aus Deutschland und Österreich
• Scientific Board und Abstract Review:
Die Community erhält ein Drittel der Sitze im Scientific Board.
Ein Drittel der Abstract Reviewer werden von der Community gestellt.
• Chairs:
Alle Kongressveranstaltungen sollen mit einem Co-Chair aus der Community besetzt werden.
Community Scholarship Programm:
20 Scholarships (Registrierung, Reisekosten, Unterkunft) und 50 freie Kongressregistrierungen werden vom Kongress übernommen.

2. Kongressstruktur:
Kongresseröffnung: Bei bis zu vier Rednern wird ein/e Redner/in von der Community benannt. Bei mehr als vier Rednern sind dies entsprechend zwei Redner/innen
Ein Drittel der Sessions werden „non abstract driven“ konzepiert.
Ein Drittel der „abstract driven“ Sessions werden interdisziplinär zusammengesetzt. Eine Session von 90-minütiger Dauer soll dabei nicht mehr als 3-4 Beiträge umfassen, um ausreichend Zeit für Diskussion zu bieten.

Anmerkung 18.06.2010: Kommentierungs-Phase beendet.

Brief an Bundesjustizministerin: endgültiger Stopp der Vorratsdatenspeicherung!

Die Deutsche Aids-Hilfe sowie über 40 weitere Organisationen und Verbände haben Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, „sich auf europäischer Ebene klar für eine Abschaffung der EU-Mindestvorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen“.
Im folgenden als Dokumentation der Brief der Organisationen an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
kaum hat das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt, wird von nicht Wenigen die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung gefordert.

Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden sollen, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern.
Zur verbesserten Strafverfolgung soll nachvollziehbar sein, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. In Verbindung mit anderen Informationen soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar sein.

Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel. Im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung werden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Sie beeinträchtigt insgesamt die Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben steigen gegenüber den bisherigen Schätzungen deutlich und sind ohne Erstattungsregelung von den über 6.000 betroffenen Telekommunikationsunternehmen in Deutschland zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher.

Untersuchungen belegen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung.

Rechtsexperten erwarten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Anschluss an den Verfassungsgerichtshof Rumäniens eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erklären wird. EU-Justizkommissarin Viviane Reding und EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström haben bereits eine Überprüfung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf ihre
Übereinstimmung mit der EU-Grundrechtecharta angekündigt.

Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der Berufstätigen und der Wirtschaft lehnen wir die Forderungen nach einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an Sie, sich ungeachtet eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens grundsätzlich von der Forderung nach einer neuerlichen umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten zu distanzieren. Stattdessen rufen wir Sie auf, sich auf europäischer Ebene klar für eine Abschaffung der EU-Mindestvorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen, damit jeder europäische Staat wieder selbst über die Gewährleistung des Kommunikationsgeheimnisses seiner Bürgerinnen und Bürger entscheiden kann. Seien Sie sich unserer Unterstützung dabei versichert.

Mit freundlichen Grüßen,
1. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx für die Aktion Freiheit statt Angst e.V.
3. xxxxxxxxxxxx für Attac Deutschland
4. xxxxxxxxxxxxxxxx für den Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
5. xxxxxxxxxxxxxxxx für den Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler e.V.
6. xxxxxxxxxxxxxxxx für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V.
7. xxxxxxxxxxxxx für den Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V.
8. xxxxxxxxxxxxxx für den Chaos Computer Club e.V.
9. xxxxxxxxxxx für die Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
10. xxxxxxxxxxxxx für die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union dju in ver.di
11. xxxxxxxxxxxxxxxxxxx für den Deutscher Journalisten-Verband e. V.
12. xxxxxxxxxxxxxx für den Deutscher Presserat
13. xxxxxxxxxxxxxxxx für den DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
14. xxxxxxxxxxxx für den DPV Deutscher Presse Verband – Verband für Journalisten e.V.
15. xxxxxxxxxxxx für die DVD – Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
16. xxxxxxxxxxxxx für den eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
17. xxxxxxxxxxxxxx für die Ev. Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür e.V.
18. xxxxxxxxxxxx für das FIfF – Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche
Verantwortung e.V.
19. xxxxxxxx für den FoeBuD e.V.
20. xxxxxxxxxxxxxxxx für den Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG) e.V.
21. xxxxxxxxxxxxx für das Forum Menschenrechte e.V.
22. xxxxxxxxxxxxxxxxxx für die Free Software Foundation Europe e.V.
23. xxxxxxxxxxxxxx für den FREELENS e.V.
24. xxxxxxxxxxxxxxxxx für die Freie Ärzteschaft e.V.
25. xxxxxxxxxxxxxx für die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. (GDD)
26. xxxxxxxxxxxx für IALANA
27. xxxxxxxxxxxxxxxxxx für die IG Bauen-Agrar-Umwelt
28. xxxxxxxxxxxxxxxx für die Internationale Liga für Menschenrechte e.V.
29. xxxxxxxxxxx für das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
30. xxxxxxxxxx für den Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) e.V.
31. xxxxxxxxxxxx für die Magistrats européens pour la Démocratie et les Libertés – MEDEL
32. xxxxxxxxxxxxxxxx für den naiin – no abuse in internet e.V.
33. xxxxxxxxxxxxxxx für den NAV-Virchow-Bund – Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.
34. xxxxxxxxxxxxx für das Netzwerk Neue Medien e.V.
35. xxxxxxxxxxxx für das netzwerk recherche e.V.
36. xxxxxxxxxxxxxxxxxx für die Neue Richtervereinigung e.V.
37. xxxxxxxxxxx für das Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
38. xxxxxxxxxxxx für PRO ASYL e.V.
39. xxxxxxxxxxxxxxxxxx für die Reporter ohne Grenzen e.V.
40. xxxxxxxxxxxx für den Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
41. xxxxxxxxxxxxxxx für den Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren VFLL e.V.
42. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx für den Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.
43. xxxxxxxxxxxxxxx für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
44. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx für den Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte
45. xxxxxxxxxxxxxxxx für die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
46. xxxxxxxxxxxxxxxx für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Staatsanwaltschaft erhebt Klage gegen Nadja B.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt teilt am 12. Februar per folgender Presseerklärung mit, dass gegen Nadja B. Anklage erhoben wird:

„Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat unter dem 04.02.2010 die jetzt 27-jährige Sängerin Nadja B. wegen eines Falls der vollendeten gefährlichen Körperverletzung und wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen zum Amtsgericht – Jugendschöffengericht – in Darmstadt angeklagt.

Ausweislich der Anklageschrift hatte Frau B. in den Jahren 2000 bis 2004 in insgesamt fünf Fällen mit drei Personen ungeschützten Geschlechtsverkehr, ohne ihren Partnern ihre eigene HIV-Erkrankung, von der sie im Lauf des Jahres 1999 erfahren hatte, zu offenbaren. Hierbei war ihr bewusst, dass jeder  ungeschützte Sexualkontakt eine Übertragung des Virus zur Folge haben kann.

Ein seitens der Staatsanwaltschaft Darmstadt eingeholtes Sachverständigengutachten hat den für eine Anklageerhebung hinreichenden Tatverdacht einer unmittelbaren Ansteckung eines dieser drei Partner durch Frau B. ergeben.

Frau B. hat sich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen nur insoweit eingelassen, als dass sie im Lauf des Jahres 1999 über die bei ihr vorhandene Immunschwäche-Erkrankung unterrichtet worden ist.

Die Anklage war zum Jugendschöffengericht zu erheben, weil Frau B. im Jahr 2000 noch Jugendliche bzw. Heranwachsende war.

Im Auftrag
Neuber
Staatsanwalt a. GL. / Pressesprecher“

(Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Darmstadt)

Milzbrand – Information für Drogenkonsumenten

Nach dem Tod eines HIV-positiven Drogengebrauchers an Milzbrand hat das RKI Informationen für Drogengebraucher heraus gegeben.

Ein HIV-positiver drogengebrauchender Mann ist in Nordrhein-Westfalen an den Folgen von Milzbrand (Anthrax) gestorben. Das Robert-Koch-Institut (RKI) vermutet, dass mit infektiösen Milzbrandsporen verunreinigtes Heroin in Europa im Umlauf ist und hat aus diesem Grund die folgenden Informationen für Drogenkonsumenten heraus gegeben, die im Folgenden dokumentiert sind:

Information für Drogenkonsumenten

Milzbrand (Anthrax) bei Drogenkonsumenten in Deutschland!

(Stand: Januar 2010)

Im Dezember starb ein 42-jähriger Mann, der Drogen injiziert hatte, in Aachen an Milzbrand (Anthrax). Seit Dezember sind in Schottland 14 Heroinkonsumenten an Milzbrand erkrankt, von denen sieben starben. Weitere Verdachtsfälle kamen vor wenigen Tagen hinzu. Ein Konsument hat die Infektion durch Rauchen/Schnupfen bekommen.

Milzbrand ist eine in Deutschland sehr seltene, bakterielle, Infektionskrankheit (vor Dezember 2009 datierte der letzte Fall von 1994!), die unbehandelt oft zum Tode führt. Darüber hinaus ist das Krankheitsbild bei Ärzten kaum bekannt, so dass eventuell nicht immer frühzeitig daran gedacht wird. Milzbrand kann antibiotisch behandelt werden. Die Behandlung sollte frühzeitig begonnen werden. Einen Impfstoff gibt es nicht.

Es wird nun vermutet, dass mit infektiösen Milzbrandsporen verunreinigtes Heroin (eventuell auch andere psychoaktive Substanzen, die man spritzen kann) in Europa im Umlauf ist!

Möglicherweise wurde das Heroin in einem der Herkunftsländer, in denen Milzbrand als Erkrankung von Vieh vorkommt (eventuell Afghanistan oder Nachbarländer), bei der Herstellung oder beim Transport mit Milzbrandsporen verunreinigt (z.B. durch „Strecken“ des Stoffs mit Knochenmehl, Trocknen von Substanzen auf verunreinigtem Erdreich oder Transport in Taschen aus Tiermaterial).

Aktuell ist nicht bekannt, wie viel verunreinigtes Heroin im Umlauf ist. Allerdings ist davon auszugehen, DASS ein Heroin-/Drogenkonsum mit dem Risiko einer Milzbrandinfektion verbunden ist – vor allem dann, wenn die Substanzen injiziert werden.

Seien Sie auf der Hut und informieren Sie andere Konsumenten über das Milzbrand-Risiko!

* Wichtig: Man sieht es dem Stoff nicht an, ob er mit Anthraxsporen verseucht ist

* Deshalb: Sollten Sie Heroin konsumiert haben und spezifische Krankheitssymptome (siehe unten) entwickeln, wenden Sie sich bitte SOFORT an einen Arzt! Bitten Sie unbedingt den Arzt darum, dass er bei der Diagnostik an eine Milzbrand-Infektion (Haut, Lunge, Darm) den-ken soll

* Die neu aufgetretene Milzbrand-Gefahr erhöht die gesundheitlichen Risiken des Drogenkonsums zusätzlich: Bitte beenden Sie Ihren Drogenkonsum!
Mitarbeiter/innen von Kontaktläden, Drogenkonsumräumen, Drogenberatungsstellen, Suchtmediziner und Entzugs-/ Rehabilitationskliniken helfen Ihnen dabei

* Falls Sie ärztlich substituiert werden und zusätzlich Heroin konsumieren, versuchen Sie, zumindest in der nächsten Zeit damit aufzuhören bzw. zu reduzieren!

Übertragungswege:
Man kann sich mit Milzbrand infizieren, wenn man verunreinigten Stoff (z.B. Heroin)
– in die Vene oder die Haut/den Muskel spritzt
– inhaliert (z.B. raucht oder schnupft)
– angefasst hat, und von den Sporen etwas in den Mund gelangt.
Es gibt praktisch keine Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Für die Allgemeinbevölkerung besteht kein Infektionsrisiko.

Symptome von Milzbrand:
Nach Spritzen verunreinigten Stoffes droht Hautmilzbrand (häufigste Form) oder aber auch eine Hirnhautentzündung, die sich durch starke Kopfschmerzen äußert.
Hautmilzbrand: An der Injektionsstelle bildet sich eine Schwellung, Rötung und Hautverhärtung. Diese ist typischerweise kaum schmerzhaft. Ein Abszess (eine Eiteransammlung) oder Blasen können sich bilden, dann „trocknet“ der Bereich ein, und bildet eine dunkle, fast schwarze Stelle (daher der Name „Anthrax“). Es folgt eine Schwellung der gesamten Region (z. B. des Arms), daraufhin ein schwerstes Krankheitsbild, das rasch zum Tod führen kann.

Nach Rauchen/Schnupfen verunreinigten Stoffes droht Lungen- oder Darmmilzbrand.
Lungenmilzbrand: Es kommt zu einer grippeartigen Erkrankung (Fieber, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Husten mit blutigem Auswurf, Atemnot) und innerhalb der nächsten Tage zu einem schweren, fast immer tödlichen Krankheitsbild.
Darmmilzbrand: Bauchschmerzen, Blähungen, blutiger Durchfall, schwerstes Krankheitsbild mit möglicher Todesfolge.

Weitere Informationsmöglichkeiten:
Internetseite des Robert Koch-Institutes: www.rki.de → Aktuelle Themen: Milzbrand-Todesfall

(Quelle: RKI)

Wenn Würde nicht gleich Würde ist – ein Spagat

„Wenn Würde nicht gleich Würde ist – ein Spagat“ – unter diesem Titel hielt Michèle Meyer, Präsidentin von LHIVE, der Organisation von Menschen mit HIV und Aids in der Schweiz, am 1. Dezember eine Rede auf der  zentralen Welt-Aids-Tags – Veranstaltung der Frankfurter Aids-Hilfe in der Paulkskirche. Die Veranstaltung fand dieses Jahr statt unter dem Motto „Die Würde ist angetastet“.
Im Folgenden die Rede von Michèle Meyer als Dokumentation:

Wenn Würde nicht gleich Würde ist – ein Spagat.

Die Würde des Menschen ist angetastet.
Wochenlang bin mit dem Titel dieser Veranstaltung schwanger gegangen. Was ist Würde? Wie fühlt sie sich an? Wo ist sie? Wer hat das Wort  erfunden und warum tu ich mich so schwer damit?
Über die Aufklärung führte mein Weg ins alte Rom zu Cicero.
Ich kann nicht viel anfangen mit bedingungsloser Menschenwürde, die doch dauernd mit Füssen getreten wird. Auch wenn sie in den Menschenrechten und in der Verfassung hochgehalten wird, stolpere ich immer wieder über die Lässigkeit mit der sie mir und uns abgesprochen wird.
Ich bin überzeugt, dass wir heute viel näher an Ciceros Würdebegriffen leben, als wir uns eingestehen.
Würde bekommt man und Würde wird einem genommen. Das heisst: ich muss sie mir verdienen und ich muss etwas tun, um sie nicht zu verlieren. Nur: ganz so einfach ist es dann auch wieder nicht, denn ich bin nicht im Besitz von Würde, sie wird mir nur verliehen und einfordern ist tabu.

Seit ein gewisser Sigmund Ehrmann, SPD Abgeordneter und unter anderem  Mitglied der Kreissynode des evangelischen Kirchenkreises Moers, mich  resp. uns Menschen mit HIV/ AIDS als Biowaffe bezeichnet hat, bin ich gar nicht mehr sicher, dass das alles in meiner Hand liegt.
Welche Würde hat eigentlich eine Biowaffe?

Ich bin also eine Biowaffe. Vielleicht stimmt es ja und ich tue auch bloss so als wäre ich Mensch. Immerhin kommt der Verdacht öfters auf nicht mehr ganz Mensch zu sein. Sondern bloss HIV-positiv. Reduziert darauf ein Virenträger zu sein. Oder wieder mit Cicero: der Gesellschaft  nicht dienlich genug zu sein, um überhaupt Würde zu verdienen.
Heute  stellt Gesundheit ein mechanisches Problem dar und Funktion  ist das Ziel, nicht Würde.

„Wie haben sie sich angesteckt“ fragt die Schulleiterin und in ihrem Tonfall lauert vulgäre Neugier und die Lust mich zu entwerten. Sag ich jetzt: „Ich hatte Sex, mehr als genug und ich hab’s genossen.“ wird sie vielleicht erröten, sich jedoch bestätigt fühlen: „Die Frau ist ein Flittchen, wusst’ ich’s doch!“. Sag ich: “Mein erster Mann ist an den Folgen von AIDS verstorben“, dann stockt ihr wohl kurz der Atem und sie müsste schon sehr dreist sein, um weiterzufragen. Das wäre dann unter ihrer Würde. Wahrscheinlich.

Welchen Platz in der Gesellschaft haben wir denn, in Zeiten in denen Recht auf Gesundheit in aller Munde ist, aber Recht auf Krankheit als Polemik abgetan wird?
Wenn Verantwortung, die Schuldfrage meint, glaube ich nicht an Würde.. New Public Health ist das Ziel. Und ich bin ein Corpus delicti. *
Und kriminell. Noch immer mache ich mich strafbar, für etwas was de facto nicht möglich ist.

Ein Exempel statuieren. Immer wieder. Nadja Benaissa kam da gerade recht, krank sein und dann auch noch erfolgreich sein wollen? Ein gefallener Engel fällt tiefer. Amt und Würden. Wo denn? Eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, nichts anderes, sei sie… schmutzig, schuldig, verrucht.
Andere mit Schmutz zu bewerfen und zu entwürdigen, damit sind wir manchmal verdammt schnell.

Wer Schuld und Scheitern verkörpert, hat in unserer Gesellschaft längst ausgespielt. Und alle spielen mit. Auch ich. Auch ich habe Moral und Werte verinnerlicht wie alle anderen. Und Selbstentwertung macht mich dann doch wieder interessant. Zumindest als Klientin von Sozialarbeitern, Psychologen und Fürsorgern. Eine ganz Maschinerie lebt gut davon!
Ich könnte mich fügen und eventuell doch noch so was wie Würde erlangen, zumindest Mitleid und Möglichkeiten der Rehabilitation. Eigentlich ist es ganz einfach:
„Gib dein Gesicht für Prävention, als abschreckendes Beispiel, opfere dich selbst und du hast wieder einen Platz mit etwas Würde unter uns Menschen. Hilf der Gesellschaft, schütze sie vor dir und Deinesgleichen“; „ Verstecke dich, aber zeige dein Stigma, das fördert die Spendengelder“… und als Zückerchen gibt’s das volle Programm: Sonderstellung und x- Möglichkeiten sie für mich zu nutzen, Sekundärer Krankheitsgewinn, zum Beispiel jede Menge Mitleid.
Ich kann verzichten auf diese Ersatzwürde. Sie ist an Konditionen gebunden, die mir nicht schmecken. Ich muss mich nämlich reduzieren lassen, verschämt, reuig, unauffällig und vorbildlich der Gesellschaft zu dienen, die mir die Würde trotzdem abspricht. Die an Bilder festhält, die längst überholt sind, falls sie je gegolten haben. Die Sündenböcke braucht um sich Selbst zu rechtfertigen in ihrem Zwang nach Normierung, ihrer Verkrüppelung zur funktionierenden Maschine, die Geld, Erfolg und Unsterblichkeit ausspuckt.

Und solange ich  – in der Schweiz- selbst in der Aids-Arbeit nicht gewürdigt werde, kann ich auch verzichten auf Kommissionssitzungen, Subventionen und meine Stellung als Quoten-Positive. Ich gehöre ja nicht mal einer Hochprävalenz-Gruppe an, wen will ich denn vertreten, heisst es immer wieder.

Zudem: „Wer nicht Kondome und Therapietreue predigt, hat nichts zu sagen.“ Was mir natürlich schwerfällt und wohl auch nicht im Sinne des Erfinders von Selbsthilfe wäre… aber wen interessiert Freiheit und Würde des Einzelnen, wenn Machbarkeit nach Gleichschritt verlangt?

Ganz anders schwer drückt manchmal die Würde, wenn nach wiederholter Medienpräsenz, das Telefon klingelt. Wenn Menschen mit HIV und AIDS sich darüber beklagen, dass ich zu gesund aussehe, dass ich zu wenig das Leiden betone und selbstbewusst Forderungen stelle; Wenn mir meine Integration vorgeworfen wird.
.
Die Würde des Menschen ist angetastet.

Wie komme ich eigentlich dazu, trotzdem an Würde festzuhalten?
Habe ich  eine die mir gehört und wenn ja, wie viel Fremdbewertung erträgt  sie, meine eigene Würde? Wie viel Demütigung und Reduktion? Kann ich sie behüten, vor Diebstahl sichern und kann ich sie davon abhalten, sich Selbst zu vergessen?  Wie kann ich sie wahren, wenn ein gelber Punkt die Türe zu meinem Spitalzimmer ziert und vom Chefarzt bis zur Zugehfrau alle vorgewarnt sind. Wie, wenn ich kurz nach der Geburt meiner Tochter, die Sozialarbeiterin am Wochenbett stehen habe, die unauffällig meine Mutterqualitäten zu prüfen versucht? Wie, wenn ich von meinen Nächsten zielsicher und zutiefst verletzt werde, fremdgeoutet und ohne recht auf Abgrenzung. Wenn alle Konflikte dahin gelenkt werden, dass ich HIV-positiv bin. Da sind die Andern fein raus und ich stehe am Pranger. Würdelos.
Wie kann ich die Würde leben lassen, wenn ich selbst denke mein Mann sei deshalb etwas besonderes, weil er sich mit einer Positiven eingelassen hat?

Nur: was wissen die Andern denn von meiner Würde? Und was weiss ich selbst? Woher kommt diese Zielsicherheit, diese Überzeugung, ich hätte sie selber verspielt? Durch kondomlosen Sex?  Oder eher durch das Ver-fehlen.
Dieses ausserhalb-sein, diese Entwürdigung  ermöglicht Narrenfreiheit, manchmal. Was hat Abschaum noch zu verlieren?
Ich brauche mich auch nicht mehr zu tarnen oder so zu tun als gehöre ich wieder zu den Guten, den Reuigen.
Was mich rettet ist Widerstand. Widerstand gegen Fremdbewertung, übergestülpte Hilfe und Kontrolle bis ins Schlafzimmer.

Ich muss stinkfrech den Bildern trotzen, manchmal leise, manchmal laut.
Die passenden Schubladen gibt’s nicht: ich bin integriert, ich bin aussortiert, ich habe keine Würde, ich nehm sie mir.

Dieses Borstige, Widerspenstige rettet mich. Und frei nach dem Lehrbuch gibt’s Empowerment nie ohne Eigenwilligkeit. Wem sag ich das?
Und darum bin ich gefährlich, Ich verführe dazu Fehler zu machen.
Manche behaupten, ganz im Schutz der Meinungsfreiheit, ich sei ein Massenmörder. Irre, hinterhältig und brandgefährlich. Ganze Völker könnten mir folgen.

Dieses inszenierte Entwerten tut weh, macht wütend, aber viel treffender und schmerzlicher ist die Ohnmacht, das Gefühl eine Gesetzlose zu sein und der Schmerz nicht genug bewegen zu können, obwohl die Welt in meinem Kopf Würde verlangt **
( unter uns: mutig war diese Kampagne von Regenbogen e.v. nicht. Weltbank ( dieser Gedanke gehört dem Dirk) , Politiker, Profit&Geiz, Ignoranz sind Massenmörder…
Oder: welche Menschenwürde meinen wir, wenn wir nicht teilen was wir haben? Wieviel sind denn Menschen in Afrika, Asien und Osteuropa wert?
Wieviel Würde ist noch spürbar und wieviel Scham, wenn mir die Pillen im Hals stecken bleiben, angesichts meiner Brüder und Schwestern weltweit…da macht Compliance Spass.

Und allem Unsichtbar raten auf den Aids-Hilfen zum Trotz: ich steh dazu, ich bin ich und meinen HIV-Status gibt’s nicht gesondert davon.  Mir muss nicht geholfen werden zum Preis der Fremdbestimmung.
Auch wenn es anstrengend ist, sichtbar, fassbar zu sein; aber wer sagt denn das Anpassen nicht anstrengend wäre.
Dauernde Selbstentwertung macht krank, alt und an Lebensqualität bleibt da nicht mehr viel übrig. Von Würde ganz zu schweigen.

Manchmal überrascht mich das Leben. Zum Beispiel im Dorf wo ich lebe, dort hat Zivilcourage einen hohen Stellenwert und ich habe unverhofft wieder Würde.
Vor wenigen Tagen kam eine Nachbarin auf mich zu. Meine Töchter waren mit anderen Kindern bei ihr zum Essen und spielen eingeladen gewesen. Sie berichtete mir lachend, dass Sofia, die ältere der beiden, bei der Gelegenheit Aufklärungsarbeit geleistet hätte. Sie lachte herzlich zwischen den Sätzen und erzählte wortgetreu, was meine Tochter zu sagen wusste:“ „Mama ist oft im Fernsehen, weil sie ein Virus hat. Aber sie schämt sich nicht, nicht so wie andere, darum wird sie gefilmt. Und wisst Ihr wie man das Virus bekommen kann? Beim „Schätzele“, aber mein papa kann sich nicht anstecken, Mamas nimmt Medikamente.“
Die Selbstverständlichkeit dieser Rückmeldung hat mich sehr berührt.

Nein, ich schäme mich nicht und draussen in der Welt, kann ich notfalls den einen Trick immer anwenden: ich ziehe mir meine Clownnase an, immer dann wenn sich die innere Würde zu vergessen droht, wenn sie meint der anderen, längst verlorenen oder nie erreichten Würde nachrennen zu müssen.
Nicht zufällig habe ich nach jahrelangen vergeblichen Versuchen, wieder auf den Arbeitsmarkt zu kommen, mich entschieden Clown zu werden.

Der Clown lebt vom Spiel mit den Tücken, er verkörpert die Kunst des Scheiterns und ist zutiefst menschlich: er macht Fehler. Und Fehler. Er  spielt und kümmert sich nicht um Normierungen. Er hält dem Mensch den Spiegel hin und wird dafür liebevoll mit Applaus und einem ehrlichen Lachen gewürdigt.
Dann schlage ich selbst dem alten Römer Cicero einen Haken… und lächle in mich hinein – in Würde.

Und gemeinsam können wir was bewegen, wenn JedeR einzelne für seine Würde aufsteht.
Michèle Meyer 1.12.2009

*das Buch gehört Julie Zeh
** der Satz gehört Barbara Starret
*** der Gedanke gehört Dirk

Die Würde ist angetastst (Plakat der Veranstaltung in der Frankfurter Paulskirche am 1.12.2009)
Die Würde ist angetastet (Plakat der Veranstaltung in der Frankfurter Paulskirche am 1.12.2009)

Dank an Michèle und Michael (AH Frankfurt) für den Genehmigung !

Empfehlungen zur HIV-Testung

Am 22.10.2009 fand in Hannover ein Experten-Wokshop zur HIV-Testung statt. Als Dokumentation im Folgenden die aus diesem Workshop formulierten Empfehlungen:

Expertenworkshop zur HIV‐Testung, Hannover 22.10.2009

Am 22. Oktober 2009 haben sich ca. 40 Expertinnen und Experten auf Einladung des Vorsitzenden des Gemeinsamen Wissenschaftlichen Beirates des BMG, Herrn Prof. Schmidt und dem Vorsitzenden der Deutschen AIDS‐Gesellschaft, Herr Prof. Rockstroh zu einem Fachaustausch in Hannover getroffen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen aus den Bereichen Medizin, Public Health und Ethik/Recht und repräsentierten Kliniken, Schwerpunktambulanzen, Aidshilfen, Betroffenenorganisationen, wissenschaftliche Institute, die Länder sowie internationale Organisationen (UNAIDS, WHO, ECDC, Europäische Kommission).

Ausgangssituation
Die Prävalenz von HIV‐Infektionen ist in Deutschland relativ niedrig: nach Schätzung des Robert‐Koch‐Instituts liegt die HIV‐Prävalenz in der erwachsenen Allgemeinbevölkerung (15‐60 Jahre, ~51 Mio. Menschen) bei 0,12%. Je nach Definition („späte“ Diagnose: T‐Helferzellzahl zum Zeitpunkt der Diagnose <350 Zellen/μl; „fortgeschrittene HIV‐Erkrankung“: T‐Helferzellzahl zum Zeitpunkt der Diagnose <200 Zellen/μl) werden derzeit ca. ein Drittel der HIV‐Infektionen spät bzw. zu spät diagnostiziert, oder die Betroffenen gelangen aus anderen Gründen erst in einem fortgeschrittenen Stadium der HIV‐Infektion in eine qualifizierte medizinische Betreuung.

In den letzten Jahren wurden HIV‐Testangebote im Rahmen der Schwangerschafts‐vorsorgeuntersuchungen und durch zielgruppenspezifische Kampagnen für MSM ausgebaut und verbessert. Die epidemiologischen Daten und Erkenntnisse in Deutschland weisen darauf hin, dass i.v. Drogenkonsumenten, die in anderen Ländern teilweise einen schlechten Zugang zum medizinischen Versorgungssystem haben, in Deutschland gut erreicht werden und relativ häufig auf HIV getestet werden, so dass HIV‐Infektionen in dieser Gruppe vergleichsweise früh diagnostiziert werden.

Dagegen erfolgt die HIV‐Diagnose bei einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Migranten aus Hochprävalenzregionen und bei Menschen mit heterosexuellem Transmissionsrisiko spät. In absoluten Zahlen jedoch bleiben Männer mit gleichgeschlechtlichen Sexualkontakten auch bei den „Spätdiagnosen“ die zahlenmäßig größte Gruppe.

Die bisherige Testpraxis in Deutschland beruht überwiegend auf klienten‐initiierter HIV‐Testung (client initiated counselling and testing: CICT), die in der Regel in Gesundheitsämtern, Aidshilfen und Arztpraxen nach einer individuellen Beratung durchgeführt wird. Diese Testangebote werden auch zielgruppenadaptiert im Rahmen von Aktionswochen und Kampagnen beworben. Durch Ärzte empfohlene Tests (provider‐initiated testing) finden statt im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, in Therapie‐ und Substitutionseinrichtungen für i. v. Drogenkonsumenten/innen und in der klinischen Versorgung zur Differentialdiagnostik. Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge wurde sie durch entsprechende Änderung der Richtlinien ausgebaut. Darüber hinaus empfehlen medizinische Fachgesellschaften die HIV Testung bei Vorliegen einer Tuberkulose, einer weiteren sexuell übertragbaren Infektion oder einer chronischen Hepatitis B oder C. Derzeit existieren in Deutschland jedoch außer den STI‐Beratungsstellen der Gesundheitsämter nur wenige Einrichtungen, die sich auf die Diagnose und Behandlung von sexuell übertragbaren Infektionen und die Beratung Betroffener spezialisiert haben. Zur Reichweite des provider‐initiated testing insgesamt liegen keine Daten vor. In welchem Ausmaß außerhalb dieser Indikationen in klinischen Einrichtungen getestet wird, ist nicht bekannt.

Bisher bieten Ärzte selbst bei Vorliegen von Erkrankungen, die auf eine HIV‐Infektion hinweisen (HIV‐Indikatorerkrankungen, z.B. Herpes zoster bei jungen Patienten) noch zu selten einen HIV‐Test an; die in Deutschland bereits bestehenden Leitlinien und Empfehlungen für eine ärztlich initiierte Testung werden daher nur unzureichend umgesetzt.

Ein HIV‐Test ist ein medizinischer Eingriff und darf in Deutschland nur nach vorheriger Aufklärung durch den behandelnden Arzt und nach erfolgter Einwilligung durch den Patienten durchgeführt werden. Lediglich im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen dürfen Blutuntersuchungen auch ohne das Einverständnis des Betroffenen durchgeführt werden. Entsprechend wären Screening‐Untersuchungen auf HIV, die ohne bewußte Einwilligung des Patienten durchgeführt werden (z.B. Einverständniserklärung im Kleingedruckten eines Behandlungsvertrags ohne expliziten Hinweis auf die Möglichkeit, diese Passage zu streichen), mit dem derzeit geltenden deutschen Recht nicht vereinbar. Der Testende muss den Getesteten über das Ergebnis des Testes aufklären. Bei einem positivem Testergebnis insbesondere auch über die mögliche Infektiosität.

Unter den Experten bestand Konsens darüber, dass

o die gegenwärtige Situation, in der geschätzt ein Drittel der HIV‐Neudiagnosen erst in einem fortgeschrittenen Stadium der HIV‐Infektion erfolgen, nicht befriedigend ist
o fortgesetzte Anstrengungen erforderlich sind, um die Testrate und ‐frequenz bei Menschen mit erhöhten Risiken für eine HIV‐Infektion zu erhöhen.

Empfehlungen
1. HIV‐Testung muss grundsätzlich freiwillig und mit informiertem Einverständnis der Getesteten erfolgen. Die Testung muss begleitet sein von einer den konkreten Umständen angepaßten Beratung vor dem Test und einer ausführlichen Beratung zum Testergebnis nach dem Test, oder, falls dies nicht möglich ist, von der Weiterverweisung an eine andere Einrichtung, wo eine solche qualifizierte Beratung erfolgen kann. Zur Testberatung gehört auch, die Notwendigkeit wiederholter Testung bei Fortbestehen von Infektionsrisiken anzusprechen. Etwa die Hälfte der neu mit HIV diagnostizierten Personen in Deutschland ha t sich vor der HIV‐Diagnose bereits mindestens einmal mit negativem Ergebnis auf HIV testen lassen.

2. Ein allgemeines HIV‐Screening in medizinischen Einrichtungen in Deutschland ist angesichts der vergleichsweise niedrigen HIV‐Prävalenz in der Gesamtbevölkerung weder sinnvoll noch wünschenswert.

3. Eine gezielte Vermehrung von Angeboten zur freiwilligen Testung auf HIV verknüpft mit einer qualifizierten Beratung ist erwünscht und notwendig. Die Durchführung der HIV‐Testung ist dabei kein eigenständiges Ziel sondern Teil einer HIV/AIDS Gesamtstrategie, die auch präventive, gesundheitsfördernde und kurative Maßnahmen einschließt.

o Angeboten werden sollten Testmöglichkeiten wie bisher durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Nicht‐Regierungs‐Organisationen und das medizinische
Versorgungssystem. Anonyme und kostenlose Testangebote können die Akzeptanz eines Testangebots erhöhen.
o Zielgruppenspezifische Testermutigung und möglichst niedrigschwellige Testangebote sollten gestärkt und weiter ausgebaut werden. Die ‚Testwochen’ im Rahmen der Kampagne ‚Ich weiß was ich tu’ der Deutschen Aids Hilfe, bei denen in Institutionen‐übergreifender Zusammenarbeit Beratung und HIV‐Ak‐Tests in geeigneten Settings für besonders betroffene Gruppen angeboten werden, weisen in die richtige Richtung.
o Die Testermutigung für Migranten/innen aus Hochprävalenzregionen muss in einen breiteren Kontext gesundheitsfördernder Maßnahmen für diese Personengruppe eingebettet werden. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass alle Personen, bei denen eine HIV‐Infektion diagnostiziert wird, einen ausreichenden Zugang zum medizinischen Versorgungssystem in Deutschland erhalten – auch Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und Krankenversicherungsschutz. Dies erfordert unter anderem eine engere Zusammenarbeit zwischen dem medizinischen Versorgungssystem, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und Nichtregierungsorganisationen.

4. Möglichkeiten ärztlich initiierter Testung sollten stärker als bisher genutzt werden. Dies erfordert folgende Maßnahmen und Strukturen:

o Anlässlich der Untersuchung auf andere sexuell übertragbare Erkrankungen sollte die Frage eines HIV‐Testes regelmäßiger als bisher üblich angesprochen werden.
o Niedrigschwellige STI‐Test‐ und Beratungsangebote sollten ausgebaut werden und ihr Angebot sollte sich vor allem an besonders betroffene Gruppen und Gruppen richten, für die Zugangsbarrieren zum regulären Versorgungssystem bestehen
o Das Wissen nicht‐HIV‐spezialisierter Ärzte/innen über HIV‐Indikatorerkrankungen muss verbessert werden.
o Die Fähigkeit zur Kommunikation mit Patienten/innen über HIV‐Risikofaktoren und die Kompetenz der Ärzte/innen zur Testberatung und Testmitteilung muss gestärkt werden.
o Die Deutsche AIDS‐Gesellschaft (DAIG) wird gebeten, im Kontakt mit anderen Fachgesellschaften und Organen der ärztlichen Selbstverwaltung entsprechende Fortbildungsmaßnahmen für Ärzte/innen zu implementieren.

5. Diskriminierung und soziale Ausgrenzung von HIV‐Infizierten wirken sich demotivierend auf die HIV‐Testbereitschaft von gefährdeten Personen und Personengruppen aus. Zwar ist beim Abbau von Diskriminierung HIV‐Infizierter in Deutschland schon viel erreicht worden, weitere Anstrengungen sind aber notwendig. Sowohl innerhalb betroffener Bevölkerungsgruppen als auch im medizinischen Versorgungssystem, beim Kontakt mit Behörden, am Arbeitsplatz und im sozialen Umfeld erfahren auch heute noch in Deutschland viele HIV‐Infizierte bei der Offenlegung ihrer Infektion Diskriminierung und Ausgrenzung. Weitere und kontinuierliche Anstrengungen zum Abbau der Diskriminierung von Betroffenen sind daher notwendig.

Es besteht ein Recht auf Nichtwissen. Eine Entscheidung gegen die Durchführung eines angeratenen HIV‐Testes ist zu akzeptieren und darf nicht zu Benachteiligungen führen.

6. Es besteht die Notwendigkeit, die Weiterentwicklung von HIV‐Testangeboten in Deutschland wissenschaftlich zu evaluieren und zu begleiten und somit ihre Qualität zu sichern. Dazu müssen auch Daten zur Reichweite, Inanspruchnahme und Qualität bestehender und neuer Testangebote erhoben und ausgewertet werden.

Für den Expertenworkshop GWB und DAIG

Dr. Ulrich Marcus, Prof. Dr. Jürgen Rockstroh, Prof. Dr. Reinhold E. Schmidt

Bildervielfalt prägen – Menschen mit HIV entstigmatisieren!

Als Dokumentation die Rede von DAH-Vorstand Tino Henn aus Anlass des Welt-Aids-Tags-Empfangs der Deutschen AIDS-Hilfe:

Bildervielfalt prägen – Menschen mit HIV entstigmatisieren!
Rede von Tino Henn
Mitglied des Bundesvorstands der Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH)
anlässlich der Veranstaltung
„Empfang zum Welt-AIDS-Tag 2009“
im
ATRIUM der Deutschen Bank AG, Unter den Linden, Berlin
5. November 2009
(Es gilt das gesprochene Wort.)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin,
sehr geehrte Frau Prof. Dr. Pott,
sehr geehrter Herr Wiesniewski,
sehr geehrter Herr Schaub,
sehr geehrte Vertreter der Medien,
liebe Mitglieder, Kooperationspartner und Förderer,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

im Namen der Deutschen AIDS-Hilfe begrüße ich Sie ganz herzlich zu unserem –inzwischen traditionellen – Welt-Aids-Tags-Empfang. Mein besonderer Dank gilt noch einmal den Sponsoren und Unterstützern dieses Abends, ohne die eine solche Veranstaltung nicht mehr möglich wäre. Und nicht zuletzt danke ich allen Helferinnen und Helfern, die im Vorfeld dieser Veranstaltung aktiv waren und heute hinter, vor und vor allem auf der Bühne mitwirken.

Gerade in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise und damit einhergehender sinkender Spendenmöglichkeiten vieler Bürgerinnen und Bürger sind wir Aidshilfen mehr denn je auf Sponsoren angewiesen: und dies sind nicht nur die Sponsoren aus der Wirtschaft, sondern Mäzene aus allen Teilen der Gesellschaft! Gut, dass so viele Menschen und Organisationen bereit sind, sich zu engagieren, um damit die Arbeit der Aidshilfen zu unterstützen. Das ist uns sehr wichtig, denn Prävention ist nicht alleine die Aufgabe von Gesundheitseinrichtungen und großen Institutionen, sondern fängt bei jedem Einzelnen an. „Ganz Deutschland zeigt Schleife“ lautet die Botschaften unserer diesjährigen Welt-Aids-Tags-Kampagne, die die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Deutsche AIDS-Stiftung gemeinsam veranstalten. Die Unterstützer des heutigen Abends zeigen Schleife – vielen Dank dafür!

Als gutes Beispiel, wie Sponsoren sich in der Prävention engagieren, möchte ich den Bielefelder Erotikprodukteanbieter Eis.de herausstellen. Die Eis.de GmbH hat der Deutschen AIDS-Hilfe im September zwei Millionen Kondome gespendet. Dies ist die größte Kondom-Spende, die wir je in unserer 26-jährigen Geschichte erhalten haben. Eis.de will mit dieser Auftaktspende „Zeichen setzen und eine langfristige, intensive Zusammenarbeit mit der Deutschen AIDS-Hilfe begründen“. Wir werden 2010 unsere Fundraising-Aktivitäten ausbauen, um weitere solche strategischen Partner zu gewinnen.

Wir brauchen auch in Zukunft starke Förderer, mit denen wir das bisher Erreichte sichern und gemeinsam unsere Strategien für die Prävention sowie gegen Diskriminierung und gegen Stigmatisierung durchsetzen können. Das vergangene Jahr hat uns auf das Schmerzlichste gezeigt, welche schlimmen Vorurteile von HIV und Aids bedrohten und betroffenen Menschen immer noch entgegengebracht werden: So haben viele Medien – aber auch einzelne Politiker – eine regelrechte Hetzjagd gegen die Künstlerin Nadja Benaissa geführt, als ihre HIV-Infektion bei ihrer Verhaftung gezielt öffentlich gemacht wurde. Viele Medien, die Darmstädter Staatsanwaltschaft und einige Politiker haben die Persönlichkeitsrechte von Frau Benaissa mit Füßen getreten und Sexismus und Rassismus erneut Vorschub geleistet. Die regelrechte Medienkampagne gegen Nadja Benaissa hat der weiteren Kriminalisierung von HIV-Positiven Vorschub geleistet. Erst die massiven, öffentlichkeitswirksamen Beschwerden der Deutschen AIDS-Hilfe gegen diese Form der Medienberichterstattung und gegen das Verhalten der hessischen Justiz haben einen Sinneswandel in der Bewertung des Umgangs mit Frau Benaissa und ihrer HIV-Infektion bewirkt. An dieser Stelle sage ich Ihnen ganz deutlich:
Wir lassen keine Kriminalisierung von Menschen mit HIV und Aids zu! Und wir gehen gegen jede Form der Diskriminierung und Stigmatisierung von HIV-Positiven vor!
Dafür werben wir um Unterstützung: in den Medien, in Unternehmen, bei Gewerkschaften, Kirchen, in der Politik und bei allen Bürgerinnen und Bürgern.

Tino Henn, Vorstand DAH
Tino Henn, Vorstand DAH

Fast 30 Jahre nach dem Ausbruch der HIV-Epidemie sind die Medienbilder über HIV und Aids immer noch sehr einseitig. Der inzwischen in Berlin angesiedelte Verein „Regenbogen“ und die Hamburger Werbeagentur „das comitee“ wollten erst vor Wochen eine abscheuliche Hetzkampagne gegen HIV-Positive starten, die Adolf Hitler beim Sex mit einer Frau zeigt. Der Claim „Aids ist ein Massenmörder“ verunglimpft nicht nur die Opfer der Nazidiktatur, sondern setzt auch HIV-Positive mit Mördern gleich. Diese für die Prävention völlig ungeeignete und schädliche Kampagne konnte auf Druck der Deutschen AIDS-Hilfe verhindert werden. Einige Beispiele: YouTube nahm den Spot aus dem Internet, der Zentralrat der Juden sprach von einer „unerträglichen Entgleisung“, der Deutsche Werberat sowie die RTL-Mediengruppe distanzierten sich öffentlich, in vielen Leserbriefen dankten Menschen der Deutschen AIDS-Hilfe. Wir finden, dass solchen Institutionen wie dem Regenbogen e.V. die Gemeinnützigkeit entzogen werden muss. Aufmerksamkeit durch übelste Effekthascherei erreichen zu wollen und dies auf dem Rücken von HIV-Positiven– das wird es mit uns nicht geben, und dagegen gehen wir mit allen rechtlichen Mitteln vor!

Wir sehen es vielmehr als einer unserer wichtigsten und ureigenen Aufgaben an, differenzierte Bilder von HIV zu zeigen, die den heutigen Lebensrealitäten von Menschen mit HIV und Aids gerecht werden. Unsere Kampagne ICH WEISS WAS ICH TU ist ein Beispiel dafür. Sie bekommen hier im ATRIUM einen ersten Eindruck davon. Wir erhielten in den vergangenen Monaten viel Lob für diese vom Bundesministerium für Gesundheit und der BZgA finanzierte Kampagne, die moderne Gesundheitsförderung und zielgruppengerechte HIV-Prävention mit Maßnahmen zur Entstigmatisierung verbindet. Das Gesundheitswissen zu erhöhen und Menschen in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken – das sind wichtige Ziele, damit Mann oder Frau individuelle Risiken besser wahrnehmen, einschätzen und das eigenen Verhalten gegebenenfalls anpassen kann.

Von den etwa 65.000 HIV-positiven Menschen in Deutschland weiß ein Drittel nichts von der eigenen HIV-Infektion. Die Infektion wird bei vielen von ihnen häufig erst dann erkannt, wenn schon schwere gesundheitliche Schäden aufgetreten sind. Wenn HIV-Positive aber weiterhin diskriminiert, ausgegrenzt und kriminalisiert werden, und wenn Mobbing und unbegründete Ängste der Familie, Freunden und Kollegen zu befürchten sind, wie sollen sie sich dann für einen HIV-Test entscheiden, und wie kann ihnen dann ein „positives Coming-out“ ermöglicht werden? Es ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für Verhältnisse zu sorgen, die ein solches Coming-out ermöglichen. Und daran werden wir mit all unserer Kraft und Kreativität arbeiten.

In den vergangenen zwölf Monaten haben wir erneut vertrauensvoll und erfolgreich mit dem Bundesministerium für Gesundheit und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammen gearbeitet. An dieser Stelle danken wir insbesondere der Bundesgesundheitsministerin a.D. Ulla Schmidt für ihre Förderung in den vergangenen Legislaturperioden. Wir freuen uns zugleich darauf, diese bewährte Zusammenarbeit mit dem neuen Gesundheitsminister Herrn Dr. Philipp Rösler fortsetzen und weiter ausbauen zu können.

Wenn wir uns den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP zum Thema Gesundheit anschauen, so gibt es aber auch Gründe zur Sorge – z.B. bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung: Der Vertrag ist – so sieht es auch die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE – an vielen Stellen unausgegoren und widersprüchlich. Wir sehen die Gefahr, dass viele chronisch kranke und behinderte Menschen zu Patienten zweiter Klasse werden. Eine höhere finanzielle Belastung chronisch Kranker werden wir nicht akzeptieren. Es darf keine Entsolidarisierung geben! Kernbestandteil des Zusammenhalts in der Gesellschaft muss das Solidaritätsprinzip in der Gesundheitsversorgung bleiben! Wir werden die weiteren Entwicklungen im Bundesgesundheitsministerium genau beobachten und uns einmischen, wenn die berechtigten Interessen von Menschen mit HIV und Aids bedroht sind!

Ein weiteres, wichtiges Thema ist die Integration chronisch Kranker in das Erwerbsleben: Viele HIV-Positive können wieder einer Arbeit nachgehen oder müssen – anders als noch vor wenigen Jahren – keine Frühverrentung mehr fürchten. Dennoch leiden sie darunter, dass sie ihre Infektion meist verleugnen und zusätzlich Diskriminierung erfahren müssen. Arbeitnehmer, die sich als HIV-positiv outen, müssen auch im Jahre 2009 noch um ihren Arbeitsplatz bangen und Ausgrenzung, Mobbing und Stigmatisierung ertragen. Daher verstecken viele ihre Krankheit. Im Schulterschluss mit anderen Verbänden, Gewerkschaften, der Politik und den Medien möchten wir daher das Thema versteckte Erkrankungen – die sogenannten „hidden diseases“ – in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen. Die DAH hat sich dieses Thema als Schwerpunkt für den diesjährigen Welt-Aids-Tag und das Jahr 2010 gesetzt, weil darin einiges deutlich wird:
Das Leben mit HIV hat sich verändert. Aber in den Köpfen herrschen immer noch die alten Bilder vor. Daher wollen und müssen wir eine neue Bildervielfalt prägen und Menschen mit HIV entstigmatisieren! Bitte unterstützen Sie uns auf diesem Weg!

Bevor ich schließe, gilt mein Dank den ehrenamtlichen und den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Aidshilfen, die im vergangenen Jahr wieder eine sehr gute Arbeit geleistet haben. Stellvertretend für diese Frauen und Männer ehren wir heute Rainer Jarchow, der in den vergangenen 30 Jahren vorbildliche Arbeit sowohl als ehren- als auch als hauptamtlicher Mitarbeiter in zahlreichen Projekten und Institutionen innerhalb und außerhalb von Aidshilfe und in ganz Deutschland geleistet hat. Mein Vorstandskollege Winfried Holz wird ihn nachher in einer Laudatio würdigen. Ich wünsche Ihnen einen gesprächsreichen und unterhaltsamen Abend. Vielen Dank!

Laudatio zur Verleihung der Ehrenmitgliedschaft der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. an Rainer Jarchow

Als Dokumentation die Rede von DAH-Vorstand Winfried Holz aus Anlass der Verleihung der DAH-Ehrenmitgliedschaft an Rainer Jarchow, gehalten auf dem Welt-Aids-Tags-Empfang der Deutschen AIDS-Hilfe am 05.11.2009 in Berlin:

Laudatio zur Verleihung der
Ehrenmitgliedschaft der Deutschen AIDS-Hilfe e.V.
an
Rainer Jarchow
Berlin, 5. November 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,
lieber Rainer,

es ist für mich eine ganz besondere Ehre, die Laudatio zur Verleihung unserer Ehrenmitgliedschaft an Rainer Jarchow halten zu dürfen:

Wir ehren heute einen Mann, der als Aktivist der ersten Stunde in der Emanzipations- und Antidiskriminierungs-Arbeit und in der Aidshilfe-Bewegung in Deutschland tätig ist: Rainer Jarchow, 1941 in Hamburg geboren und seit 1970 Pfarrer an der Dreifaltigkeitskirche in Hamburg-Sankt Georg. Er outete sich gegenüber dem Bischof als schwul, und als seine Frau sich deswegen scheiden lassen wollte, wechselte er als Pastor nach Heiligenhafen. Danach wirkte Rainer Jarchow fünf Jahre als Schulpastor im Rheinland. 1980 kündigte er, um sich einer „Aussteiger-Kommune“ anzuschließen. 1983 eröffnete Rainer mit einem Freund eine Praxis für Psychotherapie in Köln.

Winfried Holz, DAH-Vorstand
Winfried Holz, DAH-Vorstand

In den 1980er Jahren zählte Rainer Jarchow zu den Initiatoren des Kölner Schwulen- und Lesben-Zentrums SchuLZ. Diese Einrichtung wuchs zu einer starken Kraft heran und konnte dadurch die politische Durchsetzungskraft der Community bündeln. Sein politisches Engagement führte Rainer auch zur Gründung der AIDS-Hilfe Köln. Erinnern wir uns, dass vor 25 Jahren in Deutschland zu befürchten war, dass Aids zu neuer Repression gegen schwule Männer und heftigster Ausgrenzung von HIV-Positiven führen würde. Dass es dazu nicht kam und dass die HIV-Prävention in Deutschland unter Einbeziehung der Hauptbedrohten und -betroffenen und ihrer Lebensweisen ausgebaut wurde, ist – neben vielen anderen Frauen und Männern – auch Rainer Jarchow zu verdanken.

An der Gründung des späteren DAH-Landesverbandes – der AIDS-Hilfe NRW e.V. – war Rainer Jarchow ebenfalls beteiligt. So konnte das Ziel der Bündelung von Know-how und Ressourcen sowie der Vernetzung zu einer wirkungsvollen politischen Interessenvertretung erreicht werden. Ein weiterer Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit HIV und Aids war 1987 die Gründung der Deutschen AIDS-Stiftung „positiv leben“ durch Rainer Jarchow, die später in der Deutschen AIDS-Stiftung aufging. Rainer ist bis heute ehrenamtlicher Vorsitzender des Fachbeirates von „positiv leben“.

Zu seinem ehrenamtlichen Engagement kam ab 1986 die hauptamtliche Tätigkeit hinzu: Mit Rainer Jarchow wurde erstmals ein Berater für Menschen mit HIV und Aids und ein Koordinator für HIV/Aids im Gesundheitsamt der Stadt Köln angestellt. Er war maßgeblich an der Umsetzung einer liberalen Gesundheitspolitik der sog. „Kölner Linie“ beteiligt. In der Folgezeit wurde Rainer zu einem bundesweit anerkannten Experten und Aktivisten für die Rechte und Integration HIV-positiver Menschen.

Nach der Wiedervereinigung ging Rainer Jarchow in die neuen Bundesländer, um sein Wissen und seine Erfahrungen in den Aufbau der Beratung und der Ausbildung im Bereich der HIV-Prävention einzubringen.

Von 1994 bis 2004 führte Rainer wieder eine Pfarrstelle in Hamburg – eine ganz besondere: die bundesweit erste Pfarrstelle für die Seelsorge von Menschen mit HIV und AIDS. Er unterstütze als Pastor die Kranken und ihre Angehörigen. Dies bedeutete konkret Sterbebegleitung, Hilfe in sozialen Fragen und jedwede Art von Seelsorge. 1996 segnete er erstmals ein schwules Paar in einem Gottesdienst.

In diese Zeit fiel der Wandel von HIV/Aids von einer unausweichlich zum Tode führenden hin zu einer chronischen Erkrankung. Rainer schreibt dazu im aktuellen Jahrbuch der Deutschen AIDS-Hilfe: „Es ist für mich unmöglich, einen objektiven Bericht darüber zu geben, wie sich das Sterben von Menschen mit Aids im Laufe der letzten Jahre geändert hat. Deutlich ist nur, dass es sich geändert hat. Und deutlich ist auch, dass ich mich in diesen Zeiten gewandelt habe, der ich von Aids und damit auch vom Sterben an Aids geprägt wurde.“

Rainer Jarchow gehörte von 2003 bis 2004 dem Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe an. Durch sein über 30-jährges, vielfältiges Engagement hat er immer wieder neue Entwicklungen angestoßen. Sein Wirken dient bis heute den Interessen der Menschen, die von HIV und Aids bedroht oder betroffen sind.

Rainer Jarchow wurde vielfach ausgezeichnet: 1989 erhielt er das Bundesverdienstkreuz am Bande. Bei seiner Verabschiedung in den Ruhestand 2004 würdigte ihn Bischöfin Maria Jepsen mit den Worten: „Ihre Arbeit hat die Kirche verändert“. Und 2005 wurde Rainer „in Anerkennung seines unermüdlichen und selbstlosen Einsatzes für die an Aids erkrankten Menschen“ mit dem Bundesverdienstkreuz Erster Klasse aus der Hand der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ausgezeichnet.

Die Mitgliederversammlung der Deutschen AIDS-Hilfe beschloss am 17. Oktober 2009 in München einstimmig, Rainer Jarchow die Ehrenmitgliedschaft anzutragen. Sein Engagement, sein Mut, seine Menschlichkeit und sein Können werden mit dieser Ehrenmitgliedschaft gewürdigt.

Wir sind Rainer zu tiefstem Dank verpflichtet. Wir wünschen ihm Gesundheit, weiterhin viel Schaffenskraft und Lebensfreude an seinem Wohnort in Hamburg.

Die Deutsche AIDS-Hilfe verleiht nun dem von uns hochgeschätzten Rainer Jarchow die Ehrenmitgliedschaft des Verbandes.

Winfried Holz
Mitglied des Bundesvorstands der Deutschen AIDS-Hilfe e.V.

Verleihung der DAH-Ehrenmitgliedschaft an Rainer Jarchow
Verleihung der DAH-Ehrenmitgliedschaft an Rainer Jarchow

Deutsche AIDS-Hilfe begrüßt neues Patientenverfügungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zur Patientenverfügung (PatVerfG) verabschiedet. Damit geht ein jahrelanges Hick-Hack in Politik und Öffentlichkeit um die längst überfällige Regelung der Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten zu Ende.

Dazu erklärt Tino Henn, Bundesvorstand der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. (DAH):

„Wir begrüßen es sehr, dass endlich eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung zustande gekommen ist. Darauf hat die DAH seit Jahren hingearbeitet. Schriftlich abgefasste Patientenverfügungen sind zukünftig für den behandelnden Arzt bindend. Dies ist eine große Entlastung für viele Menschen, die um die Rechtsverbindlichkeit ihrer Verfügungen gebangt haben. Denn nun muss der Wille des Patienten vorrangig und unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung berücksichtigt werden.“

„Die Bundestagsentscheidung stärkt die Selbstbestimmung aller Menschen – insbesondere chronisch Kranker z.B. mit HIV und Aids. Chronisch kranke Menschen sind für das Thema Patientenverfügung besonders sensibilisiert“, ergänzt Silke Eggers, Referentin für soziale Sicherung und Pflege in der DAH: „Das Gesetz macht aber auch deutlich, dass eine ausführliche persönliche Auseinandersetzung vor dem Abfassen einer Patientenverfügung notwendig ist. Dazu braucht es Beratungsmöglichkeiten und Informationsmaterialien.“

(Pressemitteilung der Deutschen Aids-Hilfe)

Vertrieb und Durchführung von HIV-Schnelltest gesetzlich neu geregelt

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat auf das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften hingewiesen, dessen Neuerungen ab dem 21. März 2010 in Kraft treten. Eine Regelung dieses Gesetzes tritt jedoch aller Voraussicht nach bereits Ende Juli in Kraft, wenn sie den Bundesrat passiert hat:

Für den HIV-Schnelltest ist nun geregelt, dass die Test-Kits zukünftig generell nur noch an Ärzte, ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen sowie an die Deutsche AIDS-Hilfe und Gesundheitsbehörden abgegeben werden dürfen. Festgeschrieben ist außerdem, dass eine ärztliche Beratung sichergestellt sein muss. Den Internet-Handel mit HIV-Tests wird die Regelung nicht unterbinden können. Sie kann aber dazu beitragen, die Qualität des HIV-Tests als wichtiges Mittel der Prävention zu sichern.

Die DAH hatte in der Vergangenheit immer wieder vor HIV-Heimtests aus dem Internet gewarnt, die i.d.R. über ausländische Anbieter ausgeliefert werden: Testverfahren, die eine HIV-Infektion nachweisen können, gehören in die Hände von Fachleuten und sind nicht für den häuslichen Gebrauch geeignet. Auch die notwendige individuelle Beratung und Interpretation des Ergebnisses ist im privaten Umfeld nicht gegeben. Bereits kleine Fehler bei der Anwendung können falsche Testergebnisse mit erheblichen Folgen für die oder den Getesteten zur Folge haben. Diese neue gesetzliche Regelung ist daher ausdrücklich zu begrüßen.

Auskunft über den HIV-Test geben z.B. die Beraterinnen und Berater der Aidshilfen unter der bundeseinheitlichen Telefonberatungsnummer 0180-33 19411 oder online unter www.aidshilfe-beratung.de.

[Eine Information der Deutsche Aids-Hilfe]

Cori Obst: „Bürgerrechte müssen für alle gewahrt sein, jenseits vom Serostatus, Hautfarbe, Geschlecht und Religion“

Als Dokumentation die Rede von Cori Obst (früher: Tigges) anlässlich der Verleihung des Bundesverdienstkreuz am Bande durch Oberbürgermeister Peter Jung im Rathaus Wuppertal am 27. Mai 2009

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Peter Jung, sehr geehrte sonstige „offizielle“ Damen und Herren rund um oder aus der schönen Hauptstadt des Bergischen Landes: Wuppertal, meine Heimatstadt.
Liebe ehemalige Kolleginnen und Kollegen, Bekannte, mir mehr oder – so hoffe ich – noch mehr wohlgesonnene Menschen, Freundinnen und Freunde.
Liebe Nana, lieber Papi, lieber Männe.

Ich möchte die mir nun zur Verfügung stehenden Redezeit nicht mit den sonst üblichen Danksagungen ausfüllen. Nicht weil es Nichts und Niemandem zu danken gäbe. Auch nicht, weil eine solche Ansprache immer die Gefahr in sich birgt, Irgendjemanden oder Irgendetwas zu vergessen.
Sondern, weil das Thema um das es mir hier und heute geht, es erfordert, eventuell vorhandene persönliche Eitelkeiten zurückzustellen und den Focus auf etwas zu richten, dass uns alle als eine auf demokratisch basierenden Grundsätzen lebende Gemeinschaft herausfordert: Der Umgang mit den Menschen, die hierzulande mit HIV und AIDS leben!

Schlimm genug, dass das Thema AIDS in den letzten Jahren aufgrund vermeintlich oder tatsächlich verbesserter medizinischer Therapien in den Hintergrund geraten ist. Für nahezu unverantwortlich halte ich es jedoch, dass wenn das Thema AIDS in die breite Öffentlichkeit gerät wie jüngstens am Fall Nadja B. geschehen es sich ausschließlich um eine Diskussion über Schuld und Verantwortung der HIV-Infizierten handelt. (Um es kurz zu erklären: Nadja B. ist Sängerin der Popgruppe No Angels, die nur aufgrund des Verdachts auf eine bereits länger bestehende HIV-Infektion und in diesem Zusammenhang angeblich bewusster Weitergabe der Infektion an Sexualpartner von der Hessischen Justiz in Untersuchungshaft genommen wurde)
Das ist nicht nur ein Affront gegenüber dem Gesamtverband der Deutschen AIDS-Hilfen und der deutschen HIV- und Aidsbekämpfung, die seit über 20 Jahren eine beispielhafte und vor allem sehr erfolgreiche Aufklärungspolitik betreiben – immer im Verständnis der Verantwortung JEDES Einzelnen und in der Bekämpfung jeder Art von Stigmatisierung und Diskriminierung.
Nein, diese Art der Berichterstattung ist eine längst überholte, vor allem aber falsche Skandalisierung von Aids, bei der die gleichen archaischen Regungen geweckt werden wie zu Beginn der AIDS-Hysterie Anfang der 80er Jahre oder um es noch deutlicher zu machen wie einst im Mittelalter (die Kuh wird durchs Dorf getrieben und öffentlich hingerichtet)
Damit ist es –zugespitzt formuliert – auch ein Angriff auf uns alle. Auf uns als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die wir uns vor nunmehr 60 Jahren (und das dürfte uns spätestens seit diesem Jahr klar geworden sein) auf demokratische Grundsätze als Handlungsmaxime verständigt haben.

So möchte auch ich „die Gunst der Stunde“, besser gesagt der Geburtsstunde unseres Geburtstagskindes BRD mitsamt Verfassung und Grundgesetz nutzen und – wie zu Beginn angekündigt – ein HIV und AIDS bezogenes Schlaglicht auf unsere viel zitierte Verfassung werfen.

Betrachten wir beispielsweise den Bekanntesten, sozusagen „die Mutter“ aller Artikel. Den Artikel 1des Grundgesetzes:
Hier lautet es „Die Würde des Menschen ist unantastbar“
Hm. Jetzt könnte man natürlich in einen philosophischen Exkurs darüber ausschweifen was ist eigentlich Würde? Woher kommt sie? Wie definiert sie sich? Und der Skeptiker könnte fragen: Gibt es überhaupt Würde? Wer legt eigentlich fest was Würde ist bzw. was beinhaltet sie? Kritiker könnten diesem Artikel 1 Schwammigkeit vorwerfen und dass es mit der Würde und deren Unantastbarkeit somit Auslegungssache ist. Eine durchaus überdenkenswerte Fragestellung. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es weiter heißt: „… Sie zu achten und zu pflegen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Im besten Sinne begründet sich eine gewisse Schwammigkeit darin, Fortschritt, gesellschaftliche Entwicklungen und Prozesse aufgreifen und anpassen zu können. Im schlimmsten Fall aber führt sie zu Willkür. Wie – um noch einmal darauf zurück zu kommen – der Fall Nadja B. mutmaßen lassen könnte, da hier eine eindeutige Vorverurteilung durch die Justiz vollzogen wurde (Stichwort: Unschuldsvermutung).

Ich gebe zu bedenken, dass Letzteres (ich meine Willkür) nicht im eigentlichen Sinne dem Grundgedanken unserer Verfassung entspricht. Schon aufgrund unserer Historie nicht.

Gehen wir also davon aus, dass die Freiheits- und Gleichheitsrechte unseres Grundgesetzes im besten Sinne verfasst worden sind.
So besonders auch der Artikel 3, in dem heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
Wieder ein nachdenkliches „Hm“. Diesmal jedoch nicht wegen seiner vermeintlichen Schwammigkeit, sondern mehr wegen seiner eher konkreten Anweisungen, mit den in einer Gesellschaft lebenden Menschen umzugehen. Ich denke, ich sage vielen von Ihnen und Euch, die im sozialen Bereich arbeiten nicht Neues, wenn ich anmerke, dass diese im Artikel formulierten Absichten nicht unbedingt der bundesdeutschen Wirklichkeit entsprechen. Insbesondere dann nicht – um im meinem Themenfeld zu bleiben – wenn es die Lebensentwürfe und Lebensbereiche von Menschen mit HIV und AIDS betrifft. Hier sei explizit auf den letzen Satz „… Keine Benachteiligung durch Behinderung“ verwiesen, was verschiedene Formen der Erkrankung mit einschließt. Bezogen auf den gesamten und sehr existentiellen Komplex Arbeit inkl. das Recht auf Arbeit ist die Benachteiligung von Menschen mit HIV und AIDS eher an der Tagesordnung.
Nur ein Beispiel: Seit der verbesserten medizinischen Therapiemöglichkeiten, die in vielen Fällen eine höhere Lebenserwartung bedeuten kann, ist seit dieser Umstand bekannt ist, die Aussicht, eine vorzeitige Rente auf Erwerbsunfähigkeit bewilligt zu bekommen, deutlich geringer geworden. Das wäre nicht so schlimm, weil die meisten Menschen ja durchaus gerne arbeiten, wenn denn die entsprechenden Möglichkeiten dazu gegeben wären. Miteinbezogen der Einschränkungen, die durch eine Erkrankung möglicherweise entstehen können. Das betrifft viele Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommt jedoch bei HIV-Infizierten die berechtigte Angst vor Ausgrenzung und Stigmatisierung am Arbeitsplatz.

Diese Angst, ist nicht nur irgendein subjektiv empfundenes Gefühl, sondern Folge vielfältig dokumentierter tatsächlicher Erfahrungen. Diese Form der negativen Erfahrungen stellt genau genommen auch alle anderen Freiheits- und Gleichheitsrechte für Menschen mit HIV und Aids zumindest auf den Prüfstand.

Sehr erfahrbar war dieser „Prüfstand“ für die Frauen, die mit HIV und AIDS leben. Ich möchte, nein, ich muss an dieser Stelle noch einmal auf die wahrscheinlich am kontroversesten geführte Debatte aus dem Jahre 1994 verweisen. Dabei ging es um das Thema Frauen, und ihr Recht, sich für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden. Eine Debatte, die bis dahin von Frauenrechtlerinnen mit Erfolg geführt worden ist. Soll heißen, jeder Frau muss das Recht zugesprochen werden, sich für oder gegen ein Kind zu entscheiden. Jede Frau, so war auch unser Ansatz, bezieht HIV-positive Frauen mit ein. Eben auch die Entscheidung für ein Kind. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Diskussion über das grundsätzliche Recht einer Frau dafür oder dagegen einseitig. Es ging nur noch darum, ob HIV-Infizierte Frauen überhaupt ein Recht auf Schwangerschaft -und damit auf ein Kind haben. So war es nicht verwunderlich, dass wir, die sich für die Rechte HIV-infizierter Frauen engagiert haben, plötzlich in einem Boot mit so genannten „Lebensschützern“ befanden. Ging es doch schnell um lebens- und nicht lebenswertes Leben. Wer hat das Recht Kinder zu bekommen? Wer nicht? Was ist unverantwortlich? Was nicht? Eigentlich ging es auch uns nur um das generelle Recht von Frauen auf eine freie Entscheidung. Allerdings mussten wir mit einiger Vehemenz damals erst einmal darum kämpfen, dass HIV-positive Frauen gleichermaßen das Recht auf ein Kind haben. Auch jenseits aller Statistiken, z. B. mit wieviel prozentiger Wahrscheinlichkeit möglicherweise das entstehende Leben selber infiziert ist. Unsere Haltung dazu ist bis heute, dass auch wenn mit 100% Sicherheit das Kind infiziert sein würde, es weder das grundsätzliche Recht von (auch HIV-positiven) Frauen in Frage stellen darf, noch das Leben eines „versehrten“ Menschen. D.h. für die gegenwärtige Situation, dass jenseits einer besseren Statistik, was die Übertragung der Infektion von der Mutter auf das Kind angeht, die Rechte von Frauen davon nicht abhängig gemacht werden dürfen.

So ist zusammenfassend vielleicht zu sagen, dass der erste Absatz des Artikel 1 des Grundgesetzes möglicherweise so zu verstehen ist, dass der elementarste Bestandteil der Menschenwürde das Recht auf Leben ist und unantastbar eben dieses.

Dies gilt für alle, auch für Menschen die mit HIV und AIDS leben. Bürgerrechte müssen also für alle gewahrt sein, jenseits vom Serostatus, Hautfarbe, Geschlecht und Religion.

Dies kann als Leitmotiv für unser Handeln verstanden werden.

Ich freue mich – zum Ende hin – sinngemäß die Worte des Mannes zu zitieren, der, wenn ich dem offiziellen Schreiben des Presseamts der Stadt Wuppertal Glauben schenken darf – unter anderem dafür verantwortlich ist, dass ich hier und heute diese Auszeichnung entgegen nehmen durfte – unseren alten und neuen Bundespräsidenten Prof. Dr. Horst Köhler (Glück gehabt, wer weiß ob Frau Gesine mit mir noch einverstanden gewesen wäre…)
Anlässlich des 60ten Geburtstags unseres Grundgesetzes sagte er: „Unser Grundgesetz lebt von den Bürgern, welche dieses mit Leben füllen“.

D.h. für mich im Umkehrschluss, dass auch so etwas wie unsere Verfassung im Grunde immer so gut ist, wie wir, die Menschen selbst.

Oder, um mit den Worten eines echten Politikwissenschaftlers zu sprechen: „Eine Bevölkerung, die sich den Werten des Grundgesetzes verpflichtet fühlt, muss sich auch an ihren Worten und Taten messen lassen.“

Das verstehe ich als Motivation, als Aufforderung zum Handeln.

Dies gilt selbstredend auch für mich selbst.

Ich möchte diese Auszeichnung zum Anlass nehmen, meine Ressourcen zu aktivieren und meine Erfahrungen, mein Wissen und meinen tiefen Glauben daran, Welt tatsächlich verändern und damit verbessern zu können wieder vermehrt in den „Dienst der Sache“ zu stellen. D. h. den Anliegen der Menschen mit HIV und AIDS eine Stimme zu verleihen.

Dabei möchte ich mich in meiner Motivation stets an den Schwächsten orientieren. In meinem Handeln jedoch mit den Stärksten messen.

Ich will dazu beitragen, dass unsere Gesellschaft ein Klima schafft, dass es Menschen mit HIV und AIDS ermöglicht, offen mit ihrer Infektion umgehen zu können. In der sie keine Benachteilung erfahren und ihre Grundrechte tatsächlich gewahrt werden.

Nur ein solches Klima wird langfristig das einzig wirksame Mittel im Kampf gegen AIDS sein.

Im Vermächtnis der bereits Verstorbenen widme ich dieses Bundesverdienstkreuz (in der Ladyversion) allen Menschen, die mit HIV und AIDS leben.

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siehe auch
DAH-Blog 17.07.2009: Bundesverdienstkreuz: Coris Rede online
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