Pille gegen HIV – FDA erteilen Truvada als PrEP Zulassung (akt.)

Pille gegen HIV zugelassen – erstmals ist in den USA ein Medikament zur Reduzierung des Risikos einer HIV-Infektion zugelassen worden.

Die US-Arzneimittelbehörde FDA Food and Drug Administration erteilte heute (16. Juli 2012) der Kombination der beiden Wirkstoffe Tenofovir und Emtricitabine die Zulassung zur Reduzierung des Risikos einer HIV-Infektion für nicht mit HIV infizierte Personen, die ein hohes HIV-Infektionsrisiko haben und möglicherweise Sex mit HIV-infizierten Partnern haben.

Im Rahmen einer so genannten Prä-Expositions-Prophylaxe (PrEP) können nicht mit HIV infizierte Personen in den USA zukünftig täglich die Wirkstoff-Kombination einnehmen, um ihr Risiko zu senken, sich mit HIV zu infizieren, falls sie Kontakt mit HIV haben. Gleichzeitig sollen sie weiterhin safer sex praktizieren.

Prä-Expositions-Prophylaxe (PrEP) bezeichnet die vorbeugende Gabe von Aids-Medikamenten an HIV-Negative zur Reduzierung ihres Risikos, sich mit HIV zu infizieren.

Tenofovir und Emtricitabine werden von dem US-Pharmakonzern Gilead unter dem Handelsnamen Truvada® vermarktet.

Die US-Packungsbeilage von Truvada® soll nach Vorgabe der FDA zukünftig so verändert werden, dass sie klar macht, dass das Medikament als PrEP ausschließlich von Personen eingesetzt werden darf, die vor Verordnung des Medikaments bestätigt HIV-negativ sind. Solange das Medikament als PrEP eingestezt wird, ist alle drei Monate ein HIV-Test zu wiederholen. Für Personen mit unbekanntem HIV-Status wie auch HIV-Positive ist das Medikament als PrEP kontraindiziert.

Die Zulassung von Truvada® zur Prävention war auch in den USA nicht unumstritten. Während sich die San Francisco Aids Foundation deutlich für die Zulassung aussprach, protestierte die Aids Healthcare Foundation lautstark gegen den Zulassungsantrag und bezeichnete die heutige Zulassung als „rücksichtslos“.

Eine FDA-Vertreterin bezeichnete die heutige Zulassung als einen Meilenstein im Kampf gegen HIV.

Erst Anfang Juni hatten die FDA mitgeteilt, sich für die Entscheidung über den Zulassungsantrag mehr Zeit nehmen zu wollen.

In Deutschland ist Truvada® als Medikament zur Behandlung der HIV-Infektion zugelassen, nicht jedoch zur Prävention im Rahmen einer PrEP bei HIV-Negativen.

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Aktualisierung
16.07.2012, 23:00: Auch in Europa fordern Organisationen die Zulassung von Aids-Medikamenten zur HIV-Prävention – so die französisch-belgisch-kanadische Positivengruppe ‚The Warning‘, die die französische Regierung auffordert, Truvada® baldmöglichst zur HIV-Prävention zuzulassen. ACT UP Paris hingegen protestiert gegen dien Zulassung.

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weitere Informationen:
FDA 16.07.2012: FDA approves first drug for reducing the risk of sexually acquired HIV infection
FDA Consumer Update: FDA Approves First Medication to Reduce HIV Risk
AHF: FDA ‚Reckless‘ in Approving Gilead’s Controversial HIV ‚Prevention‘ Pill – No HIV testing requirement baffles AIDS advocates
warning 16.07.2012: La France doit autoriser le Truvada en prévention du VIH/sida
ACT UP Paris 17.07.2012: La FDA autorise la mise sur le marché du Truvada

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siehe auch:
ondamaris 05.04.2012: Der Nationale AIDS-Beirat positioniert sich zur Prävention von HIV mit antiretroviralen Medikamenten
ondamaris 11.05.2012: Therapie als Prävention “gefährliche Hereinnahme einer Public-Health-Ethik in individuelle Therapie-Entscheidungen zulasten des Einzelnen” – Rolf Rosenbrock im Interview
ondamaris 05.07.2012: Aids und die Rolle der Pharma-Industrie – ein Traum wird wahr …
Bernd Aretz auf ondamaris 23.03.2012: Kondome – ein verblassender Mythos?
alivenkickin 17.07.2012: HIV Medikament Truvada in den USA als PreP von der FDA zugelassen
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HIV-Tests müssen freiwillig bleiben!

In Sachsen-Anhalt sollen demnächst unter bestimmten Bedingungen HIV- und Hepatitis-Tests gegen den Willen der Betroffenen möglich sein.

So sieht es der Gesetzentwurf für ein geändertes „Gesetz über die Sicherheit und Ordnung“ vor, das am 13. Juli im Landtag des Landes in erster Lesung behandelt und an den Ausschuss für Inneres überwiesen wurde.

Die Deutsche AIDS-Hilfe lehnt diesen Gesetzentwurf als unverhältnismäßig ab. Dazu sagt Carsten Schatz, Mitglied im Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe:

„Ein solches Gesetz setzt Grundrechte außer Kraft. Es öffnet die Tür für unfreiwillige Tests und damit für einen willkürlichen Umgang mit möglicherweise HIV-positiven Menschen. Nicht ohne Grund dürfen in Deutschland medizinische Tests nur mit Einwilligung der Betroffenen und in Verbindung mit einer entsprechenden Beratung stattfinden. Dieser Anspruch ist ein hohes Gut und darf nicht leichtfertig aufgeweicht werden. Die Entscheidung für oder gegen einen Test sowie den richtigen Zeitpunkt liegt beim Individuum – und das muss auch so bleiben!“

Ein HIV-Test gegen den Willen eines Menschen ist rechtlich Körperverletzung, die Diagnose kann schwerwiegende psychische und soziale Folgen haben.

Sachsen-Anhalt plant nun, Tests zu erlauben, wenn – so heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes – Personen „einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt waren. Vor allem Polizeivollzugskräfte und Rettungshelfer können betroffen sein, wenn sie sich z.B. an Spritzen verletzen oder eigene offene Wunden mit Körperflüssigkeiten eines Festzunehmenden oder Unfallopfers in Berührung kommen (…).“

Besonders folgenschwer: Wenn die Polizei von „Gefahr im Verzug“ ausgeht, könnten die genannten Tests sogar ohne richterliche Anordnung möglich sein.

Hintergrund ist die Möglichkeit der „Postexpositionsprophylaxe“ (PEP, „Nach-Risiko-Vorsorge“). Eine umgehende Behandlung mit HIV-Medikamenten kann in den meisten Fällen die Übertragung des Virus noch verhindern. Diese Behandlung ist aber auch ohne HIV-Test möglich; nur in den seltensten Fällen ist nicht klar, ob eine Infektion vorliegt oder wahrscheinlich ist. Zudem kann ein HIV-Test in solchen Situationen auch keine sichere Information liefern, weil er erst drei Monaten nach einem Infektionsrisiko zuverlässig anzeigt, ob jemand HIV-positiv oder -negativ ist.

DAH-Vorstand Carsten Schatz: „Geplant ist eine weitreichende gesetzliche Veränderung aufgrund von seltenen Einzelfällen. Dieses Gesetz ist eher großen Ängsten geschuldet als tatsächlichen Erfordernissen. Dafür ein Grundrecht auszuhöhlen, ist vollkommen unverhältnismäßig.“

Die Deutsche AIDS-Hilfe bietet sich in dieser Frage den Entscheidungsträgern in der Politik sowie den Verbänden der genannten Berufe als Gesprächspartner an. „Die Ängste von Menschen in medizinischen Berufen und im Polizeieinsatz nehmen wir sehr ernst“, sagt Carsten Schatz. „Wir helfen gerne dabei, diesen Ängsten mit hilfreichen Informationen zu begegnen.“

(Pressemitteilung der DAH)

Innenministerium bestätigt: Sachsen-Anhalt plant HIV Zwangstest – ohne vorherige Information, Beratung, Einwilligung

Das Innenministerium Sachsen-Anhalt bestätigt Details des geplanten HIV Zwangstests: die geplante Neuregelung sehe eine Information, Beratung oder Einwilligung des Betroffenen nicht vor. Die ‚körperliche Untersuchung‘, in deren Rahmen HIV Zwangstests durchgeführt werden könnten, „darf – außer bei Gefahr im Verzuge – nur durch einen Richter angeordnet werden“, so die Pressestelle des Innenministeriums gegenüber ondamaris. Die Möglichkeit solle mit der geplanten Gesetzesänderung „der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt“ eingeräumt werden; weitere Behörden werden nicht genannt.

Der Test wäre damit, träte die Neuregelung unverändert in Kraft, komplett gegen den Willen des Betroffenen möglich. Bei ‚Gefahr im Verzug‘ wäre zudem ein HIV Zwangstest auch ohne richterliche Anordnung möglich.

Der Begriff ‚Gefahr im Verzug‘ „bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird“. Zu den Gefahren zählt hierbei auch die „Gefahr für Leib oder Leben: Eine Gefahr, bei der eine mehr als leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht“ (Zitate wikipedia).

Das Innenministerium Sachsen-Anhalt plant derzeit, das ‘Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung’ Sachsen-Anhalt (SOG LSA) zu novellieren. Mit einer hierin enthaltenen Ergänzung des §41 würde auch die Möglichkeit zu HIV Zwangstests (sowie auf Hepatitis B oder Hepatitis C) geschaffen, wenn  der Verdacht besteht dass eine Person eine dieser Infektionen hat.

Eine entsprechende Novellierung des Gesetzes wurde am 12./13. Juli 2012 im Landtag von Sachsen-Anhalt gelesen und zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen (siehe ondamaris 13.07.2012: Bald HIV-Zwangstest in Sachsen-Anhalt möglich?).

Die Deutsche Aids-Hilfe DAH betont, HIV-Tests müssten freiwillig bleiben. „Dieses Gesetz ist eher großen Ängsten geschuldet als tatsächlichen Erfordernissen. Dafür ein Grundrecht auszuhöhlen, ist vollkommen unverhältnismäßig“, so Carsten Schatz, Vorstandsmitglied der DAH.

HIV-positiv & HIV-negativ, Angst vor HIV – „und wenn wir mal über unsere Ängste sprechen würden?“

Einer HIV-positiv, einer HIV-negativ? Angst vor HIV? Kein Grund mehr, Angst zu haben, wenn man mit einander Sex haben will. Dies ist das Grundthema einer neuen Präventionskampagne in Frankreich, die sich Vorurteilen um serodifferente Beziehungen und Begegnungen widmet und Tabus abbauen will.

Et si on parlait de nos peurs? (Abb.:SNEG 2012)
Et si on parlait de nos peurs? (Abb.: SNEG 2012)

Kondome, Post-Expositions-Prophylaxe, regelmäßige Test auf HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten, Viruslastmethode (insbes. erfolgreiche antiretrovirale Therapie mit Viruslast unter der Nachweisgrenze) – es gibt viele Wege, Begegnungen zwischen HIV-Negativen und HIV-Positiven leichter zu machen, sich eigenen Ängsten, auch der Angst vor HIV zu stellen, so die Kampagne.

Die Kampagne (Plakate, Postkarten, Anzeigen) wird durchgeführt von SNEG (‚Syndicat national des entreprises gaies‘), dem Verband schwuler Unternehmen in Frankreich. Sie soll insbesondere in den 650 Mitgliedsbetrieben präsent sein. Die Kampagne ist Ergebnis einer qualitativen Studie, die SNEG 2011 hatte durchführen lassen, und die untersuchte, welche Ängste HIV-Negative im Umgang mit HIV-Positiven haben.

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weitere Informationen:
SNEG 02.07.2012: Séropos, séronegs, il y a des moyens de nous rencontrer
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Global Commission on HIV and the Law: Bericht über die Auswirkungen von Gesetzen auf die HIV-Epidemie

Er war mit Spannung erwartet worden, der Bericht der „Global Commission on HIV and the Law“ über die Effekte schlechter Gesetzgebung auf die HIV-Epidemie – heute (9.7.2012) wurde er veröffentlicht.

Der Bericht ‚HIV and the Law: Risks, Rights & Health – How evidence and human rights based laws can end an epidemic of bad laws and transform the global AIDS response!‘ basiert auf der Beteiligung von über 1.000 Menschen aus 140 Staaten, seine Erarbeitung nahm 18 Monate in Anspruch. Im Mittelpunkt: die rechtlichen und menschenrechtlichen Aspekte der  Kriminalisierung der HIV-Infektion.

Die „Global Commission on HIV and the Law“ ist ein unabhängiges Gremium, das eingerichtet wurde vom United Nations Development Program (UNDP) im Auftrag des Joint United Nations Programme on HIV/AIDS (UNAIDS).

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weitere Informationen:
Global Commission on HIV and the Law:
‚HIV and the Law: Risks, Rights & Health‘ (je pdf)
English | Spanish | French | Russian

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eine erste Analyse hat das HIV Justice Network: Global Commission on HIV and the Law: an analysis of their HIV criminalisation recommendations sowie Edwin J. Bernard auf POZ: Global Commission on HIV and the Law: an analysis of their HIV criminalization recommendations

siehe auch
DAH 09.07.2012: „Wir können die Menschen nicht weiter leiden und sterben lassen“
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schon wieder: Zahnarzt verweigert HIV-Positivem die Behandlung

Anfang Juli suchte ein HIV-positiver Mann Rat bei der Aids-Hilfe Münster – sein bisheriger Zahnarzt hatte die weitere Behandlung aufgrund der HIV-Diagnose abgelehnt. Die Aids-Hilfe Münster fragte daraufhin bei zehn  Zahnärzten in Rheine nach – nur einer (!) war bereit, HIV-Positive zu behandeln. Die anderen neun wollten HIV-Positive gar nicht, nur im Notfall oder nur in Randzeiten behandeln.

Erst Ende Oktober hatte Bundesgesundheitsminister Bahr betont, die Diskriminierung HIV-Positiver durch Ärzte sei erschreckend,  er werde sich mit den zuständigen Berufsverbänden in Verbindung setzen.

Das Robert-Koch-Institut hatte im September 2010 in einer Stellungnahme zur Behandlung HIV-Positiver beim Zahnarzt erneut betont, dass “nach Behandlung eines Patienten mit HIV-Infektion … die routinemäßig erforderlichen Hygienemaßnahmen” genügen. Im Oktober 2010 hatten die beiden Aids-Gesellschaften dagnä und DAIG betont, bei der Behandlung HIV-Infizierter beim Zahnarzt gelten keine über Standardhygiene hinaus gehenden hygienischen Anforderungen.

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Münstersche Zeitung Rheine 06.07.2012: HIV-positiver Patient – Zahnarzt verweigert Behandlung
queer.de 09.07.2012: Rheine: 9 von 10 Zahnärzten wollen Positiven nicht behandeln
alivenkickin 03.08.2012: Ein Besuch beim Zahnarzt . . . diesmal im Münsterland
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„UN§CHULDIG – und welchen Sex hast Du?“

„UN§CHULDIG “

POSITHIV HANDELN präsentiert sich auf dem ColognePride

POSITHIV HANDELN NRW, die Positiven-Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen und Kommunikationskampagne der AIDS-Hilfe NRW, wird auch in diesem Jahr wieder zum ColognePride öffentlich auftreten. Etwa 50 Männer und Frauen werden in der CSD-Parade unter dem Motto „UN§CHULDIG – und welchen Sex hast Du?“ gegen Stigmatisierung und Ausgrenzung und für Solidarität mit den Menschen mit HIV demonstrieren. „Auch 30 Jahre nach Auftreten der ersten HIV-Infektionen bleibt es eine wichtige Aufgabe, ein realistisches Bild des Lebens mit HIV zu vermitteln und gegen Vorurteile und Unwissen in der Gesellschaft vorzugehen“, erklärte Guido Schlimbach, Pressesprecher der AIDS-Hilfe NRW. „Es kann nicht sein, dass Menschen mit HIV vorverurteilt und als kriminell abgestempelt werden, wenn es um die Übertragung von HIV geht!“

Nach wie vor werden in Deutschland Menschen mit HIV verurteilt, nachdem es beim Sex zu einer Übertragung des Virus gekommen ist. Sogar wenn nur die Möglichkeit dazu bestanden hat, ohne dass es tatsächlich zu einer Übertragung gekommen ist („HIV-Exposition“), kann das zu einer Verurteilung führen. Die AIDS-Hilfe NRW lehnt die strafrechtliche Sanktionierung der HIV-Übertragung beziehungsweise -Exposition bei selbstbestimmten sexuellen Handlungen ab. Diese bürdet Menschen mit HIV die alleinige Verantwortung auf und schadet zugleich der HIV-Prävention.

Die Kriminalisierung von HIV-Übertragungen verhindert keine Infektion, eher begünstigt sie welche. Sie macht es auch nicht einfacher, offen mit HIV zu leben. Sie schiebt die Verantwortung allein auf die Menschen mit HIV und lässt vergessen, dass jeder sich um seinen eigenen Schutz sorgen muss. Das thematisiert POSITHIV HANDELN NRW in mit „UN§CHULDIG – und welchen Sex hast Du?“ Dass das Thema vielschichtig ist, das ist POSITHIV HANDELN bewusst. Umso wichtiger ist die Diskussion.

Solange es wie derzeit Praxis in der Rechtsprechung ist, die Exposition oder Übertragung von HIV als kriminellen Akt zu bewerten, steht dies kontraproduktiv einer guten HIV-Prävention entgegen. Natürlich richten die Aidshilfen ihre Prävention darauf aus, dass Menschen Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. „Bei einvernehmlichem Sex hat aber keiner der Partnerinnen und Partner eine höhere Verantwortung als der andere“, verdeutlichte Schlimbach. „Verantwortung ist nicht teilbar.“

„UN§CHULDIG – und welchen Sex hast Du?“ ist während des CSD-Empfangs des Schwulen Netzwerks NRW und der AIDS-Hilfe NRW im Gürzenich, in der CSD-Parade und als Partner von IWWIT auf dem Straßenfest zu sehen.

„UN§CHULDIG – und welchen Sex hast Du?“ (Foto: Aids-Hilfe NRW)
„UN§CHULDIG – und welchen Sex hast Du?“ (Foto: Aids-Hilfe NRW)

(Pressemitteilung Aids-Hilfe NRW)

USA: HIV Heimtest zugelassen (akt.2)

Die US-Arzneimittelbehörde FDA Food and Drug Administration hat am 3. Juli 2012 erstmals einem zuhause selbst anzuwendenden HIV  Heimtest die Zulassung für die USA erteilt. Der Test soll nach Angaben des Herstellers OraSure ab Oktober in den USA im Einzelhandel erhältlich sein. Der Preis ist noch nicht bekannt, soll Presseberichten zufolge aber ‚leicht über 17,50 US-$‘ liegen.

Der ‚OraQuick In-Home HIV Test‘ kann Antikörper gegen HIV-1 und HIV-2 nachweisen. Bei dem Test wird eine Probe aus dem Mund (Flüssigkeit von Mundschleimhäuten / Zahnfleisch) entnommen, diese wird in  ein mit geliefertes Röhrchen getaucht. Innerhalb von 20 bis 40 Minuten kann das Ergebnis abgelesen werden.

Die FDA weisen darauf hin, dass ein positives Ergebnis des Heimtests nicht zwingend eine HIV-Infektion bedeuten muss, vielmehr solle in diesem Fall ein erneuter Test in professioneller medizinischer Umgebung wiederholt werden. Ebenso bedeutet ein negatives Testergebnis nicht zwingend, dass keine HIV-Infektion vorliegt, insbesondere falls diese innerhalb der vergangenen drei Monate vor dem Test erworben sein sollte.

Der FDA-Pressemitteilung zufolge ergaben Studien beim nun zugelassenen Test eine Sensitivität von 92% (bedeutet: der Test fällt positiv aus, wenn eine HIV-Infektion vorliegt; bedeutet: bei je 12 mit HIV infizierten Menschen fällt der Test einmal falsch negativ aus). Die Spezifizität liege bei 99,8% (bedeutet: bei 5.000 durchgeführten tests wird einmal ein Ergebnis fälschlichersweise als HIV-positiv angezeigt, obwohl die den Test durchführende Person nicht mit HIV infiziert ist).

In Deutschland gilt seit Verabschiedung des ‚Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften‘ (21. März 2010), dass HIV-Schnelltest-Kits generell nur noch an Ärzte, ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen sowie an die Deutsche AIDS-Hilfe und Gesundheitsbehörden abgegeben werden dürfen. Festgeschrieben ist außerdem, dass eine ärztliche Beratung sichergestellt sein muss.

Warum das auch gut ist, erläutert Armin Schafberger, Medizinreferent der Deutschen Aids-Hilfe:

„Auch wenn der Heimtest vielleicht attraktiv erscheint, weil man ihn völlig anonym machen kann – Antworten auf Fragen und Beratung zu HIV, Safer Sex und anderen sexuell übertragbaren Infektionen kann er nicht liefern.“

Die jetzige Zulassung sieht er kritisch:

„Die Zulassung der HIV-Heimtests in den USA ist ein Ausdruck der Verzweiflung.“

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weitere Informationen:
FDA 03.07.2012: FDA approves first over-the-counter home use HIV test kit
DAH 04.07.2012: „Die Zulassung der HIV-Heimtests in den USA ist ein Ausdruck der Verzweiflung“
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siehe auch:
DAH 12.05.2012: HIV-Test: Do it yourself?
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„rare cancer seen in 41 homosexuals“ – vor 31 Jahren berichtet die New York Times erstmals über AIDS

„Rare cancer seen in 41 homosexuals“, unter diesem Titel berichtete die New York Times am 3. Juli 1981 (heute vor 31 Jahren) erstmals in der breiten Öffentlichkeit über das, was später als Aids bezeichnet wurde.

Eine ungewöhnliche Häufung von Fällen des ansonsten seltenen Kaposi Sarkoms unter jungen Homosexuellen war Fachleuten aufgefallen. Wenige Wochen zuvor, im Juni 1981 erschien ein erster Bericht über das, was später ‘Aids’ genannt wird, in der Fachpresse (dem ‘MMWR’).

Anfang Juli 1981, zum Zeitpunkt des ersten Berichts in der New York Times, war noch nichts über Ursache, Erreger und Verbreitungswege bekannt.

„The cause of the outbreak is unknown, and there is as yet no evidence of contagion“,

doch Ärzte beschrieben die Situation bereits als „rather devastating„. Zwar sei Krebs nicht übertragbar, aber für den Ausberuch könne auch ein Virus oder Umweltfaktoren verantwortlich sein, spekuliert der Autor bereits. Es gebe erste Hinweise auf einen Verursacher.

„Cancer is not believed to be contagious, but conditions that might precipitate it, such as particular viruses or environmental factors, might account for an outbreak among a single group.“ Und „The medical investigators say some indirect evidence actually points away from contagion as a cause.“

Die Fälle beträfen überwiegend Homosexuelle mit vielen Sexpartnern:

„most cases had involved homosexual men who have had multiple and frequent sexual encounters with different partners, as many as 10 sexual encounters each night up to four times a week“.

Dies bedeute auch Entwarnung – für Heterosexuelle bestehe voraussichtlich keine Gefahr:

„Dr. Curran said there was no apparent danger to nonhomosexuals from contagion. “The best evidence against contagion,“ he said, “is that no cases have been reported to date outside the homosexual community or in women.““

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New York Times 03.07.1981: RARE CANCER SEEN IN 41 HOMOSEXUALS

Anthrax / Milzbrand bei iv-Drogengebrauchern: Untersuchungen des RKI

Zwei Fälle von Milzbrand bei iv-Drogengebrauchern sind im Juni 2012 in Süddeutschland bekannt geworden. Bereits 2009/2010 waren ebenfalls Fälle von Milzbrand (Anthrax) bei Drogenkonsumenten in NRW sowie Süddeutschland bekannt geworden. Anlässlich dieser früheren Fälle hat das Robert-Koch-Institut (RKI) serologische Untersuchungen bei Drogengebraucher/innen in Deutschland vornehmen lassen. Über die Ergebnisse wird in der aktuellen Ausgabe des Epidemiologischen Bulletins berichtet.

In allen Fällen wird kontaminiertes Heroin als Quelle der Infektion vermutet. Das RKI definierte die neue Form des ‚Injektions-Milzbrand‘, übertragen ‚durch subkutane, intramuskuläre oder intravenöse Injektion von kontaminiertem Heroin‘. Trotz Behandlung liege die Letalität (Sterblichkeit) bei 30%. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch sei sehr unwahrscheinlich, betont das RKI.

Durch die serologische Untersuchung sollte festgestellt werden, „ob es möglicherweise weitere durch das neue klinische Erscheinungsbild unerkannt gebliebene, gegebenenfalls sogar klinisch nicht manifest gewordene Fälle von Injektionsmilzbrand unter injizierenden Heroinkonsumenten gegeben haben könnte“, Ziel seien erste Schritte zur „Abschätzung des Risikos eines Injektionsmilzbrands in Deutschland“.

37 Universitätskliniken wurden kontaktiert. Nur 10 nahmen teil, eine verweigerte die Teilnahme, 20 reagierten trotz wiederholter Anfragen nicht. Es konnten retrospektiv keine weiteren Fälle ermittelt werden.
Serologische Untersuchungen von Blutproben von Teilnehmern aus einer Studie sowie einer JVA (insgesamt 288 Proben) zeigten alle nur negative Ergebnisse, kein weiterer Fall von Injektions-Milzbrand wurde festgestellt.

Das RKI schlußfolgert

„Durch die fehlende Aufdeckung weiterer Fälle von Anthrax unter Heroinkonsumenten kann angenommen werden, dass sich die Problematik in Deutschland in keinem stärkeren Ausmaß manifestiert. Möglicherweise ist davon auszugehen, dass die Anthraxfälle in Deutschland und Großbritannien nur auf eine einzelne oder wenige Chargen von sehr geringgradig kontaminiertem Heroin zurückzuführen sind.“

Allerdings solle sowohl zur Prävention als auch zur Verbesserung der Behandlungschancen „die Aufmerksamkeit und der Informationsstand über Anthrax im Zusammenhang mit Heroinkonsum sowohl bei den Einrichtungen der Drogenhilfe und der Ärzteschaft als auch bei Drogengebrauchern langfristig aufrechterhalten und gefestigt werden“.

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weitere Informationen:
Anthrax – serologische Untersuchung zur Fallfindung von Bacillus-anthracis-Expositionen bei Heroinkonsumenten in Deutschland im Zeitraum 2010 – 2011
in: Robert-Koch-Institut (Hg.): Epidemiologisches Bulletin 26 / 2012 (pdf)
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„Er ist positiv … in ihn könnt‘ ich mich verlieben“ – neue Kampagne gegen Serophobie in Frankreich

Mit zwei Plakaten wendet sich eine neue französische Kampagne gegen Serophobie, gegen Stigmatisierung und Diskriminierung HIV-Positiver.

HIV-Positive werden auch unter Schwulen immer noch diskriminiert. Hiergegen wendet sich eine kleine neue französische Kampagne mit zwei Motiven. Ihr Ziel: Vorurteilen mit klaren Informationen begegnen.

Il est séropo – avec lui je risque de tomber amoureux“ („Er ist positiv … in ihn könnt‘ ich mich verlieben„, wörtlich „…mit ihm riskiere ich es mich zu verlieben„) – ist die Schlagzeile eines der beiden Motive.

il est séropo - avec lui je risque de tomber amoureux (Crips Ile-de-France)
il est séropo - avec lui je risque de tomber amoureux (Kampagne Serophobie; Foto: Crips Ile-de-France)

Die Kampagne wird gefahren von Crips Ile-de-France, einer Organisation, die von der Region getragen wird. Die Organisation nimmt am 30. Juni 2012 mit einem eigenen Wagen am CSD Paris (Marche des fiertés LGBT‘) teil – und wird dort die beiden Motive erstmals einsetzen. Der Wagen steht dabei auch Gruppen HIV-Positiver zur Verfügung, unter anderem einer Gruppierung Jung-Positiver (‚Les Jeunes Séropotes‘).

Das zweite Motiv der Kampagne trägt den Slogan „Il est séropo – avec lui je risque de prendre mon pied“ (etwa: „Er ist positiv … mit ihm könnt’s richtig heiß abgeh’n …„).

Beide Motive tragen auf der Rückseite umfangreiche Hinweise zu Serophobie. „Das ist möglich, weil …„, und zahlreiche Gründe folgen, vom Verpassen einer tollen Chance jemanden kennen zu lernen, über die Botschaft ‚Kondome schützen‘, bis zu ‚es gibt  Post-Expositions-Prophylaxe (PEP)‘. Bemerkenswert: auch die Viruslast-Methode wird erwähnt:

weil … „avec une personne séropositive qui prend un traitement, a une charge virale indétectable et pas d’IST, le risque de transmission du VIH est presque nul“ (etwa: „mit einem antiretroviral erfolgreich behandelten HIV-Positiven ohne sexuell übertragbare Infektionen das Infektionsrisiko nahezu null ist“)

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Crips Ile-de-France: Campagne Sérophobie 2012

PrEP: wie geht’s weiter?

Mit der Zukunft der Prä-Expositions-Prophylaxe PrEP befasste sich am 12. Juni der ‚IAPAC Summit on Treatment as Prevention‘. Aidsmap gibt in einem Artikel eine Zusammenfassung über vorgestellte Studien und diskutierten Fragen.

In 22 Studien mit über 33.000 Teilnehmern wird in den kommenden Jahren die Machbarkeit des Konzepts ‚Prä-Expositions-Prophylaxe‘ PrEP (funktioniert es, nicht mit HIV infizierten Menschen Aids-Medikamente zu geben, um sich vor einer HIV-Infektion zu schützen?) untersucht. Einige dieser Studien (die der Artikel vorstellt) laufen bereits, andere sind in Vorbereitung oder einer frühen Finanzierungs-Phase. Treibende Kraft hinter vielen der Studien zu PrEP sind Epidemiologen und Forscher, aber auch der Pharmakonzern Gilead, Hersteller der beiden in den meisten der Studien untersuchten Medikamente.

Thematisiert wurden auch schwerwiegende ethische Bedenken, insbesondere die Frage: wie weit ist es überhaupt ethisch verantwortbar, Menschen zum Schutz vor einer HIV-Infektion Aids-Medikamente zu geben – während weltweit Millionen HIV-Positiver keine Aids-Medikamente erhalten (obwohl sie sie dringend benötigen) – und (un- oder unzureichend behandelt) an den Folgen von Aids sterben.
Eine Forscherin beschrieb dieses ‚Public Health Dilemma‘:

„Probably, the elephant in the room is prevention versus treatment in resource-constrained settings“

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siehe auch:
ondamaris 05.04.2012: Der Nationale AIDS-Beirat positioniert sich zur Prävention von HIV mit antiretroviralen Medikamenten
ondamaris 11.05.2012: Therapie als Prävention “gefährliche Hereinnahme einer Public-Health-Ethik in individuelle Therapie-Entscheidungen zulasten des Einzelnen” – Rolf Rosenbrock im Interview

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weitere Informationen:
aidsmap 25.06.2012: The road to PrEP: trials, regulation and rollout
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‚Berlin patient‘: doch nicht geheilt? – Spuren von HIV entdeckt

Er gilt bisher als der erste Mensch weltweit, der von einer HIV-Infektion geheilt wurde – Timothy Ray Brown sagt von sich selbst „Ich bin von HIV geheilt„. Doch es gibt neue Verwirrung um die Frage, ob der ‚Berlin patient‘ tatsächlich geheilt ist.

Widersprüchliche Ergebnisse lieferten neue Untersuchungen, mit denen geklärt werden sollte, ob Brown weiterhin frei von HIV ist. Dies wurde am 8. Juni 2012 auf einem Expertentreffen in Sitges berichtet. Erneut wurden mit hochempfindlichen Verfahren (PCR) Virus-Patrtikel (keine vollständigen, vermehrungsfähigen HIV-Viren) gefunden. Einige Experten bezweifeln nun, ob Brown tatsächlich als geheilt bezeichnet werden könne. Andere Forscher widersprechen, es sei unklar ob die neuen Funde nicht auf Test-Verunreinigungen beruhten.

Bereits zu Jahresanfang waren Meldungten aufgekommen, beim so genannten ‚Berlin patient‘ seien Spuren von HIV gefunden worden. Sein Berliner Arzt erklärt daraufhin im März 2012, Brown gelte weiterhin als geheilt; eine Wiederholung der Untersuchung habe den Fund nicht bestätigt. Doch erste Ergebnissse vertiefender Untersuchungen, die daraufhin veranlasst wurden, brachten nun neue Debatten um die Frage, ob eine Heilung gelungen ist. Zweifel bleiben – auch wenn Brown seit nunmehr 5 Jahren keine Aids-Medikamente mehr nehmen muss.

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weitere Informationen:
Tagesspiegel 12.06.2012: Rätselraten um den „Berliner Patienten“
POZ 12.06.2012: HIV Material Detected in Berlin Patient Samples Spurs Cure Questions, Confusion
The So Called HIV Cured „Berlin“ Patient Still Has Detectable HIV in His Body (Pressemeldung)
DAH 13.06.2012: Ist der „Berliner Patient“ tatsächlich von HIV geheilt?
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Wien: HIV-positive Frau freigesprochen – wegen Viruslast unter der Nachweisgrenze nicht infektiös (akt.)

Einen 46-jährige HIV-positive Frau war am 1. Juni 2012 vor dem Wiener Landgericht angeklagt wegen „vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“. Viruslast unter der Nachweisgrenze – sie wurde freigesprochen.

Die Frau hatte mehrfach Sex mit Männern ohne Benutzung von Kondomen. Alle hätten gewusst, dass sie HIV-positiv ist, sie habe nichts versteckt, verteidigte sich die Frau. Sie weiß seit einer Operation 1999 von ihrer Infektion und hat damals direkt mit antiretroviraler Therapie begonnen. Zudem sei ihre Viruslast aufgrund erfolgreicher Therapie seit 10 Jahren unter der Nachweisgrenze, sie sei davon ausgegangen, somit nicht mehr infektiös zu sein:

„Ich bekenne mich schuldig, dass ich mit Personen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt habe. Aber ich war der Ansicht, dass ich nicht infektiös bin.“

Ihr auf HIV-Therapie spezialisierter Arzt bestätigte dies Presseberichten zufolge. Es sei kein Gdeheimnis, dass gut behandelte HIV-Positive als praktisch nicht mehr infektiös zu gelten hätten, eine Übertragung ausgeschlossen sei.

Die Frau wurde freigesprochen; man könne in diesem Fall nicht von einem Vorsatz ausgehen, so die Richterin Martina Krainz. Das Urteil ist noch nicht nicht rechtskräftig.

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weitere Informationen:
derstandard.at 01.06.2012: Ungeschützer Sex: Freispruch für HIV-Positive
vienna.at 01.06.2012: Prozess: Freispruch für HIV-Positive trotz ungeschütztem Sex mit mehreren Männern
oe24.at 01.06.2012: HIV-Positive hatte Sex mit mehreren Männern – Prozess: 46-Jährige seit Jahren in Behandlung – Gericht sah keinen Vorsatz.
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Schweiz: neues Epidemiegesetz verabschiedet – keine Anklage HIV-Positiver mehr wegen „vorsätzlicher oder fahrlässiger Verbreitung einer gefährlichen übertragbaren menschlichen Krankheit“ (akt.3)

HIV-Positive können zukünftig in der Schweiz nicht mehr (wie bisher möglich) wegen „vorsätzlicher oder fahrlässiger Verbreitung einer gefährlichen übertragbaren menschlichen Krankheit“ angeklagt werden.

Der Schweizer Nationalrat hatte der Revision des Epidemiegesetzes schon am 8. März 2012 mit 119 zu 40 Stimmen zugestimmt. Heute (1. Juni 2012) stimmte nun auch der Ständerat der Revision zu („Revision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG) (BBl 2011 311)“).

In der Folge wird §231 des Schweizer Strafgesetzbuches revidiert; der neue Text soll lauten „Wer vorsätzlich aus gemeiner Gesinnung eine gefährliche übertragbare menschliche Krankheit verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft.“ Dies solle zukünftig nur noch für Fälle von Bioterrorismus gelten. Für HIV kann dieser Paragraph zukünftig nicht mehr angewandt werden.

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Aktualisierung
01.06.2012, 17:30: Die DAH weist in ihrer Meldung darauf hin, dass „die Veränderung des Gesetzes allerdings nicht die Abschaffung der Strafbarkeit von tatsächlichen oder potenziellen HIV-Übertragungen [bedeutet], die nach wie vor als Körperverletzung geahndet werden können. Die zusätzliche Anwendung des Epidemiegesetzes hat bisher aber häufig zu einem höheren Strafmaß geführt.“
02.06.2012, 10:00: Am 12. Juni 2012 findet noch eine abschliessende Bereinigung der Differenzen des Epidemiegesetzes zwischen Nationalrat und Ständerat statt. (Dank an Michèle für diesen und weitere Hinwiese!)

15.06.2012, 09:30: Die Aids-Hilfe Schweiz weist auf folgende Termin-Verschiebung hin: „Beschluss zum neuen Epidemiengesetz verschoben
Nachdem der Nationalrat in der Frühjahrssession die Totalrevision des Epidemiengesetzes beraten und damit eine Änderung von Art. 231 StGB (Übertragung einer gefährlichen menschlichen Krankheit) beschlossen hat, debattierte auch der Ständerat über das Epidemiengesetz und ist dem Vorschlag des Nationalrats weitgehend gefolgt.
Eine Differenzbereinigung, welche auf den 12. Juni im Nationalrat vorgesehen war, wurde auf die Herbstsession verschoben. Deshalb können wir erst nach Abschluss dieses Verfahrens definitiv sagen, wie der Artikel in Zukunft genau lauten wird. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass der einvernehmlich ungeschützte Sexualkontakt, d.h. wenn die Sexualpartnerin oder der Sexualpartner über die HIV-Infektion Bescheid weiss, nicht mehr strafbar sein wird.“

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weitere Informationen:
DAH 09.03.2012: Schweiz: HIV-Übertragung soll nicht mehr nach Epidemiengesetz bestraft werden
Sitzungsprotokoll der Nationalratssitzung vom 8.3.2012
HIV Justice Network 0ß9.03.2012: Switzerland: New Law on Epidemics only criminalising intentional transmission passed in lower house
DAH 01.06.2012: Schweiz: HIV-Übertragung wird nicht mehr nach Epidemiegesetz bestraft
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Knapp 37.000 Menschen fordern „Bis 2015 – Babys ohne HIV!“

„In9Monaten.de“-Kampagne des Aktionsbündnis gegen AIDS fordert die Bundesregierung auf internationale Verpflichtungen einzuhalten, damit bis 2015 kein Kind mehr mit HIV geboren werden muss – auch in armen Ländern.

Vorwiegend in benachteiligten Ländern infizieren sich weltweit jährlich knapp 400.000 Neugeborene während Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit mit HIV – obwohl es relativ einfach und fast vollständig vermeidbar ist. Erhält eine HIV-positive Schwangere frühzeitig Medikamente, sinkt das Risiko einer HIV-Übertragung auf das Baby schon auf unter 5%! Aber noch immer erhalten in diesen Ländern weniger als die Hälfte der Schwangeren solche antiretroviralen Präparate.

Deutschland hat sich mit den Vereinten Nationen mehrfach seit 2001 explizit verpflichtet, dazu beizutragen, die HIV-Übertragung von der Mutter auf das Kind bis 2015 zu stoppen.

„Viele Versprechen wurden aber bisher nicht adäquat eingelöst“, kritisiert Sylvia Urban, Sprecherin des Aktionsbündnis gegen AIDS. „Die Bundesregierung muss vor allem endlich die längst versprochenen Gelder für eine Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe bereitstellen. Nur so können entsprechende Programme ausreichend finanziert und Menschenleben gerettet werden“, so Urban weiter.

Die Kampagne In9Monaten.de des Aktionsbündnis gegen AIDS appelliert deshalb an die Bundesregierung, ihre Verpflichtungen dringend umzusetzen. Dies unterstützen nicht nur 36.737 Menschen aus der ganzen Bundesrepublik. Zum Weltfrauentag 2012 haben sich auch 39 Mitglieder aller Fraktionen des Deutschen Bundestags der Forderung „Bis 2015 – Babys ohne HIV!“ angeschlossen.

Stellvertretend für die Bundeskanzlerin nimmt MR Sander von Torklus, Referatsleiter Entwicklungspolitik und Nord-Süd-Fragen im Bundeskanzleramt die Unterschriften entgegen. Das Aktionsbündnis gegen AIDS macht dabei deutlich, dass Deutschland globale Verantwortung hat, um von HIV und Aids betroffenen Menschen in benachteiligten Ländern die Hilfe zukommen zu lassen, die Millionen von Ihnen dringend benötigen.

(Pressemeldung Aktionsbündnis Aids)